Rechte von Sicherheitspersonal/Türstehern

BassTi

Kann auch anders
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9 Mrz 2004
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fdw schrieb:
Aber zum Thema: Wo genau kann man denn nachlesen was ein Türsteher "darf" und was nicht? Das würde mich mal interessieren!

Es gibt zwar genügend zu dem Thema in Büchern und im Internet zu Lesen, trotzdem hat diese Frage in einem anderen Thread mich dazu veranlasst, hier mal ein paar Zeilen dazu zu schreiben.
Vorausgesetzt wird hier (natürlich) deutsches Recht. In der Schweiz oder in Österreich kann es evtl. ein Bisschen anders aussehen.
Ich kann zwar versichern, dass ich mir das, was ich hier schreibe, nicht aus den Fingern sauge, sondern entsprechenden Background habe. Ich übernehme hier im öffentlichen Board aber trotzdem keine Garantie auf Richtigkeit im Sinne einer Rechtsauskunft!


Grundsätzlich haben Türsteher bzw. Angehörige von Sicherheitsfirmen (Sec.s)genau die Rechte, die jedermann hat - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie haben im Vergleich zu anderen Bürgern also keinerlei Sonderrechte oder Eingriffsbefugnisse, wie z.B. die Polizei als Hoheitsträger sie hat, lediglich die Jedermanns-Recht bzw. bestimmte Rechte u. Pflichten, die sich aus Verträgen oder bestimmten gesetzlichen Vorschriften ergeben. Die wichtigsten sind folgende:

Hausrecht:
Sec.s können für den Club-Betreiber, Veranstalter, oder wer im speziellen Falle der Hausrechtsinhaber ist, dieses ausüben. D.h. sie können in dessen Namen bestimmen, wer (nicht) hinein darf oder die Veranstaltung verlassen muss oder wer Hausverbot erhält (s. dazu auch den Thread "Strafen bei illegaler Party"/Hausfriedensbruch).

Finden am Eingang Leibesvisitationen oder Taschendurchsuchungen statt, haben Sec.s das Recht dazu einzig und allein deshalb, weil derjenige, der hinein will, sich als Bedingung dafür, hinein zu dürfen, (stillschweigend) damit einverstanden erklärt - das gleiche gilt für die Abnahme von Gegenständen oder die Ausweiskontrolle. Ein weitergehendes, spezielles Recht dazu haben Sicherheitsdienste nicht dazu!
Die Polizei beispielsweise benötigt für solche belastenden Maßnahmen gesetzliche Eingriffsermächtigungen, die streng regeln, was wann erlaubt ist, und die oft an bestimmte Formen und Fristen geknüpft sind. Alleine daher wäre es absurd, wenn Sec.s als Privatleute hier ohne Ermächtigungsgrundlage (denn eine solche gibt es nicht) in die Grundrechte von anderen eingreifen dürften, wo ein Hoheitsträger eine benötigt! Der Einzelne ist schließlich nicht nur durch das Grundgesetz gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates geschützt, die gesamte Rechtsordnung regelt auch, was der Einzelne darf oder nicht darf (dies durch die Strafgesetze). Und Sicherheitsfirmen und deren Angehörige als private Institutionen sind nun mal rechtlich (juristische) Personen wie jeder andere.
Leider wird hier öfters von Sec.s zu weit gegangen - z.B. wenn Leute durch Sec.s (nicht am Einlass sondern auf der Party) nach Drogen durchsucht werden. Dazu haben allein die Strafverfolgungsbehörden das Recht und es könnten die Tatbestände der Nötigung oder gar Körperverletzung erfüllt sein!
Genauso verhält es sich streng genommen mit der Wegnahme von Drogen, o.ä.
Ausnahme: Abgabe von Waffen, Getränken, etc. am Eingang. Diese müssen aber zurück gegeben werden, ansonsten liegt Unterschlagung vor!


Jedermann-Festnahmerecht nach §127(1) StPO:

(Link klicken) Sollte also eine Schlägerei im Gange sein oder ein Dealer erwischt werden, darf dieser festgehalten werden, bis die verständigte Polizei da ist. Es sollte aber tunlichst sicher gegangen werden, dass nicht ein Unschuldiger oder ein Falscher festgenommen wird! Konsequenz daraus wäre nämlich, dass dieser u.U. zur Notwehr gegen die in diesem Falle unberechtigte Festnahme berechtigt wäre und diese in eine Straftat münden könnte!
Außerdem muss die Festnahme verhältnismäßig sein. Der festnehmende Bürger darf zwar notfalls körperlichen Zwang (Gewalt) anwenden, wenn der Festgenommene fliehen will oder rabiat wird, aber diese darf nicht unangemessen sein.
Im Notfall kann auch eine Fesselung zulässig sein, wenn diese verhältnismäßig ist (wobei man da besonders vorsichtig sein sollte!).
Absolut unzulässig wäre der Schusswaffegebrauch durch einen Bürger zur Festnahme!
Einziger Zweck einer Jedermann-Festnahme darf sein, den Festgenommenen der Polizei zu übergeben! Verprügeln, Verhören oder Durchsuchungen nach Beweismitteln sind unzulässig (eine Durchsuchung nach Waffen zur Eigensicherung könnte allerdings unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein)!
Leider übertreiben es auch hier manche Sicherheitsdienste, die "Polizei spielen" wollen. Davor kann nur gewarnt werden. Schnell können Vorwürfe wie Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung gegen den Festnehmenden gerichtet werden.


Notwehr/Nothilfe (§32 StGB):
Wie jeder dürfen auch Sicherheitsleute sich oder - wozu sie ja auch extra da sind - andere bei Angriffen verteidigen.
Also zum Beispiel sich wehren, wenn ein Abgewiesener am Einlass den Türsteher angreift (Notwehr), oder einem Gast oder Kollege zur Hilfe eilen, der angegriffen wird (Nothilfe).
In allen Fällen gilt jedoch, dass der Angriff rechtswidrig (also ungerechtfertigt) und gegenwärtig sein muss. "Gegenwärtig" bedeutet endweder "unmittelbar bevorstehend", "im Gange" oder "noch andauernd". D.h. man muss nicht warten, bis der Angreifer zugeschlagen hat, sondern darf diesem zuvor kommen, darf aber andererseits auch nicht "nachschlagen" wenn der Angreifer schon überwältigt ist oder man diesen am nächsten Tag wieder trifft.
Zudem muss die Verteidigung mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff sofort und sicher abwehrt. Also nicht mit einem Flak-Geschütz gegen eine Ohrfeige verteidigen!

Eine interessante Frage, die mir gerade beim Schreiben gekommen ist, ist die, ob Sicherheitspersonal unter Umständen Garantenstellung für die Besucher einer Veranstaltung haben könnte? Ohne es im Moment genau zu wissen, könnte ich mir vorstellen, dass sie u.U. in gewissen Einzelfällen vertraglich dazu besonders verpflichtet sein könnten, anderen Beistand zu leisten. Sollte dies der Fall sein, könnten sie sich womöglich durch Unterlassen strafbar machen, wenn sie in einer Gefahrenlage untätig bleiben, wo es ihre Pflicht und ihnen zuzumuten wäre zu handeln. Müsste ich mich aber mal schlau machen. Oder weiß hier jemand mehr?

Eine kritische Sache ist das Führen und Benutzen von Waffen durch Securities! Einerseits ist nur zu gut verständlich, dass diese heutzutage mehr Mittel zur Selbstverteidigung brauchen als früher. Andererseits kann dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz sein. Gemäß §42(1) Waffengesetz ist das Führen von Waffen (die keine Schusswaffen sein müssen! - Pfefferspray oder Schlagstöcke zählen auch schon dazu, weil ihre originäre Bestimmung Angriff oder Abwehr ist) bei bestimmten öffentlichen Veranstaltungen verboten und eine Straftat! Diese Veranstaltung muss einen übergeordneten, gemeinsamen Zweck haben - wo dies anfängt, ist nicht immer ganz klar. Bei einer normalen Discoveranstaltung wird dies mitunter verneint, findet aber gleichzeitig dort noch eine Miss-Wahl statt, schon bejaht. Die Rechtslage ist also mitunter schwierig einzuschätzen, wenn man sich nicht mit der gängigen Rechtsprechung auskennt.
Somit bräuchten Securities bei manchen Veranstaltungen eigentlich eine behördliche Sondergenehmigung, um Pfefferspray oder ASPs führen zu dürfen. Und ich bezweifle mal, dass das den meisten bewusst ist.

Nicht wirklich zu diesem Bereich gehörend, aber trotzdem interessant, sind u.a. noch das Selbsthilferecht des Wirtes (aus dem BGB), das gesetzliche Verbot, einem erkennbar Betrunkenen noch mehr Alkohol auszuschenken, sowie die Garantenstellung des Wirtes für seine Gäste. D.h. wenn der Wirt mitkriegt, dass ein betrunkener Gast sich ans Steuer setzen will, aber dies nicht verhindert, und der Betrunkene fährt anschließend jemanden über den Haufen, kann sich der Wirt der fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung durch Unterlassen strafbar machen, soweit ihm natürlich nachgewiesen werden kann, dass er es vorher mitgekriegt hat. Ich kann zwar gerade nicht sagen, ob dies genauso für jegliches Thekenpersonal gilt, sollte aber trotzdem mal ein kleiner Denkanstoß für jeden sein!

Es gibt natürlich noch weitere Rechte und Pflichten, die angesprochen werden könnten. Ich glaube aber, vorerst die wichtigsten abgehandelt zu haben.
 
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Bandenkrieg

Die Geheimwelt der Türsteher-Gangs

Ein Film von Peter Schran
Redaktion: Gert Monheim

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Sie gucken meist grimmig drein, putschen ihre Körper mit Anabolika auf und entscheiden, wer reinkommt in die Discos und wer nicht. Oft sind sie türkischer, nordafrikanischer oder albanischer Herkunft - und regulär gearbeitet haben nur die wenigsten von ihnen. Über 200 obskure Muskelmänner zählt die Polizei allein in Köln zur sogenannten Türsteher-Szene, die über viele Jahre hinweg scheinbar harmlose "Security"- und Wächterdienste zu einem mafiösen und lukrativen System organisierter Kriminalität ausgebaut hat.

Mit Gewalt und Erpressung etablierte sie ihr heimliches Herrschaftssystem: auf dem Vergnügungsboulevard der Kölner "Ringe" genauso wie im Drogen- und Waffengeschäft, vor allem aber im Bereich der Prostitution des ganzen Rheinlandes.

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Immer wieder kommt es dabei zu Machtkämpfen verschiedener ethnischer Cliquen und Gangs, in denen Deutsche allenfallsTrittbrettfahrer sind. Doch was früher mit Fäusten ausgetragen wurde, entwickelt sich immer häufiger zu wilden Schießereien und zu Mordversuchen an Abtrünnigen; zuletzt wurde sogar gerade noch ein Mordkomplott gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt verhindert.

Oft profitieren ganze Familienclans von den Aktivitäten der Türsteher; nicht selten teilen sich alle männlichen Geschwister einer Familie den Reibach aus "Securitiy"-Diensten und Zuhälterei.

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WDR-Autor Peter Schran nimmt die jüngsten Strafprozesse gegen die Bosse der "Araber" und "Türken" zum Anlass, um hinter die Kulissen dieses bizarren Reiches der organisierten Kriminalität zu gucken. Er sucht nach den Ursachen für ein neuzeitliches Phänomen, das - nicht nur in Köln - scharenweise junge Mädchen und Frauen in die Prostitution treibt und das Klima großer Städte und ihrer Migranten-Ghettos prägt.

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Quelle: WDR
 
Vorsicht, wir werden Türsteher!
Dicke Muskeln und eine coole Masche reichen nicht mehr für einen Job im Sicherheitsgewerbe. Inzwischen muß jeder Kaufhausdetektiv, Kontrolleur oder Pförtner eine Prüfung ablegen.

Von Sabine Tesche

Ernst schaut Martin Wille* in die bunte Runde der Seminar- Teilnehmer. "Stellen Sie sich vor, Sie wären Disco-Türsteher und ein Typ spuckt Sie an, weil Sie ihn nicht reinlassen", sagt der pensionierte Polizeibeamte."Was machen Sie?"

Mirko Sogowski, 23, arbeitet schon seit Jahren als Türsteher auf dem Kiez und weiß sofort eine Antwort: "Da würde ich zurückspucken, ganz klar. Oder ich würde ihn zwingen, mir das Geld für die Reinigung zu geben", sagt der arbeitslose Maler und Lackierer selbstbewußt. "Das könnte Ihnen eine Anzeige wegen Körperverletzung einbringen", antwortet Martin Wille.

Sogowski versucht es nochmal: "Na, dann sag ich eben nur: ?Entweder du putzt mir die Spucke weg oder ich zeig dich an!‘" "Das wäre Nötigung", gibt Wille zu bedenken, "mit solchen Antworten wären Sie durch die Prüfung gefallen, Herr Sogowski." Da bäumt sich der junge Mann empört auf: "Aber kein Türsteher würde sich so ’ne Spuckaktion gefallen lassen - in der Praxis!"

In der Tat:Was in diesem Seminar gelehrt wird, ist reine Theorie. Fünf Tage lang dauert der Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, durchgeführt vom Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (VSWN). Die sechs Teilnehmer müssen Recht, Sicherheitstechnik und Unfallverhütung büffeln und den richtigen Umgang mit Menschen lernen. Denn sie wollen ja alle im boomenden Sicherheitsgewerbe Fuß fassen, und da ist seit Januar 2004 laut Gesetz eine "Sachkundeprüfung" für jeden vorgeschrieben, der erst weniger als drei Jahre im Sicherheitsdienst arbeitet. Nur ehemalige Polizisten und Grenzschützer sind von der Regelung befreit.

Früher konnte sich jeder einfach einen Gewerbeschein holen und sich als Sicherheitsdienstleister anbieten. Manche Firmen haben ihre Mitarbeiter auch selber geschult. Bis Mitte 2005 müssen alle eine Sachkundeprüfung nachweisen, die 175 Euro kostet und einmal im Monat in vielen deutschen Handelskammern stattfindet. "Das Image der Branche ist nicht besonders", räumt Philip Buse, Jurist beim VSWN, ein. "Es gab zu viele Probleme und massive Übergriffe von Türstehern und Schwarzen Sheriffs, die unrechtmäßig Leute festgenommen oder auch mal zugeschlagen haben."

Viele Türsteher, Innenstadt-Streifen, Ladendetektive oder U-Bahn-Kontrolleure wissen gar nicht, welche Rechte sie haben und welche nicht. "Auch mit einer Uniform haben Sicherheitsleute nur Jedermannsrechte. Sie dürfen weder jemanden durchsuchen noch unter Zwang den Personalausweis verlangen, das darf nur die Polizei", sagt Buse. Mehr als hundert angehende Sicherheitsdienstler hat er bisher in der Hamburger Handelskammer geprüft. Die Durchfallquote ist hoch: Die Hälfte aller Teilnehmer fällt regelmäßig mit Pauken und Trompeten durch die zweistündige schriftliche Prüfung, die mündliche erreichen sie gar nicht erst.

Nicht alle machen einen Vorbereitungskurs, obwohl die Prüfung schwierig ist. Ohne intensives Büffeln kann sie höchstens ein Jurastudent bestehen. So müssen die Sicherheitsdienst-Anwärter zum Beispiel den Unterschied zwischen Nötigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung erklären; sie müssen wissen, wann Notwehr zur Rache wird, ob das Wegreißen einer Handtasche ein einfacher oder schwerer Raub ist. Ob Pfefferspray eine erlaubte oder verboteneWaffe ist, wird im Waffenkunde-Teil abgefragt, genauso wie die relevanten Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geprüft werden.

Die meisten Bewerber sind jedoch "mit geringer Intellektualität ausgestattet", so drückt es Philip Buse vorsichtig aus. Und gut die Hälfte sind Ausländer, die es mit der deutschen Sprache sowieso schwer haben. Sicherheitsanwärter brauchen keine besondere Vorbildung, sie müssen nur mindestens 18 Jahre alt und körperlich und geistig in der Lage sein, den Job auszuführen. Sie dürfen nicht vorbestraft sein. Aber sie sollten die deutsche Sprache gut genug beherrschen, um sich mit pöbelnden Betrunkenen oder Discobesuchern auseinandersetzen zu können.

Allerdings ist die Struktur der Sicherheitsdienst-Bewerber ein Spiegel der wirtschaftlichen Situation. Gehts der Wirtschaft gut, streben vor allem Ältere und ungelernte Arbeiter in die Sicherheitsbranche. "Derzeit kommen zu uns aber auch viele arbeitslose

Akademiker und Fachkräfte. Und Hausfrauen, die keinen Unterhalt vom Ex-Mann bekommen", sagt Buse. Bundesweit gibt es rund 170 000 Mitarbeiter im Sicherheitsdienst; in Hamburg sind es 5000 in 330 Firmen - nur 10 Prozent davon sind Frauen. Jährlich wächst die Branche um rund vier Prozent. Ein Traumjob ist das Sicherheitsgewerbe für die meisten trotzdem nicht, eher ein Bereich, in dem es eben noch Jobs gibt, wenn auch nicht besonders gutbezahlte: mit 6,50 Euro die Stunde fängt man an.

Auch die VSWN-Seminarteilnehmer kommen aus allen Wirtschaftsbereichen. Jutta Müller hat sieben Jahre als Theater- Ausstatterin gearbeitet. Ein Jahr war die 34Jährige arbeitslos, dann "wollte ich einfach wieder was tun". Schon während des Studiums hat sie als Pförtnerin gearbeitet. Jetzt würde sie gerne bei Konzert- und Fußballveranstaltungen an der Tür stehen. Die rund 300 Euro für den Kursus bezahlt sie selber.

Im Gegensatz zu Kurt Damaschke, den schickte eine Arbeitsförderungsgesellschaft. Als ungelernter Arbeiter war er schon früher im "Objektschutz", hat Baustellen bewacht. In dem Bereich wäre er gern wieder tätig. "Ich hab ganz schön Muffensausen, ob ich die Prüfung schaffe", sagt er. Dennoch findet er die Prüfung wichtig: "Früher gab’s beimWachdienst Leute, die sind einfach eingeschlafen." Hindert einen denn die Prüfung am Schlafen? "Ja", sagt der 30Jährige ernsthaft, "jetzt weiß ich, daß man das nicht darf."

Beim Stichwort Objektschutz fällt dem Seminarleiter Martin Wille gleich noch ein Prüfungsbeispiel ein. "Stellen Sie sich vor, Sie sind ein sogenannter Alarmfahrer und fahren zu einer Firma, in der Alarm ausgelöst wurde. Im Gebäude begegnet ihnen ein Einbrecher mit Brechstange. Was machen Sie?"

Wieder ein Fall für Mirko Sogowski: "Kein Problem. Ich bin Kampfsportler. Den Typ entwaffne ich in Nullkommanix." Wille fragt: "Und wenn er eine Schußwaffe hat?" "Dann zieh ich meine Schußweste an, die hab ich als Türsteher sowieso immer dabei", sagt Sogowski stolz und erzählt noch, wie er mal von einem Disco-Besucher ein Messer in die Hand gerammt bekam. Wille wendet sich lächelnd an den ältesten Kursteilnehmer: Der Unternehmensberater Winfried Schmidt, 58, ein wenig altklug, aber besonnen, soll für einen Kunden eine Sicherheitsfirma aufbauen. "Also, ich würde für eine Firma nicht mein Leben riskieren", sagt er. "Ich würde rausgehen, mir das Aussehen merken und die Polizei rufen." Wille nickt zufrieden: "Richtig! Körperwohl geht vor Sachwert."

Da wird Mirko Sogowski, der am liebsten Kaufhausdetektiv werden würde, wohl noch ordentlich für die Prüfung büffeln müssen.

* Alle Namen bis auf Philip Buse geändert.

erschienen am 8. Januar 2005 in Wochenende


Quelle: Hamburger Abendblatt
 
Rein oder nicht rein?

Das ist hier die Frage, die Antwort gibt der Türsteher. Warum fühlt der sich so wichtig? Ein pophistorischer Exkurs [Fußnoten]

Jörg Burger * Die kleine Berliner Galerie Expo 3000 hatte einen Wettbewerb ausgeschrieben: ein »Denkmal für den abgewiesenen Discobesucher« werde gesucht. Das war der Anlass für diesen Artikel. Leider waren die Ergebnisse des Wettbewerbs nicht aufregend genug, um sie im Foto abzubilden. Bei den Recherchen für den Artikel erfuhren wir dafür einiges über die Leiden der Gegenseite. »Früher war die Arbeit viel einfacher«, sagt Klaus Gunschmann, Geschäftsführer des Münchner Clubs P1 und ehemaliger Türsteher: »Die Leute sind heute alle so gut angezogen, und selbst Boris Becker kommt in Turnschuhen.« Bei dem Versuch, einen Abiturienten einem Superstar zu unterscheiden, scheiterte vor kurzem der Berliner Club 90 Grad - der Mann an der Tür schickte die Sängerin Britney Spears weg. Nils Heiliger, Inhaber des Clubs, erklärt, wie das geschehen konnte: »An diesem Abend war Goldie Hawn zu Besuch. Es ist Sitte, dass Prominente von mir begrüßt werden. Unser Türsteher war gerade mit Frau Hawn auf dem Weg zu mir, als Britney Spears auftauchte. An der Tür stand nur unsere Security. Später habe ich mir die Videoaufzeichnung der Türkamera angesehen, und ich muss sagen: Ich hätte Britney Spears auch nicht erkannt. Sie sah aus wie irgendein Berliner Mädchen.«

Seitdem Adam vom Baum der Erkenntnis aß, sehnt sich der Mensch nach einem Ort, an dem immer gute Laune herrscht und er nicht nachdenken muss über den Sinn seiner Existenz. Damit er nicht verzweifelt, hat Gott den Club geschaffen, wo man sich berauscht an lauter Musik und schönen Menschen. Leider schickte er auch noch den Türsteher, denn der Mensch ist noch nicht wirklich reif für das Paradies.

Wer abgewiesen wird, fühlt sich von einer höheren Macht ungerecht behandelt, auch wenn er nicht an Gott glaubt: Wie kann jemand es wagen, ihm den Zutritt zum Glück zu verwehren, ohne jeden nachvollziehbaren Grund? Was hat einer davon, wenn er so viele Menschen beleidigt ziehen lässt und möglicherweise keiner von ihnen wiederkommt? Die Instanz des Türstehers stellt die meisten Menschen vor ein Rätsel: Er lässt sie spüren, wie ungleich sie sind in einer Welt, die zumindest in ihren demokratischen Idealen auf Gleichheit baut. Er scheint sie ihrer Rechte zu berauben, und mitten in einer Marktwirtschaft hindert er sie am Konsum.

Trotzdem ist der Anblick von unterkühlt wirkenden jungen Männern, die mit dem Gestus von Wichtigkeit und Autorität den Eingang der Clubs versperren, in jeder Großstadt völlig normal. Lange Schlangen von Kandidaten bilden sich spätnachts vor so einer Türe. Jeder, der sich hier einreiht, hat sich auf diesen Moment vorbereitet, ist vielleicht lange vor dem Spiegel gestanden, um sich dem prüfenden Blick auszusetzen, der richtet über den Fortgang der Nacht: Komm ich rein, oder bleibe ich draußen?

Dass sich die Kunden der Vergnügungsbranche dieser Frage stellen müssen, ist eine fiese Finesse der Marketingpsychologie: Sie erhebt den Wert der Ware über das in Mark und Euro Messbare hinaus; die wahre Währung ist der Gewinn an Selbstwertgefühl, über den der Eingelassene sich freut. Der Abgewiesene aber erlebt sich als Opfer einer Macht, die umso größer erscheint, je weniger er ihre Auswahlkriterien durchschaut. Häufig reagiert er wie Kafkas Mann vom Lande, der sich von der bloßen Gegenwart des Türhüters am Eintritt hindern lässt: Er probiert es immer wieder, umsonst.

Sogar Profis im Nachtleben wundern sich über diese offenbar typisch menschliche Reaktion - auch Norbert Schmitz, von den frühen Achtzigern bis Ende der neunziger Jahre Herr über »Deutschlands strengste Tür« im Münchner Club P1. »Manche Leute kamen jedes Wochenende, obwohl ich sie nie reinließ«, sagt er und folgert: »Gastronomen wollen ihre Gäste gar nicht quälen. Die verlangen danach. Ein Club ohne Türsteher ist für sie nichts wert.«

Diese Erkenntnis kam wohl als Erstem einem New Yorker Nachtclubbesitzer namens Steve Rubell. 1977 eröffnete er in Manhattan sein Studio 54, eine Legende der Disco-Ära. Rubell spannte vor seiner Tür ein Seil aus Samt, an dem er die Besucher warten ließ. Der Chef persönlich teilte sie in zwei Klassen - jene, die nach Fun aussahen und hereindurften, und jene, die das eben nicht taten. Selbst Prominente wie Jack Nicholson und Cher blieben manchmal draußen.

Vor dieser Zeit war der doorman nur eine Art Grußonkel gewesen. In Deutschland kannte man ihn als Rausschmeißer; er sorgte dafür, dass in Nachtlokalen niemand herumpöbelte. In manchen Bars eilte der Besitzer selbst auf ein Klingelzeichen zur Tür, um den Gast erst mal durch eine Luke oder ein Guckloch zu inspizieren. Einlass fand normalerweise jeder, der nicht gerade stockbetrunken war. Womöglich der erste Club, der das New Yorker Vorbild kopierte, war die Discothek Hendersen im Münchner Gärtnerplatzviertel; der Besitzer hatte die Idee 1978 von einem Amerika-Besuch mitgebracht. An manchen Abenden ließ er überhaupt niemanden ein. Das war gut fürs Renommee, fand er.

Die Rockmoderne ging, das große Gute auch

Die Geburt des Türstehers aus dem Geist der Individualisierung bedeutete aber noch viel mehr als nur das Ende des humanistischen Prinzips vom Feiern und Feiern-Lassen: Sie markiert einen Bruch in der Musikgeschichte, den Beginn der Postmoderne im Pop. Beatniks und Hippies hätten über Türsteher nur den Kopf geschüttelt und ihnen vielleicht ein Blümchen ans Jackett gesteckt - in dem festen Glauben, dass es sich bei ihnen um Relikte des Reaktionären handelte. Der frühe Rock schien im Dienste des Fortschritts zu wirken, für Freiheit und Gleichheit im Dröhnen des gleichen Beats. Er war angetreten, den Einzelnen aus seinen Zwängen zu befreien - und am Ende, das war klar, die ganze Welt.

Der Hippie-Glaube an das große Gute zerbrach, die Rockmoderne endete in der Zersplitterung der Stile und Moden. Mit Punk und Disco existierten zum ersten Mal zwei gegensätzliche Jugendkulturen nebeneinander, die eines gemein hatten: die Verachtung für die Ironielosigkeit und den großen Weltverbesserungsernst des Rock. Ihr Feind war der langhaarige Musikarbeiter, der schweißverklebt nach dem angeblich authentischen künstlerischen Ausdruck sucht.

Es galt eine neue Regel in dem Spiel, aus dem später die globale Popkultur entstand: Von nun an hatte man sich immer wieder neu zu erfinden, um das Alte hinter sich zu lassen und sich eine eigene Identität zu schaffen. So kam es, dass die einen Jugendlichen einen Irokesenschnitt trugen, während die anderen sich inszenierten in einem Club, vor dem ein Türsteher stand - beide mit der Ahnung, genau dies machte den Unterschied zum Gestern aus.

Der Türsteher wurde zum Symbol für die Zerrissenheit der Popkultur, sein Auftreten zum Gradmesser ihrer Gegensätze: Nie waren die Spaßwächter an der Tür ihrer Macht so bewusst und so leicht bereit, sie zu missbrauchen wie in den achtziger Jahren, einer Zeit verbissener Opposition von musikalischem Mainstream und oppositionellen Subkulturen, von Belanglosigkeit und Glamour. In München, der Hauptstadt der Türsteher, war das Nachtleben damals nach allen Seiten gut abgedichtet - auch an den wenigen Orten, an denen die Popavantgarde vertreten war, wie etwa im legendären Tanzlokal Größenwahn.

In den Neunzigern ließ der Einfluss der Wächter nach: Musikalische Feindschaften wurden begraben, neue Stile und Moden entstanden. Es wurden immer mehr Clubs eröffnet für das jeweils eigene kleine Publikum. Dieses hatte sich daran gewöhnt, dass nun tatsächlich alles möglich war.

Am Beginn des neuen Jahrhunderts ist die Konfrontation der Blöcke Geschichte, in der Musik gilt die Doktrin der friedlichen Koexistenz. Mainstream und Subkulturen leben in mildem Widerstreit; zu großen Kämpfen bleibt angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich die Popkultur erneuert, gar keine Zeit. Da es auch im Nachtleben kein Richtig und Falsch mehr gibt, muss die Türsteher niemand mehr hassen: Notfalls geht man eben in einen anderen Club.

An der Pforte stehen heute Selecter - höfliche moderne Dienstleister, häufig Frauen. Eine Kleiderordnung brauchen sie nicht durchzusetzen, sie ist lange abgeschafft: Eine Maxime wie »Keine Turnschuhe« wäre im Zeitalter von Nike und adidas völlig lächerlich; auch der Helmut-Lang-Anzug ist nicht mehr unbedingt die passende Hülle für jeden Club. Und wer nicht gerade Bomberjacke und Springerstiefel trägt, dem bleibt zum Beispiel der Eintritt in einen der besten Clubs Deutschlands, das Berliner WMF, bestimmt nicht versperrt. Dorthin geht ohnehin nur, wer gerne zu modernen elektronischen Klängen tanzt - das Publikum sortiert sich praktisch von selbst. Es bringt einen Glamour mit, der fast im Verborgenen glitzert.

Nur dort, wo viele Stars auftauchen, etwa im Berliner Club 90 Grad oder dem Münchner P1, dürfen sich Türsteher noch fühlen wie die Pioniere ihres Berufs: Sie erwählen die Schönen, Berühmten und Exzentrischen, die dann gemeinsam Champagner trinken und sich ausgiebig beim Tanzen betrachten dürfen. Aber irgendwie ist das der Popkultur und dem Rest der Welt mittlerweile ziemlich egal.



Quelle: die Zeit


 
ZivR: Was darf ein Türsteher?

Hier die wichtigsten Antworten.

Wen darf der Türsteher abweisen?
Grundsätzlich darf jeder, der Eintritt in einen Club begehrt, aufgrund des Hausrechtes abgewiesen werden. Lediglich eine Ablehnung unter Hinweis z.B. auf die Ausländereigenschaft eines Gastes läge in der Nähe eines Straftatbestandes (Beleidigung). Jungsgruppen aufgrund ihres Geschlechtes abzulehnen ist allerdings unproblematisch. Bei einer Häufung derartiger Fälle hat auch das Ordungsamt ein Wörtchen mitzureden.

Abtasten, durchsuchen - darf ein Türsteher das?
Nein, da er keine hoheitlichen Befugnisse hat. Außer der Gast willigt in die Durchsuchung ein.

Darf der Türsteher "Bestechungsgelder" annehmen? Gegen Bargeld jemanden bevorzugt einzulassen widerspricht vielleicht Ihrem Anstandsdenken - Auswirkungen hat dieses Verhalten wenn überhaupt aber nur betriebsintern.

Wen darf der Türsteher rauswerfen?
Der Türsteher kann durch das vom Inhaber abgeleitete Hausrecht frei bestimmen, wann er einen Gast rauswirft. Weigert sich der Gast, hat er jedoch kein Recht, den Gast körperlich zu attackieren. In diesem Fall müsste die Polizei verständigt werden.

Rauswurf: Müssen Eintritt und Getränkepreise zurückgezahlt werden?
Nur wenn der Gast kein Verschulden am Rauswurf hat. Da würde sich aber die Frage stellen, ob er das gerichtlich durchsetzen kann. Im Zweifel nicht!

Muss der Türsteher Zivilpolizei einlassen?
Nur, wenn nachweisbar ein konkreter Gefahrenverdacht (Gefahr im Verzug) besteht oder mit richterlicher Durchsuchungsanordnung. Solang er nicht die Ermittlungen behindert, darf er die Anwesenheit der Polizei auch den Gästen weitersagen.


Quelle: germancanadian.com
 

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