Theoretisch jein. Es liegt an deiner Arbeitsweise, bzw. an der die dir (scheinbar) von Pioneer vorgeschlagen wird.
Diese Problematik hatte ich bei Pioneer am Messestand mal angesprochen, hat aber dort keinen interessiert.
Eine nicht offiziell bestätigte Ausnahme soll sein, wenn man die Titel nicht kopiert sondern verschiebt.
Wenn die Titel also Anfangs auf deiner Festplatte waren und hinterher dort nicht mehr sind.
Dann hat sich die Anzahl der Titel nicht geändert, sie sind nur physisch wo anders.
Zudem steht noch die Definitionsfrage im Raum was die Titelsammlung auf deinem Laptop ist.
Da du ja nur den Stick mitnimmst und damit nach GEMA-Sprech "zur Wiedergabe bereithältst" wäre deine Festplatte zuhause ein "Backup",
welches per se nicht kostenpflichtig ist.
Damit wäre es wiederum egal ob die Titel dann dort noch öfters vorhanden sind.
Allerdings wäre damit das komplette Löschen des Sticks mit anschließendem Neubespielen per Definition "die Aktivierung eines Backups",
was man auch mit einer Pauschale abgelten könnte, allerdings ist die nach meinen Informationen bei 1000 Titeln höher als die Einzelvergütung.
Ein Backup kann per Definition übrigens nur zuhause lagern, ein zweiter USB-Stick oder Rechner, den du als "Backup" beim Gig dabei hast zählt bei der GEMA als "aktiv", weil du diese Lieder ja wiedergeben könntest.
Zusätzlich kommt es noch darauf an, wo deine Tracks herstammen.
Hast du ursprünglich CDs gehabt wäre bereits für die selbst erstellten mp3s der VR-Ö anzuwenden in dem Moment wo du die mp3s zum Gig mitnimmst.
Hast du die CD bei Amazon mit Autorip gekauft so hättest du zusätzlich auch die mp3 Lizenz.
Bei digitalen Einkäufen kommt es wiederum darauf an, wieviele Downloads das Portal dir zugesteht.
Darfst du den Titel z. B. 5x laden, so könntest du theoretisch 5 Festplatten füllen über die Zeit und hättest 5 originale Tonträger, die du zum Auftritt mitnehmen könntest.
Das lässt natürlich Raum für Diskussionen, da du ja argumentieren könntest, dass du den Titel zwar nur ein Mal geladen hast, er dir aber fünf Mal zustehen würde.
Das Ganze ist natürlich äußerst schwammig und zusätzlich ist die GEMA immer noch sehr an dem Konzept des physischen Datenträgers verhaftet.
Für die gibt es immer noch (Video-)Kassetten, CDs, MiniDisc, Schallplatten usw.. Mit Dingen die nur virtuell vorhanden sind tun sie sich schwer bei den Tarifen bei denen es um "Besitz" geht.
Es gab auch mal zwei FAQ-Dokumente zum VR-Ö auf der GEMA-Seite, diese wurden aber vor Jahren schon wieder runtergenommen und die Sache mit dem "Ausschneiden" und "Einfügen" war da auch nicht enthalten.
Auflegen ohne Laptop ist nur dann aus Kostengründen nicht möglich wenn du bzw. die von dir verwendeten Geräte keine Datenträger nutzen können auf denen deine gesamte (lizensierte) Musiksammlung unverändert jederzeit mit dabei ist.
Eine mobile USB- oder Netzwerkfestplatte ist ein regulärer Originaltonträger, genauso wie der Stick. Die Lizenz ist nicht an einen Rechner gebunden, es zählt nur der Datenträger.
Wenn sich lediglich Metainformationen wie ID-Tag oder Playlisten ändern hat das keine Auswirkungen auf die Musikdatenmenge und ist damit nicht lizenzpflichtig.
Könnte Rekordbox also lediglich deine neuen Playlisten zusätzlich auf deine bestehende Musiksammlungsfestplatte exportieren, so wäre alles ok.
Konkrete und gültige Informationen zu dem Thema kannst du allerdings nur von der GEMA selbst bekommen!
(Auch da wirst du allerdings je nach Kommunikationspartner ggf. unterschiedliche Aussagen erhalten...)
Ich schreibe hier nur meine Meinung die ich mir durch Lesen der Tarifinformationen, Beiwerke auf der GEMA-Seite und Besuch von Infoveranstaltungen (mit) der GEMA zum VR-Ö gebildet habe.
Daher sind die hier gelisteten Informationen nicht verbindlich und stellen keine GEMA-Beratung dar!
Ich stelle nur Vermutungen an.