Auflegen mit Rekordbox - Export auf Stick und GEMA?

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DJ oldStyle

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Hallo zusammen,
mit Rekordbox kann man sein Set ja vorbereiten und auf USB Stick exportieren.
Lege ich nun ohne Laptop auf, z.B. mit dem RX3 nehme ich nur meinen Stick mit zum Gig.
Mal angenommen, ich habe kommendes Wochenende einen Gig auf einer Oldieparty, nächstes ist es ein 80er Fest.
Vor jeder Party exportiere ich die entsprechende Playlist mit den 1000 Best Songs des entsprechenden Genres - auf den gleich Stick, der vorher gelöscht wird.
Da lt. VR-Ö jede Kopie eine "kostenpflichtige Kopie" darstellt, ist jedes Wochenende für die 1000 Songs Gema fällig.
D.h. 0,15ct / pro Track = 150€.
Lege ich mit dem Laptop auf, auf dem ich die Original Files lagere, besteht das Problem nicht.
Somit ist also das Auflegen ohne Laptop aus Kostengründen nicht möglich.

Habe ich das Problem richtig erkannt?
 
Theoretisch jein. Es liegt an deiner Arbeitsweise, bzw. an der die dir (scheinbar) von Pioneer vorgeschlagen wird.
Diese Problematik hatte ich bei Pioneer am Messestand mal angesprochen, hat aber dort keinen interessiert.
Eine nicht offiziell bestätigte Ausnahme soll sein, wenn man die Titel nicht kopiert sondern verschiebt.
Wenn die Titel also Anfangs auf deiner Festplatte waren und hinterher dort nicht mehr sind.
Dann hat sich die Anzahl der Titel nicht geändert, sie sind nur physisch wo anders.
Zudem steht noch die Definitionsfrage im Raum was die Titelsammlung auf deinem Laptop ist.
Da du ja nur den Stick mitnimmst und damit nach GEMA-Sprech "zur Wiedergabe bereithältst" wäre deine Festplatte zuhause ein "Backup",
welches per se nicht kostenpflichtig ist.
Damit wäre es wiederum egal ob die Titel dann dort noch öfters vorhanden sind.
Allerdings wäre damit das komplette Löschen des Sticks mit anschließendem Neubespielen per Definition "die Aktivierung eines Backups",
was man auch mit einer Pauschale abgelten könnte, allerdings ist die nach meinen Informationen bei 1000 Titeln höher als die Einzelvergütung.
Ein Backup kann per Definition übrigens nur zuhause lagern, ein zweiter USB-Stick oder Rechner, den du als "Backup" beim Gig dabei hast zählt bei der GEMA als "aktiv", weil du diese Lieder ja wiedergeben könntest.
Zusätzlich kommt es noch darauf an, wo deine Tracks herstammen.
Hast du ursprünglich CDs gehabt wäre bereits für die selbst erstellten mp3s der VR-Ö anzuwenden in dem Moment wo du die mp3s zum Gig mitnimmst.
Hast du die CD bei Amazon mit Autorip gekauft so hättest du zusätzlich auch die mp3 Lizenz.
Bei digitalen Einkäufen kommt es wiederum darauf an, wieviele Downloads das Portal dir zugesteht.
Darfst du den Titel z. B. 5x laden, so könntest du theoretisch 5 Festplatten füllen über die Zeit und hättest 5 originale Tonträger, die du zum Auftritt mitnehmen könntest.
Das lässt natürlich Raum für Diskussionen, da du ja argumentieren könntest, dass du den Titel zwar nur ein Mal geladen hast, er dir aber fünf Mal zustehen würde.
Das Ganze ist natürlich äußerst schwammig und zusätzlich ist die GEMA immer noch sehr an dem Konzept des physischen Datenträgers verhaftet.
Für die gibt es immer noch (Video-)Kassetten, CDs, MiniDisc, Schallplatten usw.. Mit Dingen die nur virtuell vorhanden sind tun sie sich schwer bei den Tarifen bei denen es um "Besitz" geht.
Es gab auch mal zwei FAQ-Dokumente zum VR-Ö auf der GEMA-Seite, diese wurden aber vor Jahren schon wieder runtergenommen und die Sache mit dem "Ausschneiden" und "Einfügen" war da auch nicht enthalten.

Auflegen ohne Laptop ist nur dann aus Kostengründen nicht möglich wenn du bzw. die von dir verwendeten Geräte keine Datenträger nutzen können auf denen deine gesamte (lizensierte) Musiksammlung unverändert jederzeit mit dabei ist.
Eine mobile USB- oder Netzwerkfestplatte ist ein regulärer Originaltonträger, genauso wie der Stick. Die Lizenz ist nicht an einen Rechner gebunden, es zählt nur der Datenträger.
Wenn sich lediglich Metainformationen wie ID-Tag oder Playlisten ändern hat das keine Auswirkungen auf die Musikdatenmenge und ist damit nicht lizenzpflichtig.
Könnte Rekordbox also lediglich deine neuen Playlisten zusätzlich auf deine bestehende Musiksammlungsfestplatte exportieren, so wäre alles ok.

Konkrete und gültige Informationen zu dem Thema kannst du allerdings nur von der GEMA selbst bekommen!
(Auch da wirst du allerdings je nach Kommunikationspartner ggf. unterschiedliche Aussagen erhalten...)
Ich schreibe hier nur meine Meinung die ich mir durch Lesen der Tarifinformationen, Beiwerke auf der GEMA-Seite und Besuch von Infoveranstaltungen (mit) der GEMA zum VR-Ö gebildet habe.
Daher sind die hier gelisteten Informationen nicht verbindlich und stellen keine GEMA-Beratung dar!
Ich stelle nur Vermutungen an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für Deine Einschätzung.
Wichtige Infos, die ich herausgezogen habe sind:
- Die maximal erlaubte Downloadanzahl, die dann als Original gelten
- Dass beim erneuten Export auf Stick ja nur die Verwaltungsdaten (Playlisten etc) erneuert werden und nicht die mp3 Datei an sich erneut kopiert wird.

Meine laienhafte Meinung ist, dass jede Kopie bzw. Export auf Stick eine Vervielfältigung darstellt und kostenpflichtig ist.
Punkt.
Mögliche Lösungen wären:
1.
Einmal alles komplett exportieren und dies als Altbestand lizenzieren + monatlichen/jährlichen Vertrag für xxx Kopien abschließen.
2.
Beim Laptop auf dem die "Originale" liegen bleiben und nicht Standalone auflegen
3.
Verschiedene Sticks für verschiedene Mucken machen und für immer so lassen, dann aber trotzdem wie 1.
Ziel ist es ja, mal ohne Laptop aufzulegen.
Aber ob das anhand der Innovationen von Serato (Stems) (rane four)notwendig ist, ist fraglich.
Das ist aber ein anderes Thema :)
 
Mögliche Lösungen wären:
1.
... monatlichen/jährlichen Vertrag für xxx Kopien abschließen.
Genau das finde ich das verwerfliche daran. Ist genau wie beim Mobilfunk. Man soll Datenvolumen zahlen und was man nicht verbraucht verfällt ungenutzt.
Das sehe ich bei der GEMA nicht ein. Warum soll ich für eine Menge zahlen die nach einer bestimmten Zeit verfällt?
Ich zahle gerne für die Menge und für eine weitere "Charge" wenn die vorherige aufgebraucht ist.
Bei entsprechender Organisation reichen die 500 Kopien für mehrere Jahre locker aus!
Was ich auch nicht in Ordnung finde ist, dass es überhaupt nicht interessiert welche Titel ich kopiere.
Warum bekommen nicht die Künstler deren Titel vervielfältigt wurden auch die Zuwendung?
Gleiches gilt für das (optionale) Einreichen von Playlisten am Ende des Abends.
Ist in der Software nur 1 Klick und fertig. Wird aber pauschal einfach nicht akzeptiert.
Bei "Livemusik" sind "Titelfolgen" verpflichtend einzureichen.
Warum darf man das beim Auflegen nicht freiwillig machen um die entsprechenden Künstler zu unterstützen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleiches gilt für das (optionale) Einreichen von Playlisten am Ende des Abends.
Ist in der Software nur 1 Klick und fertig. Wird aber pauschal einfach nicht akzeptiert.
Wird es nicht? Bin ja mal gespannt. Hab ja vor dem ganzen Humbuk mit öffentlichem Auflegen aufgehört, habe aber bald ne Veranstaltung mit Live und Playback. Eigentlich verlangen die ja ne Liste von uns Veranstaltern. Und die GEMA sagt ja selbst, dass sie für die Vervielfältigungen zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe keine Titelliste nehmen, weil die Verteilung über die tatsächlich gespielten Lieder in den Veranstaltungen (nach Playlisten) abrechnen. Wieso lehnen sie dann ab?

Wäre ja lustig. Dann sollte ich einen Track eines befreundeten Künstlers spielen und angeben und wenn sie dann die Liste ablehnen könnte er das umgehend einklagen.
 
Ja, das ist lustig. Wollte ich bei einer Veranstaltung mit der GEMA auf der Musikmesse (ca. 2013) genauer begründet haben, wurde aber abgeblockt.
Es scheint noch immer so zu sein:
"Livemusik" (mit Sängern und Instrumenten) -> "Titelfolge" einreichen ist Pflicht.
Legt ein DJ "U-Musik" oder "Tanzmusik" auf -> Titelfolge ist nicht nötig und wird laut deren Aussage auch nicht akzeptiert.
(Wäre ja auch sehr viel Arbeit für die, wenn die alles was die DJs jedes WE in D so auflegen abtippen müssten. Bands spielen nicht so viele Lieder am Abend.)
Auch bei den Kopien ist es der GEMA total egal welche Tracks ich kopiere, Hauptsache sie kriegen irgendwie Geld.
Das Verteilsystem intern ist wieder total undurchsichtig, aber es soll irgendwie so gewichtet sein, dass die die viel gespielt werden (z. B. Radio) viel kriegen UND auch entsprechende Stimmrechte haben.
Dazu kommt die "förderungswürdige" Volksmusik die wohl auch anteilig mehr bekommt.
Jetzt wird plakativ gesprochen "der Bohlen" ja nicht dafür stimmen, dass er wegen besserer weil individuellerer Abrechnung weniger Geld bekommt und der Club-Produzent dafür mehr.
Das ist mein Hauptkritikpunkt an dem ganzen System. Ich würde die Gebühren viel lieber zahlen wenn diese auch an die Künstler ausgeschüttet werden würden die ich spiele!
 
Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr Sinn macht es ironischerweise, dass die GEMA im Zweifel null interessiert, ob man den lizenzierten Track vorher auch von "legaler Quelle" bezogen hat.

Wenn ich mir ein Lied normal auf Tonträger oder in gängigen Portalen kaufe, zahle ich für das Recht der privaten Nutzung, nicht für die Aufführung. Wenn ich das aber in meiner Funktion als DJ mache (spätestens wenn es angemeldetes Gewerbe ist) will ich die Musik ja nicht zur privaten Nutzung kaufen, sondern NUR zur Aufführung. Demnach ist es ja tatsächlich legal, Musik einfach von IRGENDWO zu kopieren und dann per Pauschale für die Aufführung zu lizensieren. Ich darf sie dann halt nur nicht privat hören. Wobei hier nur die Grauzone wäre, was noch Setvorbereitung für mich als DJ wäre und was privater Genuss.
 
Hier bitte eindeutig trennen, je nachdem ist ggf. beides fällig:
1. Abgeltung der Aufführungsrechte
2. Abgeltung der Vervielfältigung
Bei 1. ist es vollkommen egal welche Titel gespielt werden, außer bei Livemusik, da muss wie gesagt eine Titelfolge eingereicht werden. Die Gebühr berechnet sich nach m² und Eintrittspreis (auch bei 0€!).
Bei 2. ist es egal wo der Track her kommt, Hauptsache man zahlt die Kopie im Rahmen der Lizensierung. Die Gebühr berechnet sich pro Track (es ist aber die benötigte Anzahl Kopien im Voraus zu "erwerben").
Hat man den Track gekauft muss erstmal nichts gezahlt werden. (Ggf. Beleg nötig.)
Verantwortlich für die Begleichung von 1. ist üblicherweise der Veranstalter (das kann der DJ sein, ist es aber i. d. R. nicht).
Bei 2. ist es der "Verursacher" der Kopien, also in unserem Fall der DJ.

Die Grauzone gibt es eigentlich nicht.
Alle Titel die sich auf einem Rechner befinden den ich beim Gig dabei habe werden zur Wiedergabe vorgehalten und zählen als "professionell".
Alles was ich zuhause habe zählt zu "privat".
Bedeutet: Auch mein Backup-Rechner oder Zweitstick den ich beim Gig dabeihabe muss sämtlich lizensierte Titel enthalten. (Einen Ordner "Privat" auf dem DJ-Rechner anzulegen und da Titel rein zu tun hilft nicht.)
Backups die ich zuhause lagere zählen nicht, egal wieviele, bis zu dem Zeitpunkt an dem ich eines davon "aktiviere".
Hier gibt es eine Pauschale für alle enthaltenen Titel auf diesem (einen) Datenträger. (-> guter Einstieg wenn ich erstmals lizensieren möchte)

Wie immer gilt, dass ich keine definitiven Aussagen zur GEMA machen kann, was ich hier schreibe ist nur meine Meinung und Hörensagen.
Definitive Auskünfte gibt es nur von der GEMA selbst!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich einen Rechner habe, den ich nur für's Auflegen nutze und/oder meine Musiksammlung für's Auflegen auf extra Platten lagert, die ich nicht privat nutze, wüsste ich nicht, wozu ich dafür die private Nutzung bezahlen müsste. Nur weil sie im privaten Gemäuer rumliegen nicht. Ich zahle die Vervielfältigung zum Zwecke der Aufführung. Ob die Vervielfältigung von meiner privat gekauften Musik ausgeht oder von anderen Quellen wird ja nicht unterschieden.

Schwierig wird es sicherlich, die Sache auf einem Laptop sauber zwischen privat und DJ-Nutzung zu trennen. Ob das gerichtsfest ist, ist fraglich, könnte ich mir aber dennoch vorstellen (getrennte Nutzer mit gesperrten Zugriffen usw.).

Gerade als Party-DJ wird man oft keine Lust haben, den Mist unter der Woche auch noch selbst zu Hause zu spielen. 😁

Natürlich rede ich hier nicht von dem was der Veranstalter leistet. Das ist für die Betrachtung der Titelbeschaffung irrelevant.

Für mich stellt sich einfach die Frage, warum soll ich als DJ die Tracks kaufen - also die private Nutzung zahlen - wenn ich sie privat nicht nutze und die Vervielfältigung zum Zwecke der Aufführung sowieso zahle?
 
Wann zahlst du denn zusätzlich eine private Nutzung?
Ich verstehe das Problem nicht.
Du kaufst einen Track, lädtst ihn auf deinen DJ-Rechner und weil du ja z. B. 5 Downloads von deinem Portal bekommst für den Track den du gekauft hast lädtst du ihn zusätzlich noch auf deinen Backup-DJ-Rechner, den du auch dabei hast und noch auf zwei Sticks die du manchmal mitnimmst und eine externe Festplatte die zur Sicherheit im DJ-Rucksack steckt.
Dann hast du 5 lizensierte (weil gekaufte) Kopien die du ohne weitere Kosten zum Auflegen mitnehmen kannst.
Fertig.

Gebühren werden erst fällig, wenn du Titel zusätzlich irgendwoher kopierst, z. B. weil du Schallplatten digitalisierst.
Oder eben wie gesagt für die "Aktivierung eines Backups" (egal wieviele Tracks oder woher).
Alles einmalig und für immer für diese Tracks.

Wie gesagt, per GEMA-Definition sind alle Titel die du dabei hast per se zur Wiedergabe geeignet und müssten entsprechend lizensierte Kopien sein.
Also zu sagen, ich habe hier einen Ordner "DJ" mit 1000 Titeln, die sind gekauft und ich spiele ja nur die,
gleichzeitig habe ich daneben einen Ordner "Privat" mit 65000 Titeln aus unbekannter Herkunft, die ich aber nieeemals spielen werde ist halt einfach nicht drin.

Die Wiedergaberechte müssen bei jeder Veranstaltung abgegolten werden, aber da haben wir ja gesagt, dass das Sache des Veranstalters ist.
Die Kopien eben nur einmalig (vor der Erstellung).

Gekniffen sind halt in der grauen Theorie die Leute die sich jedes WE zwei komplett neue Sticks zusammenkopieren.
Hast du aber deine gekauften Tracks alle immer dabei ist sowieso alles in Ordnung.

Wie immer gilt, dass ich keine definitiven Aussagen zur GEMA machen kann, was ich hier schreibe ist nur meine Meinung und Hörensagen.
Definitive Auskünfte gibt es nur von der GEMA selbst!
 
Ich zahle für die private Nutzung immer wenn ich ein Lied kaufe. Ich zahle, soweit ich es nicht kopiere bei diesem Kaufvorgang für diese eine Kopie auch für die Vervielfältigung zur öffentlicher Wiedergabe.

Ob ich jetzt in Shops immer 5 Downloads habe weiß ich nicht. Mag von Shop und im Ergebnis dann wohl auch vom Preis abhängen. Fakt ist, das Lied wird wohl >= 0,99€ kosten.

Ich will es aber gar nicht kaufen. Ich will es nur aufführen. Also nur die aktuellen 0,13€ pro Lied bzw. die Pauschalen für viele Lieder zahlen. Das macht nen gewaltigen Unterschied.


Die GEMA schreibt dazu selbst:
"Muss nachgewiesen werden, woher die Vorlagen für kopierte Dateien stammen?

Nein, die Herkunft ist nicht nachzuweisen, sondern nur die ordnungsgemäße Lizenzierung der Vervielfältigungen. "

Warum soll ich ein Lied also kaufen und auch für die private Wiedergabe zahlen? Ich kann also Musik von welcher Quelle auch immer kopieren und nur die Lizenz für Vervielfältigung zur öffentlichen Wiedergabe zahlen.



Auf einem Rechner würde ich privat und DJ-Kram eh nicht machen, das wäre, wie ich ja schrieb, vermutlich nicht gerichtsfest. Darum geht es also nicht. Nur, ob ich für eine Musiksammlung mindestens 10x so viel zahlen soll wie eigentlich notwendig.


Andersrum wäre die Frage tatsächlich, ob ich so lizenzierte Musik dann auf einer privaten Hochzeit spielen dürfte. Würde evtl. rausfallen.
 
Ich will es aber gar nicht kaufen. Ich will es nur aufführen. Also nur die aktuellen 0,13€ pro Lied bzw. die Pauschalen für viele Lieder zahlen. Das macht nen gewaltigen Unterschied.
Ja, das wäre korrekt, allerdings müsste der Satz für den VR-Ö richtig lauten:
Ich will es aber gar nicht kaufen. Ich will es nur kopieren. Usw..
ob ich so lizenzierte Musik dann auf einer privaten Hochzeit spielen dürfte.
Auch hier hat die GEMA im VR-Ö wieder eine andere Definition von "Öffentlichkeit" als bei der Wiedergabe.
Beim VR-Ö zählt wohl eine Hörerzahl von 2 als Öffentlichkeit.
Leider ist das FAQ wo das drinstand bei der GEMA nicht mehr online.
Für privat müsstest du ja sowieso nichts lizensieren.

Wie immer gilt, dass ich keine definitiven Aussagen zur GEMA machen kann, was ich hier schreibe ist nur meine Meinung und Hörensagen.
Definitive Auskünfte gibt es nur von der GEMA selbst!
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, nur der Begriff kopieren reicht nicht. Privat von Kumpels kopieren und anhören - also privat nutzen ohne Lizenz und außerhalb des engen Bezugkreises der ominösen 7 Personen - ist ja nicht legal. Es geht ja speziell um die "Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe". Also beides ist miteinander verknüpft.

Und privat war doch bisher immer ein abgegrenzter Personenkreis mit persönlichem Bezug. Eine Hochzeit ist doch seit jeher eine private Veranstaltung.



Darüber hinaus möchte ich hier auch meine PN wiedergeben:

ich bin mittlerweile überzeugt, dass dies gar kein versehentliches Schlupfloch ist. Eventuell vom DJ-Verband (oder wie die heißen, die haben da ja wohl damals mit dran verhandelt) bewusst reinverhandelt. Denn an sich ist ja die Argumentation auch ganz logisch. Mit welchem Recht, welcher Annahme sollte die GEMA das verbieten dürfen. Wenn sie schon selbst darauf hinweist...


Natürlich wird es nicht unnötig rumposaunt, weil der Anwendungsfall für viele nicht zwingend zutreffend ist. Gerade eher "künstlerische" DJs hören ihre Musik ja auch viel so. Analysieren sie in Ruhe, probieren Sachen aus. Wir lustigen DJs aus dem DJF, die wir alle stolz unseren heimischen Aufbau präsentieren, Sets üben, uns mit Freunden zum gemeinsamen Auflegen treffen und kleine Keller- oder Grillparties beschallen - das ist alles privater Musikgenuss, der zu lizenzieren ist.


Mein Fall ist konkreter. Ich lege nicht mehr zu Hause auf. Da steht kein Set mehr. Ich mach nur noch Liveperformances und durch Kind und Haus so wenig, dass ich das nicht intensiv genug für Auftritte mache.

Aber ich habe noch ne Klein-PA, mit der ich sowohl den Chor, den meine Frau leitet, als auch die Bühne eines kleinen Festes eines lokalen Vereins abmische. Und in den Pausen soll da auch mal Musik laufen. Das "aufzulegen" übe ich jetzt nicht zu Hause. Auch hör ich mir den Quatsch zu Hause nicht an, ich hab n Radio. Auf der Veranstaltung läuft ne Playlist. Für das (Kinder-)Fest habe ich bisher ne Platte mit Kindermusik von jemand anderem angeschlossen und nur den Abspieldienstleister gespielt --> Lizenz war seine Verantwortung. Mir ist aber nun klar, dass ich für diesen Zweck nicht tausende Lieder kaufen, sondern nur lizenzieren muss, wenn ich ohne die Platte klarkommen will. Ich verstehe es bisher nur so, dass ich eine Privatparty damit nicht machen darf. Will ich ja auch nicht. Bestenfalls verleih ich ne Anlage.




Edit:
Ich füge hinzu, dass die GEMA das nicht ganz so rumposaunt, weil sie zwar auf öffentlichen Veranstaltungen kontrollieren kann, ob dort nur den Privatgebrauch lizenzierte Lieder laufen, aber nicht auf Peivatveranstaltungen kontrollieren kann, ob dort Lieder laufen, die NUR für die Vervielfältigung zur öffentlichen Wiedergabe lizenziert sind. 🤔😊
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Hochzeit ist doch seit jeher eine private Veranstaltung.
Ja, was den Bereich der Wiedergaberechte angeht.
Leider verwendet die GEMA wie gesagt beim VR-Ö eine andere Definition von "Öffentlichkeit".
Das ist ein weiterer Kritikpunkt meinerseits, dass es für unterschiedliche Bereiche / Tarife unterschiedliche "Bezugssysteme" gibt. Das trägt nicht gerade zur Transparenz bei.

Ich füge hinzu, dass die GEMA das nicht ganz so rumposaunt, weil sie zwar auf öffentlichen Veranstaltungen kontrollieren kann, ob dort nur den Privatgebrauch lizenzierte Lieder laufen, aber nicht auf Peivatveranstaltungen kontrollieren kann, ob dort Lieder laufen, die NUR für die Vervielfältigung zur öffentlichen Wiedergabe lizenziert sind. 🤔😊
Diese Unterschiedung gibt es nicht. Es gibt nur lizensierte Kopien und nicht lizensierte Kopien. Gekaufte Tracks müssen nicht zusätzlich nochmal lizensiert werden, da der Verkäufer / Hersteller bereits die Lizensierung zahlt. Bemusterte Titel sind ebenfalls nicht nochmal extra zu zahlen. Kopierte Titel (also solche für die es z. B. keinen "Kassenzettel" gibt) müssen einmalig abgegolten werden. Ende.

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Für die GEMA ist es egal, wo der Titel herkommt, da er natürlich nur für die öffentliche Aufführung lizensiert werden muss, trotzdem sind natürlich keine Raubkopien erlaubt, weil du damit logischerweise gegen die Rechteinhaber verstößt. Die haben ja „früher“ auch die illegalen Downloads abgemahnt und nicht die GEMA. das sind wieder 2 unterschiedliche Sachen. Ich persönlich finde die VR-Ö auch eine sehr unglückliche Regelung, da sie für digitale Medien schwer Anwendbar ist und vor allem aus meiner Sicht nichts mit dem realen Leben zu tun hat. Für alle Beteiligten ist es doch vollkommen egal, ob ich mein Lied jetzt von einer Vinyl, CD, Festplatte oder einem Streamingdienst abspiele. Für den Gast klingt es 100% identisch, für den Künstler sollte es auch egal sein und nur der den Rechteinhaber des Musikstückes spielt es eine Rolle, wie der DJ an den Titel kommt. Ob das eine gekaufte MP3, CD, etc. Ist spielt da aber auch keine Rolle. Einzig Streamingdienste sind hier aktuell noch nicht zu realisieren, aber nur aufgrund der AGBs der Stresmingdienste (die natürlich die Rechte der Labels beachten müssen) und da wäre dann auch die VR-Ö eigentlich nicht gültig, solange der Track nicht auf de rücken Festplatte zwischengespeichert wird.
ich hab eher das Gefühl, man wollte irgendwas unternehmen um am Vervielfältigen von digitaler Musik irgendwie noch mitzuverdienen und dann ist dieser Murks rausgekommen. Das die Künstler durch das Abspielen ihrer Musik vergütet werden, sollte eigentlich schon grundsätzlich über den für öffentliche Veranstaltungen Satz, den der Veranstalter bezahlt, abgegolten sein. dann sollte man eher für private Veranstaltunge, die jedoch von einem gewerblichen Anbieter abgehalten werden (Hochzeits-DJ) ein Betrag pro Titel abgeführt werden. das wäre dann wieder für alle Beteiligten eine faire Lösung. So muss ich im VR-Ö jährlich 70€ zahlen, selbst wenn ich nur 1 oder 2 Veranstaltungen machen würde und jemand, der 3x die Woche auflegt, zahlt das gleiche.
 
Man muss im VR-Ö nicht jährlich zahlen!!!!
Es ist eine Einmalzahlung pro Titel der kopiert wird.
Ein Mal.
Ist das echt so schwer zu verstehen?
Der Tarif erklärt sich ganz einfach: Jedesmal wenn ein Titel käuflich erworben wird bekommt die GEMA einen Anteil davon.
Wird die Kopie nicht im Presswerk oder beim Downloadanbieter angefertigt sondern z. B. beim DJ zuhause so zahlt eben dieser für die Vervielfältigung pro Stück.
Wie schon gesagt, das hat mit den Wiedergaberechten rein gar nichts zu tun.
Wenn ich alle meine Titel kaufe, muss ich auch keine VR-Ö-Gebühr zahlen, weil ich keine Kopien anfertige.
Selbst dann nicht wenn ich jeden Tag auflege.
Es geht im VR-Ö ausschließlich um die Vervielfältigung sonst nichts.

Wie immer gilt, dass ich keine definitiven Aussagen zur GEMA machen kann, was ich hier schreibe ist nur meine Meinung und Hörensagen.
Definitive Auskünfte gibt es nur von der GEMA selbst!
 
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Man muss im VR-Ö nicht jährlich zahlen!!!!
Es ist eine Einmalzahlung pro Titel der kopiert wird.
Ein Mal.
Ist das echt so schwer zu verstehen?
Das ist mir bewusst, aber macht aus meiner Sicht trotzdem keinen Sinn. Und sehr wohl zahle ich jährlich einen Beitrag, da ich die Pauschale nutze, da mich das im Endeffekt günstiger kommt und zudem den Aufwand erspart jede einzelne "Kopie" zu lizensieren.

Wenn ich alle meine Titel kaufe, muss ich auch keine VR-Ö-Gebühr zahlen, weil ich keine Kopien anfertige.
Selbst dann nicht wenn ich jeden Tag auflege.
Es geht im VR-Ö ausschließlich um die Vervielfältigung sonst nichts.

Jein, genau deswegen ist die Regelung in einer fast ausschließlich digitalen Welt nicht mehr zeitgemäß und wenn man ehrlich ist wurde diese Regelung erst getroffen, also die MP3 schon lange das bestimmende Medium war. Hier kann man sich also nicht darauf berufen, dass das aus historischen Gründen so ist. Ich kaufe alle meine Titel (abgesehen von den Promopools) bei Itunes/Beatport/Amazon als digitale Dateien oder als CDs (zum beispiel gebraucht bei Discogs oder Medimops). Theoretisch müsste ich also keine weiteren Gebühren zahlen. Da ich aber kein CD-Laufwerk mehr nutze, rippe ich sämtliche CDs als Flac/MP3 und muss sie somit als Kopie lizensieren, auch wenn die CD danach auf dem Dachboden verschwindet. Selbst wenn ich sie zerstören würde, wäre es egal, da ich ja definitiv eine Kopie angefertigt hab. Das gleiche passiert mit den digitalen Käufen. Sobald ich sie von dem Downloadordner nur irgendwo anders hin verschiebe (weil das rein rechtlich ein Kopieren und anschließendes Löschen ist), ist es eine Kopie uns muss lizensiert werden. Da ich eine individiduelle Ordnerstruktur für meine Tracks habe, ist das aber notwendig. Und selbst wenn nicht, wird alles irgendwann mal zu einer Kopie beim Backup, (ich hoffe doch, dass das jeder macht) Rechner- oder Festplatten-Tausch. Zudem fertigt jeder Club-DJ jede Woche eine neue Kopie seiner Tracks an, wenn er die Playlisten auf den USB-Stick exportiert.

Ich verstehe die Idee hinter dem VR-Ö, dass sie sicherstellen wollen, dass ein gekauftes Medium auch nur von einer Person zur gleichen Zeit genutzt werden kann. Eine CD oder Vinyl kann ich auch verleihen, aber dann kann ich sie in diesem Zeitraum eben nicht selbst nutzen. Das ist mit digitalen Medien viel einfachen, auch wenn es auch seit den 90ern CD-Brenner gibt, die ich damals intensiv genutzt hab um die Anzahl der CDs im Koffer zu reduzieren, bzw. die Anzahl der Koffer. Es macht aber so in seiner Form für mich wenig Sinn, weil ich dadurch effektiv jeden Titel doppelt zahle, einmal das original und dann die Version die ich effektiv nutze, egal ob ich zusätzlich noch ein Backup mache, etc. Es gibt aus meiner Sicht keine Möglichkeit keine Kopie anzufertigen und wenn doch wird das sehr schwer nachzuweisen. Ich bin jetzt nicht so stark vernetzt, aber kenne niemanden, bei dem mal der VR-Ö Nachweis gefordert wurde und ich wüsste auch nicht, wie sich da ein Prüfer durch teilweise tausende Titel arbeiten will, aber darum geht es ja hier gar nicht.

Ich denke die Idee war, die überhand genommenen Kopien ganzer Sammlungen einzudämmen, bzw. die irgendwie offiziell zu regeln, aber das Thema hat sich mMn eh schon erübrigt, da ich keinen seriösen DJ mehr kenne, der wahllos irgenwelche Sammlungen übernimmt. Zum einen wird man der Menge gar nicht mehr her und zum anderen sind da oft so viele qualitativ minderwertige Titel dazwischen, dass es überhaupt keinen Sinn mehr macht. Zudem haben die meisten DJs gemerkt, dass die Qualität (nicht die technische, sondern die musikalische) wichtiger ist wie die Quantität und pflegt seine Sammlung entsprechend. Zum wird der VR-Ö hier nicht wirklich weiterhelfen, da die Leute, die einfach kopieren sich auch nicht um den VR-Ö kümmern werden. Das eigentliche Problem ist doch die Urheberechtsverletzung und damit hat die GEMA meiner Meinung nach nichts am Hut.

Im Prinzip wäre ja anders herum das Streaming von Spotify/Tidal/... dann die konsequente Lösung (wenn es deren AGBs erlauben würden). Hier fertige ich keine Kopien an und wäre aus dem Thema raus. Wobei dann wieder die Frage ist, ob der Track zumindest teilweise zwischengepuffert wird und ab wann es dann als Kopie zählt (außerhalb der Streaming SW kann es ja nicht verwendet werden, da verschlüsselt)? Das ganze Konzept dieses Tarifs erschließt sich mir wirklich überhaupt nicht. Nochmal: Ich verstehe die denke ich die Grundidee, aber die Umsetzung ist absolut an der Realität vorbei. Aber vielleicht bin ich tatsächlich zu blöd das System zu verstehen.
 
Ein Backup, was zuhause im Schrank liegt muss nicht nach VR-Ö lizensiert werden.
Einzig in dem Fall, dass es zum Einsatz kommt. Dann kann es pauschal "aktiviert" werden per Einmalzahlung.
Wenn man jährlich zahlt hat man auch nur 500 Kopien damit abgedeckt und muss vor der 501ten ein weiteres Kontingent kaufen!
Das ist keine Flatrate. Deswegen ist es ja so sinnlos, ich kaufe einmalig 500 Kopien und brauche die in Ruhe über Jahre hinweg auf.
Streaming soll auch nicht unter den VR-Ö fallen.
Wie gesagt die FAQs hat die GEMA beide wieder von ihrer Seite genommen. Da wurden einige der Punkte klargestellt.

Wie immer gilt, dass ich keine definitiven Aussagen zur GEMA machen kann, was ich hier schreibe ist nur meine Meinung und Hörensagen.
Definitive Auskünfte gibt es nur von der GEMA selbst!
 
Ein Backup, was zuhause im Schrank liegt muss nicht nach VR-Ö lizensiert werden.
Einzig in dem Fall, dass es zum Einsatz kommt. Dann kann es pauschal "aktiviert" werden per Einmalzahlung.
Wenn man jährlich zahlt hat man auch nur 500 Kopien damit abgedeckt und muss vor der 501ten ein weiteres Kontingent kaufen!
Das ist keine Flatrate.

Das ist mir klar, aber auf 500 neue Tracks komme ich im Jahr zum Glück nicht. Ich hatte aber mal durchgerechnet, dass es mich trotzdem günstiger ist die 500er zu nehmen anstatt jede Kopie einzeln zu lizensieren.
Bzgl. der Backups ist das eben genau wieder so ein Fall, der absolut unklar und schwammig ist? Wenn ich meine Tracks auf einen Stick exportiere um damit im Club aufzulegen, ist dann meine Masterdatenbank auf dem Rechner das Backup, das gleichbehandelt wird wie die Sicherheitskopie im Bankschließfach, wenn ich mit dem Laptop nie auflege? Und wenn dem so wäre, wieso macht es dann einen Unterschied ob ich meinen Rechner direkt an den CDJ anschließe (Export-Modus) oder den Umweg über Sticks gehe?
So, und jetzt komme ich, der die Cloud-Library Sync Funktion von Rekordbox nutzt. Somit hab ich jederzeit die Möglichkeit von jedem Rechner auf die Tracks zuzugreifen. Wie ist das im VR-Ö geregelt? Wenn ich die Tracks direkt aus Itunes oder Beatport in die Dropbox ziehe, muss ich dann keine Kopie lizensieren, sofern ich sie nicht lokal auf meinen Laptop oder CDJ runterlade?


Deswegen ist es ja so sinnlos, ich kaufe einmalig 500 Kopien und brauche die in Ruhe über Jahre hinweg auf.
Streaming soll auch nicht unter den VR-Ö fallen.

Soweit ich mich erinnere gilt dieses "500er Paket" aber nur für das aktuelle Jahr, nicht genutzte Kopien verfallen. Ich hab mich aber damit schon seit längerem nicht mehr beschäftigt, da mich das Thema einfach nur geärgert hat.

Ich will hier auch nicht meine Meinung mit aller Gewalt durchsetzen, ich hab mich damit schon lange nicht mehr beschäftigt und das ist auch nur meine persönliche Meinung. Jeder darf darüber denken wie er will und wie gesagt, vielleicht erschließt sich mir auch nur das Thema nicht. Ich hab auch generell nichts dagegen, dass die Produzenten/Künstler ihren fairen Anteil daran bekommen, dass ich mit dem Abspielen ihrer Musik mein Geld verdiene. Über das "Wie" sollte man meiner Meinung nach nur nochmal diskutieren. Es wird nie 100% Gerechtigkeit geben, aber ich kenne die Gema auch aus früherer Zeit noch aus Veranstaltersicht und da stand 2x eine Veranstaltung, bzw. ein ganzes Ortsfest auf der Kippe, weil die Gema die Veranstaltung in einen Tarif eingruppieren wollte, der finanziell nicht realisierbar war. Am Ende hat jeweils der öffentliche Druck über die Printmedien (hat Anfang der 2000er noch funktioniert :cool:) eine Lösung gebracht, aber da waren teilweise schon Wochen und Monate der Diskussion vergangen ohne dass sich die Gema bewegt hat.
 
... Ich hab auch generell nichts dagegen, dass die Produzenten/Künstler ihren fairen Anteil daran bekommen, dass ich mit dem Abspielen ihrer Musik mein Geld verdiene. Über das "Wie" sollte man meiner Meinung nach nur nochmal diskutieren. Es wird nie 100% Gerechtigkeit geben, aber ich kenne die Gema auch aus früherer Zeit noch aus Veranstaltersicht und da stand 2x eine Veranstaltung, bzw. ein ganzes Ortsfest auf der Kippe, weil die Gema die Veranstaltung in einen Tarif eingruppieren wollte, der finanziell nicht realisierbar war. ...
Da bin ich bei dir und das ist weiterhin mein größter Kritkpunkt, dass die Erlöse nicht an diejenigen gehen deren Titel man im VR-Ö vervielfältigt. Das würde aber auch nur dann funktionieren, wenn man tatsächlich angeben müsste welche Titel das im Einzelnen waren.
Wie gesagt in den zwei FAQ-Dokumenten die es online gab waren diese Dinge beschrieben, bis hin zu Raid-Leveln von Festplattenverbünden und streaming.
Die wöchentliche Neuerstellung von USB-Sticks war und ist ein Problem was beim VR-Ö durchs Raster fällt, diese Variante ist tatsächlich ein wenig kritisch.
Auch dieser könnte man argumentativ begegnen, wenn das schon vielfach zitierte ausschneiden und verschieben offiziell ok wäre (die Anzahl der Dateien verändert sich nicht).
Wie ich schon geschrieben hatte bekommt man bei den Kaufportalen üblicherweise mehr als einen Download pro Titel zugesprochen.
Diese Anzahl wäre dann mit dem Kauf auch bereits lizensiert und könnte verwendet werden.
Bei Amazons "Auto Rip" ist die mp3-Lizenz auch bereits Kaufgegenstand und man hat sowohl die CD als auch die mp3-Version abgegolten.
Auf dem Formular konnte man die Einmaligkeit angeben, ich meine sogar für die 500 zum "Abo-Schnäppchenpreis".
Ich habe gerade nochmal nachgesehen, die Anmelde-.pdfs sind nun alle weg und der Online-Preisermittlungsassistent der GEMA kennt anscheinend nur das Jahresabo.
Klar, ist auch vorteilhafter für die GEMA. Entspricht aber nicht der aktuellen Tarifinformation, die von der GEMA selbst kommt und an die sie sich dann schon halten sollten.
Die Rechnung warum das billiger kommt wenn ich jährlich zahle im Vergleich dazu, dass ich mit einer etwas teureren Einmalzahlung mehrere Jahre hinkomme macht nur ab einer bestimmten Menge Sinn.
Zahle ich die vollen 75€ für 500 x 0,15€ und komme damit zwei Jahre aus habe ich für zwei Jahre 75€ gezahlt. Dem gegenüber stehen 2 x 61,30€ also 122,60€ für das Jahresabo x 2.
Wo ist das günstiger? Erst wenn ich deutlich weniger als zwei Jahre für die 500 Stück "benötige" wird es irgendwann interessant.
Grob überschlagen müsste man in zwei Jahren (regelmäßig) 820 Titel kopieren, damit der Preis aufs Gleiche rauskommt, zwischen 820 und 1000 Kopien / 2 Jahre ist es dann tatsächlich im Abo günstiger.
Kommt man über die 500/Jahr müsste man sowieso nachzahlen oder ein zweites Abo abschließen.
Reicht das einmalige Volumen aber sogar drei Jahre oder noch länger wird es immer weiter günstiger im Vergleich.

Auch den zweiten Punkt kann ich nachvollziehen und kenne ihn selbst, dass Veranstaltungsreihen nach über 10 Jahren plötzlich aufgegeben werden mussten, z. B. weil die GEMA ein halbes Jahr hinterher plötzlich mit unverschämten Nachforderungen um die Ecke kommt. Ist doch deren Fehler, wenn sie sich erst hinterher überlegen, was sie als Veranstaltungsfläche zugrunde legen wollen. Wie gesagt nachdem das Event schon mehr als 10 Jahre und Male unverändert stattgefunden hatte und von der GEMA jedes mal so bewertet wurde war es nun plötzlich und rückwirkend! ganz anders aus deren Sicht.
Dieser Sachverhalt bezieht sich aber keinesfalls auf den VR-Ö, sondern auf die Wiedergaberechte und das ist eben ein anderes Thema was es zu trennen gilt.

Wie immer gilt, dass ich keine definitiven Aussagen zur GEMA machen kann, was ich hier schreibe ist nur meine Meinung und Hörensagen.
Definitive Auskünfte gibt es nur von der GEMA selbst!
 

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