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Alt 19.07.2010, 19:11   #1
Gema: Was ist eine private Veranstaltung
Livingstone Livingstone is offline 19.07.2010, 19:11

Jetzt mag man zur Gema und deren gebaren stehen wie man will (ich behalte meine Meinung besser mal für mich)...

Sei's drum, denn immer mal wieder kommt hier die Frage nach der "Gemapflicht" und der ominösen Sache mit der "Privatparty" auf. Diesbezüglich habe ich mal mit der hiesigen Bezirksdirektion Kontakt aufgenommen und nachgefragt.
All denen, die ihre Sache offiziell und gesetzeskonform machen wollen, will ich hier meine Rechercheergebnisse mitteilen (Alle anderen können direkt hier aufhören zu lesen)

Grundsätzlich gilt:

Ist eine Veranstaltung öffentlich, muss (sollte) diese angemeldet werden und die fälligen Gebühren bezahlt werden.

Ist eine Veranstaltung privat, entfallen alle Gebühren.


ABER: Wichtig ist die Frage der Definition von "öffentlich" und "privat".
Diese werden recht eng ausgelegt.

Ich möchte dies an einigen Beispielen verdeutlichen:
  • Hochzeit
    Eigentlich würde man annehmen, dass es sich um eine rein private und somit abgabefreie Veranstaltung handelt. Das ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Schon alleine die Anwesenheit eines Kellners würde bei enger Auslegung der Regeln die Öffentlichkeit herstellen und somit zur Abgabe von Gebühren verpflichten.

  • Vereinsfeier
    Findet diese nur mit den Vereinsmitgliedern statt, ist sie eine private Veranstaltung.
    Wird sie allerdings öffentlich angekündigt, und auch nicht Vereinsmitglieder haben Zutritt (Freunde und Verwandte z.b.) handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung.

  • Privatparty
    Das ist der vermutlich für die meisten hier interessante Teil.

    Solange alle Gäste als enger Freundeskreis zu werten sind, ist es eine private Veranstaltung, selbst wenn ich einen geringen "Unkostenbeitrag" nehme und die Getränke zum Einkaufspreis verkaufe. Ich darf also keinen Gewinn erwirtschaften.

    Sobald aber auch nur eine Person dabei ist, die diesem Kreis nicht mehr zuzuordnen ist (die neue Freundin des Freundes oder Freunde von Freunden, die z.b. gerade zu Besuch sind, etc.) hat es sich was mit Privatparty, denn dann ist es eine öffentliche Veranstaltung. Wer einen Unkostenbeitrag nimmt, muss zudem die dafür höheren Gebühren zahlen.

    Ein Beispiel, bei dem keine Kosten anfallen würden ist folgendes, dass ich der hiesigen Bezirksdirektion zur Beurteilung vorgelegt habe:

    30 Freunde mit direkter persönlicher Beziehung feiern zusammen. Weder sind Fremde Anwesend, noch irgendwelches Personal wie Kellner oder Barleute.
    Um die Ausgaben für Musikanlagen und gegebenenfalls Raummiete zu kompensieren wird ein minimaler Eintritt von 3,50€ verlangt und die Getränke werden 1:1 zum Einkaufspreis verkauft.

Allgemeine Punkte:
  • Wird in irgendeiner Art und Weise Geld umgesetzt, und sei es auch nur um die anfallenden Kosten gerade so zu decken, geht die Gema zunächst mal von einer öffentlichen Veranstaltung aus. Der Nachweis dürfte also schwerer fallen, als ohne Kohle.
  • Je mehr Leute anwesend sind, desto wahrscheinlicher ist es , dass die Veranstaltung öffentlich ist und die Gema das auch so annimmt. Der Nachweis einer privaten Veranstaltung wird schwerer.
  • Ist auch nur eine "fremde" Person da, ist die Veranstaltung öffentlich
  • Wird Gewinn erwirtschaftet, wird euch die Gema was husten, wenn ihr einen privaten Charakter geltend machen wollt.
  • Seid ihr euch unsicher, fragt vor der Veranstaltung nach. Das spart Kosten.


Wichtig: Der Veranstalter trägt die Beweislast. Im Zweifelsfall muss er (oder Sie) nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung handelt.

Wer Fragen hat oder inhaltliche Fehler entdeckt hat-->> PN

Geändert von Livingstone (10.08.2010 um 00:15 Uhr).

 
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