Zitat:
Zitat von Stuartdeluxe
Ich dachte man kann die Werbungskosten vom Gewinn Komplett Abziehn wenn sie einen gewissen betrag nicht überschreiten....Oder mann hatt einen Freibetrag den Mann zurück bekommt oder zumindest einen Teil..
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Werbungskosten gibt es im deutschen Steuerrecht im Zusammenhang mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (DJ) *eigentlich* nicht. Du kannst jedoch *alle* Aufwendungen von Deinen Einnahmen abziehen und so in einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung den Gewinn bestimmen.
Als Angestellter kannst Du i.d.R. nur wenige Aufwendungen ("Werbungskosten") steuerlich geltend machen. Dafür gibt es einen Pauschbetrag, der momentan 920 € beträgt.