Jenz:
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Wieder mal ein Thread voller Halbwahrheiten, und manchmal auch komplett falschen Aussagen. Gebt doch bitte lieber keine Tipps, wenn Ihr keine Ahnung habt.
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Jenz, wenn Du schon so einen Vorwurf an die Leute machst, mich eingeschlossen, nenn das Ding auch beim Namen, da sich durch diese allgemeien Aussage jeder betroffen sieht.
Ich bin bestens mit dem Urheberrecht vertraut und auch kenne sehr viele Fälle, die ich im Laufe der letzten Jahre mitbekommen habe, gerade auch als Künstler/Act und Team-Mitglied eines Künstlerportals .
Es geht hier schlichtweg nur um einen Präsentationsfall von einem DJ, der seine Demos verschenken möchte, ohne jeglichen Profit.
Der IFPI, Gema u. GVL geht es schlichtweg um die großen Fische, sprich die Leute, die in größeren Stückzahlen Musik ohne Genehmigung FINANZIELL veräußern. (Musikmärkte, Flohmärkte, Ebay etc.)
Sollte wirklich einmal der Fall sein, dass ein DJ wegen seiner Demo CD verklagt wird (auch wenn er sie nicht verkauft hat), werden die Gerichte diesen Fall wegen Geringfügigkeit sicher wieder einstellen, da sie zu einem nicht die Stückzahlen nachweisen können (was man im Internet über Provider des Traffics rausbekommen kann) und zum anderen es hierbei lediglich um die Verbreitung (nicht Veräußerung) von GEMA-Material handelt. (nicht zu Verwechslen mit öffentlicher Aufführung ohne Genehmigung)
Jeder, der sich in der DJ-Scene bewegt, weiss, dass grundsätzlich diese "Grauzone" vorhanden ist und in vielen Fällen beide Augen zugedrückt werden, weil es sich um "Präsentation" handelt, die in so geringen Mengen vorhanden sind, dass es sich für die GEMA o. IFPI garnicht lohnt, extra einen Prozess zu führen.
Und dann müssten alle DJ-Läden in Deutschland verklagt werden, weil sie DJ Tapes verkaufen, was auch jedem seit vielen Jahren bekannt ist.
Würde man alles streng unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts machen, müsste man grundsätzlich bei jeder Aktion ein klares "Nein" geben, da hast Du Recht. Aber die Realität sieht nun mal anders aus und in der DJ-Welt ticken eben die Uhren etwas anders.
Je bekannter ein DJ ist, desto vorsichtiger sollte er mit solchen Aktionen natürlich handeln.
Eine Grauzone ist deshalb belegt, weil in sehr vielen Fällen, wo es um "geringfügigen" Schaden handelte, der Fall wieder eingestellt wurde.
Jeder Fall wird vor Gericht als Einzelfall behandelt und deshalb kann nicht gezielt auf jeden Paragraphen gekuckt und gehandelt werden.
In vielen Fällen bei Urheberrechtsklau werden sogar vor Gericht Gutachter herbeigezogen, die sich z.B. bei Melodienklau bzw. Ideenklau ein Stück anhören müssen und nach persönlichen Ermessen den "Wiedererkennungswert" einschätzen müssen, ergo eine rein persönliche menschliche Entscheidung muss dabei getroffen werden.
Daher wird die Chance mehr als gering für den DJ sein, wenn er in einem Club ein paar Promotioncopys raushaut und genau zu dieser Zeit des verteilens von einem IFPI beauftragten erwischt wird, der ihm nachweisen kann, in welchen Stückzahlen er das ohne finanziellen Absichten verbreitet.
kleines Beispiel:
ein Bekannter von mir ist Veranstalter u. Booking-Agentur und hatte zu einem 7jährigen Jubiläum über Presse und Medien eingeladen, bei einer ca. 1.500 Mann Location. An alle Stammgäste wurde eine Compilation mit den besten Clubhits aus diesem Partie-Abend an der Kasse kostenlos verteilt.
Obwohl weder er noch seine Veranstaltungen und Festivals kein ungeschriebenes Blatt sind, ist er dieses Risiko eingegangen und hat diese CDs als Promo-CDs an die Stammgäste verteilt.
Es wird in jedem Falle ein Restrisiko bleiben, daher hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass es jeder DJ selbst entscheiden muss, wie er da vorgehen möchte, genauso wie das Präsentieren von DJ-Mixen auf der Homepage.
Und da gilt wieder die goldene Regel, je bekannter man ist, desto gefährlicher wird es sein, um aufzufallen.
Im Falle von Schwarzbrennen und Auflegen von dieser gebrannten Musik rate ich jeden DJ davon ab. (Aber das wäre wieder ein ganz anderer Fall)