steuer/gewerbe bei dj als nebenjob + gema

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DjSun-Z

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hi,
ich bin angestellter und frage mich, ob ich - wenn ich ein gewerbe anmelde - trotzdem bis 15.000 € als dj steuerfrei dazu verdienen darf oder ob ich die gage zu meinem normalen gehalt dazuaddieren muss.

gema:
muss ich mich bei der gema anmelden, wenn ich als dj auch auf straßentrucks bei paraden auflege? muss ich mich als dj überhaupt bei der gema anmelden? und warum funktionieren die gema-seiten bei mir nicht? (www.gema.de)
 
du selber musst dich als reiner dj nicht bei der gema anmelden. die kosten dafür übernehmen die veranstalter, die in der regel eine pauschale zahlen. auch wenn man produziert ist es einem freigestellt, der gema beizutreten.

das finanzamt interessiert in der regel dein jährliches GESAMTEINKOMMEN. auf deiner steuererklärung gibt es eine rubrik "einkünfte aus selbständiger tätigkeit". da musst du dann deine einkünfte aus deinem dj-tun eintragen. selbstverständlich kannst du aber auch kosten entgegensetzen (platten, equip etc, also fleissig belege sammeln), die dein zu versteuerndes einkommen mindern.
setz dich am besten mal mit einem steuerberater zusammen (kostet evtl n bisschen was), der dir etwas darüber sagen kann, ab welchem verdienst du in eine andere steuerklasse rutschst. dann bist du aber auf jeden fall auf der sicheren seite.

grüße,
rvn
 
ich bin eh in steuerklasse 1, da kanns ja nicht viel schlechter werden, oder?
die lohnsteuerkarte hat mein arbeitgeber. muss ich meine einkünftige als dj da selber eintragen oder reicht es, wenn ich das im zuge meiner steuererklärung dem finanzamt mitteile?
einen gewerbeschein brauche ich ja dann trotzdem, oder?
 
ich bin eh in steuerklasse 1, da kanns ja nicht viel schlechter werden, oder?
die lohnsteuerkarte hat mein arbeitgeber. muss ich meine einkünftige als dj da selber eintragen oder reicht es, wenn ich das im zuge meiner steuererklärung dem finanzamt mitteile?
einen gewerbeschein brauche ich ja dann trotzdem, oder?


die lohnsteuerkarte hat damit nichts zu tun, da du als selbständiger auf gewerbeschein arbeitest. sprich: du schreibst rechnungen. ob du da die umsatzsteuerbefreiung in anspruch nimmst, musst du selber wissen, ist aber bis zu einem gewissen umsatz sinnvoll.
wie gesagt: setz dich am besten kurz mit einem steuerberater hin. aus der ferne detaillierte tipps zu geben, ist immer schwer. und JA, du brauchst einen gewerbeschein.
 
der steuerberater kostet nur immer so viel geld :(
die innung oder ihk kommt aber nicht auf mich zu? hatte nämlich das theater schon mal als fahrradkurier, wo ich mit einmal 500 € pro monat für die ihk zahlen sollte, nur, weil ich ein gewerbe angemeldet hatte...
 
der steuerberater kostet nur immer so viel geld :(
die innung oder ihk kommt aber nicht auf mich zu? hatte nämlich das theater schon mal als fahrradkurier, wo ich mit einmal 500 € pro monat für die ihk zahlen sollte, nur, weil ich ein gewerbe angemeldet hatte...

500 euro IHK monatlich??? wohl kaum. die rechnet den beitrag nach jahresumsatz vor steuern, kollege, dann bist du ein gottverdammter millionär! :D
nochmal: mach dich vorher schlau, bevor du sowas anfängst. und ein steuerberater kostet zwar geld, ist aber bei einer erstberatung nicht so teuer. ausserdem ist er dazu da, dass du auf lange sicht geld SPARST. ist also eine sinnige investition. und jetzt bitte keine detailfragen mehr - erkundige dich erstmal grundsätzlich.
 
hab mal ne frage zu dem thema. kann leider noch kein neues thema erstellen da ich kein bock habe erst 15 themen schon mal selber erstellt zu haben. ab wann muss man einen gewerbeschein haben? ..und wenn man einen gewerbeschein hat, kann man dann auch sämtlichen kram wie zb. plattenkäufe, nadeln etc beim FA geltend machen?
 
sorry wenn ich hier das einfach mal so reingeschrieben haber aber ich bin seit einiger zeit auf der suche nach antworten und man findet einfach keine passenden foren und beim FA versteht man ja auch nur bahnhof. aber vielen dank für den link. dieses deutsch versteht man wenigstens. :)
 
tja... immer das gleich... gewerbeschein oder nicht... das ist hier die frage...
probiers aus, füll das formular einfach so aus und gib einfach als freiberufliche tätigkeit deine tätigkeit an... entweder aktzeptieren die das oder ned... es gibt keine regel zu sagen das geht nicht als freiberufler... und wenn die es als freiberufler aktzeptieren benötigst du auch keinen gewerbeschein... aber wenn man davon keine ahnung hat, dann sollte man definitiv einen steuerberater aufsuchen, sonst kann es passieren dass du nachher unnötige kosten am hals hast... bzw dir geld durch die lappen gehen lässt
mfg
 

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