Im Auge behalten: Abmahnung wegen Streaming

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TCMuc

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Vorneweg: Es geht mir hier nicht darum, irgendwie Alarmstimmung zu verbreiten oder eine Laiendiskussion um rechtliche Fragestellungen loszutreten. Ich wollte nur auf die Thematik hinweisen, da es sich - je nach Entwicklung des Ganzen - durchaus auch auf für die hier aktiven User relevante Bereiche Auswirkungen geben könnte.



Einige haben es vielleicht schon selbst irgendwo gelesen, derzeit ist anscheinend eine Anwaltskanzlei, die sich als Abmahner im Filesharingbereich einen Namen gemacht hat, dabei als neues Geschäftsfeld Abmahnungen für Streaming zu verschicken.

Jedoch nicht an die Seitenbetreiber der jeweiligen Portale sondern an die Konsumenten.

Konkret geht es wohl um mehrere Pornofilme, die auf Redtube gestreamt wurden. Hier mal der Link:

http://t3n.de/news/streaming-abmahnung-514755/



Wer jetzt denkt: "Mir doch egal, ich schaue keine Streams an und mein Pornos dreh ich eh seit Jahren selber!" - schön und gute, aaaaber....

Redtube is sowas wie Youtube, nur für Erwachsene statt für süße Katzenvideos.

Youtube ist sowas wie Soundcloud, nur für Videos statt für Musik.


Bisher hat sich die Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung ausschließlich auf die Seite beschränkt, die illegale Inhalte zur Verfügung gestellt hat.

Im Bereich Streaming waren bisher ausschließlich Diensteanbieter wie kino.to betroffen.

Sollte sich die Abmahnede Kanzlei letztlich mit der Einschätzung durchsetzen, dass der Konsum von illegal zur Verfügung gestellten Streams eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung darstellt, könnte das weitreichende Folgen haben.


Bisher bewegen sich z.B. auf Soundcloud nur diejenigen Nutzer auf dünnem Eis, die Inhalte hochladen, zu denen sie nicht die erforderlichen Rechte besitzen (Klartext: so ziemlich jedes DJ-Set, bei dem nicht zu jedem verwendeten Track die nötigen Rechte eingeholt wurden).

Sollte irgendwann bestätigt werden, dass der Konsum als Stream ebenfalls illegal ist wäre auf einmal sämtliche Hörer ebenfalls als potenzielle Abmahnziele betroffen.

Bisher ist jedoch noch nicht einmal geklärt, ob das rechtlich so haltbar wäre oder nicht, da es weder Gesetze noch Urteile gibt.

Sieh hier zum Nachlesen und als video.

Dazu außerdem hier.


Wie gesagt: erstmal kein Grund zur Panik, es kann aber nicht schaden, das Ganze mal im Auge zu behalten um zu sehen, wie es sich entwickelt.
 
Ist bei Mixcloud nicht anders. Mit denen hat die Gema keinen Vertrag. Insofern könnte hier auch abgemahnt werden.
 
Bei Mixcloud werden Gebühren abgeführt ob die Gema darunter ist weiß ich nicht , Youtube zahlt ja auch an alle Rechteverwerter außer an die Gema.

Ich glaube auch nicht , das eine Verurteilung statt finden kann weil man einen Stream gesehen hat. Weil a) Wie kommt der Rechteinhaber denn an meine IP? b) Ist eine IP keine Eindeutige Zuordnung und c) woher soll man wissen ob etwas auf Youtube gerade legal ist oder nicht , solange die Seite nicht bewusst urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt.

Es ist einfach wider nur ein Versuch der Contentmafia an Geld zukommen, der eine Richter wird vlt. mitspielen weil er selber keine Ahnung hat aber groß sorgen würde ich mir nicht machen.
 
Bei Mixcloud werden Gebühren abgeführt ob die Gema darunter ist weiß ich nicht
Nein, die ist nicht dabei.

Ich hatte mich vor einer Woche mal intensiver damit beschäftigt, weil ich einen Mix von mir dort uppen will, den ich mit dem FB Konto verknüpfen will. Da hätte man direkt die Person, die den Mix geuppt hat.

Prinzipiell kann man dort ebenfalls abgemahnt werden.
 
Naja auf der Mixcloud Seite steht, das die Tracklist gebraucht wird damit die die Urheber entsprechend vergüten können. Nun gut zur heutigen Zeit muss man eh aufpassen was man macht, da an jeder Ecke dich einer abkassieren will. Da bei Mixcloud aber alle großen Künstler vertreten sind und Livesets.at dort auch hochlädt denke ich das man da auf der sicheren Seite ist. Aber denken ist nicht wissen.
 
Glaube, die Diskussion, ob Mixcloud jetzt legal ist oder nicht wurde an anderer Stelle oft genug geführt und muss hier nicht wieder aufgewärmt werden...


Es kann vielleicht nicht schaden, den Fall weiter zu beobachten um zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.

Eine ganz kleine Hoffnung im Hinterkopf sagt auch noch: "Vielleicht wird dadurch das lästige Thema um die Grauzone Streaming im Rahmen der Geschichte endlich mal geklärt...", dafür sind aber wie's aussieht die damit befassten Juristen zum Einen zu sehr damit beschäftigt, Korinthen aus dem Enddarm zu pressen statt sich des Themas auf einer übergeordneten Ebene anzunehmen. Außerdem wird für mich zu sehr auf die Besonderheiten des Falls eingegangen.
Irgendwo auch klar - an einer endgültigen, übergreifenden Lösung würden ja auch die Anwälte der abgemahnten zukünftig weniger verdienen... ;)
 
b) Ist eine IP keine Eindeutige Zuordnung

Das zieht vor Gericht nicht. Der Betreiber eines Netzanschlusses haftet. Da hat's schon "lustige" Urteile gegeben.

c) woher soll man wissen ob etwas auf Youtube gerade legal ist oder nicht

Das zieht ebenfalls nicht, weil "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Bedenklich ist das alles dennoch. Die nachhaltigste Lösung wären vermutlich gemeinschaftlich finanzierte Kopfgeldjäger gegen die Abmahn-Mafia. Aber dem steht der Pafizismus des deutschen Durchschnittsmichel ja entgegen. Also wird man sich weiter mit dem Risiko rumschlagen müssen, dass man selbst als Nutzer, der einschlägige Seiten nie bewusst aufruft, ein potenzielles Risiko durch die Internet-Nutzung an sich hat. Denn es könnte ja irgendwo ein Mini-ein-Pixel-IFRAME eingebunden sein, der irgendwo hin verweist...
 
Da gab es aber auch schon Urteile die andersrum ausgingen.

Zu Youtube , das zählt zu den Angeboten wo man nicht eindeutig erkennen kann das da was illegal ist.
 
Das ist von 2011 die Dame hat schon lange Berufung eingelegt und gewonnen, habe ich vorgestern noch gelesen.

Für den einen Richter ist Internet Neuland :D für den nächsten nicht.
 
Das zieht ebenfalls nicht, weil "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".


Würde in dem Fall doch ziehen, da es im vorliegenden Kontext für Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die beim Streaming entstandene (flüchtige) Kopie aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Vorlage" erstellt wurde.

D.h. nur, wenn der User praktisch erkennen muss (-> offensichtlich), dass die Datei illegal zur Verfügung gestellt wird, macht er sich strafbar. Auf Plattformen, auf denen außer selbsterstellten Inhalten von Usern auch Rechteinhaber selbst Inhalte hochladen bzw. Rechteinhaber teilweise an den Werbeeinnahmen partizipieren und somit der Inhalt legalisiert wird ist es für den User quasi unmöglich, festzustellen ob ein bestimmter Stream jetzt legal ist oder nicht. (Außer es steht ein kompletter Spielfilm in der Gegend rum... ;))


Genau da seh ich aber z.B. das Risiko bzgl. Soundcloud: man könnte durchaus die Ansicht vertreten, dass bei z.B. DJ-Sets oder Edits/Mash-Ups eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage vorliegt, weil man eigentlich nicht davon ausgehen kann, dass Diedschäi Supaskrätsch aus Wanne-Eikel mit 2 Followern für seinen neuesten David Guetta Mega Mix sämtliche Rechte für die Veröffentlichung auf Soundcloud eingeräumt gekriegt hat.

Warten wir's einfach mal ab...




Noch als Update: Die Ermittlung der Namen hinter den IP Adressen war wohl nur möglich, weil das Gericht Streaming mit Filesharing verwechselt hat und daher von einem völlig falschen Sachverhalt ausging....


Quelle
 
Abwarten ist das einzige, was man tun kann
Es gibt aber schon die ersten kritik bzgl der Vorgehensweise.
Auszüge spare ich mir.
Mann muss den kompletten text lesen, um die Thematik zu verstehen.
Die abmahnende Kanzelei und dazu gehörige Anwälte sind alte Bekannte.
Die Abmahnhelfer haben aber den braten auch schon gerochen.

Die abmahnende Kanzelei ist letztes Jahr schon mal mit ähnlichen vorwürfen auf die Fresse gefallen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/porno-seite-redtube-abmahnungen-gegen-viele-nutzer-a-938077.html
Ergänzend der Heise-Bericht.
Heise geht auch darauf ein, wie die vermutlich an die IP`s gekommen ist.

Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle
 
Zuletzt bearbeitet:

LOOOOOOOL

Sowas kann auch nur Juristen einfallen:

Das Landgericht Köln hat mittlerweile mit einer Stellungnahme auf kursierende Vorwürfe reagiert, es prüfe die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft bei Verdacht auf Urheberrechtsverstöße nicht ausreichend.

[...]

Gegenüber heise online betonte Gerichssprecher Dr. Christian Hoppe allerdings, dass die Berichterstattung zu den Redtube-Abmahnungen künftig sicherlich zu "einem genaueren Hinsehen" führen werde

Auf gut Deutsch: "Wir haben nicht ungenau gearbeitet. Aufgrund der Vorkommnisse werden wir zukünftig aber weniger ungenau arbeiten." :d


Aber alle Schadenfreude bei Seite, das ist genau das, was ich gemeint hab, als ich gesagt habe, dass der Fokus in diesem Fall zu sehr auf die juristischen Feinheiten des Einzelfalls gelegt wird.

Ich verstehe vollkommen, dass es die vornehmlich Aufgabe eines Anwalts ist, möglichen Schaden von seinen Mandanten abzuwenden und dass er dazu jede sich bietende Schwäche in der Position der Gegners nutzt.


Für alle nicht unmittelbar betroffenen Nutzer, die auf Portalen wie Youtube und Soundcloud regelmäßig Inhalte von möglicherweise zweifelhafter Herkunft konsumieren, wäre es jedoch wünschenswert, wenn die bisher vorhandene Grauzone Streaming durch ein - idealerweise letztinstanzliches - Urteil endlich mal geklärt würde.
 
Ich hoffe auch, dass sich diese "lieben" Leute, die sich bei solch einer Tätigkeit Anwalt nennen dürfen mal lieber auf die Torrents konzentrieren. Da ist schließlich eh viel mehr zu holen, da der verursachte Schaden ja viel höher ist. Wenn es ein Urteil gäbe, das Streaming von geschütztem Material für illegal erklärt, wäre das ein Todesurteil für viele Plattformen. Dass einige auf diese Art zur Verfügung gestellten Materialien auch dazu führen, dass man das Original kauft, ist denen ja total egal (oder gar nicht bewusst?)...
Könnten eigentlich Leute, die dann vor diesem Gerichtsurteil gestreamt haben auch bestraft werden? Ich meine, für etwas was man getan hat, als es noch nicht unter Strafe stand, kann man ja eigentlich nicht bestraft werden, aber da man sich ja laut den Juristen sowieso "in einer rechtlichen Grauzone" bewegt, weiß ich nicht, wie es da steht...? Dann könnten die wohl standardmäßig Abmahnungen an jeden Besitzer eines Internetanschlusses schicken :D
 

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