Als DJ mit Gewerbeschein besser dran?

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Mixactivator

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Bin ich besser und sicherer gewappnet wenn ich mir einen Gewerbeschein besorgen ?
Ich lege am Wochenende in einer Diskothek auf wo der Inhaber von mir eine Rechnung haben möchte, bisher haben wir das gegen ne normale Quittung gemacht aber er hat durchklingen lassen das er lieber eine richtige Rechnung haben würde.
Ich würde sonst morgen zum Amt gehen und mir gegen 15€ so'n Teil besorgen.
Hab auch gehört das der Zoll wohl auch gern mal zwecks Kontrollen in einer Disse aufschlägt und man dann besser dran wäre...wie seht ihr das, wer weiß mehr?

Danke :)
 
Wenn Du Dir morgen den Gewerbeschein holst, kannst Du aber am Wochenende dennoch noch keine "richtige Rechnung" schreiben, da Du bis dahin mit Sicherheit vom Finanzamt noch keine Umstatzsteuer ID bekommen hast.

Was soll eigentlich der Zoll damit zu tun haben??? Die einzigen die gerne mal vorbei schauen sind: GEMA, Ordnungsamt, Polizei

Christian
 
@Richtig, weil der Zoll nämlich dem Finanzministerium untersteht.

Und vor einiger Zeit wurden Außendienstmitarbeiter der Arbeitsämter, die u.a. gegen Schwarzarbeit vorgingen, dem Zoll zugeordnet, was zur Folge hatte, dass diese auf einmal Uniform tragen müssen, in Handhabung von Waffen geschult werden mussten und vollzugsdiensttauglich sein :D

Wen weitere Aufgaben des Zolls interessieren, der kann mal auf der Seite des Zollkriminalamtes schauen.
 
@DDD - danke für den Hinweis. Das war mir neu - da hab ich in den Clubs noch nie jemanden gesehen.

Bist Du Dir bzgl. der UstID auch sicher? Weil mir wurden kürzlich einige Rechnungen die ich ansetzen wollte nicht anerkannt, weil die UstID auf selbigen fehlten. Allerdings waren keine Rechnungen von DJs oder ähnlichen Dienstleistern darunter. Vieleicht per PM -- damit der Thread hier nicht so offtopic wird.

Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Was soll das mit den 15€? Du brauchst als DJ keinen Gewerbeschein..
Gehst einfach zum Finanzamt und sagst du willst dich als Künstler selbständig machen. Dann bist du ein sogenannter Freiberufler. Kannst dann auch USt in Rechnung stellen, mußt folgedessen aber auch die Umsatzsteuer Voranmeldung monatlich abgeben.
Desweiteren kannst du dich auch rückwirkend selbständig machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mando schrieb:
Muss ich Dich berichtigen, seit 2003 ist es Pflicht auf jeder Rechnung die UID anzugeben, weil sonst der Steuerberater bzw. das Finanzamt direkt meckert und diese Rechnungen (ohne UID) nicht mehr anerkannt werden.

Er benötigt nur keine UID, wenn keine Vorsteuer vorgesehen ist.

Hier ein Link dazu:
http://www.die-wirtschaft.at/ireds-2503.html
http://www.hacklco.at/pdf/uid_pruefen.pdf

Das ist Bullshit, sorry - aber hier stellen sich mir die Nackenhaare auf. Die Umsatzsteuer-ID ist definitv keine gesetzliche Pflichtangabe für die Ausstellung einer Rechnung, sofern lediglich das Inland davon betroffen ist (Sprich: Die Leistung wurde im Inland (also Deutschland) erbracht, Aussteller und Empfänger sind im Inland ansässig) - ein Tatbestand, der für ca. 95 % der hier schreibenden Gewerbler und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch auf den Threadstarter zutrifft - insofern hat DDD hier Recht.

Bitte mal die Gesetzestexte (z. B. unter steuernetz.de einsehbar, insbesondere dort das UStG beachten)und die entsprechenden inländischen Kommentierungen zu Rate ziehen, bevor hier Unsicherheit unter den Kollegen verbreitet wird.

Dies sind die derzeitgen Pflichtangaben auf einer Rechnung:
  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des empfangenden Unternehmers
  • Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw.
  • Bezeichnung der sonstigen Leistung
  • Die Höhe des Entgelts
  • Den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag
  • Die Steuernummer (seit 1.7.2002) <=> Das ist nicht die Umsatzsteuer-ID, sondern die ganz normal vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer für den Gewerbetreibenden.
[edit]
Nach Hinweis von DDD ergänzt:
  • alternativ zur Steuernummer kann die USt-ID (sofern vorhanden) verwendet werden.
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
[/edit]
Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
DDD schrieb:
Ich glaube auf einer Rechnung - muss auch noch eine eindeutig zuordenbare
Rechnungsnummer stehen, sofern zwei Rechnungen für den selben Kunden an einem Tag ausgestellt werden.

Stimmt, den Part hatte ich noch vergessen - übrigens alles in den Paragraphen 14-15 des UStG wiederzufinden. Dort wird übrigens auch explizit auf die Austauschbarkeit von Steuernummer und USt-ID hingewiesen. Wer also eine USt-ID hat, der kann sie anstelle der Steuernummer verwenden - wer keine hat, kann auf die Steuernummer zurückgreifen. Es steht aber eben nicht im Gesetzestext, dass man eine USt-ID haben muss um Rechnungen im Sinne des UStG ausstellen zu können, das ist der Punkt.
 
Johnny schrieb:
Das ist Bullshit, sorry - aber hier stellen sich mir die Nackenhaare auf. Die Umsatzsteuer-ID ist definitv keine gesetzliche Pflichtangabe für die Ausstellung einer Rechnung, sofern lediglich das Inland davon betroffen ist


Okay, dann mal hier die Fakten:


Ich mache hier für die gesamte Firma den ganzen Steuerkram und Verwaltung.


Wenn nur einmal eine UID aus einer Rechnung nicht hervorgeht, egal ob Inlands oder Auslandsrechnungen (egal ob von uns in Rechnung gestellt oder uns in Rechnung gestellt), bekomme ich sofort einen Anruf unserer Steuerkanzlei, dass es nicht vom Finanzamt akzeptiert werden wird.


Du kannst Dich gerne auch bei Deinem Steuerberater darüber informieren.


Um ein Mißverständnis auszuschliessen:

Ich meine damit die gewerblichen Rechnungen und nicht die Rechnungen, die man als Privatperson stellt.


ciao ciao


Armando
 
DDD schrieb:
Sorry Mando,
Fakt ist:
Per Gesetz ist die Angabe einer Steuernummer Pflicht.
Dabei ist es egal, welche Nummer.
Also die normale Steuernummer oder die UstID.

Das mag schon richtig sein aber Haarspalterei (zumindest in diesem Thread). Fakt ist, dass er weder die Steuernummer, noch die UstID bis zum WE zugeteilt bekommt wenn er am Mitwoch ein Gewerbe anmeldet. Ohne diese Steuernummer wird der Betreiber aber halt relativ wenig mit der Rechnung anfangen können.

Ich denke er sollte es so ausmachen, das der Betreiber zunächst eine Quittung bekommt und er die ordentliche Rechnung nachreicht sobald Steuernummer oder UstID zugeteilt wurde.

Christian
 
Also ich finde es schon witzig wie hier am Thema vobergeschossen wird. Der Junge hat lediglich gefragt ob es Sinn macht das er ein Gewerbe anmeldet wenn er irgendwo als Resident auflegt. Wenn er ne UID braucht weil sein Momentaner Arbeitgeber ohne nicht auskommt. Warum auch immer kann er sie immer noch besorgen oder auf die schon mehrmals angegebene Gesetztestexte verweisen.
 
Das mag schon alles richtig sein,... aber er hat wesentlich mehr arbeit mit einer Ust ID als mit einer normalen Steuer Nummer,.... allein schon was die Stuererklärung ( umsatz, etc,..) angehen (wenn er sie selber macht) abgesehen davon benötigt er defenitiv keine Ust ID sowie einen Gewerbeschein für sein Resident auflegen,... und die Steuernummer bekommt er auch so vom Finanzamt wie das Jhonny schon erwähnte ;)

Ps,... Ust ID dauert mit Druck max. 3 Tage ;) wenn man dahinter bleibt ;)
 
Ich war damals selber da...
Und es hat fast 2 1/2 Monate gedauert!
Hab auch Druck gemacht - O Ton vom Amt:
"Sie können ruhig jeden Tag anrufen, es wird trotzdem solange dauern wie es dauert"
 
Hi Leute,
also ich blick da jetzt nicht ganz durch und bevor ich ein neues topic öffne, schreib ich lieber mal hier. ich bin nun 18 geworden und werde vllt auch bald als resident auftreten. Was muss ich dazu bezüglich Gewerbe oder freier Künstler oder sonstwas beachten? Auf der RTückseite eines Personalausweißes steht doch auch "Künstlername:". Was muss geschehen, damit dort ein Eintrag ist und wie sieht das sonst aus:
Kann man sowas als Art "Nebenjob" betreiben? Weil ich fang jetzt auch Ausbildung an.

Wäre nett wenn sich jemand finden würde der einen Bizz-N00b dabei in einfachen Worten helfen könnte. Danke
 
ok les ich mir gleich mal durch. danke ddd
 
@ DJ Freddy D.


Natürlich musst du irgendwann, wenn du Rechnungen schreiben möchtest, eine Form annehmen um eben dieses zu tun.
Gewerbeschein oder eben als Küntler eintragen.

Als Künstler solltest du aber immer im Hinterkopf haben, ob du Hauptberuflich als solcher agieren möchtest.
Solltest du einen Beruf haben der mit einer Lohnsteuerkarte bedacht ist, musst du dich erst mal über die Konsequenzen schlau machen.
So einfach ist das nämlich auch nicht; veränderter Steuersatz, Abgaben.

Nur soviel: solltest du Rechnungen ausstellen ohne das du dieses darfst, kann das schnell in die Hose gehen. Der Betrieb muss nur mal vom Finanzamt geprüft werden, so kommst du ins Spiel.

Sollte das Finanzamt hier ein Fehlverhalten feststellen kann dir es passieren das du nach der Betriebsprüfung, unabhängig von Tatsachen, geschätzt wirst.
Das heißt das Finanzamt geht von noch mehr Aufträgen bei dir aus, dann mein lieber wird das richtig teuer - und witzigerweise stehst DU in der Beweispflicht.

Also: ohne irgendwas kannst du keine Rechnungen ausstellen, ohne Rechnung kein "offizieller" Auftrag - ein Dilemma

Sei Vorsichtig beim Tricksen - oft geht es gut - oft hast du 400 Tagessätze a 50 Euro - jeder wie er will.
 
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