Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
1. Geltung
Für die Buchung der mobilen Discothek gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Der Veranstalter erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der mobilen Discothek beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
2. Gage
Die Höhe der Gage ergibt sich aus den Preislisten, dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Pauschalpreise beinhalten die An- und Abfahrt innerhalb von ***, den Auf- und Abbau der Technik sowie einen Discjockey für 7 Stunden vor Ort. Inklusive Auf- und Abbau ergibt sich eine Nettospielzeit von mindestens 6 Stunden.
Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des Veranstalters. Der in den Preislisten angegebene Grundbetrag ist der Mindestbetrag, der unabhängig von der tatsächlichen Dauer mindestens fällig wird.
Bei An- und Abfahrten von zusammen über 50 Kilometer wird eine Kilometerpauschale und Fahrzeit zum Selbstkostenpreis berechnet.
Zahlungen sind ausschließlich und ohne Abzüge direkt an den vor Ort anwesenden Discjockey zu leisten. Es wird ausschließlich Barzahlung am unmittelbarem Ende der Veranstaltung akzeptiert.
3. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist problemlos möglich, jedoch werden dabei Stornokosten fällig, die wie folgt berechnet werden:
- bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 10% der Gage
- bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Gage
- bis 2 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Gage
- ab 1 Tag vor der Veranstaltung: 100% der Gage
Bei Nichterscheinen des Discjockeys am Veranstaltungstag wird eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Pauschalpreises fällig. Davon ausgenommen sind Verhinderungen durch technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl, Krankheit, Unfall, Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung eines gleichwertigen Ersatzes.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Discjockey verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment (Tonträger, Musik- und Lichtanlage), die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der Discjockey durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände oder äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfall etc.), die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. GEMA
Durch den Discjockey werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist informiert, das der Discjockey im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt das bei seiner Meldung an die GEMA mit an.
6. Sonstiges
Der Künstler (DJ) ist in der Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei. Kundenwünsche werden selbstverständlich berücksichtigt. Die Stromversorgung sowie geeigneter Regenschutz für die Technik (bei Bedarf), gehen zu Lasten des Veranstalters.
7. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist ***. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Discjockey mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ***. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Discjockey ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dabei die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.