CD verkaufen

Robex

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Trees
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Hallo,

Ich hab am nächsten Freitag mit einem Kumpel einen Auftritt. Wir würden gerne um unsere Kasse ein wenig aufzubessern das aufgeführte stück als single verkaufen. Sprich nach dem Auftritt hinstellen und die CD anbieten.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?



Danke,

RoB
 
Wer ist den Copyright-Inhaber des "aufgeführten Stückes"?
 
Instrumental hab ich gemacht. Text hat mein Kollege gemacht.

Copyright liegt ganz auf unsrer Seite.
 
Dann darfst Du die höchstens als Promo verschenken. Wenn Ihr dafür Geld nehmt, dann müßt Ihr auch Steuern abführen. Sonst wäre es Steuerhinterziehung.
 
Dann lohnt es sich theorethisch nicht diese überhaupt anzubieten. Wenn ich da vllt gut 30CD´s verkaufe. Wie melde ich das, damit es rechtlich gesehen "legal" wird?
 
Also um überhaupt Steuern abführen zu können, musst Du 1. Unternehmer, Kaufmann, sein. z.B. nach § 1 - 7 HGB.

Wenn Du den Vertrieb in Form einer Unternehmung führst, dann kommt beim Verkauf ein steuerbarer Umsatz zustande:
§1(1) 1. USTG:
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.[...]

§1(2) Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das gebiet der BRD mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Flugzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebststätte unterhält, die Rechnungen erteilt oder die Zahlung empfängt."

§3 USTG
Lieferung, sonstige Leistung

Lieferungen eines Unternehmens sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, in eigenem Namen über einen Gegenstand zu verfügen.

Ist dies gegeben, Unternehmer leistet Lieferung/Leistung gegen Entgelt im Inland, dann ist der Umsatz steuerbar und es muss eine Steuer, Umsatzsteuer, auf den zuversteuernden Umsatz abgeführt werden.


Wenn Du in Form einer Privatperson die Umsätze tätigst, dann musst Du darauf keine Umsatzsteuer zahlen, da Du ja kein Unternehmer bist. Somit kommt kein steuerbarer Umsatz zustande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du in Form einer Privatperson die Umsätze tätigst, dann musst Du darauf keine Umsatzsteuer zahlen, da Du ja kein Unternehmer bist. Somit kommt kein steuerbarer Umsatz zustande.

Das heißt also, ich kann etwas herstellen, es verkaufen und somit einen Gewinn erzielen, den ich nicht versteuern muß?:confused:

Sorry, aber das glaube ich nicht so ganz.
 
naja, als privatperson kann er ja keine umsatzsteuer abfüren. muss die einnahmen dann eben in der steuererklärung aufführen
 
Das heißt also, ich kann etwas herstellen, es verkaufen und somit einen Gewinn erzielen, den ich nicht versteuern muß?

Sorry, aber das glaube ich nicht so ganz.

Anscheinend ja. Ähnlich ist es ja auch auf einem Flohmarkt. Da hast Du Deinen Stand und verkauftst deinen "Krempel" vom Dachboden oder aus dem Keller. Gut hier fehlt die Nachhaltigkeit als Unternehmer, denn man verkauft ja nicht permanent auf einem Flohmarkt.


Aber wenn du deine hergestellten Waren nachhaltig, also permanent zur Erzielung eines Gewinns zur Lebenssicherung veräußerst, dann trittst Du ja in Forme eines Unternehmers auf.
Also nochmal, um einen steuerbaren Umsatz zu tätigen muss folgendes Vorliegen: Eine von einem Unternehmer erstellte Lieferung/Leistung muss im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens veräußert werden. So sagt es §1(1)Satz 1-2 UstG.

Ist dies nicht der Fall kommt kein steuerbarer Umsatz zustande.

Zur Not lest ihr selber im UstG nach.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend nicht. Ähnlich ist es ja auch auf einem Flohmarkt.

Auf dem Flohmarkt veräußere ich aber Sachen, für die ich damals die MwSt. beim Kauf mitbezahlt habe.

Das einzige, was er an MwSt. bezahlt hat, sind die Rohlinge. Der Rest ist Gewinn. ...und der ist vermutlich nicht legal.
 
Aber um überhaupt UST abführen zu müssen, muss er Unternehmer sein, d.h. er müsste ein Gewerbe betreiben. Es kommt jetzt also darauf an, ob er als Unternehmer auftritt. Wenn ja, dann kommt ein steuerbarer Umsatz zustande, nach §1 (1) 1-2, wenn nein, kein steuerbarer Umsatz, ergo keine UST für den erwirtschafteten Umsatz.

Die Gesetzestexte bzw. ein Link zum UstG steht in meinem vorherigen Post. Einfach mal draufklicken und selber mal im UstG nachlesen.

Also ich bin der Meinung, das überhaupt kein steuerbarer Umsatz ernsteht, da er kein Unternehmer ist, sondern eine Privatperson und er deshalb schon bei §1 des UstG herausfällt.

Nachtrag:
Zum Thema Steuerbefreiung kann ich aber auch nichts finden. Er fällt bei alle Kriterien des §4 UstG, der die Steuerbefreiung regelt raus. Ich bin immer noch bei keiner Besteuerung, da es schon an der Unternehmertätigkeit scheitert. Ergo kein steuerbarer Umsatz.

Auf dem Flohmarkt veräußere ich aber Sachen, für die ich damals die MwSt. beim Kauf mitbezahlt habe.

Hier trittst Du aber als Privatperson auf und nicht als Unternehmer.

Wenn Du aber die Sachen im Rahmen Deiner Unternehmung vertreibst, einen gewerblichen Stand auf dem Flohmarkt hast, dann musst Du naturlich für die Lieferung oder Leistung auch Ust abführen. Denn hier trittst Du als ja auch Unternehmer auf -----> steuerbarer Umsatz, denn:erstellte Lieferung/Leistung von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt veräußert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles Quark. Ich habe nochmal HGB, USTG und ESTG gewältz.

Da Du nachhaltig eine erstellte Leistung als DJ (die CD) vertreibst, trittst Du als Unternehmer auf, denn Du solltest als DJ einen Gewerbeschein besitzen.

Somit ist das Djing Dein Gewerbe, mit anderen Worten eine Unternehmung.

Somit ist wieder gegeben, von einem Unternehmer erzeugte Leistung (Musicmix) gegen Entgeld im Inland, im Rahmen seines Unternehmens veräußert. Somit ist es ein steuerbarer Umsatz und umsatzsteuerpflichtig.
 
Alles Quark. Ich habe nochmal HGB, USTG und ESTG gewältz.

Da Du nachhaltig eine erstellte Leistung als DJ (die CD) vertreibst, trittst Du als Unternehmer auf, denn Du solltest als DJ einen Gewerbeschein besitzen.

Somit ist das Djing Dein Gewerbe, mit anderen Worten eine Unternehmung.

Er produziert aber die Musik und ist somit Produzent. Was hat ein DJ damit zu tun?
Dieter Bohlen produziert auch Musik und ist kein DJ. Auch er betreibt es gewerblich, aber bestimmt nicht als DJ.
 
Hallo. Habe mich mal so durchs Forum gelesen, konnte leider keine passende Antworten auf meine Frage finden.

Also wollt mal fragen was ich beachten muss, wenn ich eine eigene Mix CD heraus bringen möchte. Habe mir einen Numark USB Turntabel gekauft, damit ich meine Platten digitalisieren kann. Möchte jetzt allerdings eine Mix CD erstellen und diese auch verkaufen. Nun meine Frage ist, darf ich dies ohne weiteres machen oder muss ich mir da zuerst Rechte einholen. Ich nehme mal an das der Gewinn der CD versteuert werden muss. Desweitern habe ich noch eine Frage bezüglich Remixes, kann ich Lieder einfach remixen oder brauch ich da ebenfalls eine Genehmigung. Würde mich freuen, wenn ich ein paar Antworten finden würde.

Grüsse und Danke
 
Hallo. Habe mich mal so durchs Forum gelesen, konnte leider keine passende Antworten auf meine Frage finden.

Also wollt mal fragen was ich beachten muss, wenn ich eine eigene Mix CD heraus bringen möchte. Habe mir einen Numark USB Turntabel gekauft, damit ich meine Platten digitalisieren kann. Möchte jetzt allerdings eine Mix CD erstellen und diese auch verkaufen. Nun meine Frage ist, darf ich dies ohne weiteres machen oder muss ich mir da zuerst Rechte einholen. Ich nehme mal an das der Gewinn der CD versteuert werden muss. Desweitern habe ich noch eine Frage bezüglich Remixes, kann ich Lieder einfach remixen oder brauch ich da ebenfalls eine Genehmigung. Würde mich freuen, wenn ich ein paar Antworten finden würde.

Grüsse und Danke

Da Du in der Schweiz wohnst, wird man die Frage vermutlich hier nicht beantworten können, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Dort gelten ganz andere Gesetze.
Du müsstest Dich in der Schweiz schlau machen.

Um die CD zu verkaufen, wirst Du im Vorfeld aber die Plattenfirmen anschreiben müssen, um die Rechte einzuholen. Dieses wird überall so sein.
 
Da Du in der Schweiz wohnst, wird man die Frage vermutlich hier nicht beantworten können, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Dort gelten ganz andere Gesetze.
Du müsstest Dich in der Schweiz schlau machen.

Um die CD zu verkaufen, wirst Du im Vorfeld aber die Plattenfirmen anschreiben müssen, um die Rechte einzuholen. Dieses wird überall so sein.

okey danke für die info. werd ich das mal machen.

grüsse
 
Aber nur mal so. Als ob einer jetzt wegen 100€ Gewinn dir nachrennen wird.
 

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