Veranstalter will nicht zahlen!

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fabse5

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Hey :),
ich habe folgendes Problem und wollte gerne euren Rat/Meinung einholen: Der Veranstalter hat auf Facebook DJs für eine Veranstaltung gesucht. Man konnte sich in ein Voting eintragen und die beiden DJs mit den meisten Votes durften dann auf seinem Event auflegen. In dem Voting wurde einem Fahrtkostenerstattung und eine kleine Gage versprochen.
Jetzt habe ich auf dem Event die "gewonnene" Stunde aufgelegt. Einige Tage nach der Veranstaltung habe ich den Veranstalter angeschrieben auf welchem weg ich denn an mein Geld komme. Er fragte noch zurück von wo ich denn angereist bin, was ich ihm auch mitteilte (etwa 50km einfache Strecke). Nun ignoriert er alle meine Nachrichten.

Welche Handhabe habe ich gegen ihn um an mein Geld zu kommen?

LG und Danke für eure Hilfe Fabse
 
Meine Meinung zu solchen "Votings" spar ich mir mal :d

Handhabe:
Gar keine.

Abhaken und daraus lernen. Kohle entweder noch am Abend mitnehmen oder am besten gleich nen Vertrag aufsetzen.
Monetäre Dinge klärt man unbedingt im Voraus. Es sei denn man hat schon mit den Personen zu tun gehabt und kann sich drauf verlassen.
 
Das so ein Voting nicht wirklich super ist ist mir auch klar aber es bringt einem Bekanntheit und neue Gigs also haben wir daran teil genommen.

Ja das wir keinen Vertrag darüber haben ist auch das Problem das ich da sehe.
Ich finde es schade dass er uns so ausgenutzt hat und wir nochmal kräftig für sein Event geworben haben :(
 
Dann sehe es als Chance und Möglichkeiten deine Bekanntheit zu steigern.
Am Anfang verbrennt man sich gern mal die Finger, bis man gelernt hat, dass wenn es um Geld geht nur Verträge helfen
 
Im wort "versprochen" liegt schon die absichtserklärung des veranstalters.
Gage wirst du keine bekommen, fahrtkostenerstattung auch nicht. Handhabe hast du keine, da kein vertrag vorhanden. Oder du hast ein paar gute freunde die aus dem reich des rubels kommen, die dir zu deinem recht verhelfen.
Als tip für später: nimm dir jemand aus deinem bekanntenkreis zum nächsten gig mit. Der kann während deines jobs wichtige videos zu deiner eigenwerbung für youtube/facebook machen.
Grüße. Jo
 
Hey ho,
Also ich hab's bis jetzt immer so gemacht, nachdem mir sowas ähnliches auch schon passiert ist, das ich gleich im Vorraus sage, ich möchte das Geld bitte vorher oder ich leg nicht auf, die meisten verstehen es, wenn man sie nett und höflich fragt und dann sagen die meisten auch natürlich, das sie sowas nie machen würden ;)
Gleicher Abend, gleicher Veranstalter, gleicher Club, ich komm mit Gage raus, mein Kumpel der 2Stunden nach mir gespielt hat, hat sich am nächsten beschwert, das er nichts bekommen hat. C'est la vie. Du lernst hoffentlich daraus :)

PS: Ein Hoch auf den Kapitalismus
 
Ich sehe das ein wenig differenzierter. Lässt sich der Facebook Kontaktaustausch nachweisen, ggf. Bildschirmausdruck etc pp? Der Veranstalter forderte zur Abgabe eines Dienstangebotes auf. Dieses hat Fabse erteilt, der Veranstalter hat das Angebot angenommen. Dadurch nämlich ist m.E. bereits ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, sogar schriftlich. Hinsichtlich der Höhe ist daher m.E. mindestens der steuerliche Fahrtkostensatz von 0,30 € pro KM forderbar und auch durchsetzbar.

Meine Idee: Belege sammeln über die Vereinbarung und diese sichern. Wenn der Veranstalter nicht mehr auf elektronische Nachrichten reagiert, dann stelle ihm schnellstmöglich eine Rechnung (Gesamtfahrtstrecke in KM x 0,3 Euro. Dabei ruhig Google Maps zur Ermittlung der Entfernung ansetzen und den längsten Streckenvorschlag ansetzen. Hin- und Rückfahrt zugrunde legen!). Stelle die Rechnung zu, d.h. unbedingt Einschreiben, ggf. mit Rückschein. Setze eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

Bei weiterer Nichtreaktion gehe den üblichen Weg: Verzugsetzung (Mahnung) und dann Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (ist einfacher, als es klingt). Dann MUSS er reagieren.

GERADE im Bereich des Preisdumpings sollte man sich nichts gefallen lassen, da das Beispiel sonst Schule macht. Der Veranstalter soll ruhig merken, dass es eben nicht so leicht geht.

Von daher mein dringender Rat: wer nicht kämpft hat schon verloren.
Also ran an die Buletten - jetzt erst Recht!
 
Was willst Du denn mit einem Einschreiben mit Rückschein? Das ist Geld aus dem Fenster werfen. Wenn er behauptet, da war nur ein weißer Zettel drin, stehst Du dumm da, denn da kannst Du nicht gegen tun.

Anwälte verschicken Briefe immer ganz normal. Diese haben eine Regellaufzeit von maximal von 4 Tagen und gelten dann als zugestellt.

Seitdem ich das weiß, schicke ich keine Einschreiben mehr, und alle Briefe sind bisher angekommen.
 
> Wenn er behauptet, da war nur ein weißer Zettel drin, stehst Du dumm da, denn da kannst Du nicht gegen tun.

Unter Zeugen eintüten. Im übrigen auch heutzutage ganz einfach per Smartphonecam dokumentierbar. Reicht völlig aus.

> Anwälte verschicken Briefe immer ganz normal. Diese haben eine
> Regellaufzeit von maximal von 4 Tagen und gelten dann als zugestellt

trifft nach § 195 ZPO aber auch nur auf Anwälte untereinander zu, alles andere wird von Gericht zu Gericht im Einzelfall unterschiedlich gehandhabt.

Aber da Du ja auf den Anscheinsbeweis abstellst, gibt es auch bei einfachen Schreiben keinen darüber hinaus gehend Wert. Von daher ist als konstruktiver Vorschlag die Zeugeninanscheinnahme des EinschreibeVorganges sicherlich hilfreicher, sofern man nicht direkt in den Hausbriefkasten einwirft.

Die Debatte sprengt aber sicher den Rahmen. Die Frage ist ja letztlich, welcher Wert im Raume steht. Aus prinzipiellen Gründen würde ich selbigen unbedingt geltend machen. Wenn es sich aber lediglich um Fahrtkosten von 30-50 Euro handelt, hat Patrick sicherlich damit Recht, die Kirche formell im Dorfe zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
rein rechtlich wäre es seitens des Veranstalters eine ungerechtfertigte Bereicherung. Am besten mal den Zoll vorbeisenden, ob Anderes noch im Argen liegt.

Ohne schriftlichen Vertrag wird es schwierig. So gibt es 2 widersprüchliche Willenserklärungen. Eine Gewerberechtsschutz wirst Du wohl nicht haben.
 
Heftig was es so alles gibt. Hast du was erreicht mittlerweile=?
 
"rein rechtlich wäre es seitens des Veranstalters eine ungerechtfertigte Bereicherung. Am besten mal den Zoll vorbeisenden, ob Anderes noch im Argen liegt."

Oh je, da kommt wieder juristisches Halbwissen.

Insgesamt gilt das schon Gesagte: realistisch ist der Rechtsweg nicht. Rein theoretisch betrachtet liegt zwar wohl ein Vertrag vor, nur wirst du tatsächlich wohl in Beweisschwierigkeiten rennen. Zudem wirst du keinen Anwalt finden, der bei dem Streitwert tätig wird - höchstens bei einer Honorarabrede, die das ganze aber ad absurdum führt.
Tatsächlich dürfte es wohl sogar mit schriftlichen Vertrag schwierig sein.
Eine weitere Möglichkeit wäre das gerichtliche Mahnverfahren. Aber auch hier führt das Ganze bei Zahlungsweigerung nur zum Prozess.

Zu denken wäre vielleicht an eine Strafanzeige. Aber auch hier wird es wohl im Sande verlaufen mangels Beweisbarkeit und Wert; einzig wenn es sich häuft könnte was passieren.

Fazit daher um das zu umgehen. Im Voraus bezahlen lassen.

€: toll hätte ich mal aufs Datum geachtet xP.
 
Strafanzeige? Wegen welcher Straftat?

Ernsthaft: der gängigste, sinnhaftigste und auch seriöseste Weg ist _zunächst_ das förmliche Mahnverfahren. Wobei ich inzwischen nicht mehr so sicher bin, wie seriös die Frage gemeint war :-/

Vorauskasse bzw "Barzahlung am Veranstaltungsabend" ist wohl in der Tat die sinnvollste Methode. Ich kenne auch nur wenige Ausnahmen hiervon.
 
Wirklich erreicht hab ich noch nichts :(
Er hat sich zwar mal wieder gemeldet als ich etwas deutlicher wurde aber auch nur mit Ausreden

LG Fabse5
 
Wirklich erreicht hab ich noch nichts :(
Er hat sich zwar mal wieder gemeldet als ich etwas deutlicher wurde aber auch nur mit Ausreden

Laß dir auch das eine Lehre sein.
Wenn man so eine Sache angeht, dann mit allen Geschützen und ohne Erbarmen.
Piepsen wie ein kleines Küken hilft da nicht.
Es kann nicht schaden zur Polizei zu gehen.
 
i.d.R. hilft da die Polizeie erst mal nicht.
So verfahren wir mit Kunden die nicht bezahlen wollen:

  1. Leistung wird erbracht und in Rechnung gestellt
  2. Mahnverfahren einleiten, um später eine Rechtsgrundlage zu haben sollten hier die nötigen Fristen eingehalten werden. Mahngebühren sind nur in gewissem Umfang zugelassen. Also nicht pauschal 20 € berechnen. Das nimmt dir später niemand ab.
  3. In der dritten Mahnung eine letzte Frist festsetzen. Kommt dann kein Geld wird das ganze dem Anwalt übergeben.
  4. Landet die Sache beim Anwalt kümmert er sich um die Sachen. Er kann Dir noch die nötigen Zinsen dazu berechnen. Ebenfalls schlägt er auf den ausstehenden Betrag seine Unkosten drauf. I.d.R. wirst du selbst daher den Anwalt nicht bezahlen müssen, diese Kosten muss ebenfalls der Schuldner tragen - da wirds dann auch mal schnell teuer.
  5. Sollten die Mahnschreiben durch den Anwalt keine Wirkung zeigen kann man den nächsten Schritt gehen und den Ausstehenden Betrag + Anwaltskosten durch ein Gericht einfordern. Dann kommt auch der Gerichtsvollzieher ins Spiel. Zudem kann dann die offene Forderung nicht verjähren da diese den Rechtsweg bis hin zum Gericht durchlaufen hat.
 
...Zudem wirst du keinen Anwalt finden, der bei dem Streitwert tätig wird ...
Mein Anwalt für Vetragsrecht war schon bei einem Streitwert von 50€ tätig. Wenn man jedoch nur zu geldgierigen Juppis geht kann ich mir das vorstellen. Nein Spaß beiseite. Ich vermute mal das der Anwalt auch auf seine Kosten kommen muss. Ein Anwalt mit Kanzlei in Berlin auf dem Kuhdamm hat andere Kosten als ein Anwalt auf dem Lande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lese gerade 30€? Das wird dann unrentabel weil nicht viel übrig bleibt nachdem Du den Anwalt bezahlt hast. Somit: Abhaken als Werbungskosten
 
Anwalt, Polizei, verklagen... Das ist doch vollkommen überzogen und kostet dich mehr Nerven als das es Nutzen bringt.

Wenn es nicht eine Gage von mehreren hundert Euro ist, wovon ich bei einer "Fahrtkostenerstattung" mal ausgehe, lohnt sich der Weg nicht.

Gerade im Nachtleben gibt es so viele schwarze Schafe und jeder will was vom großen Kuchen abhaben...


Poste ihm nen netten, sachlichen Post auf seine Facebook Pinnwand oder in seine nächste Veranstaltung. Erzähl deinen DJ Freunden davon und geh nicht mehr auf Veranstaltungen mit denen er im entferntesten was zutuen hat.

Gerade in ner Branche, in der sehr viel über Popo-Kriechen geht, kann sich so jemand keinen schlechten Ruf erlauben ;)
 
Anwalt, Polizei, verklagen... Das ist doch vollkommen überzogen und kostet dich mehr Nerven als das es Nutzen bringt.

Das mag überzogen klingen und bei 30 € natürlich nicht unbedingt anwendbar sein, mir ging es jetzt um die prinzipielle Vorgehensweise.
 
Nerven?!
Ab Betrag X wäre es mir eine wahre Freude soviel Theater zu machen wie es mir nur irgendwie möglich ist. :d

So hab ich auch mal gedacht, nur mittlerweile denke ich da ehr produktiv.

In der Zeit die ich damit verbringe da Terror zu machen, kann ich viele, mir wesentlich dienlichere Dinge erledigen.
Wieso soll ich mich wegen 30 Euro mit soner Kacke abmühen (wo die Chancen schlecht stehen dass man überhaupt Erfolg hat), wenn ich andere 30 Euro an anderer Stelle mit Spaß verdienen kann.

Klar bei größeren Beträgen ist das was anderes. Aber bei ner Fahrtkostenerstattung...?! Da trink ich einen Abend nicht so viel, geh da feiern wo ich auf der Gästeliste stehe und hab die Kosten wieder im Sack ;)
 

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