Abzugsfähige Kosten - Abschreibungen

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tower205

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Hallo zusammen, ich habe seit kurzer Zeit ein Gewerbe angemeldet und mich interessiert im Moment besonders, welche Kosten vom Finanzamt als abzugsfähig anerkannt werden. Beispielsweise habe ich von DJ-Kollegen mit Erfahrungen mit dem Finanzamt gehört, dass Cd´s nicht anerkannt oder radikal zusammengestrichen werden. Dies mit der Begründung, man könne die CD´s ja auch privat hören. Außerdem sagte man mir, dass die Fahrten, um CD´s zu kaufen oder zu Vorgesprächen mit Kunden absetzbar sind. Korrekt oder nicht?

Zweites großes Thema: Abschreibungen (AfA). Ich plane Anschaffungen, die der Abschreibung unterliegen würden, da sie teurer als 400,- Euro sein würden. Weiß jemand, wie man dies in die Einnahmen- und Überschussrechung aufnimmt und nach welchen Regeln man die AfA ansetzt. (Nutzungsdauer des Gerätes, lineare oder degressive Methode?)

Habe hier alles durchgesucht und leider nichts Passendes gefunden - Ich freue mich daher auf Eure Antworten!

Gruß

Tower205
 
Hi,

ich setze seit Jahren alle meine CD's ab - egal wo ich sie kaufe, sei es in USA, Spanien etc. oder second Hand. Gab noch nie Probleme. Musst halt die Belege immer gut aufheben.

Saludos
La Brujita

www.labrujita.de
 
DIe Absetzung für Abnutzung AFA ( So nnent man das in Fachjargon ) richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ...

Ob nun linear oder Degressiv oder die sonst noch möglichen Abschreibungsmöglichkeiten bleibt Dir selber über lassen - Da Du aber anscheinend über kein Kaufmännsiches Feedback verfügst, solltest Du Dir ernsthaft über legen, ob Du das nicht lieber von jemanden machen lässt, der in Sachen Steuerrecht / Buchhaltung etwas versteht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst auch Sachen abschreiben, die unter 400 bzw. 410 Euro liegen -> geringwertige Wirtschaftsgüter. Die untere Grenze liegt bei 60 Euro. Alles darunter wird direkt als Aufwand gebucht.

In der Gewinn und Verlustrechnung tauchen die Abschreibungen als Aufwand auf.
Also Gewinnreduzierend. Je nach dem welche Abschreibungsmethode du nimmst, hast du hiermit ein INstrument um Steuern zu sparen:)

Berechnet wird die AfA nach Nutzungsdauer lt. AfA Tabelle.
Linear bedeutet:
Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = Abschreibungsbetrag pro Jahr
Hier ist der AfA Betrag jedes Jahr gleich hoch


degressiv:
100/Nutzungsdauer * 2 = AfA Prozentsatz
Jedoch maximal 20 %
Hier ist der AfA Betrag am Anfang hoch und wird über die Jahre immer geringer.


Mach dich auch mal mit kalkulatorischen Kosten vertraut. Könnte unter Umständen in deinem Falle nicht ganz unwichtig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
also das mit dem gwg (geringwertiges wirtschaftsgut) musst du aber noch mehr beachten als die 410€ (netto also ohne vorsteuer) grenze...denn das gwg
muss:
-selbstständig nutzbar sein
-sich um ein abnutzbares bewegliches anlagegut handeln
 
da gibts doch jede Menge Progs, die die Buchhaltung übernehmen. GSEAR ist nur eines von vielen Beispielen.

Wahrscheinlich gibts auch EXCEL-Sheets gratis im Netz!
 
Such Dir nen Steuerberater die sind immer up to date.
Das Kassenbuch kannst Du ja selbermachen und die Rechnungen sortieren!

Wegen der Abschreibung nochmal wenn ich mir was kaufen will was z.B. 600€ kostest lass ich mir 2 Rechnungen schreiben damit ich es voll mit in die Kosten vom laufenden Jahr mit reinbekomme ;)


Grüßen
 
Herzlichen Dank für die vielen Beiträge,

Fragen:

1. Wo finde die AfA-Tabellen? (Z.B. für CD-Player, Mischpulte, etc.)

2. Welche kalkulatorischen Kosten meinst Du denn?

Der Hinweis mit den zwei Rechnungen ist angekommen! :D Auch freue ich mich zu hören, dass Cd´s anerkannt werden.

Danke nochmal!

Tower205
 
Den kalkulatorischen Unternehmerlohn.

Bei Personengesellschaften bekommen die Geschäftsführer kein Gehalt wie bei Kapitalgesellschaften.
Deshalb wird hier ein fiktives Gehalt in die Preise mit einkalkuliert.
(ums mal ganz kurz zu fassen)
 
Hallo,

relativ einfaches Programm wäre wohl Wiso. 2005 er Version ca. 29 € im www. Buchhaltung möglich, auch mit MWST.

Beschallungsanlagen kannst Du auf 108 Monate abschreiben oder auf 60 Monate.

Zur Einbuchung die Anlage aktivieren:

- Konto 0490 an Saldovortrag 9000

dann: 4830 (AfA auf Sachanlagen) an 0490 (Equipment)


GWG sofort abschreibfähig mit 100 % im Buchungs- Anschaffungsjahr

Bei Fragen kannst Du mir noch eine PN schicken ;)
 
Zuvor kannst Du hoffentlich, wenn Du eine UST_ID beantragt hast, auch die Vorsteuer ziehen, ergo die MWST erstattet bekommen.

Anlage wie folgt buchen

0490 (Anlage) + 1575 (Vorsteuer) an Bank oder Verbindlichkeiten 1200 oder 1800

Umsatzsteuervoranmeldung über Elster (elektr. Steuererklärung) kann Wiso etc auch erstellen.

Die Vorsteuer bekommst Du dann vom Finanzamt erstattet :D
 
Knapp zehn Jahre ist die letzte Antwort nun her, krass.

Ich wollte mal rumfragen ob ihr noch ein paar aktuelle Tipps habt, was vom Finanzamt anerkannt wird.
Wie schaut es beispielsweise aus mit Friseurbesuchen oder Kleidung (Auftreten als DJ sehr wichtig ), wie schaut es aus mit hochwertigen Boxen für den Heimbereich (um Edits für den Gig basteln zu können). Jemand Erfahrungen?
 
Friseurbesuche & Kleidung wird dir nicht anerkannt werden, Lautsprecher wahrscheinlich schon.
 
Wie DJ Bi geschrieben hat, Kleidung und Friseur gehen sicher nicht. Wenn jemand beruflich Anzug tragen muss kann er den auch nicht absetzen, weil er ihn ja auch privat tragen könnte. Das selbe gilt auch für 'Arbeitskleidung' eines DJ.
Ausnahme hiervon ist lediglich typische Berufs-/Funktionskleidung, die man normalerweise eben nicht privat anzieht.


Bei Lautsprechern ist die Chance deutlich höher, trotzdem gilt wie immer "es kommt darauf an".

Zum einen natürlich, ob beim Finanzamt gerade jemand Lust hat sich die Mühe zu machen, Deine Steuererklärung mal genauer anzuschauen, zum anderen natürlich auf den konkreten Sachverhalt...
Ordentliche Monitore im Studio dürften in dem Fall leichter zu vermitteln sein als HiFi-Boxen, die im Wohnzimmer stehen.

Je nachdem, in welcher Größenordnung sich dein Gewerbe bewegt kann es nicht schaden, zumindest einmal deine Steuererklärung mit einem (guten) Steuerberater zu machen. Der wird Dir sagen, was man alles absetzen kann.
Je nach Komplexität kannst Du anschließend Deine Steuer wieder selbst machen, spätestens dann sollte sich die Investition schnell amortisieren.
 

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