Ballermann Abmahn Abzocke

DJMatzeB-aka-MaBad

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Habe das gerade im VDJ Forum gefunden ...

Nach dem DJ Notdienst jetzt das ...

Die Abzocker sind mal wieder unterweg.


[Zitat] [old post] Posted Fri 11 May 12 @ 7:59 am
Hallo allerseits,

ich habe Gestern eine Mail bekommen, in der jemand Geld will, weil ich den Begriff Ballermann auf meiner Website verwendet habe.

Da hat doch wirklich jemand einen Idioten in einem Amt gefunden, der ihm diesen Begriff als seine Marke eingetragen hat.

Ich kopier mal die Mail jetzt im Anschluß rein. Wenn jemand hier Erfahrung hat, wie man am Besten vor geht oder irgendwelche konkreten Erfahrungswerte, freuen mich alle Tipps. Habe schon mit 2 verschiedenen Rechtsanwälten Kontakt aufgenommen, die ich kenne - aber evtl. hat ja jemand von Euch auch einen wertvollen Tipp, der hier Kosten spart.

Obwohl ich ein friedliebender Mensch bin, hätte ich gerne Kontakte, die solche Art von Raubritter mal richtig (außergerichtlich) verdreschen...

Hier die Mail:
================================================================

Herrn
Stefan Franz
- Party-DJ Stefan -


9. Mai 2012
per Email vorab: info@party-dj-stefan.de
Markenverletzung "Ballermann®"
durch Angebot der Durchführung von Veranstaltungen unter "Ballermann-Party“


Sehr geehrter Herr Franz,

wie wir soeben erfahren haben, werben Sie auf Ihrer Website u. a. damit, „Ballermann“-Partys als Mottoparty anzubieten, zu veranstalten und/oder durchzuführen bzw. bieten Sie extra für Hochzeiten ein „Mega-Ballermann-Partyprogramm“ an. Uns liegen selbstverständlich die entsprechenden Ausdrucke und Nachweise vor (s.u.a.: http://www.party-dj-stefan.de/hochzeits-dj.htm und/oder http://www.party-dj-stefan.de/musikauswahl.htm).

Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung "BALLERMANN®" für Ihr obiges Party-/Veranstaltungsangebot übersehen, dass es sich bei der Bezeichnung "Ballermann" um eine seit 1994 für eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für Veranstaltungen und Partys!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren Internetseiten www.ballermann.de (aktuell ab 01.01.2012) und www.ballermann.epco-media.de (Nutzungsnachweise bis 31.12.2011) informieren.
Wir verweisen auch auf folgende Veröffentlichungen:
http://saarland.dehoga-news.de/lese...-des-namens-ballermann-kann-teuer-kommen.html
oder
http://www.blsv.de/fileadmin/user_u...t/bayspo_recht_2007_13_markenrechtverletz.pdf
oder:
http://www.baden-online.de/news/mod...hp?db=news_lokales&table=artikel_kehl&id=6526
oder:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/04683/

Durch die Bezeichnung und Bewerbung Ihres obigen Veranstaltungs- und Musikangebots mit „Ballermann-Party" und/oder „Mega-Ballermann-Partsprogramm“ haben Sie unsere Markenrechte an unseren "Ballermann®"-Marken verletzt und damit unsere Marke "Ballermann®" widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 5 MarkenG). Bevor wir Sie nun über unsere Anwälte kostenpflichtig abmahnen lassen (müssen!), geben wir Ihnen Gelegenheit, die Angelegenheit - unbürokratisch - bei uns nach zu lizenzieren.
Die Lizenzgebühr beträgt für die Bewerbung und Durchführung von Ballermannpartys € 1,50 pro Besucher – mindestens aber € 750,-- zzgl. MwSt. pro Veranstaltung zzgl. MwSt. bzw. € 750,-- zzgl. MwSt. pro Monat der mit der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „Ballermann“ vorgenommenen Veranstaltungswerbung bei Eventagenturen und Veranstaltern. Es handelt sich hierbei um die übliche Gebühr, die auch unsere ordentlichen Lizenznehmer für die Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ zahlen (Lizenzanalogie). Selbst wenn Sie evtl. noch keine Ballermann-Party tatsächlich veranstaltet haben sollten, werden wir den Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen, da auch die Werbung allein eine Verletzungshandlung darstellt (BGH - Catwalk!)
Durch die Nachlizenzierung können Sie so gestellt werden, als hätten Sie vor der (widerrechtlichen) Nutzung unserer Ballermann-Markenrechte, diese vorab ordnungsgemäß lizenzieren lassen.
Die Nachlizenzierung ist im Übrigen auch nur deshalb möglich, weil wir vermeiden wollen, dass weiterer Schaden durch evtl. nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtkosten zusätzlich entsteht. Sie haben es daher selbst in der Hand, eine noch bestehende Markenverletzung in eine (rückwirkende) berechtigte Markennutzung zu wandeln.
An dieses Nachlizenz-Angebot halten wir uns nur bis zum Donnerstag, den 17. Mai 2012, 12:00 Uhr, gebunden. Dies sollte reichen, die von uns behaupteten Rechte an der Bezeichnung "Ballermann" zu prüfen. Dabei sollten Sie sich u.U. von einem Patentanwalt und/oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen, da diese auf Verfahren dieser Art spezialisiert sind.
Sollte bis 17.05.2012, 12:00 Uhr, allerdings keine verbindliche Erklärung Ihrerseits bei uns vorliegen, werden wir unverzüglich unsere Anwälte beauftragen müssen, gegen die von Ihnen begangene Markenverletzung (s. oben) vorzugehen und unsere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz gegen Sie umfassend durchzusetzen. Dies würden wir zwar bedauern, da dann nicht unerhebliche weitere Kosten entstehen werden; allerdings haben Sie dies dann selbst zu vertreten. Bitte teilen Sie uns umgehend schriftlich (per Email oder per Telefax) mit, ob Sie verbindlich die Nachlizenzierung wünschen oder doch eine rechtliche Klärung anstreben.

Bitte beachten Sie: Diese Mitteilung ist keine böswillige Mitteilung zum Zwecke der Schädigung und daher auch (noch) keine Abmahnung! Wir sind jedoch gesetzlich verpflichtet/gehalten, wollen wir eine Verwässerung unserer seit 1994 eingetragenen und intensiv genutzten Ballermann-Marken vermeiden, gegen Verletzungshandlungen Dritter rigoros vorzugehen (so EuGH - Levi Strauss – jurisPR-WettbR 10/2006, Anm. 1, Bergmann) Im Übrigen gebietet dies auch die Fairness gegenüber unseren ordentlichen Lizenznehmern, die die Nutzung der Marke lizenziert und dafür eine Lizenzgebühr gezahlt haben (s.a. www.ballermann.de)!

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß aus Oberbayern
A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH
durch:
i. A. André Engelhardt

Weitere Hinweise:
"Ballermann®", "Ballermann 6®", "Ballermann 6 Balneario®" und "Ballermann´s World®", „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.

Gerichtliche und amtliche Entscheidungen zu den Ballermann®-Markenrechten finden Sie u.a. hier:

Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 24.02.2000 – I ZR 168/97 (Link: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem00/BGH/zivil/bgh16-00.html);
Bundespatengericht (Auszug – nicht vollständig): BPatG, 26 W (pat) 119/01 “Ballermann 6 = Ballermann“; BPatG, 26 w (pat) 207/00 „Ballermann Balneario 6 = Ballermann“; BPatG, 27 w (pat) 24/03 „Ballermann Hit-Mix = Ballermann Hits“ –vgl. je die PAVIS-Leitsätze hierzu);
Instanzgerichte (Auszug - nicht vollständig): LG Mannheim, gerichtl. Vergleich vom 23.09.2010 – 2 O 105/10 (Verletzung bestätigt); LG Rostock, Urteil vom 30.04.2010 – 3 O 254/09; LG Braunschweig, gerichtl. Vergleich vom 10.03.2010 – 9 O 1587/09 (Verletzung bestätigt); LG München I, gerichtl. Vergleich vom 02.02.2010 - 33 O 7231/09 (Verletzung bestätigt); LG Saarbrücken, Anerkenntnisurteil vom 11.01.2010 – 7 O 145/09; LG Frankenthal (Pfalz), Anerkenntnisurteil vom 02.11.2009 – 2 HK O 124/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2009 – 2a O 256/08; LG Mannheim, Urteil vom 05.08.2008 – 2 O 50/08; LG Koblenz, Beschluss vom 23.10.2007 – 3 HK.O 142/07; OLG München, Urteil vom 28.06.2007 – 29 U 5365/06; LG Bielefeld, Urteil vom 05.01.2006 – 13 O 57/05; OLG München, Urteil vom 17.11.2005 – 29 U 3240/05; LG München I, Urteil vom 25.10.2005 – 33 O 5096/05; LG München I, Urteil vom 08.11.2005 - 33 O 7386/05; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2001 – 2-06 O 212/01; LG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2001 – 11 KfH O 81/01; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.12.2000 – 3 W 3851/00; OLG München, Beschluss vom 17.11.2000 – 29 W 2956/00; LG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2000 – 315 O 912/00; LG Leipzig, Beschluss vom 11.09.2000 – 5 (0) 7333/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1999 - 20 U 56/98;
Deutsches Patent- u. Markenamt (Auszug – nicht vollständig): DPMA, Beschluss vom 15.01.2003, S 152/01 Lösch – Reg.-Nr.: 397 48 147.0/21; DPMA, Beschluss vom 22.02.2008 – 397 56 737.5/24; DPMA, Beschluss vom 21.04.2008 – 397 28 910.3/29, DPMA, Beschluss vom 15.11.2007 – 397 32 060.4/42
===Ende der Mail ====================================================================
 
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AW: Ballermann Abmahn abzoge

kann dir da leider nicht helfen, aber halt uns auf dem LAufenden
 
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kann dir da leider nicht helfen, aber halt uns auf dem LAufenden

mich betrift das ja nicht , zum glück , aber dem kollegen der das bekamm .


das genauso ein blödsinn wie das mit dem dj notdienst...


jetzt darfst nicht mal mehr eine ballermann party machen weil du dann quassie kriminalisiert wirst und markenrechts verletzung machst ...


ich lasse mir jetzt pizza patentieren . und steuer und luftstrasse. so wie
das kürzel EV und Ev ....


ich mache milliarden dann :D
 
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im übrigen hat diese tussi jetzt erst

Ballermann-DJ, BallermannDJ, DJ-Ballermannm, DJBallermann


beim patentamt angemeldet ...
zum erstenmal ...


die ist auf crash aus ...
 
AW: Ballermann Abmahn abzoge

solange kein brief im briefkasten, brauch man sich nicht verrücktmachen lassen... allein das "unbürokratische" angebot spricht bände...

btw
das witzige an dieser abmahnung ist der link zum patent amt ...
das ist noch keine abmahnung!!!
 
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solange beim Patentamt keine Registrierung eingetragen ist, braucht man sich erst recht nicht verrückt machen. ;)
 
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Mr dj notdienst aus meiner gegend ist ja auch ganz schnell zurück gesegelt mit seinen Aktionen...
 
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Der Name Ballermann6 z.B steht schon länger unter einem Franchise-System wie bei den Fastfood Ketten, sodas jeder einen eigenen Ballermann Laden mit Berechtigung eröffnen kann. Das Schreiben sollte man durchaus ernst nehmen wenn es einen Hintergrund ähnlicher Art gibt. Ein Patent ist vielleicht merkwürdig aber in Deutschland ist mit ein paar Juristen und Papieren einiges möglich.
 
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AW: Ballermann Abmahn abzoge

Der Name Ballermann6 z.B steht schon länger unter einem Franchise-System wie bei den Fastfood Ketten, sodas jeder einen eigenen Ballermann Laden mit Berechtigung eröffnen kann. Das Schreiben sollte man durchaus ernst nehmen wenn es einen Hintergrund ähnlicher Art gibt. Ein Patent ist vielleicht merkwürdig aber in Deutschland ist mit ein paar Juristen und Papieren einiges möglich.


darum geht es garnicht . diese frau hat diese fastfood kette ja auch schon abgemahnt ...
 
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Hallo,

obwohl man da jetzt viel raten kann und hier jeder eine Meinung zu dieser Sache haben wird, kann ich eigentlich nur eines sagen:

Die Sache einem Anwalt geben und gut ist. Der kann die Sache überprüfen und weiß, wie es um diese Sache bestellt ist.

Und meine persönliche Meinung: ,,Zahlen Sie am besten die vorgeschlagenen Lizenzgebühren, sonst bekommen Sie Post von der Staatsanwaltschaft".........:eek: :mad: :eek: :mad: :eek: :mad:
Zum ****en sowas!
 
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...
Die Sache einem Anwalt geben und gut ist. Der kann die Sache überprüfen und weiß, wie es um diese Sache bestellt ist.

Und meine persönliche Meinung: ,,Zahlen Sie am besten die vorgeschlagenen Lizenzgebühren, sonst bekommen Sie Post von der Staatsanwaltschaft".........:eek: :mad: :eek:...
:eek: :mad: :eek:...??

Ich würde eher sagen: :D:d:p:rolleyes:!

Rechtsschutzversicherung ist ja leider inzwischen fast schon Pflicht, in diesem Falle benötigt man sie aber denke ich mal nicht!
 
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Alter, ihr seid doch Jungs mit funktionierenden Penisen und die Übeltäterin ist zudem noch eine Frau. Was gibt es da noch zu überlegen :p
 
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Mit so etwas hat man immer wieder seinen Spass..

Hier mal ein Auszug von einem meiner Chefs, der die Firma die unseren Betrieb abzocken wollte so dermaßen die Unterhose über den Kopf gezogen hat, das die bis heute noch vom Nachbeben profitieren.. Aber für so eine Gegenmaßnahme musst du finanziell gute Eier haben und die richtigen Anwälte.. Ist ne heikle Sache
http://extratip.de/2012/01/31/sieg-fuer-kassel-schluss-mit-der-abizocke/
 
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"Abi" als Marke betreiben... ich fass es nicht. Gott sei Dank in diesem Fall erfolgreich dagegen gewehrt. Wenn das so weiter geht, muss man wohl zukünftig vor jeder Party in einem zentimeterdicken Katalog nachschlagen, ob der gewünschte Begriff nicht schon irgendwo eingetragen ist... :eek:
 
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Hi,
ich habe dir mal einen Link reinkopiert, wo du nachlesen kannst, das man ohne Abmahnung gar nichts zahlen muss, und somit musste nichts bezahlen, sowas versuchen immer wieder vermeintlich kluge andere unwissende abzuzocken.
http://www.bettinger.de/rechtsdaten...cht-a-z/abmahnung-wegen-markenverletzung.html

Hier kannst du genau lesen wann du wirklich bezahlen müsstest.
Aber natürlich solltest du deine Partys nun etwas anders nennen :D

Gruß
Digitales
P.S. sorry, aber ich bin erst paar tage mitglied, hast schon lange gepostet, vielleicht aber kann ich dir dann für die Zukunft damit helfen
 
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Hier sollte ein Löschungsverfahren angestrengt werden, da für das Wort Ballermann ebenso wie für das Wort Pizza etc. ein sog. Freihaltebedürfnis besteht. Es muss halt nur einer machen.
 
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Hier sollte ein Löschungsverfahren angestrengt werden, da für das Wort Ballermann ebenso wie für das Wort Pizza etc. ein sog. Freihaltebedürfnis besteht. Es muss halt nur einer machen.


das sind die inhaber von der marke ballermann.

http://www.ballermann.epco-media.de/Impressum.htm.l

kannst dich ja beschwären
eine löschung ist nicht möglich wurde alles schon versucht.da der name damls geschützt wurde ohne wiederspruch und mittlerweille darunter laufende sachen alle den engelhards gehören ist es nicht mehr möglich. die einzigen die gewonnen haben war der ballermann 6. auch diesen namen wollten die sich unter den nagel reissen . allerdings gab es den ballermann 6 schon vor den engelhards. den gabs schon ende der 60iger jahre...
ansonsten gehört den der name egal was mit ihm in verbindung gebracht wird.

also auch dei ballermann hits, die bezahlen an den engelhards.


also ich kenne den ballermann auch schon seid ich denken kann in form einer handfeuerwaffe die schon vor hunderten von jahren so bezeichnet wird
das glaubich auch das einzige wo sie keine rechte drauf haben ...

also bei der nächsten ballermann party die revolver mit bringen ;-)


so weit ich weiss musste der betreffende zu diesen thema nur die helfte bezahlen. also wer so eine abmahnung bekommt ist bis heute noch in der zahlungspflicht. also vorsichtig was ihr schreibt oder mit was ihr werbung macht. die engelhards liegen noch immer auf lauer ...
 
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AW: Ballermann Abmahn abzoge

Hallo DJMatzeB, Dein Post ist ja schon einige Zeit her, aber vielleicht ist dies dennoch für Dich interessant. Ich habe ein Projekt ins Leben gerufen das zum Ziel hat die Marke Ballermann beim Deutschen Patentamt löschen zu lasse. Du kannst dieses Projekt mit einem einfachen Gefällt mir unterstützen.
hLöschen der Marke Ballermann

Viele Grüße
Klaus

Achja, teilen und weitersagen wäre ganz toll
 

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