Sets / Remixe / Mashups hochladen bis hin zu als DJ im Club bzw. auf Veranstaltungen auflegen - mein Kopf platzt

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DenisFer

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24 Aug 2023
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Guten Abend liebe DJ-Community,

ich befasse mich momentan mit einem Thema, mit welchem jeder DJ irgendwann in Berührung kam / kommt und im Internet nur schwer eine aussagekräftige Antwort findet.
Die Frage ist jetzt speziell auch an professionelle Dj´s gerichtet die schon länger in z.B. Clubs auflegen und Remixe und DJ Sets bei Youtube / Soundcloud usw. hochladen.

WIE LÄUFT DAS AB???
Ich habe so viele Informationen gefunden im Netz, aber wie schon o.g. keine wirkliche Antwort gefunden. Es wird immer von "man muss sich die Erlaubnis des Urhebers einholen" gesprochen (was doch in der Praxis nahezu unmöglich ist wenn man z.B. von Fisher ein Lied mixen möchte)... bis hin zu: das Urheberrecht hat sich geändert, ein "Pastiche" ist jetzt erlaubt, ist aber eine rechtliche Grauzone.

Für einen Anfänger der jetzt nun mal langsam voran kommen möchte und mal evlt. einen ersten Auftritt im Club haben möchte oder sein 1. Set hochladen möchte die reinste Verwirrung.

Deshalb nun nochmal die genaue Frage an die bereits praxisbezogenen Profis:
- wenn ich im Club auflegen möchte, was ist hierfür notwendig? Muss ich die Lieder kaufen? Oder reicht ein Abo bei einem DJ Pool wie z.B. BPM Supreme / Crate connect, wo ich die Lieder downloaden kann? Oder......?
- wenn ich ein Set / Remix / Mashup hochladen möchte...was ist hierfür notwendig? Denke die Voraussetzungen sind ja ähnlich wie z.B. beim Auflegen im Club.

Falls es von Bedeutung ist: mein Musikbereich ist im Bereich EDM (Tech house bis techno) und etwas Hip Hop. Kaum Mainstream.
Die Fragen wurde bestimmt schon öfter mal (ähnlich) gestellt, leider konnte ich, da ich auch in diesem Forum Anfänger bin, nichts finden. Ich bitte dies zu entschuldigen und mich vor Angriffen diesbezüglich zu bewahren - gerne kann dann stattdessen die Antwort bzw. der Link des anderen Frageforums geschickt werden.

Ich bin für jede ausführliche Antwort, ja sogar für eine Step by Step Anleitung und jeden Tipp äußerst Dankbar!
 
Die von dir genannten zwei Bereiche sind komplett unterschiedlich zu bewerten.
Während du A) im Club AUFLEGST, also die Musik lediglich abspielst sind für öffentliche Veranstaltungen zwei Dinge abzugelten:
1. Wiedergaberechte, das übernimmt i. d. R. der Betreiber der Location bzw. Veranstalter (Absprache / Abklärung nötig!) und
2. Vervielfältigungsrechte, das übernimmt der Verursacher, also z. B. der DJ.
Hier kommt es darauf an wie du an deine Titel kommst.
Am einfachsten ist es du kaufst sie, dann hast du für deine Kopie eine Rechnung und fertig. Bei Bemusterungspools ist das normal auch kein Problem, nur dass die Titel i. d. R. Eigentum des Pools bleiben.
(Das war jedenfalls früher so, als man z. B. noch Platten zugeschickt bekam, die durfte man nicht einfach weiterverkaufen.)
Im Zweifelsfall wäre die Kopie über den Tarif VR-Ö bei der GEMA zu lizensieren.
Streaming-Dienste sind hier eine Grauzone und es wird sehr technisch mit zwischenspeichern und wann genau entsteht eine Kopie usw..
Darauf würde ich mich aber sowieso keinesfalls verlassen, wenn ich Geld dafür nehme, dann kann ich nicht davon abhängig sein, dass ich eine Breitbandinternetverbindung zu jeder Zeit verfügbar habe.

Im Falle von B) eigene Mixe (dauerhaft) erstellen ist es etwas ganz anderes, da ja hier ein "neues" Werk vornehmlich aus bereits bestehenden entsteht. Du ERSTELLST ja einfach ausgedrückt eine NEUE DATEI, mit der du wiederum ggf. Geld verdienen möchtest, du sogesehen deinen eigenen "Track" rausbringst.
Hier ist es tatsächlich notwendig die Rechte / Erlaubnis bei den Urhebern einzuholen und die muss man auch nicht unbedingt bekommen.
Das wäre die offizielle Variante. Die Grauzone liegt schätzungsweise bei Mixtapes, die ja lediglich deine Auflegefähigkeiten demonstrieren sollen und nicht deine künstlerische Kreativität in Form eines
Neu-Arrangements eines oder mehrerer Titel zum Ausdruck bringen.
Du merkst schon, hier wird es schwammig. Das liegt daran, dass im Zweifelsfall irgendwer bewerten müsste, wo die Grenze zwischen Abspielen (auch mit Übergangstechniken und ggf. Effekten) und kreativem Verändern des Ursprungswerkes liegt. Deswegen gibt es auch keine klaren Aussagen diesbezüglich.

Wie immer gilt, dass ich kein Rechtsanwalt bin, dies keine Rechtsberatung darstellt und weder stimmen muss, noch vollständig sein.
Wenn du tatsächlich Fragen zum Urheberrecht geklärt haben willst, dann wende dich an eine Medienrechtskanzlei.
 
Die von dir genannten zwei Bereiche sind komplett unterschiedlich zu bewerten.
Während du A) im Club AUFLEGST, also die Musik lediglich abspielst sind für öffentliche Veranstaltungen zwei Dinge abzugelten:
1. Wiedergaberechte, das übernimmt i. d. R. der Betreiber der Location bzw. Veranstalter (Absprache / Abklärung nötig!) und
2. Vervielfältigungsrechte, das übernimmt der Verursacher, also z. B. der DJ.
Hier kommt es darauf an wie du an deine Titel kommst.
Am einfachsten ist es du kaufst sie, dann hast du für deine Kopie eine Rechnung und fertig. Bei Bemusterungspools ist das normal auch kein Problem, nur dass die Titel i. d. R. Eigentum des Pools bleiben.
(Das war jedenfalls früher so, als man z. B. noch Platten zugeschickt bekam, die durfte man nicht einfach weiterverkaufen.)
Im Zweifelsfall wäre die Kopie über den Tarif VR-Ö bei der GEMA zu lizensieren.
Streaming-Dienste sind hier eine Grauzone und es wird sehr technisch mit zwischenspeichern und wann genau entsteht eine Kopie usw..
Darauf würde ich mich aber sowieso keinesfalls verlassen, wenn ich Geld dafür nehme, dann kann ich nicht davon abhängig sein, dass ich eine Breitbandinternetverbindung zu jeder Zeit verfügbar habe.

Im Falle von B) eigene Mixe (dauerhaft) erstellen ist es etwas ganz anderes, da ja hier ein "neues" Werk vornehmlich aus bereits bestehenden entsteht. Du ERSTELLST ja einfach ausgedrückt eine NEUE DATEI, mit der du wiederum ggf. Geld verdienen möchtest, du sogesehen deinen eigenen "Track" rausbringst.
Hier ist es tatsächlich notwendig die Rechte / Erlaubnis bei den Urhebern einzuholen und die muss man auch nicht unbedingt bekommen.
Das wäre die offizielle Variante. Die Grauzone liegt schätzungsweise bei Mixtapes, die ja lediglich deine Auflegefähigkeiten demonstrieren sollen und nicht deine künstlerische Kreativität in Form eines
Neu-Arrangements eines oder mehrerer Titel zum Ausdruck bringen.
Du merkst schon, hier wird es schwammig. Das liegt daran, dass im Zweifelsfall irgendwer bewerten müsste, wo die Grenze zwischen Abspielen (auch mit Übergangstechniken und ggf. Effekten) und kreativem Verändern des Ursprungswerkes liegt. Deswegen gibt es auch keine klaren Aussagen diesbezüglich.

Wie immer gilt, dass ich kein Rechtsanwalt bin, dies keine Rechtsberatung darstellt und weder stimmen muss, noch vollständig sein.
Wenn du tatsächlich Fragen zum Urheberrecht geklärt haben willst, dann wende dich an eine Medienrechtskanzlei.
vielen Dank dir!
 

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