Altes Country Sample verwenden?

Moinster

Moinster

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Hallo alle zusammen,
Ich versuche mich gerade an einem hardstyle Track der sich mit der Fallout New Vegas (Wers nicht kennt: Post apokalyptische 50'er Jahre Las Vegas) Atmosphäre schmückt :)
Nun möchte ich um den Flair zu vollenden kurze Country/Western Liedschnipsel von maximal 3-4 Sekunden einbinden, wie siehts da mit dem Recht aus? ich meine etwas von einem Zitat recht von maximal 30 Sekunden gehört zu haben, andererseits wäre es höchst erschwerlich die Labels der Produzenten anzuschreiben sofern solche überhaupt noch existieren oder existiert haben, es sind ja schließlich die Lonestars der Prärie :D
 
Wie alt sind die Songs denn? 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wäre es nämlich ok.
 
Nicht wirklich 70 jahre, als Beispiel wäre es Eddie Arnold - it's a Sin. Dieses lied ist 1945 Released und das label ist mir nun wirklich ein Geheimnis. Laut Amazon durch Sony vertrieben aber ich weiß ja nicht...
Kennt da jemand eine methode wie ich das Label/Den Künstler kontaktieren kann?
 
Ich hab gerade in diesem Thread https://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/16711-recht-sampling.html
gelesen das Zitat:
"Freie Nutzung von Werkteilen
Eine Verwendung von Samples ohne Bewilligung ist immer möglich wenn,

der Urheber des benutzten Werkes vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und

die benutzte Aufnahme vor mehr als 50 Jahren hergestellt wurde.
"

Der untere Punkt wäre für mich relevant da die Aufnahme 1945 stattgefunden hat oder?
 
Ist so nicht korrekt,
der Urheber hat im Sinne des Urheberrechts, 70 Jahre Anspruch auf die vorhanden Verwertungsrechte.

50 Jahre sind im Bereich Leistungsschutzrechte geltend, diese kann der Künstler erwerben, wenn er nicht die im §2 Abs. 2 erforderliche Gestaltungshöhe des Urheberrechts erreicht.

Da es sich hier jedoch um ein musikalisches Werk handelt,
kann man davon ausgehen, dass Urheberrechtsschutz gewährleistet ist und somit nur durch erwerb einer Lizenz eine weitere Verwertung möglich ist.
Diese Lizenz könnte, vorrausgesetzt Sony besitzt exklusive Lizenzrechte an dem Werk, von Sony ausgestellt werden.
 
"Freie Nutzung von Werkteilen
Eine Verwendung von Samples ohne Bewilligung ist immer möglich wenn,

der Urheber des benutzten Werkes vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und

die benutzte Aufnahme vor mehr als 50 Jahren hergestellt wurde.
"


Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein. Bei der Verwendung von Samples kommen zwei unterschiedliche Aspekte des Copyrights zum Tragen:

1. Das Urheberrecht des Künstlers: damit wird die schöpferische Leistung des Künstlers geschützt, es bezieht sich allerdings rein auf den Inhalt (Text, Musik, etc.). Wie schon erwähnt verfällt dieses 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.

2. Das Leistungsschutzrecht der Plattenfirma an der Aufnahme: schützt die Aufnahme als solche (also die, in welcher Form auch immer, auf einem Medium gespeicherte musikalische Information). Laut dem Zitat oben verfällt dieses Recht anscheinend 50 Jahre nach Erstellung der Aufnahme. (Dass die Aufnahme 1945 gemacht wurde bringt Dir übrigends denke ich nichts, solange Du das Sample nicht von einer ebenso alten Platte ziehst. Eine 2010 gepresste CD wurde eben 2012 hergestellt und kann daher erst ab 2060 als Quelle herangezogen werden).



Es bringt Dir also nichts, wenn der Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, aber die Aufnahme älter als 50 Jahre ist. Genausowenig hilft es, wenn der Urheber seit mindestens 1942 tot ist, aber Deine Samplequelle nach 1962 hergestellt wurde, da zwingend beide Bedingungen erfüllt sein müssen.
 
Stimmt so auch nicht,

Erstens ist es egal wann der Urheber das zeitliche segnet, wichtig an dieser Stelle ist das Erscheinungsdatum des Tonträgers im Sinne von Veröffentlichung.

Zweitens ist es auch möglich, dass das Label, welches die Aufnahme gemacht hat, sich dass Vervielfältigungsrecht §16 und Verbreitungsrecht §17 gesichert haben, jedoch keine Leistungsschutzrechte eingeräumt bekamen oder nicht beantragt haben.

Dies ist durchaus möglich, weil die Gesetze dazu erst gegen 1960 in Kraft traten innerhalb des "ersten Korbs" und im "zweiten Korb", welcher 2008 in Kraft trat, teilweise neu geregelt wurden.
 
Stimmt so auch nicht ;)

sofern der Urheber bekannt ist erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach seinem Tod (§64 UrhG), das Veröffentlichungsdatum spielt nur eine Rolle, wenn das Werk anonym oder unter Pseudonym veröffentlicht (§66 UrhG).

Mit dem zweiten Teil hast Du denke ich recht, zur Sicherheit kann es aber nicht schaden, bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass das Label die Rechte hat, erspart einem im Zweifel viel Ärger.
 
Stimmt so auch nicht ;)

sofern der Urheber bekannt ist erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach seinem Tod (§64 UrhG), das Veröffentlichungsdatum spielt nur eine Rolle, wenn das Werk anonym oder unter Pseudonym veröffentlicht (§66 UrhG).

Mit dem zweiten Teil hast Du denke ich recht, zur Sicherheit kann es aber nicht schaden, bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass das Label die Rechte hat, erspart einem im Zweifel viel Ärger.


Korrektur meinerseits, stimmt §82 gilt nur bei Leistungsschutzrechten mit Fußnote, mein Fehler ;)

Da stimme ich dir voll zu was den zweiten Teil betrifft.
 
Bleibt die Frage nach dem Label...
Ich hab keinen Anhaltspunkt bei wem ich da anfragen sollte.
Und kostenlos wirds eh nicht werden.
 
Bleibt die Frage nach dem Label...
Ich hab keinen Anhaltspunkt bei wem ich da anfragen sollte.
Und kostenlos wirds eh nicht werden.

das ist es nie aber da wirste nicht drum rum kommen, da es sich ja um ein eigenen Track handeln soll und nicht um einen Bootleg.
 
Naja da das ganze doch bisschen sehr kompliziert ist werd ich einfach selber was COuntry mäßiges aufnehmen. Die Gitarre verstaubt eh :)
 

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