Cannabis am Steuer !!!

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Dj Aeskwork

Dj Aeskwork

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Servus,

ich habe einmal eine wichtige Frage...

und zwar habe ich vor über Silvester in die Niederlande zu fahren, wie man ja weiß bleibt es evtl nicht aus, dass man sich mal einen schnorchelt.

Jetzt würde ich gerne wissen was das Gesetz vorgibt wann man wieder ohne Probleme fahren kann. Am Montag Nachmittag schon wieder????

Wär echt über jeden Ratschlag erfreut.

Gruß
 
Auf keinen Fall!

Die Abbauprodukte sind noch mehrere Wochen nachweisbar, ab 1 ng aktivem THC ist der TB des §316 StGB erfüllt.

PS: Schau mal in meiner Signatur ;)
 
fahrt mim zug oder lasst das kiffen ansonsten droht dem fahrer mit sicherheit ne strafe ..
 
Die Abbauprodukte sind noch mehrere Wochen nachweisbar
Ja im Urin. Da mehrere Tage bei einmaligem Konsum-oder sagen wir ne Woche bei dicken Menschen. Urinprobe und sonstige Schnelltests kann man aber verweigern. Nur Blut musst du dir abnehmen lassen. Und da würde ich schon 72h warten (und allermindestens 48h)-dann müsste nach einmaligem Konsum aber auf jeden Fall nichts mehr mit üblichen Verfahren nachzuweisen sein.

ab 1 ng aktivem THC ist der TB des §316 StGB erfüllt.

Echt? Hm soweit ich weiß gibts da keine Grenze. Wird was nachgewiesen, auch wenns nur 0.5 ng/ml sind, bist du imo immer dran.
 
Da mein Daddy Zollbeamter ist und ich direkt an der Grenze zu Holland wohne, kann ich dir nur empfehlen es sein zu lassen. Die Kontrollen um Silvester werden verstärkt und wenn du pech hast und dir THC nachgewiesen werden kann und du eventuell auch noch etwas dope dabei hast, kann es durchaus sein, dass dir die ganze Karre zerlegt wird um noch mehr zu finden. Außerdem gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Daher mein Tip:



Genau wie bei Alkohol, Wagen zuhause lassen!!!;) :)
 
Außerdem gefährdest du nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Nun gut-er hat ja nicht vor, bekifft zu fahren, sondern fragt sich nur, ob nach ca. 12h oder was weiß ich (ein Zeitpunkt, an dem Cannabis definitiv keine psychoaktive Wirkung mehr hat, sondern höchstens noch unwirksame THC-Metaboliten nachgewiesen werden können) noch was nachweisbar wäre.
 
tjo, an der nature gabs genau solche flyer... darauf stand, dass THC bis zu 3 Wochen gefährlich (NICHT nachweisbar) sein kann wege flashback. Mag sein, ich hatte es noch nie (ich kiff sowieso seeehr selten)

aber ich würd mich (mehr oder weniger) dran halten... ;)
 
Kann man auch in den Haaren nachweisen, soweit ich weiss lebenslang...wird vielleicht irgendwann mal ein Thema werden.
Pisse geht relativ schnell raus, weiss ich aus eigener Erfahrung und ich habe über Jahre täglich reingehauen, hab dann aber noch Wasser reingefüllt, obs wirklich nütze weiss ich nicht, jedenfalls war das Ergebnis Negativ im Sinne von da war nichts drin. War ca. 1 Woche davor abstinent.
Ich würde dir aber auf jeden Fall abraten bekifft Auto zu fahren, für mich ist das Grobfahrlässig.
Kiffen ist aber sowieso kake...das ganze wird unterschätzt. Ich habe mehrere Kollegen bei denen Schizophrenie oder schwere Depressionen ausgelöst wurden, Cannabis war da ganz sicher nicht unwesentlich mitschuldig.
Kiffe seit ca. 7 Jahren nicht mehr und bin heilfroh dass der tägliche Nebel langsam verschwunden ist.
Jedenfalls ist nichts geiler als Kontrolle oder Realität, auch an Partys. Aber hau rein wenn du willst, Autofahren würde ich auf alle Fälle nicht mehr.
Greets
 
Echt? Hm soweit ich weiß gibts da keine Grenze. Wird was nachgewiesen, auch wenns nur 0.5 ng/ml sind, bist du imo immer dran.


Ja, drunter ist es "nur" eine Owi nach §24a II StVG. Der FS ist dann einen Monat weg sowie 3 stellige Geldbuße + Punkte in Norddeutschland ;)
 
Im Urin noch drei Wochen danach nachweisbar. Im Blut sogar nach bis zu sechs Wochen. Also: Viel Obst sprich Vitamine fressen...dann gehts erheblich schneller.
Ansonsten muss man schon sehr sehr viel Pech haben um an der Grenze erwischt zu werden. Und zu nem Bluttest muss es ja auch nich glei kommen.
 
Leute, ihr bringt hier einiges durcheinander. Bei THC gibt's nämlich keinen Grenzwert im Sinne einer Schwelle zwischen Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) und Straftat (§ 316 StGB), wie es sie beim Alkohol gibt.

Die angesprochenen 0,5 ng pro was weiß ich was sind lediglich die analytische Nachweisgrenze unterhalb derer die Blutanalyse als negativ zu gelten hat.

Ansonsten gilt: THC im Blut (und nicht im Urin! - im Urin kann man nur Abbauprodukte feststellen, die über vergangenen bzw. Langzeitkonsum Aufschluss geben, AKTUELLE Beeinflussung ist nur übers Blut beweisbar und Vortests wie Drugwipe können nur zur Verdachtsgewinnung oder -entkräftung dienen) ist OWI nach 24a.
Kommen dann noch Ausfallerscheinungen dazu (körperlich, verhaltensmäßig, Fahrfehler,...) ist man im Straftatenbereich (316er). Und wer andere Verkehrsteilnehmer dazu noch gefährdet oder Unfälle verursacht, dem gnade Gott (z.B. § 315c StGB, Straßenverkehrsgefährdung).

Das Tückische an THC ist übrigens, dass es die körperliche Leistungsfähigkeit noch deutlich einschränkt (gibt's Studien zu), wenn man von der Wirkung gar nichts mehr merkt und denkt, man wäre schon wieder "clean". Also Finger weg vom Autoschlüssel und das um ganz sicher zu gehen mal mindestens großzügige 48 Stunden - oder besser noch vom Joint!

Wer bekifft fährt hat meiner Meinung nach keine Milde verdient, genau wie beim Alkohol! Und Dauerkonsumenten gehört zu Recht der Lappen gezogen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gebe dir noch einen SEHR guten Tipp:

Noch nicht mal anfassen würde ich das, hast du das nämlich und das vielleicht erst kurz vor der Kontrolle.......schlägt der "Schweißtest" auch Prima an, und dann stehst du aber erst mal schön blöd da.....

Also:

Finger (beim Autofahren) weg....
 
Zuletzt bearbeitet:
da gibste mir ne Haar Probe und ich find det Zeuch au no 6 Monate später bei Dir ...
 
ohne gewähr
ich würde den wagen auch zuhause lassen

Bevor hier noch weiteres nicht belegbares Blafasel kommt, die belinkte Quelle ist mit Gewähr fett zu unterstreichen und realistisch.

Sonst gibts noch für weitere Infos zu Cannabis -> kiffer.net
hier auch noch eine Übersicht zum Thema mit Verweisen:
http://www.hanfnet.de/index.html?ans=kat&kategorie=13
und www.hanfblatt.de, das derzeit überarbeitet wird.

Und man muss immer von einem Urin-Test ausgehen, der von der Polizei mobil gemacht wird.

Ergo, Zugfahren, Bus fahren, fliegen oder sich Alternativen suchen, um nicht selbst fahren zu müssen oder halt bleiben lassen.
 
@guggi
Was natürlich von den Friseur geh-Gewohnheiten abhängt... :D

Damit kann man aber höchstens feststellen, ob jemand oft und regelmäßig über einen längeren Zeitraum konsumiert. Das ist aber höchstens interessant, wenn es um die Eignung für eine Fahrerlaubnis o.ä. geht, kann aber keinen Beweis bezüglich einer AKTUELLEN Drogenbeeinflussung zum Zeitpunkt einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls erbringen, genauso wenige wie eine Urinprobe! Das kann NUR eine unverzüglich durchgeführte Blutprobe!
 
Kiffen ist aber sowieso kake...das ganze wird unterschätzt. Ich habe mehrere Kollegen bei denen Schizophrenie oder schwere Depressionen ausgelöst wurden, Cannabis war da ganz sicher nicht unwesentlich mitschuldig.
Greets

Ah ja...die üblichen Horrormärchen. Manchmal glaub ich, dat die Leute sich alle vom Ticker verarschen lassen und Autoreifen rauchen :D .
 
Ah ja...die üblichen Horrormärchen. Manchmal glaub ich, dat die Leute sich alle vom Ticker verarschen lassen und Autoreifen rauchen :D .

Joar, denn Schizophrenie und Depressionen sind bereits schon _vorher_ vorhanden und werden nur durch Drogen verstärkt und _nicht_ durch Drogen verursacht. Daher wird auch labilen Personen und psychisch kranken Personen vom Drogenkonsum strengstens abgeraten.

Meistens betrifft es aber leider Menschen, die unter Depressionen leiden oder psychisch anfällig/krank sind...
 
Amen Mando.

Mir gehts super...keine Psychos. Absolute Dauerfettniss und trotzdem bis jetzt alles erreicht was ick mir vorgenommen habe. Is halt bei jedem anders.
Und für einige hier hoffe ich, dass sie mir nie auf der Straße begegnen...:D .
 
@ Bass .... da hast Du eh recht ... meinte das auch so ...
 
will dich jetzt nicht auf falsche gedanken bringen, aber meiner meinung nach ist das so, dass erst ein drogentest durchgeführt wird, wenn verdacht besteht,...solltest du gläsrige oder blutunterlaufene augen und material mit an bord haben, wirst du getestet, aber ohne irgendwelchen indizien darf ein drogentest doch garnicht durchgeführt werden,..
 
Die können auf verdacht sehrwohl piss test machen, kannst aber verweigern, dann musst allerdings mit zum amtsarzt und Bluttest machen.
Und den muss auch selber brennen.
 
wenn der pisstest positiv ist, dann musst du sowieso zum bluttest.

und nur, wenn sie sich der sache sicher sind, dann nehmen sie dich zum bluttest (auch wenn du urin test verweigert hast). der bluttest muss nicht bezahlt werden, wenn du negativ bist.
 
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