Gema-Kontrolle

K

Kühlschrank

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Hallo

Ich weiß zwar daß dieses Thema schon mehr als durchgekaut worden ist, aber ich hab dennoch ne kurze Frage zu meiner heutigen Gema-Kontrolle in der Disco.

Ich war grad so schön am auflegen als mir plötzlich jemand ne Visitenkarte von der Gema unter die Nase hielt und fragte mit was ich denn so auflege, ob CD's, Platten oder gar per Computer. Ich antwortete darauf daß ich mit CD's auflege und hab ihm ein paar meiner Original-CD's gezeigt. Da ich jedoch etliche Sicherheitskopien in meinem Koffer hatte, sagte er zu mir daß ich mir die wohl selber zusammengestellt habe, was ich natürlich bejahte und ihm sagte daß ich die Originale zuhause hätte.

Daraufhin meinte er nur "na dann is ja alles okay"...und verschwand wieder.

Muß ich mich jetzt drauf einstellen daß ich die Jungs irgendwann in nächster Zeit vor meiner Tür empfangen werde oder hab ich nichts weiter zu "befürchten" da ja eigentlich mein Chef dafür verantwortlich ist ? Bin jetzt irgendwie hin- und hergerissen... :( :confused:
 
Na...Wenn Du die Originale alle zuhause hast, dann hast Du ja nichts zu befürchten. Lass Sie doch kommen und Deine Sammlung durchwühlen...

:D
 
Visitenkarte reicht nicht. Die aktuellen Dienstausweise sehen ungefähr so

ausweis02.gif


oder so

ausweis01.gif


aus.
 
Naja, ganz ehrlich: wenn der Dienstausweis so aussieht, kann man ihn aber auch leicht mit einer Visitenkarte verwechseln. Vom Format und Aufbau her.
 
Höhö, dann lauf ich jetzt am Silvesterabend durch die Clubs und zogg den DJs die Mukke: "Wir müssen die Platten alle konfeszieren!".

Muhahahaha :D

ausweis4xc.jpg


Gruß M
 
Du musst erstmal überhaupt nichts befürchten, da die GEMA nur mit Deiner Genehmigung und im Notfall mit einem Hausdurchsuchungsbefehl (den es NUR durch die Polizei gibt) möglich wäre.

Ähnlich wie bei der GEZ, die ohne polizeilichen Hausdurchsungsbefehl keine Wohnung betreten dürfen.

Die können letzendlich so oft den Club besuchen, wie diese möchten. Vergleichbar mit einer Fahrkartenkontrolle.

Der Rest wäre eine Aufnahme Deiner Personalien, die letztendlich auch nur die Polizei durchführen darf, wenn Du Dich weigerst.

Zuletzt müsste erstmal eine schriftliche Ankündigung seitens der GEMA vorliegen, für eine Überprüfung bei Dir Zuhause. Das geht nicht einfach so :)

Es war ne kurze Routine Kontrolle, so wie Du es geschildert hast und für diesen Mann war alles im grünen Bereich.

Denen gehts eher um DJs, die nur mit tausenden von MP3s und gebrannten CDs auflegen und diese vor Ort nicht mal als gekauft belegen können.

Werden die Belegen nachträglich nicht vorgelegt, wird die Polizei von der GEMA eingeschaltet.

Letztendlich haftet der Clubbesitzer für die gebuchten DJs , die diese Raubkopien anschleppen würden. Es ist auch die Aufgabe des Clubbesitzers, sich davon zu überzeugen, dass in seinen Räumen keine Raubkopien gespielt werden und dies zu überprüfen hat.

Inzwischen machen auch einige Clubbestzer eine Klausel in die Bookingverträge, dass bei gespielten (gebrannten) CDs u. MP3s der DJ mit allen rechtlichen Folgen selbst haften muss bzw. die GEMA Strafgebühren übernehmen muss im Falle einer GEMA Kontrolle. Ebenso, dass der DJ versichert, nur legal erworbene Musik abzuspielen.

Wäre vergleichbar mit Drogen, womit sich jeder Clubbesitzer mit strafbar macht (wenn er den Handel u. Konsum innerhalb seiner Räumlichkeiten zulässt bzw. keine Schutzmaßnahmen wie Türkontrollen durchführt) und abgemahnt wird. (obwohl es ja in diesem Falle im Unwissen des Clubbesitzers geschieht)
 
Mando schrieb:
Hausdurchsuchungsbefehl (den es NUR durch die Polizei gibt)


oh weh


ein durchsuchungsbefehl wird durch einen richter ausgestellt,

wie leben formal ja noch nicht in einem polizeistaat...
 
murkspiraten schrieb:
ein durchsuchungsbefehl wird durch einen richter ausgestellt,
Dieser muss aber auch erst durch rechtlich befugte Institutionen angeordnet werden, über Polizei, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, was auch immer.

War aber glaub ich nicht Thema hier, um auch noch Haarspalterei anzufangen, welche genauen juristischen Wege nun gegangen werden, da dies nicht gefragt wurde.
 
DDD schrieb:
Das ist so keinesfalls Haarspalterei.
Es ist unser Rechtssystem.
Ich mach es einfach kompakter, weil ich schon sehe, das man hier eine vollständige, lückenlose juristische Info fordert ;)

GEMA kann nicht ohne beantragten Hausdurchsuchungsbefehl eine Wohnung betreten.

Wer nun diesen Antrag stellt oder wie das ganze juristisch vorangeht, kann dem Jungen eigentlich total Schnuppe sein, solange er die GEMA selbst nicht einfach so in seine Whg. lässt.

Es geht nur um diesen Lappen, den die GEMA vorzeigen muss, damit sie rein in die Wohnung kann.

Nur darum ging es mir.

;)
 
DDD schrieb:
Nur das dies dann auch noch klar ist.
Sprich GEMA alleine? No chance!
Genau DARUM ging es mir, weil immer noch genug DJs die GEMA einfach so in ihr Haus lassen, weil sie in dem Irrglauben sind, die GEMA darf das.

Viele verwechseln ebenso die GEMA mit einer rechtlichen Institution, deshalb wollte ich das nochmals aufführen, weil das, glaube ich, dem Jungen hier nicht so bewusst war.
 
Mando schrieb:
Du musst erstmal überhaupt nichts befürchten, da die GEMA nur mit Deiner Genehmigung und im Notfall mit einem Hausdurchsuchungsbefehl (den es NUR durch die Polizei gibt) möglich wäre.

Ähnlich wie bei der GEZ, die ohne polizeilichen Hausdurchsungsbefehl keine Wohnung betreten dürfen.

Die können letzendlich so oft den Club besuchen, wie diese möchten. Vergleichbar mit einer Fahrkartenkontrolle.

Der Rest wäre eine Aufnahme Deiner Personalien, die letztendlich auch nur die Polizei durchführen darf, wenn Du Dich weigerst.

Zuletzt müsste erstmal eine schriftliche Ankündigung seitens der GEMA vorliegen, für eine Überprüfung bei Dir Zuhause. Das geht nicht einfach so :)

Es war ne kurze Routine Kontrolle, so wie Du es geschildert hast und für diesen Mann war alles im grünen Bereich.

Denen gehts eher um DJs, die nur mit tausenden von MP3s und gebrannten CDs auflegen und diese vor Ort nicht mal als gekauft belegen können.

Werden die Belegen nachträglich nicht vorgelegt, wird die Polizei von der GEMA eingeschaltet.

Letztendlich haftet der Clubbesitzer für die gebuchten DJs , die diese Raubkopien anschleppen würden. Es ist auch die Aufgabe des Clubbesitzers, sich davon zu überzeugen, dass in seinen Räumen keine Raubkopien gespielt werden und dies zu überprüfen hat.

Inzwischen machen auch einige Clubbestzer eine Klausel in die Bookingverträge, dass bei gespielten (gebrannten) CDs u. MP3s der DJ mit allen rechtlichen Folgen selbst haften muss bzw. die GEMA Strafgebühren übernehmen muss im Falle einer GEMA Kontrolle. Ebenso, dass der DJ versichert, nur legal erworbene Musik abzuspielen.

Wäre vergleichbar mit Drogen, womit sich jeder Clubbesitzer mit strafbar macht (wenn er den Handel u. Konsum innerhalb seiner Räumlichkeiten zulässt bzw. keine Schutzmaßnahmen wie Türkontrollen durchführt) und abgemahnt wird. (obwohl es ja in diesem Falle im Unwissen des Clubbesitzers geschieht)

Danke Mando....das is mal ne Aussage :)

Is da eigentlich was wahres dran daß der Gema-Typ von gestern unserem Türsteher gesagt hat daß wenn ein DJ mit Sicherheitskopien auflegt und darüber am Ende ne Rechnung schreibt, also damit Kohle verdient, er selbst dafür verantwortlich gemacht werden kann ? Angeblich dürfe man nur 4 Kopien am Abend spielen, mehr wäre illegal :confused:
 
Hallo,

ich hatte es schon mal geschrieben: die GEMA hat nichts Staatliches, die Gema ist als Privatunternehmen zu behandeln, und genau diese Sonderrechte hat sie auch - keine.

Wenn die Gema, unangemeldet, einen Club besucht, besteht keine Staatliche Unterstützung, daher kann der Eintritt auch verweigert werden. Die Gema kommt ohne Unterstützung der Exekutive/Legislative/Judikative nirgendwo hin, wenn es der Besuchte nicht will - so einfach ist das.

Die Gema kann gerne eine Anzeige bei der Exekutive stellen, so das die Legislative etwas hergibt, was die Judikative nutzen kann, um das große Verbrechen zu ahnen.

Ohne Ausweis - darf "einer" mich als DJ noch nicht mal ansprechen, ohne das ich ihn auslache. Eine Sicherheitskopie der erworbenen CD, ist erlaubt und darf genutzt werden, wenn ich alle Original besitze. (Punkt)

Die Gema trotzt vielen, total unbegründet, zuviel Respekt ab, dass ist ein Saftladen, der sich ein wenig zu wichtig nimmt.

Gruß sven.man
 
Zuletzt bearbeitet:
DDD schrieb:
Das mit den 4 Kopien ist Blödsinn.
Allerdings muss wie bereits erwähnt, die Vervielfältigungsgebühr bezahlt werden.
D.h. der Veranstallter muss das Auflegen mit Sicherheitskopien, Laptop, MP3 CD... melden und dafür einen erhöhten Betrag bezahlen.

Da drängt sich doch schon wieder der Verdacht auf, dass entweder die GEMA die eigenen Leute nicht schult, oder wieder einer der vielen Komiker
oder Wichtigmacher unterwegs war, der sich damit Eintritt erschleicht.

Macht er das nicht und redet sich damit heraus, das Du nicht befugt warst solches Material zu spielen - haben die Dich an den Klöten.
Soviel ist sicher.

Vervielfältigungsgebühr is klar. Aber...hmm....falls ich dazu nicht befugt gewesen wäre, hätte er mir des net auch gleich direkt sagen können/müssen statt es "nur" einem unbeteiligten Türsteher auf's Auge zu drücken ?
 
Also auf Nachfrage beim Boss der Disse hätte ich seine vollste Unterstützung falls ich diesbezüglich was von der GEMA hören würde....glaub also nicht daß er sich da irgendwie rausreden würde.
 
hat die gema dann als nichtstaatliche firma überhaupt die durchsuchungsbefugnis ?

also muss der veranstalter den hansel überhaupt rein lassen
oder muss der dj ihm seine cds oder bei z.b. ssl die mp3s zeigen ?

oder kann er einfach sagen: nö kein bock bin grad beschäftigt *g*

wie oft kommen solche kontrollen durchschnittlich überhaupt ? hab bis jetz noch keine miterlebt.

vlt in der disse so selten weil sie eher einmalige veranstaltungen besuchen ?
 
Es gab entweder in Akte 05 (also noch letztes Jahr) oder einer ähnlichen Sendung einen großen Bericht über die GEMA und die Vorgehensweisen Ihrer Arbeiter.
Nur als kleines Beispiel:
die gehen zu Autohäusern und lassen sich alle Daten der Vorführwagen geben, die eine Tageszulassung zwecks Probefahrt hatten und rechnen dann für jeden Tag und jedes Fahrzeug die Gema ab, da die ja (in den meißten Fällen) ein Autoradio drin haben.
Aber das mal nur so nebenbei. In dieser Reportage hat auch mal ein ehemaliger GEMA-Mitarbeiter ausgepackt: die bekommen teilweise Aufträge, in einem Monat bestimmte Beträge an Gebühren einzutreiben als wärn sie für ne Drückerkolonne unterwegs.
Ich hätt den Spaß nicht geglaubt, wär bei uns im Laden nicht kurz zuvor in 3 Monaten 4x ein GEMA-Futzi da gewesen. Da unsere Clubszene in der Region recht klein ist und man sich unter Kollegen halt kennt, hatten wir bald Spitz, dass dieser GEMA-Mitarbeiter an einem Abend einfach mal 4-6 Dizzen abgefahren hat und das eben mit schöner Regelmäßigkeit...ob er jemanden von den anderen belangen konnte, weiß ich nicht. Bei mir hatte er nix zu beanstanden, da ich zwar einige Sicherheitskopien und ein Kollege FS dabei hatte, aber der Clubbetreiber seine 30% mehr zahlt und hinter uns als Deejays steht.
GEMA - Privatrechtlich ja, aber mit Methoden die teilweise der Russen-Mafia zur Ehre gereichen würden.
 
Jetzt mal ne andere Frage,
wie kann ich eigentlich davon ausgehen, dass die gelder, welche ich als Clubbetreiber/Veranstalter an die Gema bezahle auch an die Richtigen Muisker gelangen !?
Ich meine Ich habe keinen Bock nur weil andere 100000 mal mehr platten verkaufen und es in Billigen Locations statistisch 1000000 mal öfters gespielt würd irgendein Mega RnB Black lable zu supproten obwohl bei mir nur DJs auflegen , die Platten auflegen die statistisch fast nicht existieren. im vgl zu den Mega sellern?!

Zahl ich also in bestimmte rubriken ein ?
Oder ists so wie beim Film, das ich alle verwendeten Musiktitel angeben muss?
(klar so isses nicht wegen dem Aufwandaber vielleicht so ähnlich) ?
 
hehe hab ich wieder eine nette diskussion wieder in schwung gebracht.

dieses thema ist schier unerschöpflich :D

@ddd
meine fragen wurden wirklich schon beantwortet habe ich in den alten threads gerade festgestellt.

aber um gleich weiterzumachen noch 2 die höchstwahrscheinlich noch nicht besprochen wurden:

1. vorhin hat einer von "gebühren eintreiben" gesprochen.
was droht dem dem veranstalter wenn er nicht angemeldet hat ?
nur nachzahlen oder deftige strafe ?

2. folglich können nur polizeibeamten djs was anhaben.
wird bei einer razzia also standardmäßig der dj mitkontrolliert ?
im beamtendeutschland wirds ja sicher eine "richtlinie zur ordnugsgemäßigen durchführung einer razzia" :D geben, hab sie nur noch nicht im netz gefunden *g*
 
hi

mal so nebenbei, einen Hausdurchsuchungsbefehl gibt es bei Romanautoren und Drehbuchschreibern ;)

Ein Richter erlässt einen Hausdurchsuchungsbeschluss.

Wenn dieser von der Polizei/Staatsanwaltschaft durchgeführt wird, hat ein GEMA-Mitarbeiter dort im Normalfall nichts zu suchen.

Gruß Jo Bold
 
Dann lasse ich mich mal zum Thema aus:

1.
GEMA-Gebühren hat immer der Veranstalter zu zahlen. Sollte er das
versäumen, kann die GEMA (auch Monate nach der Veranstaltung)
Nachforderungen stellen. Ich würde den Veranstalter beim Booking
in jedem Fall darauf hinweisen, wenn auch gebrannte CDs eingesetzt
werden (siehe 2.).

2.
Zusatzgebühren für kopierte Medien -hier wird's kompliziert-: Diese
sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, wo mit dublizierten Medien aufgelegt
wird (CD-Rohling, MP3, ...). Unabhängig davon, ob ein Original existiert
oder nicht. Auch wenn das Original daneben liegt, ist die Zusatzgebühr
zu entrichten. Das ganze hat nämlich eine eigene Logik (zugegeben eine
sehr eigene Logik, aber eine Logik):
Die Zusatzgebühr wird für die Aufführungsrechte der Kopie erhoben. Das
Musikstück, welches gespielt wird, muß aber trotzdem legal erworben
worden sein. Deshalb muß immer(!) das Original vorhanden sein. Die
Zusatzgebühr ist kein Freibrief zum illegalen Musikdownload oder Kopie.
Die Rechtsabteilung des Verbandes der deutschen Phonoindustrie e.V.
gibt da gerne telefonische Auskünfte.

3.
Gelderverteilung: Früher konnte man noch Playlisten bei der GEMA einreichen
und die Gelder wurde pfennig(!)genau verteilt. Heute greifen Statistiken,
die nach Genre, Chartspositionen, etc. verteilen. Die GEMA hält sich da
aber sehr bedeckt.
 
Deckfreak schrieb:
Jetzt mal ne andere Frage,
wie kann ich eigentlich davon ausgehen, dass die gelder, welche ich als Clubbetreiber/Veranstalter an die Gema bezahle auch an die Richtigen Muisker gelangen !?

Siehe Frage von Schlass; bzw. "richtigen" Musiker finde ich eine unpassende Definition. Kenne genug Studio, Artist u.ä. die zwar auch den Radio-Heavy-Rotation-Mist produzieren (die leben davon!) doch in deren Häusern entsteht auch viel von der Untergrund/Sparten Musik.
Nimm dir z.B. mal ein Label vor, wie z.B. Peppermint Jam, oder auf der anderen Seite Groove Attack als Vertrieb. Die haben sowohl Major, als auch Minor Stuff und dies nicht zuwenig! Die leben davon und füttern so die Minors durch. That's the way of life.

Deckfreak schrieb:
Ich meine Ich habe keinen Bock nur weil andere 100000 mal mehr platten verkaufen und es in Billigen Locations statistisch 1000000 mal öfters gespielt würd irgendein Mega RnB Black lable zu supproten obwohl bei mir nur DJs auflegen , die Platten auflegen die statistisch fast nicht existieren. im vgl zu den Mega sellern?!
Ich hab auch keinen Bock auf BKA, GEZ, GVU, GEMA und dergleichen, denkst du irgendjemand hat dass? Ich würde am liebsten meinen ganze GEMA Kohle Moonbootica vermachen, da die aus meiner Sicht einen neuen Sound erfunden haben, der mir wieder Spass macht. Und funzt es einen??? NÖ.

Also spiel ich verdammt oft die Platten von den Jungs, hoffe das Ihr Label was drauf hat und sehe dann irgendwann einen Chartentry und sie bekommen Ihren GEMA-Anteil ;) Wir DJs können in dieser Richtung was bewegen. Glaubt mir, wir sitzten an den Reglern, und bestimmen was läuft und was nicht.

Überlege gut, was du in dein Case packst und setze es gezielt ein, dann wird irgendwann auch die untergrundiste Nummer dein/ein persönlicher Clubhit. Bei Black war es vor einigen Jahren nicht anders. Da haben wir noch um einzelne Pressungen im Plattenladen gerangelt. Tja, und siehe nun, dank Lethal Weapons, Xmix und und und müssen wir garnicht mehr "hamstern" wie früher. Dabei bezweifle ich ja eh, dass da was großes an die Künstler geht.

Steig um auf GEMA-Freie Musik, da gibt es genug: (SUCHFUNKTION)

Deckfreak schrieb:
Zahl ich also in bestimmte rubriken ein ?
Oder ists so wie beim Film, das ich alle verwendeten Musiktitel angeben muss?
(klar so isses nicht wegen dem Aufwandaber vielleicht so ähnlich) ?
Siehe Schlass, die GEMA ist da seeeeeeeeeeeeehr undurchsichtig. Glaub mir sehr ist untertrieben!
 
muss man eigtl. auch GEMA-Gebühren bezahlen, wenn man Musik in einem Laden oder beispielsweise beim arzt abspielt?
 
DirtySouth schrieb:
muss man eigtl. auch GEMA-Gebühren bezahlen, wenn man Musik in einem Laden oder beispielsweise beim arzt abspielt?

Selbstverständlich!

Jede Musikaufführung ausserhalb des privaten Rahmens ist GEMA-pflichtig.
D.h. z.B. auch, wenn in einem Geschäft, einer Gaststätte oder in einer Arzpraxis das Radio läuft
 

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