Veranstaltungen am 24.03.2005 ??

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DJ Momo

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Göttingen
Hallo Leute ich wollte mal fragen ob Ihr mir da vielleicht weiterhelfen könntet.

Also geplant ist eine Party am 24.03.2005

Laut dem Ordnungsamt und so stehts auch in dem niedersächsischen feiertagsgesetz darf an diesem Tag bereits ab 5 Uhr morgens keine öffentliche veranstaltung stattfinden. Karfreitag ist klar das es dort verboten ist.

Aber gibt es da nicht irgendwelche Sonderregelungen ???

Ich meine die Clubs haben ja auch an diesem Tag fast alle geöffnet...

Ich hoffe es gibt noch einen Ausweg :)

mfg Momo
 
Recht profi-technisch so 3 wochen vorher eine öffentliche party auf die beine zu stellen.

zu deiner frage, kA
 
S-Phyte schrieb:
Recht profi-technisch so 3 wochen vorher eine öffentliche party auf die beine zu stellen.

Zur unserer Planung brauchst du dir keine Gedanken machen... Der Termin war nur unglücklich gewählt... Wenn sich da nichts machen lässt verschieben wir den um 1 Woche...

Nur interessiert es mich nunmal ob es da möglichkeiten gibt solch etwas durchzubringen....

mfg momo

also bitte keine anderen bemerkungen wie "recht profi technisch" usw.
das lasst mal unsere sorge sein.... :)
 
Das iss recht Problematisch für solche Tage ne ausnahme genehmigung zu bekommen . Das ist warscheinlich das was S-phyte sagen wollte die kriegst du in der zeit von 3 Wochen nicht durch . Und bis 5 iss doch auch ok und reicht . Wenn man immer noch bock hat macht man halt in der Location n " Chill Out " mit ausgewählten leuten oder mit dem Restpublikum muss nur drauf geachtet werden das keiner mehr nach 5 Eintritt Bezahlt und Tür muss zu sein . Den Tip hat man uns vor 2 Jahren gegeben .
 
Bis 5 Uhr wäre schon eine saubere Sache :))

Aber hier das eigentliche Problem.
Auszug aus dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz ;(

§ 9

Am Donnerstag der Karwoche ab 5 Uhr morgens und am Sonnabend der Karwoche sowie am Vorabend des Weihnachtsfestes (Heiligabend) sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

Deswegen ist das alles mist.....
 
DJ Momo schrieb:
Aber gibt es da nicht irgendwelche Sonderregelungen ???
Ich meine die Clubs haben ja auch an diesem Tag fast alle geöffnet...

In dieser Zeit dürfen zwar die Lokalitäten und Club geöffnet haben, jedoch darf nicht zum Tanzen animiert werden, das heisst:

nur Musik, die letztendlich nur als Berieselung und Beschallung eingesetzt wird.
TripHop, Lounge, Ambient, was weiss ich.

Sonderregelungen gibts nicht, da man sonst das ganze Jahr feiern kann.

Alternative wäre nur für Dich eine private Party für eine geschlossene Gesellschaft zu machen, dann ist das möglich. Öffentlich sehe ich keinen Ausweg, da Feiertage unantastbar sind ;)

ciao ciao

Armando
 
blackfear schrieb:
oder mit dem Restpublikum muss nur drauf geachtet werden das keiner mehr nach 5 Eintritt Bezahlt und Tür muss zu sein . Den Tip hat man uns vor 2 Jahren gegeben .

Richtig, wenn man länger feiern will, schliesst man die Türe (feiert als "geschlossene Gesellschaft") und der Rest vom Schützenfest kann dann bis in die Puppen weiterfeiern, sofern es einem aussenstehenden Publikum nicht mehr ab diesem Zeitpunkt zugänglich gemacht wird.

Wenn das ganze in einen Chill Out umgewandelt wird, ist das keinerlei Problem, solange Niemand mehr ab dieser Zeit tanzt.
 
mal abgesehen davon das ich die regelung blödsinnig finde
-

wo kein kläger da kein Richter?!

also tür zu und weiter feiern
 
Das mit Türe zuh muss man mit vorsicht geniessen!!

Fluchtmöglichkeiten nicht vernachlässigen!!

Die Feuerpolizei kann echt mehr stress schieben als die
Normal`o Beamten.. die drücken auch mal ein auge
zu wenn man sich normal benimmt.
 
Mando Mango schrieb:
Richtig, wenn man länger feiern will, schliesst man die Türe (feiert als "geschlossene Gesellschaft") und der Rest vom Schützenfest kann dann bis in die Puppen weiterfeiern, sofern es einem aussenstehenden Publikum nicht mehr ab diesem Zeitpunkt zugänglich gemacht wird.

Wenn das ganze in einen Chill Out umgewandelt wird, ist das keinerlei Problem, solange Niemand mehr ab dieser Zeit tanzt.


§ 9

Am Donnerstag der Karwoche ab 5 Uhr morgens und am Sonnabend der Karwoche sowie am Vorabend des Weihnachtsfestes (Heiligabend) sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

nette idee aber wer kommt schon den donnerstag bis 5 uhr morgens zu einer veranstaltung und feiert dann durch ? :))
 
Hallo,

schliesse mich da blackfear an.

Macht die Mucke soweit es geht was leiser und die Türe zu. Allerdings soll dann schon jemand da stehen damit im Zweifel die Leute schnell rauskommen.

und wie S.Hauser es sagte, übertreibt es dann nicht, dann fallt Ihr mit ein wenig Glück auch nicht so auf...

grüsse
 
Mit Tür zu , iss natürlich nicht Tür abgeschlossen gemeint sondern einfach nur geschlossen . Und ratsam ist es immer noch ein an der Tür zu haben , das man evtl nachzüglern sagen kann sorry geschlossene Gesellschaft oder falls doch jemand kommen sollte .
 
Hi,

es wird vieleicht nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird aber

Als "Geschlossene Gesellschaft" gilt soetwas rechtlich nur dann, wenn jeder jeden kennt und es darf kein Geld den Besitzer wechseln (also auch nicht an der Bar).

Quelle: GEMA (Stand ist allerdings schon 8Jahre her)

Christian
 

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