Auflegen mit dem PC (wie kann ich mich absichern)

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sunshineman2002

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Hi, ich hab hier schon verschiedene Beiträge zum Recht von mp3 und CDR gelesen. Nun bin ich ja schon so weit das ich weiß, daß der Veranstalter 30% Aufschlag zur GEMA-Gebühr zu entrichten hat. Nun ist meine Frage als DJ, wie kann ich mich darauf verlassen, daß diese auch bezahlt wird? Wenn kein Vertrag unterschrieben wird dann kann sich ja jeder (der Veranstalter und der DJ) rausreden. Aber wer ist letztendlich dann verantwortlich?
 
Servus!

sunshineman2002 schrieb:
Nun bin ich ja schon so weit das ich weiß, daß der Veranstalter 30% Aufschlag zur GEMA-Gebühr zu entrichten hat.

Nicht immer.

=> https://www.deejayforum.de/forum/showthread.php?p=350000#post350000


Wie kann ich mich darauf verlassen, daß diese auch bezahlt wird?

Das einzige, was du tun kannst ist, den Veranstalter darauf hinzuweisen, dass die 30% fällig werden. Was er dann im Endeffekt an die GEMA zahlt, ist seine Sache.


Wenn kein Vertrag unterschrieben wird dann kann sich ja jeder (der Veranstalter und der DJ) rausreden.

Wenn es keinen Vertrag, keine Rechnung usw. gibt (warum auch immer), dann kann dir doch kein Mensch nachweisen, dass du tatsächlich gespielt hast.


Aber wer ist letztendlich dann verantwortlich?

Ich denke, der Veranstalter. Er muss die GEMA Gebühren so oder so zahlen.
 
sunshineman2002 schrieb:
Aber wer ist letztendlich dann verantwortlich?
Der Veranstalter!
Deshalb bekommt jeder Veranstalter von mir (zusätzlich zum "Gastspielvertrag") meine AGB - dort steht unter anderem:

5. GEMA

Durch den Discjockey werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist informiert, das der Discjockey im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt das bei seiner Meldung an die GEMA mit an.

Damit bin ich raus aus der Sache und der Veranstalter kann sich nicht rausreden.

Das Leben ist kann so einfach sein - man muss nur alles schriftlich fixieren... :p
 
Klingt interessant. Wäre es möglich, dass du deine gesamte AGB postest oder mir per PN zukommen lässt? Würde mir gerne mal so einen Vertrag durchlesen, da ich selbst noch nie öffentlich aufgelegt habe.
 
Der Veranstalter ist dafür zuständig bzw. verantwortlich die GEMA-Gebühren zu zahlen. Es ist halt seine Party, seine Location, seine Gäste und der DJ ist nur der Zweck(Sch***pe) ;) für Mucke.

Aber in deinen AGB's, wäre es immer sinnvoll, so mache ich es auch!



greetz

rabbbit
 
Kuckst du :cool:

den Satz habe ich in meinen AGB's

§ 8 Gema
Durch den Arbeitnehmer (DAS BIN ICH) werden öffentliche Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet.
 
PostScript schrieb:
Klingt interessant. Wäre es möglich, dass du deine gesamte AGB postest oder mir per PN zukommen lässt? Würde mir gerne mal so einen Vertrag durchlesen, da ich selbst noch nie öffentlich aufgelegt habe.

Mach ich doch glatt - da meine AGB auch auf meiner Seite stehen, sind die doch kein Geheimnis... ;)

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)



1. Geltung

Für die Buchung der mobilen Discothek gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Der Veranstalter erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der mobilen Discothek beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

2. Gage

Die Höhe der Gage ergibt sich aus den Preislisten, dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Pauschalpreise beinhalten die An- und Abfahrt innerhalb von ***, den Auf- und Abbau der Technik sowie einen Discjockey für 7 Stunden vor Ort. Inklusive Auf- und Abbau ergibt sich eine Nettospielzeit von mindestens 6 Stunden.

Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des Veranstalters. Der in den Preislisten angegebene Grundbetrag ist der Mindestbetrag, der unabhängig von der tatsächlichen Dauer mindestens fällig wird.

Bei An- und Abfahrten von zusammen über 50 Kilometer wird eine Kilometerpauschale und Fahrzeit zum Selbstkostenpreis berechnet.

Zahlungen sind ausschließlich und ohne Abzüge direkt an den vor Ort anwesenden Discjockey zu leisten. Es wird ausschließlich Barzahlung am unmittelbarem Ende der Veranstaltung akzeptiert.

3. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist problemlos möglich, jedoch werden dabei Stornokosten fällig, die wie folgt berechnet werden:

- bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 10% der Gage

- bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Gage

- bis 2 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Gage

- ab 1 Tag vor der Veranstaltung: 100% der Gage

Bei Nichterscheinen des Discjockeys am Veranstaltungstag wird eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Pauschalpreises fällig. Davon ausgenommen sind Verhinderungen durch technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl, Krankheit, Unfall, Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung eines gleichwertigen Ersatzes.

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Discjockey verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment (Tonträger, Musik- und Lichtanlage), die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der Discjockey durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände oder äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfall etc.), die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

5. GEMA

Durch den Discjockey werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist informiert, das der Discjockey im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt das bei seiner Meldung an die GEMA mit an.

6. Sonstiges

Der Künstler (DJ) ist in der Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei. Kundenwünsche werden selbstverständlich berücksichtigt. Die Stromversorgung sowie geeigneter Regenschutz für die Technik (bei Bedarf), gehen zu Lasten des Veranstalters.

7. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist ***. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Discjockey mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ***. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Discjockey ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dabei die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Das sind die AGB für den mobilen Einsatz. Als Resident und für das auflegen in der Disse/Club, habe ich geringfügig abgewandelte AGB.

Denke bitte unbedingt daran, das es inzwischen genug Locations gibt, die keinerlei gebrannte CD's/MP3 or wathever haben wollen. Das solltest du respektieren und unterstützen.

PS: @ rabbbit
KLUGSHAYZERMOD on
Das Ding heißt AGB - es gibt davon keine Mehrzahl also auch keine AGB's... :p
KLUGSHAYZERMOD off
 
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