Ärger: DB:4 per eBay bestellt

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KasparHausar

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Hi,

ein neverending Dilemma -.- .. brauch mal euren Rat:

ich habe mir vor kurzem einen Traum erfüllt und auf Ebay bei einem fast neuen DB:4 zugeschlagen.
Guter Preis, Gerät fast neu, 3 Jahre Restgarantiewas kann man da schon falsch machen :/

Gut, Mixer kam nach einem elenden hin-und-her endlich bei mir an.. war ich erstmal beruhigt, denn der Mixer ist ja mal eine absolute Superwaffe und das Exemplar schien tatsächlich frisch aus dem Ei gepellt.

Probleme hatte ich (wie in einem anderen Thread geschrieben) mit dem Sound-Interface. Ein Techniker von AudioTechnica teilte mir mit, dass es tatsächlich Treiber-Probleme gibt und wenn auf dem Mixer schonmal ein Firmware-Update mit MacOS gemacht wurde, funktioniert das Interface nicht unter Windows.. es müsse zuerst wieder mit einem MacOS die Firmware zurückgesetzt werden, bevor ich diese wieder mit einem Win-PC upgraden kann bzw das interface mit einem Win-PC nutzen kann. Da ich nach langer Suche noch immer niemanden mit einem Mac gefunden habe, wollte ich den Mixer einschicken. Hat ja noch Garantie.

Also den Verkäufer kontaktiert, der mir immernoch die Rechnung schuldig ist. Dieser sagte, er schickt sie mir zu. Anstatt dessen, schickte er mir wiederholt die Bestellbestätigung. Als ich ihn wieder anrief und sagte, dass ich damit nichts anfangen kann, ich bräuchte die Rechnung.. sagte er, er habe nur das. Also Rufe ich bei Musikhaus-XXX ab (Bestellung war bei denen) unter Angabe der Bestellnummer und wollte mir die Rechnung nochmals ausstellen lassen. Dort erfahr ich jetzt, dass der Verkäufer den Mixer auf Raten (72 Raten.. WTF! oO) gekauft und noch nicht abbezahlt hat (er wäre jetzt erst bei der 28'sten Rate). Bis dahin gehört der Mixer also noch Musikhaus-XXX und die Rechnung gibts erst wenn er die lezte Rate bezahlt hat.

Was mache ich jetzt? Der Mixer zu Musikhaus-XXX senden? Ich weiss nicht so recht ob man denen trauen kann, hat da jemand erfahrung?

Zumal es mich grade echt anpisst, auch wenn es nur eine "Formalität" ist, dass der Verkäufer wiedermal gelogen hat.
- er hat damals beim versand schon gelogen (er hat mir versichert der mixer sei schon unterwegs, hat ihn aber erst eine woche später verschickt)
was soll ich jetzt machen?
 
Das ist keine Formalität, das ist Betrug. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht ein Eigentumsvorbehalt bzw. hat er das ja quasi schon bestätigt. Der Kaufvertrag zwischen Dir und ihm kann von Dir angefechtet werden, sofern Du rechtliche Schritte einleiten möchtest.

Musikhaus-XXX ist auch nicht dazu verpflichtet mit Dir in irgendeiner Art und Weise zusammenzuarbeiten, der Ansprechpartner ist der Käufer des Mixers. Auf der anderen Seite ist die Aussage "eine Rechnung gibt es erst nach vollständiger Bezahlung" Unsinn, allerdings gilt auch hier, dass diese nur dem Käufer zusteht, nicht Dir.
 
mit explodiert gleich echt der ar**h .. sorry -.-

"sofern Du rechtliche Schritte einleiten möchtest"
.. was für möglichkeiten hätte ich da? bin da total unbewandert.

die Aussage "eine Rechnung gibt es erst nach vollständiger Bezahlung" Unsinn, allerdings gilt auch hier, dass diese nur dem Käufer zusteht, nicht Dir.
hm, das ist das was die Tante von MusikhausXXX mir vor ein paar minuten gesagt hat. Auf der anderen Seite, was nützt mir die Rechnung, wenn der Ebay-Knilch das teil nicht abbezahlt hat.
 
Also ganz einfach Mal zum nächsten Polizeirevier fahren und den Fall schildern und sehen was die Kollegen in Uniform sagen, die sind nicht so schlecht wie alle immer sagen und können einen sehr gut beraten in einem solchen Fall.
 
Die Idee ist nicht schlecht, aber um eine anwaltliche Vertretung wirst Du im Fall der Fälle nicht herum kommen.

Mit PayPal hast Du nicht zufällig bezahlt, oder?
 
Anzeige erstattet
ja, da hab ich ehrlich gesagt panik vor.. mir wurde gesagt, dass das Musikhaus-XXX durchaus verlangen kann, den Mixer rauszurücken.. um meine Kohle dann wiederzubekommen kann ich nur noch klagen (was nur noch mehr zeit, geld und nerven kostet).. oder nach BW fahren und das klären wie Ren&Stimpy -.-
 
ja, da hab ich ehrlich gesagt panik vor.. mir wurde gesagt, dass das Musikhaus-XXX durchaus verlangen kann, den Mixer rauszurücken.. um meine Kohle dann wiederzubekommen kann ich nur noch klagen (was nur noch mehr zeit, geld und nerven kostet).. oder nach BW fahren und das klären wie Ren&Stimpy -.-

ja, genau das wird auch passieren.
Klar hast du ein Schnäppchen gemacht mit dem Mixer, jetzt aber den Ärger.
Lass dich vom Anwalt beraten, im schlimmsten Fall ist das Mischpult und eine Kohle weg.
 
darauf werd ich es nicht ankommen lassen..
 
Wer weiß, ob der Typ von dem du es gekauft hast in der Lage ist alle Raten bis zum Schluss abzubezahlen.
Wenn er irgendwann nicht mehr in der Lage sein sollte, wird das Musikhaus das Pult zurückfordern. Und dieses können sie auch von dir zurückfordern, da sie noch immer Eigentümer des Pultes sind. Du bist momentan nur der Besitzer.
 
Wer weiß, ob der Typ von dem du es gekauft hast in der Lage ist alle Raten bis zum Schluss abzubezahlen.
Wenn er irgendwann nicht mehr in der Lage sein sollte, wird das Musikhaus das Pult zurückfordern. Und dieses können sie auch von dir zurückfordern, da sie noch immer Eigentümer des Pultes sind. Du bist momentan nur der Besitzer.
jap.. das befürchte ich auch.. deswegen werd ich dafür sorgen, dass sie nicht wissen wo das pult ist.. sollen sie den doch verklagen. habe dem vorhin nochmla geschrieben, der soll mal die rechnung anfordern und dass sie ihm eine ausstellen müssen, auch wenn der ratenkauf noch nicht abgeschlossen ist.. hoffe der alptraum hat bald ein ende -.-
 
jap.. das befürchte ich auch.. deswegen werd ich dafür sorgen, dass sie nicht wissen wo das pult ist.. sollen sie den doch verklagen.

Damit wärst du dann genau so strafbar wie er. Ich zitiere hier einmal eine schweizer Konsumentenschutzseite:
.................................
"Innert 5 Jahren können Käufer von Hehlerware den Verkäufern das Gut anstandslos zurückgeben. Der Verkäufer muss es zurückzunehmen. Und den ursprünglichen Preis dafür zahlen.
Rechtsmässiger Besitzer darf Ware einfordern

Diese Rückgabe von Hehlerware ist ratsam: Der rechtsmässige Besitzer könnte innert fünf Jahren jederzeit kommen und die Ware zurückfordern.

Stammt die Ware von einem üblichen Verkäufer (z. B. ein Velo von einem Velohändler), muss der rechtsmässige Besitzer den gezahlten Preis berappen.

Hat man die Ware bei einem unüblichen Verkäufer gekauft (z.B. von Privat, per Ebay oder ricardo.ch), muss er nichts bezahlen. Ein Käufer von Hehlerware muss dem Besitzer sein Eigentum aushändigen."

http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/konsum/was-tun-mit-gestohlener-ware
..................................

Die Rechtslage ist meistens identisch zwischen D und CH.

Du musst unbedingt den Kauf rückabwickeln. Alles andere macht dich zum Deliquenten.

Nachtrag: Das Pult ist (noch) nicht explizit Hehlerware. Es wurde ja nicht in typischer Weise gestohlen. Aber wenn der Typ die Raten nicht bezahlt, dürfte es wohl auf das Selbe hinaus laufen.
 

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