Da steht aber auch seeehr viel für den vorliegenden Fall unwichtiges drin, und auch mit Vorwissen ist es nicht leicht, die richtigen Infos zu finden..
Eine der wichtigsten Infos steht wohl unter Punkt 5:
Der Bearbeiter muss vor der Veröffentlichung oder Verwertung seiner Bearbeitung die Einwilligung des Urhebers des Originalwerks einholen. Bei verlegten Werken ist dafür in der Regel der Original- bzw. deutsche Subverleger der richtige Ansprechpartner.
Im Bereich Musik ist der Verleger das Label. Wie oben schon mal geschrieben ist das vermutlich der Beste Ansprechpartner für den ersten Kontakt. Das Label hat schließlich den Vertrag mit dem Künstler, und weiß daher genau, wer welche Rechte hält und kann entsprechend auch Kontakt zum Künstler herstellen bzw. vertritt diesen ggfs. auch vertreten.
Was bisher angerissen, aber noch nicht explizit erwähnt wurde, ist, dass es zwei verschiedene Arten von Rechten gibt, die beachtet werden müssen:
1. Das Recht am Werk an sich, also an der schöpferischen Arbeit, die in der Komposition steckt. Dieses Recht liegt bei dem/den Autor/Autoren, die aber natürlich auch gleichzeitig die ausführenden Interpreten sein können, und das gerade im Bereich elektronische Musik häufig auch sind. Von daher finde ich kernelpanic's Unterscheidung Künstler = Interpret und damit etwas anderes als der Autor zumindest unglücklich. Der Begriff "Künstler" kann beides umfassen, und war von mir auch so gemeint.
2. Das Werk an der Aufnahme. Dieses liegt für gewöhnlich beim Interpreten sowie beim Label.
Um einen Remix zu veröffentlichen, der Teile des Originals verwendet musst Du also beide Arten von Rechten anfragen (ein selbst einspielen eines Tracks ohne Verwendung von Samples/Stems des Originals ist übrigens streng genommen kein Remix sondern eine Re-Interpretation).
Ich wiederhole aber auch noch mal meine Warnung: Deine Chancen, hier eine Genehmigung zu kriegen dürften relativ gering sein, selbst wenn Du alle relevanten Rechtinhaber ausfindig machst...
Die wenigsten Künstler/Labels dürften sonderlich daran interessiert sein, dass Hinz und Kunz eigene Remixes ihrer Tracks im Selbstvertrieb zum Kauf anbieten.
Ich kann mir offen gestanden eigtl nur zwei realistische Szenarien vorstellen: Wenn du Glück hast finden sie Deinen Remix so geil, dass sie ihn selbst veröffentlichen, in diesem Falle kriegst Du zwar Deine VÖ und damit auch Publicity, aber reich werden wirst Du damit nicht, da Künstler und Label den Großteil der Einnahmen selbst beanspruchen werden.
Wenn Du kein Glück hast kriegst Du Die Rechte nicht und aus ist....