Inoffizielle Bootlegs illegal?

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SoMuchElectro

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Guten Tag,

mein erster Auftritt steht an.. ein 18. Geburtstag soll es sein, irgendwann Ende September. Nunja, langsam fang ich an mir Gedanken zu machen wie ich den Abend wohl gestalten werde (musikalisch). All meine Tracks sind legal erworben worden, bis auf ein paar Bootlegs und MashUps, die bei Soundcloud kostenlos zum Download zur Verfügung standen..
Meine Frage ist nun ob ich rechtliche Probleme bekommen könnte wenn ich diese Bootlegs und Mash-Ups an dem Abend spiele. Zur Info: Es gibt diese Booties/MashUps nicht bei iTunes oder ähnlichem zu erwerben, sonst hätte ich das natürlich getan... Zur Party werden wohl um die 50 Leute kommen, ist das da sowieso egal, da es ja eine Privatparty ohne kommerziellen Zweck ist? Oder sollte ich diese Tracks weglassen? (Würde ich nur sehr ungern tun, da sie wirkliche Partykracher sind)

Viele Grüße, SME
 
wenns ne private party ist, ists doch piepegal. Wen soll das jucken...
 
selbst wenn es keine "private" party ist, ist das egal, da durch die zahlung der gema-gebühr ja jeder seinen anteil bekommt.
 
selbst wenn es keine "private" party ist, ist das egal, da durch die zahlung der gema-gebühr ja jeder seinen anteil bekommt.

nunja bei der privatparty werden ja keine gema-gebühren gezahlt.. also ich muss mir keine sorgen machen dass auf einmal die herren in blau auftauchen und sich mal meinen PC anschauen wollen? (echt keine lust auf ärger)

Edit: haha wenn ich das so les hört sich das echt an als hätte ich was zu verbergen xD ausser den paar booties aber wirklich nix ;)
 
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nunja bei der privatparty werden ja keine gema-gebühren gezahlt.. also ich muss mir keine sorgen machen dass auf einmal die herren in blau auftauchen und sich mal meinen PC anschauen wollen? (echt keine lust auf ärger)

Edit: haha wenn ich das so les hört sich das echt an als hätte ich was zu verbergen xD ausser den paar booties aber wirklich nix ;)

wenn die netten herren in blau auftauchen dürfen sie vieles. aber nicht an meinen rechner... ;)
ok auch nicht an meine platten... ;)
 
wenn die netten herren in blau auftauchen dürfen sie vieles. aber nicht an meinen rechner... ;)
ok auch nicht an meine platten... ;)

Die "Herren in blau, grün oder wie auch immer" dürfen dir freundlich guten Abend wünschen, sonst aber auch garnichts.
Wenn der auch nur auf die Idee kommt, in meine CD-, Platten-Kiste zu langen oder sich auch nur auf den Weg zum Laptop macht (in die Booth lass ich den eh nicht)... gibt es stehenden Fusses eine Anzeige. Da ist garantiert was bei Kaputt gegangen!

Zu deutsch, darf ohne Richterlichen Durchsuchungsbeschluss weder Polizei noch die GEMA, letztere dürfte das noch nicht mal sollte es einen v.g. Beschluss geben. Ist halt nur ein Verein wie die "Kegelbrüder ums Eck" auch.
 
Na gut, dann werde ich mir mal keinen Kopf machen und den Abend so gut wie möglich meistern ;) Vielen dank euch
 
Die "Herren in blau, grün oder wie auch immer" dürfen dir freundlich guten Abend wünschen, sonst aber auch garnichts.

das ist nicht korrekt. sie dürfen dein laptop sicher stellen, wenn sie der meinung sind, dass dieses irgendwie mit illegalen "machenschaften" in verbindung zu bringen ist. verweigerst du die herausgabe, wirds halt beschlagnahmt und ende.

Wenn der auch nur auf die Idee kommt, in meine CD-, Platten-Kiste zu langen oder sich auch nur auf den Weg zum Laptop macht (in die Booth lass ich den eh nicht)... gibt es stehenden Fusses eine Anzeige. Da ist garantiert was bei Kaputt gegangen!

mal abgesehen, davon, dass dieses gesamte konstrukt recht unwahrscheinlich ist, frage ich mich wie naiv du eigentlich bist?
glaubst wirklich, dass die deine "anzeige" auch nur im geringsten interessiert? wenn du dem falschen bullen am falschen tag mit solchen drohungen kommst, dann legt der "gefahr im verzug" mal schnell ein bisschen weiter aus, trampelt auf dem gg rum und marschiert dir in die wohnung. disziplinarische folgen? schadenersatz? träum weiter...
höflich bleiben, anwalt anrufen und ansonsten die fresse halten. das ist der einzige weg, wie man mit der polizei kommuniziert, wenn man dies unfreiwillig machen muss.
 
selbst wenn es keine "private" party ist, ist das egal, da durch die zahlung der gema-gebühr ja jeder seinen anteil bekommt.

ja, nee. da es sich um inoffizielle bootlegs handelt, bekommt der "produzent" dieser nix, weil diese ja nie gema-pflichtig sind... wenn, würde der original-mensch was bekommen. und der bekommt es sowieso, weil noch pauschalen in den clubs erhoben werden...
ist auch egal, denn die gema hat da bei der frage als antwort nix zu suchen. ist ja mehr ne urheberrechtsfrage: darf ich sachen spielen, die offensichtlich nicht urheberrechtlich in ordnung sind? - da können sich jetzt die rechtsexperten um die theorie streiten, praktisch passiert zu 99,9996 % nix. denn es müsste dafür immernoch jemand anzeige erstatten, von alleine ermittelt da eher keiner anlasslos, weil aufwand vs. ergebnis vorher keinen sinn machen. wenn es überhaupt einen straftatbestand für aufführung urheberrechtlich zu beanstandendem material gibt. und das glaube ich gerade nicht.
 
Gebe Quinto insofern recht, dass es sich hier eher um eine Urheberrechtsfrage handelt als um eine GEMA Erhebung.

Allerdings möchte ich hier nochmal die Sachlage etwas verdeutlichen.
Produzent X produziert einen Bootleg.
Bootleg/Mashup verstehen wir hier im Sinne von -> wurde nicht vorher mit den Original Interpreten oder des dem vertretenen Labels abgesprochen.
Damit ist jedoch Produzent X der alleinige Urheber dieses Bootlegs und besitzt die Verwertungsrechte an genau diesem Musikwerk.
Wenn er dieses frei zum Download zur Verfügung stellt, räumt er damit UrhG §16, §17, §20, §21 und §22 ein, außer er wiederspricht dem innerhalb eines Impressums.
Diese stehen für Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- & Tonträger, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung.

Heißt auf Deutsch:
Du darfst das Bootleg selbst in einem Club spielen, wenn es in deinem Interesse ist und auf einer Privatparty alle mal.

Zusatz(jetzt kommt jedoch die Krux an der ganzen Sache):
1. Sollte Produzent X z.B. jetzt der Meinung sein, den Download zu entfernen auf Soundcloud, so dass man nur noch das Musikwerk wahrnehmen kann auf dieser Plattform und weiss, dass du eine Kopie auf deinem Rechner hast, kann er Anzeige gegen dich erstatten.
Du bist dann in der Beweispflicht und musst nachweisen, dass du es legal durch Download erworben hast.

2. Sollte der Original Interpret bedenken gegen den Bootleg und dessen Verbreitung haben (aktueller Fall bei SHM vs. Hardwell), kann er auf Unterlassung gegen Produzent X klagen, sowie Vernichtung etc.
Normalerweise bist du dann ebenfalls dazu aufgefordert diesen Bootleg zu löschen.
Falls dies nicht geschieht und der Original Interpret mitbekommt, dass du dass Werk noch immer hast, kann er auch gegen dich ein Verfahren einleiten.
Jedoch muss er hier nachweisen, dass du von dem ersten Verfahren wusstest...den Erfolg kann man ablesen^^


eigene Meinung:
Normalerweise, heißt wirklich in 99.,99% der Fälle sagt dort nie ein Original Interpret etwas, wenn du irgendwo einen Bootleg verbreitest, weil du damit nichtmal ein Bruchteil der Leute erreichst, die als Zielgruppe zur Verfügung steht.
Anders sieht es dann wie im oben beschrieben Fall SHM vs. Hardwell aus.
Wenn du ein berühmter Künstler bist, erreichst du natürlich auch viel mehr Leute und dass kann dann doch Geldeinbußen für den Original Interpreten bedeuten...und das schmeckt ihnen gar nicht wie man sieht :D
 
Sorry aber glaubt Ihr bei irgendeiner Party ob nun Privat oder im Club sind irgendwelche Experten, die den vollen Durchblick haben, welches MashUp oder Bootleg offiziell oder inoffiziell ist??? Macht Euch nicht lächerlich. Gespielt werden kann alles, juckt doch keine Sau (ausser bei I-Net Radios wie z.B. Housetime)
Verbreitung wäre da schon was anderes...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kenne wirklich NIEMANDEN, der keine inoffiziellen Bootlegs und Remixes spielt. Gerade auch im Black-Bereich holen sich viele (natürlich illegal) Extended Versionen, die von anderen DJs produziert wurden. Ich persönlich wäre ja z.B. bereit dafür Geld zu bezahlen, aber die Labels veröffentlichen meistens keine Extended Versionen. Im Zweifelsfall könnte man im Übrigen auch behaupten, dass man den Bootleg/Remix selbst gemacht hat. ;)
 

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