Namenssicherung / Gewerbe

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bndkt

HouseMeister *lol*
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Süddeutschland
So Hallo euch allen...

Ich gesteh jetzt erstmal, ich hab noch nicht die Suchfunktion genutzt, aber ich glaube, dass das ein Fall ist, der bestimmt no et so gefragt wurde :D

Mein Bruder und Ich betreiben schon lange Privat eine Homepage für die Partybilkder (Geburtstage / Freunde / Grillfeste / Faschingsumzug / etc.)

Wir bauen die gerade so aus, dass mer ein Forum, etc. einbinden. Also eine Community.

Jetzt habe ich mal eine blöde Frage:

Wenn ich jetzt Werbung auf der Homepage mache, dann muss ich ja ein Gewerbe anmelden, weil ich ja Geld verdiene (und ich als Schuüler schon meine 400 € im Monat erreiche)... mal theoretisch gesehn...

Aber mir gehts eigentl. eher darum, was passiert, wenn das jemand anderst sieht und mir zuvor kommt und ein Gewerbe auf den Community Namen anmeldet? Weil ich meine Homepage nicht mit Müll überladen will und ich dadurch ja auch kein Geld verdien...

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, gehört ihm ja nicht auch der Name. Dazu muss er ja den Namen patentieren lassen oder?

greez Bndkt
 
frag vorher beim patentamt, melde dann dein gewerbe an und wenn der name noch nicht vergeben ist, solltest du schnellstmöglich ne rechnung schreiben mit deinem firmennamen, daran kannste später beweisen das du der erste warst der den namen hatt, sollte was passieren. dann brauchste nämlich kein patentamt, hab ich für meine 2firmen auch nicht gemacht und ich fahre gut damit. patentamt kostet um die 300-500EUr für 3jahre...das kann man am anfang auch besser ins unternehmen investieren ;)
 
frag vorher beim patentamt, melde dann dein gewerbe an und wenn der name noch nicht vergeben ist, solltest du schnellstmöglich ne rechnung schreiben mit deinem firmennamen, daran kannste später beweisen das du der erste warst der den namen hatt, sollte was passieren. dann brauchste nämlich kein patentamt, hab ich für meine 2firmen auch nicht gemacht und ich fahre gut damit. patentamt kostet um die 300-500EUr für 3jahre...das kann man am anfang auch besser ins unternehmen investieren ;)

cool vielen dank...... :D
muss ich mich an die Wenden?

DPMA


Also Steuern muss ich ja eh et zahlen, bei keinen Einnahmen :D
Jetzt hätte ich da nur noch 2 kleine Fragen bzgl. Gewerbe:
Muss ich mich dann selbst Krankenversichern oder bleibt das über meinem Vater?
Muss ich denen trotz keinen Einnahmen am Ende des Jahres eine Art Steuererklärung zukommen lassen?

greez Bndkt
 
LOOOOL

denkst de wir sind hier bei den hotten totten? wir leben in deutschland, hier gehts mit recht und ordnung und vor allem verwaltung zu. selbverständlich musst du steuern zahlen, selbstverständlich musst du eine einkommens-steuererklärung, eine umsatzsteuererklärung und monatlich eine usatzsteuervoranmeldung machen. solltest du nach 3jahren noch keinerlei umsatz oder gewinn gemacht haben, steigt dir das finanzamt schneller aufs dach als dein pappa mit euer krankenkasse, bei der du dann nichtmehr bist(es sei denn du bist noch unter 23) husten kann ;)
 
LOOOOL

denkst de wir sind hier bei den hotten totten? wir leben in deutschland, hier gehts mit recht und ordnung und vor allem verwaltung zu. selbverständlich musst du steuern zahlen, selbstverständlich musst du eine einkommens-steuererklärung, eine umsatzsteuererklärung und monatlich eine usatzsteuervoranmeldung machen. solltest du nach 3jahren noch keinerlei umsatz oder gewinn gemacht haben, steigt dir das finanzamt schneller aufs dach als dein pappa mit euer krankenkasse, bei der du dann nichtmehr bist(es sei denn du bist noch unter 23) husten kann ;)

Warum? Wenn ich halt 3 jahre Verlust mach, immerhin geb ich ja Geld aus :D
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung? lol... ok da muss ich mich wahr. mal genauer einlesen :D

Ja, war ja nur ne Frage, ob ich mich dann selbst versichern muss oder et... ich bin 16... :D aber wird wenn dann auf mein bruder (19 jahre) laufen...
 
warum? ick war auch noch 17 ;)
das geht schon... ab 14 kannste globe gewerbe anmelden dann aber noch mit eltern...ab 16 dürfte es ohne gehen :)
 
warum? ick war auch noch 17 ;)
das geht schon... ab 14 kannste globe gewerbe anmelden dann aber noch mit eltern...ab 16 dürfte es ohne gehen :)

cool...
Bevor ich dich hier noch weiter Löchere, informier ich mich mal bei meinen netten BWL Lehrern in der Schule, auf was ich alles aufpassen muss... Ich bin auf m WG, die sollten einigermaßen Kompitent sein :D

greez Bndkt
 
cool...
Bevor ich dich hier noch weiter Löchere, informier ich mich mal bei meinen netten BWL Lehrern in der Schule, auf was ich alles aufpassen muss... Ich bin auf m WG, die sollten einigermaßen Kompitent sein :D

greez Bndkt

Geh doch einfach mal ins Rathaus und frage da nach. Die wissen Bescheid, da sie Dir den Schein auch ausstellen.
 
Laut BGB muss bei Minderjährigen das Vormundschaftsgericht entscheiden, ob du das Gewerbe eröffnen darfst, da du trotz Minderjährigkeit im Gewerbe voll Geschäftsfähig wirst, d.h. Kredita aufnehmen darfst, Verträge unterzeichnen. Alledings bist du auch voll aftbar für alles.

Grüße,
Sebber
 
selbverständlich musst du steuern zahlen

Das ist wohl wahr.

selbstverständlich musst du eine einkommens-steuererklärung, eine umsatzsteuererklärung und monatlich eine usatzsteuervoranmeldung machen.

Das kommt drauf an. Ich weiß ja nicht, wie hoch seine Einnahmen da sind.
Aber bei nem jährlichen Umsatz unter 17500€ reicht ja theoretisch auch ein Kleingewerbe wo er ohne Mehrwertsteuer abrechnet.
Erspart einiges an Büroarbeit ;)
 
hallo,

steuern zahlen musst du nicht, wenn deine einnahmen im jahr nicht über ca. 8000 euro plus ca. 900 euro werbungskostenpauschale übersteigen. wieviel du genau verdienen darfst, kann ich dir nicht sagen.
solltest du in einem monat mehr als 400 euro durch nichtselbstständige-arbeit verdienen, musst du zwar steuern zahlen, kannst dir diese im darauffolgenden jahr durch eine einkommensteuererklärung wieder zurückholen, sofern du die 8900 euro gesamt-verdient pro jahr nicht überschritten hast.

zum thema krankenversicherung:
ich weiß, dass du solange du dich in der ausbildung (also schule, studium, lehre etc.) befindest bei deinen eltern mit versichert bist. maximal bis zum 25. lebensjahr. falls du zivildienst geleistet hast oder beim bund warst, wird dir diese zeit noch mit angerechnet.
ob dein verdientes geld hier eine rolle spielt, kann ich dir leider nicht sagen. da würde ich nich bei meiner krankenkasse erkundigen.
 
hab noch eine kurze ergänzung:

deine einnahmen berechnen sich aus deinen einkünften (einkünfte = alles was du verdients) minus deinen ausgaben für das angemeldete gewerbe (bei einer gewerbeanmeldung als dj kannst z.b. deine platten absetzten, bürokram wie papier und tinte, zu einem gewissen teil deine fahrtkosten, etc; da lohnt sich der gang zu einem steuerberater!)
sollten deine ausgaben über deinen einnahmen liegen, kannst du diesen verlust mit in das nächste jahr nehmen; deine einnahmen dürfen dann die grenze ab der du steuern zahlen musst, um betrag des verlustes überschreiten.

ich hatte im ersten jahr meiner gewerbeanmeldung einen verlust von ca. 1500 €; im zweiten jahr waren es nur noch 500 €; also gesamt 2000€ verlust, da der verlust in das nächste jahr übertragen wird.
pass aber auf, dass du möglichst bald in die gewinnzone kommst, sonst kommt das finanzamt und prüft deine unterlagen

mit etwas glück befreit dich das finanzamt in den ersten jahren auch von der pflicht eine steuererklärung zu machen, weil sie sehen, dass du den grenzbetrag nicht überschreiten wirst. ein freund von mir, der auch auflegt hatte dieses glück; als ich bei meinem finanzamt nachfragte, meinte der bearbeiter, das ginge nicht, weil "... bla bla bla...".
 
Falls du über einem bestimmten Betrag im Jahr verdienst, glaube 6000nochwas Euro bekommst du abhängig von der Steuergeschichte folgende Probleme:

1. Du bekommst das Kindergeld gestrichen bzw. musst es dann am Ende des Jahres zurückzahlen
2. Der Versicherungsschutz über die Eltern gilt nicht mehr und du musst dich selber versichern. Da kommt aber leider niemand und weist dich darauf hin, sodass du im schlechtesten Fall ohen Versicherungsschutz bist und weisst es nichmal.
3. Ab einer gewissen Summe darfst du auch noch IHK Gebühren zahlen, sind zwar "nur" 80 Eus aber immerhin.

Hoffe ich konnte etwas helfe, hab die oben beschriebenen Problematiken nämlich selbst gehabt....
 
Wenns nen ausgefallener Name ist und du sicher sein möchtest, solltest du den schon schützen lassen. Das Heisst übrigens nicht Patentieren sondern lediglich eintragung einer Wort bzw. Bild Marke oder Gemeinschaftsmarke bei einer EU Anmeldung. Wenn ihr noch nen Logo oä habt dann würde ich das noch als Bildmarke eintragen.

Kostenpunkt liegt dabei so bei ca. 850 € bei einer europaweiten Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt inkl. Anwalt.... (Bildmarke war glaube nen bisschen mehr)

Das wäre nu die sicherste Lösung und man könnte auch am einfachsten gegen Nachahmern angehen... Es geht bei solchen Sachen ja nicht immer nur darum das dir einer was will, sondern das du auch deine Ansprüche geltend machen kannst!

Gruß
 
Gewerbeanmeldung... darüber kann das Gewerbeamt Auskunft erteilen.
Meistens haben die Info-Hefte, die fast die hälfte aller Fragen beantworten :rolleyes:

Vom Finanzamt gibt es einen Fragebogen und dann geht es mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung los - egal, ob Einnahmen/Ausgaben vorhanden sind, oder nicht.
Steuererklärung am Jahresende dürfte auch fällig sein, inkl. Gewinn/-Verlustrechnung...

Ich denke mal, da Du dann auch einen Job hast (hast ja dann ne Firma), dürfte auch die GEZ bald an die Türe klopfen und nach Radio/TV fragen :p
 
hey leute,

ich habe da eine ähnliche frage und häng die einfach mal an..
da ich jetzt langsam bares mit meinen parties verdienen will werde ich bald ein gewerbe anmelden.

der name soll "Nachnahme+Eventmanagement" lauten. nur habe ich kein studium in eventmanagement absoviert und auch sonst keine derartige berufsbezeichnung gelernt.

darf ich das wort eventmanagement dann überhaupt benutzen? falls nein, was für alternative wörter könnte ich einsetzen? eventagentur passt schlecht zu meinem namen^^

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! viele dank schonmal in voraus!

grüße
jaz
 
Ohne Gewähr würd ich sagen, dass das völlig egal ist und du jeden Namen nehmen kannst der dir gefällt.Jeh nach Gewerbeart.
Bei bestimmten Gewerbsformen MUSS der Name aus deinem Nachnahmen stehen.
Ansonsten z.B. IchbinCool GmbH oder proeventmanagin GmbH.


Ich wollt auch ein Gewerbe anmelden und zwar ein Kleingewerbe, da meine Einnahmen nicht so hoch sein werden.Ich hab mich schon etwas über den neuen §19 informiert(Ich muss mein Verdienst nicht versteuern, kann dafür aber auch keine Steuer absetzen).Alles schö und gut.Gewerbeschein (20€) anmelden freuen.
1 Frage bleibt mir jedoch offen.Vllt. weiß das jemand.Wenn ich nach dem §19 keine Steuern auf meinen Verdienst bezahlen muss (aber ach nichts absetzen kann), wie sieht das mit meiner Ausbildung aus?
Wird mein Azubigehalt dann versteuert?
Weil das währ ärgerlich, wenn da Steuern drauf kommen würden und mir da noch mehr abgezogen wird :(

mfg Dj Crackshark
 
umsatzsteuer und einkommensteuer sind nicht das selbe ;)

die 17000 euro gelten für deine umsatzsteuer...du musst also die 19% nicht ausweisen und auch nicht zahlen. mit deinem einkommen hat das aber nix zu tun. du musst doch von deinem azubieinkommen jetzt auch steuern zahlen. das musst du mit deinen verdiensten aus dem kleingewerbe auch.

bei mir ist es so, dass das finanzamt nicht interessiert, wo welches geld herkommt. am ende des jahres hab ich durch kleingewerbe und richtigen job betrag XX verdient und anhand dessen wird dann meine steuer berechnet.

du hast nur nen freibetrag von etwas über 800 euro/jahr, den du nicht versteuern musst. wenn du drüber kommst, dann ist einkommenssteuer fällig.
 
umsatzsteuer und einkommensteuer sind nicht das selbe ;)

Ebend, hier werden wieder munter die verschiedenen Steuerarten unter einen Hut gekehrt. Umsatzsteuer entfällt bei Kleingewerbe. Steuererklärung muss man denoch machen.
Einkommensteuer zahlt man immer, allerdings ab einer Freibetragsgrenze (bundesweit einheitlich). Dazu kommt noch die Gewerbesteuer (sofern man ein Gewerbe hat, was nicht zwingend sein muss), auch hier gibt es eine Freigrenze (lokal verschieden).
 
Also ich hab mich jetzt mal ausreichend bei Kollegen informiert.Ich werd dann in absehbarer Zeit mein Kleingewerbe gründen.Sobald ich Zeit finde das anzumelden :p

PS: Wenn ich ein Kleingewerbe habe, kann ich ja Rechnungen ausstellen.Kann ich dann auch AGB ausstellen.
Wenn z.B. eine Boxe beschädigt wird oder so, dass in der AGB steht, dass der Veranstalter/mieter der Anlage dafür aufkommen muss.
Als Beispiel mal.Also Absicherungen ect.
Kann ich solche AGB aufstellen die der Kunde vorher aktzeptieren muss und sind diese dann auch gültig?

mfg Dj Crackshark
 
ups...ich seh grad, dass ich ne null vergessen hab. der freibetrag sind nicht 800 euro, wie in meinem letzten post, sondern um die 8000 euro. ;)
 
PS: Wenn ich ein Kleingewerbe habe, kann ich ja Rechnungen ausstellen.Kann ich dann auch AGB ausstellen.
Stimmt, aber diese drüfen keine 19% enthalten.

Wenn z.B. eine Boxe beschädigt wird oder so, dass in der AGB steht, dass der Veranstalter/mieter der Anlage dafür aufkommen muss.
Als Beispiel mal.Also Absicherungen ect.
Kann ich solche AGB aufstellen die der Kunde vorher aktzeptieren muss und sind diese dann auch gültig?
Dazu brauche ich kein Gewerbe, das geht auch mit einem Vertrag.
 
kann es sein, dass du keine ahnung hast, was du genau vorhast?

du wirfst hier munter alles in den topf "gewerbe", ob das jetzt mit ner gründung zu tun hat oder nicht.
 

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