DJ als Nebenjob - Rechtliches

marvis

Musikschwein
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Hallo!

Ich bin noch nicht sonderlich lange DJ, aber so langsam werde ich etwas häufiger gebucht und es kommt auch ein bischen Geld rein. Nicht genug, um reich zu werden (darum gehts mir auch gar nicht), aber schon ein netter Zuschuss für neue Platten.

Mich würde nun interessieren, wie ich das am besten rechtlich sauber regele. Bisher hab ich die Kohle einfach bar auf die Hand ausgezahlt bekommen und gut wars damit. Kann ich das so machen, solange ich nur eher selten (so ca. 1mal alle 1-2 Monate) auflege? Oder muss ich mir gleich 'nen Gewerbeschein besorgen?
Bin übrigens Student und hab nebenbei noch 'nen anderen kleinen Job (auf 300irgendwas-Euro-Basis).

Wie regelt man sowas am besten?
Freue mich über jeden Tip.

Ciao
MForce
 
ich habe das dj gewerbe gemeldet.
als nebengewerbe läuft es jetzt.

darfst bis zu 14.XXX euro dazu verdienen im jahr.
wenn ich mich recht errinnere.


aber musst dich vielleicht beim FA nochmal schlau machen.

greatz
 
Naja, wenn Du schon einen NebenJob auf 300 Eur hast, wird es kritisch. Dann darfst Du monatlich noch 100 EUR steuerfrei dazuverdienen und dann war's das.

Du darfst insgesamt 400 EUR steuerfrei verdienen.
Wie gesagt, kannst Du in deinem Fall 100 EUR monatlich noch so dazuverdienen.

400 Eur Basis funktioniert, soweit ich weiss, seit der letzten Gesetzesänderung (im April?) auch nebenbei, wenn Du schon ne Steuerkarte hast. Allerdings nur wenn der Betrieb, bei dem Du auf Karte arbeitest nicht derselbe ist, bei dem du geringfügig beschäftigt bist.
So ist es, wenn man angestellt ist - ich gehe mal davon aus, dass man mit Gewerbeschein auch sowas wie eine Lohnsteuerkarte bekommt. Also müsstest Du normalerweise vom Auflegverdienst was abführen.
Grundsätzlich gilt es, sich dabei für einen Betrieb zu entscheiden, in dem man Lohnsteuer abführt. Das muss man nach eigenem Ermessen entscheiden, also dabei auf Stundenzahl/Stundenlohn achten und schaun, wie man mehr bekommt.

Kann mich aber auch täuschen und völlig danebenliegen - aber so verstehe ich das jetzt...
 
Also bei mir läufts imho auf der Lohnsteuerkarte, verdiene da aber auch nur so 50-100 Euro im Monat, mehr kann ich dazu nicht sagen, nur dass das bei ner Tanzschule ist.

GreetZ, Mo
 
Hi,

ich habe da auch gleich mal ne Frage, ich werde im moment auch recht häufig gebucht und irgendwie ja ich habe kein Nebengewerbe oder sonstwas...

Also folgends, wie geh ich da am besten vor - ich bin Azubi verdiene jetzt meine 720 € netto im Monat. Mein Chef möchte nicht das ich am Wochenende arbeite *G* Ich hab nur gemeint, "ist mein Hobby und ich mach das ohne Bezahlung. Ist in etwa so als ob ich in ner Band spielen würde :) "

Das stimmt natürlich nicht, also das mit der "ohne Bezahlung".
Gibt mir mal nen Tip wie ich vorgehen kann :) komm so ca. auf 200 bis 400 € im Monat durch auflegen. Ausgaben ca. 200 bis 400 € für klamotten und CDs...
 
Erstmal danke für eure Antworten!

@S-Phyte: Was muss man denn machen, um das als Gewerbe anzumelden? Muss ich dann gar nix an Steuern zahlen? Ich hab auch mal gehört, dass man dann z.B. Equipment als Werbungskosten steuerlich absetzen kann. Stimmt das?

@Badtrans: Das wäre ja nicht auf Lohnsteuerkarte. Ich bin ja nicht bei 'nem Club angestellt, sondern werde halt von 'nem Veranstalter bei Bedarf gebucht. Oder läuft das auch über Lohnsteuerkarte? (eine solche hätte ich)

@a.xl: Haste mit dem Absetzen schon irgendwie Erfahrungen gemacht?
 
Meiner Meinung nach (zumindest gilt dies fuer die Niederlande wo ich z.Z. wohne) guckt sich das Finanzamt ein startendes Unternehmen schon genau an. Es gehoert mehr dazu als zu sagen: "Hey, ich bin irgendwann mal erfolgreicher DJ, bis dahin moechte ich die naechsten 10 Jahre gnadenlos alles abschreiben was irgendwie geht und mache lustig und munter rote Zahlen". Zumindest ein "Businessplan" und ein (festangestellter) Steuer/Finanzberater muessen mit von der Partie sein und es muss die Aussicht auf Gewinn innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts bestehen.

Zumindest hier haben die Clubs die Moeglichkeit, Artisten bis ca. 136 Euro steuerfrei zu buchen, im Rahmen einer Unkostenverguetungspauschale. Alles was darueber hinausgeht muss versteuert werden oder laeuft unter der Hand.

Konkret heisst das fuer den anfangenden DJ: Wird man gebucht, so sollte man klaeren wer und ob wieviel an wen zahlt.
Beispiel A: Du wirst gebucht, der Veranstalter sagt: "150 Tacken bar auf die Kralle" => Nicht deklarieren.
Beispiel B: Du wirst gebucht, kriegst 150 Eier, der Veranstalter moechte es legal machen versteuert die 14 Euro die nach Abzug der Unkostenpauschale ueberbleiben. => Deklarieren.

Das funktioniert am einfachsten ueber die Lohnsteuerkarte, denn du bist ja schliesslich, wie ein normaler Zeitarbeiter, angestellt fuer einen Abend. Am Ende des Jahres kannst du dir u.U. zusammen mit den Eltern einen Steuerberater nehmen, der dann in einem Aufwand den ganzen Kram macht und wenn alles klar geht, kriegst du das versteuerte Geld am Ende des Jahres wieder zurueck, weil man ja noch Schueler/Azubi/Student ist. :))

Achtet also vorallem drauf, wie es der Veranstalter macht. Zahlt er schoen brav die Abgaben, habt ihr es auch zu deklarieren, denn er meldet euch ja schon bei der Behoerde, damit ist denen schon euer Name bekannt.

Die Variante mit der Lohnsteuerkarte ist IMHO fuer beginnende DJs die einfachste.
 
Hm. Ich hab bei allen Jobs nie irgendwas mit Lohnsteuerkarte gemacht und auch kein Gewerbe angemeldet.
Meine Auftraggeber kriegen ganz simpel Rechnungen.
Dann schicke ich einmal im Jahr alle Rechnungen, eine Leere Lohnsteuerkarte und meine gesamten Quittungen über Investitionen an das Finanzamt, und gebe darin an welche Summe ich gerne versteuern möchte.
Meine Belege nummeriere ich einmal durch und schicke noch eine Excel-Tabelle zur Aufschlüsselung mit – Dazu eben noch Kilometerpauschale, Krankenkasse, Telefon, Alters und sonst was Versicherung. Bis jetzt hat sich noch niemand beschwert.
 
Mir hat heute jemand erzählt, dass bis zu 1.800€ im Jahr aus nebenberuflichen Tätigkeiten im künstlerischen Bereich (und ich nehme mal an, dass DJ dazugehört) steuerfrei sind.
Wenn ich also eh nur einmal im Monat auflege, dann würde das doch auf diese Weise passen, oder?
 
verdiene auch gerade als azubi 590 euro + auflegen 300 euro im monat. muss ich das auflegen dem finanzamt melden oder ist das nicht nötig?
 
Also ich würde mich ja nicht so auf die Vorschläge hier verlassen, sondern lieber direkt bei den Behörden etc fragen. Eventuell gibt aus auch je nach Bundesland verschiedene Regeln. Was ich sagen kann, man muss immer Steuern bezahlen wenn man etwas regelmäßig macht. (Wenn man 1-2 mal im Jahr auflegt braucht man keine Steuern zahlen, da fehlt die Regelmäßigkeit). Der Freibetrag ist bei jedem anders, kann auch sein, dass man Steuern abführen muss, das ganze dann aber am Ende des Jahres wieder zurückkriegt (Lohnsteuerjahresausgleich).
 
ich habe für meine (neben-)gewerbeanmeldung 20 euro bezahlt. ich führe keine mwst. ab und kann somit auch keine absetzen! das ist bei kleineren beträgen besser.

das genauer begründen kann dir dein FA.
 
Hallo mforce.

Also das ist in etwa so:

Grundsätzlich musst du alles, was du nebenbei einnimmt, dem Finanzamt melden (normaler- bzw. legalerweise).
Im Prinzip ist es ganz einfach, du gehst hin, meldest ein Gewerbe an (kostet wie oben schon geschrieben ich glaub 20DM sprich 10€), bis zu einem bestimmten Betrag, ich glaub 12000€ Jahresumsatz, bist du Umsatzsteuerbefreit und dann kannst du dir aussuchen: Entweder, du führst Mehrwertsteuer aus deinen eingenommenen Einnahmen ab, dann kannst du auch alle Ausgaben (Equipment, Platten, Fahrtkosten...) geltend machen, was dann am Ende des Jahres aufgerechnet wird, das heißt, bei Verlust bekommst du Steuer wieder, bei Gewinn zahlst du Steuer. Oder du sagst halt, dass du keine Steuer geltend machen willst, dann bekommst du aber auch keine. Nach gewisser Prüfungszeit dfurch das Finanzamt (die schauen sich das glaub ich ein paar Geschäftsjahre an) kann es sein, dass sie es unter "Liebhaberei" werten, dann bist du ganz aus dem Schneider und kannst normal dein Geld einstreichen. Aber ich glaub, du gehst einfach mal zu einem Steuerhilfeverein in deiner Nähe, die beraten dich unabhängig und echt preiswert. Viel Erfolg O-)
 
AW: Re:DJ als Nebenjob - Rechtliches

hi, könnt ihr mir sagen, wie das bei audioproduktionen ist?
also jingles und so kram für internetsender.
was muss ich da anmelden, bis wieviel euro muss ich nix versteuern?
 
Ganz einfach, wenn Du im Jahr bis zu 4.800 Euro kommst, kannst das ganze privat machen und über Rechnung als Privatperson ausstellen.

Sollte das ganze drübergehen, empfehle ich einen Gewerbeschein, um das dann über das Finanzamt amtlich mit MwSt zu machen, die man ja auf der Rechnung ausstellt, ausser Du kriegst das cash auf die Hand.
 
cool!
wie es aussieht, wirds nicht drübergehen. d.h. ich muss dafür auch gar nix anmelden und nichts? auch nicht, wenn ich eine website habe, auf der man sich über mein angebot und die preise informieren kann?
 
@Geissenpeter

1. Bis zu dieser Eurogrenze musst Du garnichts anmelden oder tun.
Einziger Nachteil dabei ist, Du kannst weder die Vinyl, noch Equipment und all Deine Reisekosten, Taxi etc. absetzen.

2. Preise schreibt man niemals auf die Homepage, da man immer je nach Location und Größe direkt mit den Auftraggeber bzw. Veranstaltern aushandelt. Zugleich kommt es auch drauf an, ob Du unter der Woche gebucht wirst oder an den Rush-Hour Tagen Freitag/Samstag.

ciao ciao

Armando
 
@ Mando Mango

Wollte nur nochmal gern wissen, ob deine erste Aussage mit den 4800 Euro usw. jetzt auf alle, die hier etwas gefragt haben, oder nur auf Geissenpeter mit seiner Internetgeschichte?
 
Hey,
ich lege so 1-2mal im Monat auf und verdiene so ca. 400/mtl.!
wenn ich jetzt ein gewerbe anmelde, was verändert sich sonst noch?
Kindergeld, Versteuerung,...?
 
@jay und madman:

Es gilt allgemein diese 4.800 Eurogrenze, egal welchen Job ich nebenbei ausführe. Bis zu dieser Grenze kann man das als "Privatperson" über seine Steuer laufen lassen.

Grundsätzlich gilt aber, wenn es nicht Bar Cash auf die Hand ist, alle gestellten Rechnungen beim Steuerberater bzw. beim Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt verlangt ja seit ca. 2 Jahren eine Steuernummer (entweder die der Privatperson oder des angemeldeten Gewerbes) auf der Rechnung zu hinterlassen.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ändert sich versicherungstechnisch garnichts, wenn man bereits einen festen Job hat.
Der einzige Unterschied darin liegt, dass man jährlich seine Umsatzsteuer ausweisen muss beim Finanzamt bzw. bei entsprechenden Gewinnen auch das Finanzamt entsprechend zuschlägt, und die Gage letztendlich nicht 100% an den DJ abfällt.
Positiv dafür ist, das man all sein Equipment, Plattenkäufe, Reisekosten, Portokosten für Demos, Homepage für Präsentation etc., alles was mit dem Nebenjob zu tun hat, absetzen kann und wo wieder sein Geld größtenteils zurückerhält. Es ist also im Falle eines Gewerbes immer zu empfehlen, das man hohe Ausgaben hat.

Wer ein Gewerbe anmeldet, emfpehle ich über einen Steuerberater machen zu lassen, der sich natürlich auch fachgerecht auskennt und da mehr Überblick über die Geschichte hat, was man alles absetzen kann etc.

Ein Gewerbe sollte man wirklich nur anmelden, wenn man regelmässige Bookings hat und die Gagen weit über 400 Euro im Monat übersteigen.

Grundsätzlich gilt dann für alles, was man an Ausgaben hatte, einen Beleg nachweisen zu können.

Die gestellten Rechnungen müssen dann jeweils mit MwSt ausgewiesen sein.

ciao ciao

Armando
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie istn das wenn man Arbeitlos ist und dann aber nebenbei auflegt ???
 
Wenn Du arbeitlos bist, gibts zwei Möglichkeiten:

Du meldest es auf Deiner Lohnsteuerkarte an oder machst es auf 400 Euro Basis, musst aber auf jeden Fall das dem Arbeitsamt melden, ausser Du kriegst das cash bar auf die Hand ;)
 
Eins hab ich noch vergessen:

Wenn man eine gerinfügige Beschäftigung ausführt, die monatlich 400 Euro nicht übersteigt, muss der Arbeitgeber bzw. man selbst sich dort anmelden:

http://www.minijob-zentrale.de/

Dort erhält man die Bescheinigung über den Nachweis eines Nebenjobs.
 
Hab da mal ne Frage, und hoffe hier kann mir dazu jemand helfen:

Ich bin Student 25 (kriege also noch Kindergeld) und will mich jetzt als DJ selbstständig machen. Krankenversichert bin ich noch über meine Eltern (privat).

So: Ich werde weiterhin auf Lohnsteuerkarte bei einer Firma arbeiten und monatlich 500€ verdienen.
Als DJ habe verdiene ich mindestens 900€ jeden Monat (sobald ich selbstständig bin). Die beiden Zusagen von 2 Discos wo ich dann jeweils Resident bin hab ich bereits (Scheinselbstständigkeit ist auch ausgeschlossen). Das macht im Jahr mindestens 16800€. Kindergeld ist mir klar, kann ich abschminken. Wie ist das mit Steuern? Mit meinem Studentenstatus? MIt Versicherungen?- habe gehört dass ich mich nicht selber versichern muss, da ich ja bei der einen Firma (Lohnsteuerkarte) versichert bin.

Will mir jetzt 2 Numark CDX + Pioneer DJM 600 kaufen. Kann ich das am Ende des Jahres bei den Steuern gegenrechnen? Wie ist es mit CD's/Platten, Klamotten, Benzinkosten, vielleicht sogar MIete meiner Wohnung?

Zu den 16800€ kommen dann hier und da noch Big Events (open air) etc wo ich logger 500€ am Abend krieg. Also sag ich mal ich könnt auf 18000€ im Jahr kommen.

Ist fürn Stundenten natürlich richtig geile Kohle! Was sagt Ihr dazu? Brauche dringend nen Tip!

Greetz
DB :cool:
 

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