Fragen zum Gewerbe

Nimda05

Nimda05

Power-User
Dabei seit
16 Nov 2006
Beiträge
407
Reaktionen
8
Ort
Braunschweig
Hallo!

Ich habe vor einigen Monaten mein Gewerbe als DJ angemeldet und so langsam gehts bei mir auch Richtung Geldverdienen los. Jetzt habe ich allerdings noch ein paar Fragen:

Frage 1: Ich bin dank Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit und weise auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Wenn ich jetzt als Gewerbetreibender mir meinetwegen nen neues Mischpult kaufe, bekomme ich die MwSt/USt irgendwo wieder?

Frage 2: Am Ende jeden Jahres mache ich ja eine Einkommensteuererklärung. Dafür muss ich ja eine Einnahmenüberschussrechnung machen wo ich von meinen Einnahmen meine Werbungskosten abziehe. Der so erhaltene Gewinn wird dann, wenn er über dem Steuerfreibetrag liegt, versteuert. Dieser Freibetrag liegt bei 7664€ pro Jahr.
Es gibt allerdings noch eine weitere Grenze: Ich bin im Moment über meine Eltern familienversichert und muss mich bei einem Gewinn von mehr als 360€ (bzw 400€ bei einem 400€-Job) pro Monat anders versichern.
Da ich aber wenig Lust habe unendlich viele Steuern oder eine andere Krankenversicherung zu bezahlen, ist für mich eine richtige Berechnung der Einnahmenüberschussrechnung wichtig. Ein Teil davon sind ja nun auch Abschreibungen! Wenn ich mir also ein Mischpult, CD-Player oder was auch immer kaufe, in welchem Zeitraum kann ich das dann abschreiben? Ist es egal ob lineare, progressive oder degressive Abschreibung?
Kann ich auch Equipment abschreiben, was ich mir vor meiner Gewerbeanmeldung gekauft habe?

Ich hoffe ihr könnt mir nen Stück helfen.

Gruß

Nimda :)
 
1) bei Kleinunternehmerreglung kannst Du keine Steuer gegenrechnen.

2) eine EÜR sollte mehr beinhalten als nur den Abzug von Werbekosten. Da setzt man alle geschäftsbezogenen Ausgaben gegen. Abschreibungen sind über mehrere Jahre - da gibt es Tabellen mit den üblichen Zeiträumen, meist 3-5 Jahre - wenig vorteilhaft für den Gewerbetreibenden,zumal die Grenzen nach unten gelegt wurden. Dazu ist man auch angehalten bei Anschaffungen ab 150 Euro (oder so?) Pools zu bilden.
Anschaffungen vor Deinem Gewerbe kannst Du nur in einem engen Zeitraum und wenn sie in Zusammenhang mit der Aufnahme der Gewerbetätigkeit stehen abschreiben/gegenrechnen.

Zu den Details solltest Du mal passende Seiten im Netz, Fachlektüre oder einen Steuerfuzzi bemühen.
 
Der Grundfreibetrag ist 7 834 Euro und nicht 7664 Euro pro Jahr wie du schreibst... § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG

zu 1. hat the ox wie immer recht... also abschreiben kannst du GARNICHTS! weil du es immer wieder in deinem post anführst...

zu 2. Bist du student? dann zählt diese 400€ grenze nicht... als schüler weiss ich es nicht... als arbeitsloser unter 25 wird es noch komplizierter...

Das FiAm will eigentlich ein Poolabschreibung sehen.. weisen die auch immer darauf hin... Zitat wiki "Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, sind je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufzunehmen" diesen posten kannst du dann mit 1/5 als ausgabe in das Jahr mit reinnehmen...
 
hätte auch ne Frage dazu:

wenn man noch am Anfang steht, öffentlich aufzulegen, muss man dann überhaupt erst den ganzen Behördenkram davor erledigen?
Wenn man sich jetzt in einem Club bewirbt, kann man dann erstmal sagen, obs auch "unter der hand" geht, d.h. ich noch ncihts anmelde? wenn dann meine Stilrichtung nicht ankommen würde (was ich jetzt mal nicht hoffe:) )
also sozusagen erst vorher sondiert, ob sich weitere Gigs entwickeln oder nicht.
Wie habt ihr das gemacht als ihr noch am Anfang standet, das ganze Offiziell zu machen? habt ihr gleich vorher alles angemeldet oder erst mal ein paar Monate gewartet um erst zu schauen, wie sich die Einkommensituation mit diesem Hobby/ dieser Arbeit entwickelt?
 
hätte auch ne Frage dazu:

wenn man noch am Anfang steht, öffentlich aufzulegen, muss man dann überhaupt erst den ganzen Behördenkram davor erledigen?
Wenn man sich jetzt in einem Club bewirbt, kann man dann erstmal sagen, obs auch "unter der hand" geht, d.h. ich noch ncihts anmelde? wenn dann meine Stilrichtung nicht ankommen würde (was ich jetzt mal nicht hoffe:) )
also sozusagen erst vorher sondiert, ob sich weitere Gigs entwickeln oder nicht.
Wie habt ihr das gemacht als ihr noch am Anfang standet, das ganze Offiziell zu machen? habt ihr gleich vorher alles angemeldet oder erst mal ein paar Monate gewartet um erst zu schauen, wie sich die Einkommensituation mit diesem Hobby/ dieser Arbeit entwickelt?

Also unter der Hand geht gar nix, da gibt es keine Ausnahme. Zudem ist die Anmeldung für Kleingewerbe vom Aufwand und von den Kosten sehr überschaubar und stürzt dich nicht ins Verderben wenn es nicht funktioniert. Mach's ordentlich oder gar nicht.
 
Das Kleingewerbe nach § 19 USTG verbietet leider den Vorsteuerabzug. Also kannst Du die UST nicht herausziehen bei Investitionen.

Abschreibungen auf Geschäftsausstattung, welche vor der Gewerbeanmeldung angeschafft wurde, bedarf der Rücksprache beim Finanzamt. !

Mobile PA Anlagen werden über 9 Jahre abgeschrieben, bei mir wurden auch 5 Jahre genehmigt mit linearer Afa von 20% p. a.

Bei einigen Monaten vor der Anmeldung kann es möglich sein, die Anlagen in das Gewerbe einzubauen; bei uralten Teilen, die plötzlich in das Gewerbe fließen & aktiviert werden, kann es sein, daß das FA "Liebhaberei" annimmt.

Stichwort hier: "gewillkürtes Betriebsvermögen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei mir sind es auch 5 Jahre im Pool. Liegt das nicht an der Gesamtsumme des Pools?
Um einen verkürzten Abschreibungszeitraum zu erreichen musst du ggf. mit den FA reden oder einfach was schreiben um denen klar zu machen, dass mobile Geräte (PA, Licht usw.) einer deutlich höheren Abnutzung unterliegen als gleiche, aber zb. in einem Studio, festinstallierte Geräte.

p.s.
bei mir sinds auch 5 Jahre...

Ansonsten:
Man muss doch noch nicht erst das Gewerbe anmelden wenn man es erst mal als DJ versuchen will. Es reicht im ersten Anlauf wenn der DJ sich eine Quittung ausstellen lässt und dann seine (Neben-)Einkünfte ganz brav bei der Einkommenssteuer angibt. Wirds was "dauerhaftes" daraus, kann man immer noch das Gewerbe anmelden.

Stehen aber anfangs größere Investitionen an (PA, Licht, Tonträger...), dann sollte man das Ganze dann schon von Beginn an "sauber" starten, also mit Gewerbeanmeldung.
 
AfA (Absetzung f. Abnutzung) Tabelle sagt komischerweise, daß in der Gastronomie auf 4 Jahre abgeschrieben werden kann - obwohl im Mobilbetrieb d. Verschleiß sicherlich höher ist.
 
Hallo, ich suche schon eine ganze weile nach dem Thema Gewerbe,

Wir sind 4 dj,s legen min. 1 - 2 mal im Monat im Club auf, jedoch wird es immer mehr. Wir gehen mal davon aus, dass wir pro GIG 150 - 300 € bekommen.

mal legen wir zusammen auf, mal einzel, wenn wir zusammen auflegen geht das geld in eine gemeinschaftskassen, wenn wir alleine auflegen, dann nimmt jeder das geld für sich.

Wir haben uns überlegt ein Kleingewerbe anzumelden, weil manche Clubs Rechnungen wollen.

Meine Fragen:
1- wie sollen wir das ganze angehen,
2- wie schauts aus mir der Steuer wie hoch ist diese?
3- Müssen sich alle einzeln anmelden oder müssen wir eine GBR gründen
4- wo melden wir das an?
5-

Fragen über Fragen, ich bin dankbar über jede
Antwort
 
Wisst ihr wenn meine Eltern nun ein Gerwerbe anmelden für mich bin fast 16 das man das einfach mit 18 auf mich überschreiben kann bzw. ummelden?

Greez :)
 
Hallo, ich suche schon eine ganze weile nach dem Thema Gewerbe,

Wir sind 4 dj,s legen min. 1 - 2 mal im Monat im Club auf, jedoch wird es immer mehr. Wir gehen mal davon aus, dass wir pro GIG 150 - 300 € bekommen.

mal legen wir zusammen auf, mal einzel, wenn wir zusammen auflegen geht das geld in eine gemeinschaftskassen, wenn wir alleine auflegen, dann nimmt jeder das geld für sich.

Wir haben uns überlegt ein Kleingewerbe anzumelden, weil manche Clubs Rechnungen wollen.

Meine Fragen:
1- wie sollen wir das ganze angehen,
2- wie schauts aus mir der Steuer wie hoch ist diese?
3- Müssen sich alle einzeln anmelden oder müssen wir eine GBR gründen
4- wo melden wir das an?
5-

Fragen über Fragen, ich bin dankbar über jede
Antwort

zu 1:
Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, kostet je nach Gemeinde unterschiedlich (bei mir warens 26,- €)

zu 2:
Je nach Steuererklärung d.h. Kosten/Gewinn

zu 3:
könnt ihr so oder so machen, je nach Gusto! Ich würd's getrennt machen. GbR verkompliziert das Ganze nur & macht in der Größenordnung wenig Sinn. Falls einer mal keinen Bock / Zeit mehr hat habt ihr keine Schwierigkeiten mit Änderung des Gesellschaftervertrages, Umfirmierung usw...
Wenn ihr zusammen auflegt schreibt dann einer die Rechnung (im Turnus), Kohle wird geteilt. Nix mit Pool :)

zu 4:
siehe 1

noch Fragen?

lg, T.
 
super, ich danke dir für die Antwort.

Eine Frage noch, wie soll ich die steuererklärung machen, wie eine private?
und müssen wir uns anmelden oder können wir das auch lassen und trotzdem rechnungen schereiben?
 
super, ich danke dir für die Antwort.

Eine Frage noch, wie soll ich die steuererklärung machen, wie eine private?
und müssen wir uns anmelden oder können wir das auch lassen und trotzdem rechnungen schereiben?

Wenn Ihr Rechnungen schreiben wollt müsst ihr ein angemeldetes Gewerbe haben (Achtung, bei Rechnungen gelten Formregeln, die müssen beachtet werden sonst gelten diese vor dam FA nicht! vgl. §14 UStG).

bezüglich der Steuererklärung:
je nachdem lohnt sich evtl. der Weg über einen Steuerberater, als Kleinunternehmer (vgl. §19 UstG) kann man die auch problemlos selber machen. Einfach der Steuererklärung eine EÜR ("Einnahme-Überschuss-Rechnung") beifügen. Falls ihr das Ganze als Personengesellschaft aufziehen wollt solltet Ihr aber ajF euch nen Steuerberater suchen! :cool:

LG, T
 
Hallo an Alle,
bin selbst über 20 Jahren im "Geschäft"... für derartigen Fragen und Antworten suche ich grundsätzlich Rat bie meinen Steuberater. Die Gesetze ändern sich in den letzen Jahren ziemlich rasch; da ist es nicht so einfach up to date zu sein.
Noch was; das Finanzamt sieht es gerne wenn Selbstständige/Gewerbetreibende einen bevollmächtigten Steureberater haben.
LG
silvo
 
Auch von mir 2 kleine Fragen:

1. Wie lange brauchen die von der Gemeinde mir das Gewerbe anzumelden und die Steuernummer geben???

2. Ist es dann ab sofort gültig???


Danke schon mal für die antworten, lg Unikkatil.......
 
Auch von mir 2 kleine Fragen:

1. Wie lange brauchen die von der Gemeinde mir das Gewerbe anzumelden und die Steuernummer geben???

2. Ist es dann ab sofort gültig???


Danke schon mal für die antworten, lg Unikkatil.......

1) Ich hatte innerhalb von 3 Wochen alles beisammen.
2) Ja!

Achja, kleiner Nachtrag meinerseits:
Man darf auch als Privatperson eine Rechnung schreiben, muss diese aber bei der ESt-Erklärung mit angeben!

LG, T.
 
Gemeinde oder Stadt vergibt sofort die Gewerbe. Einfach 20 € zahlen beim Gewerbeamt & das wird sofort ausgefüllt

Man bekommt dann Nachricht vom Finanzamt, ob man nach § 19 USTG optiert, muß einen Fragebogen ausfüllen, ob man steuerliche Hilfe in Anspruch nimmt etc. Nachricht von der IHK

Steuer-Nr. wird nach Veranlagungsbezirk vom Finanzamt festgelegt
 
Gewerbeanmeldung hat in meinem fall 30 euro gekostet. Das geht sofort über die bühne beim rathaus deiner stadt.

Du kannst danach sofort anfangen, denn bis zu 6 wochen kannst du auch ohne steuernummer rechnungen schreiben.
Das zuständige finanzamt wird sich dann nach ca. 2 wochen bei dir melden und du darfst 6 seiten formulare ausfüllen ;)
 

Ähnliche Themen

S
Antworten
2
Aufrufe
9K
Sebastien Valmont
S

Neue Themen


Zurück
Oben