Der liebe Beamte von der GEMA!

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Buha

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Hi Leute,
ein freund hat mir gestern erzählt (er ist selber schon seit 10 Jahren DJ) das am WE auf der öffentlichen Party wo er aufgelegt hat er von der GEMA kontrolliert wurde.

Der nette Beamte von der GEMA hat dann prompt gefragt mit was für medien er auflegt und hat auch frech die dj kanzel betreten (bühne eher gesagt).

Er legt mit Platten und cds auf (wobei auch ein paar gebrannte dabei sind). Der Herr wollte auch gleich durch seine cd-sammlung schauen. Dies hat er dann auch getan und gebrannte cds entdeckt.

Nun zu meinen fragen:

- Darf der Herr überhaupt die DJ-Kanzel betreten und durch die CDs durchwühlen?
- Muss er sich ausweisen?
- Kann er ihn auch anzeigen wenn er überwiegend gebrannte cds vorfindet oder darf er nur mehr gebühren eintreiben? 30% sind es mein ich gelesen zuhaben bei MP3 daten und selbst zusammengestelten samplern.
- wo finde ich solche sachen schriftlich, das er keinr echt hat durch cds zu wühlen udn die kanzel zu betreten?

Der Herr von der Gema hat ihn dann in Ruhe gelassen udn ist gegangen.

Das wars eigentlich.
 
Das kann doch nur eine blöde verarsche gwesn sein.
Ich glaub nicht das der angebliche Beamte direkt zum dj geht und sich dort aufspielen würde.

Is ja der veranstalter verantwortlich, das die Gema bezahlt wird..nehm ich mal an.
 
dwarfer schrieb:
Das kann doch nur eine blöde verarsche gwesn sein.
Ich glaub nicht das der angebliche Beamte direkt zum dj geht und sich dort aufspielen würde.

Is ja der veranstalter verantwortlich, das die Gema bezahlt wird..nehm ich mal an.

Im Prinzip ja. Aber was ist etwa, wenn der Veranstalter die Abgabge nicht zahlt und seinen DJs verbietet, mit gebrannten CDs aufzulegen (dabei aber weiss, dass alle dies tun). Damit bürdet er das Risiko ja seinen DJs auf. Oder ist er trotzdem selber haftbar?

Das Szenario ist übrigens leider nicht frei erfunden... :(
 
Nein - nicht so ohne weiteres. Dazu benötigt er eigentlich die Polizei und die Aussprache eines konkreten Verdachts.

echt ????

und was ist mit dem Clubbesitzer ?

okay ja der hat den DJ angagiert aber wenn der sagen ja sie können die kanzel betreten ?
 
Würde mich wundern, "Beamter" kann er schonmal gar net sein....

Und zum Thema:
Machen darf der alles, solange DU es zulässt....
Das ist kein Beamter, er wird dir seinen Gema-Ausweis sicher zeigen, wenn DU ihn danach fragst. Glaube deshalb nicht, dass er es MUSS.
Aber selbst wenn was haste davon? Haste schonmal so nen Teil gesehen und weißte woran DU Echt von Falsch unterscheiden kannst?

Aber klar, is schon richtig, besser mal zeigen lassen. Wenn er das nicht will ist sicher was faul

Und in die CDs reinschauen:
Wenn DU es ihm erlaubst darf er das auch. Sicher wird er fragen: "Ich bin von der Gema, sie haben CDs, darf ich die mal sehen?"

Um zum Punkt zu kommen. Der Mitarbeiter hat keine besonderen Befugnisse, da die GEMA keine staatliche Institution ist.
Du kannst gegen ihn (genauso wie auch gegen andere Gäste) dein Hausrecht durchsetzen und ihn des Saales verweisen.
Dann müsste er den nächsten Schritt machen und sich an die Polizei wenden, die ihm dann den Zutritt zu Dir und den CDs verschafft.

Kannste ja dann abwägen ob die Zeit reicht um die Raubkopien verschwinden zu lassen, biss er mit Grün-weiss anrückt...
 
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DDD schrieb:
- Dazu benötigt er eigentlich die Polizei und die Aussprache eines konkreten Verdachts.
Und ich schätze mal, wenn er die CDs gesehen hat und Du ihm die CDs kategorisch nicht zeigen willst ist der konkrete Verdacht schon da.
 
Deswegen hab ichs dazugeschrieben bevor sich irgendeiner in Sicherheit wiegt und glaubt, die Polizei hat was besseres vor als sowas zu kontollieren...
 
DDD schrieb:
Wenn der VA seinen DJ's verbietet mit Hausbrand aufzulegen, ist er aus dem Schneider.
(Aber auch nur wenn er sich das in einer schriftlichen Belehrung unterschreiben hat lassen)
Somit ist der DJ voll dran - wenn kontrolliert wird.

Blöde Sache. In diesem konkreten Fall habe ich da nämlich den Eindruck, dass es dem Besitzer letztlich völlig egal ist, womit die Leute auflegen und er nur die Verantwortung abschieben und Geld sparen will....

Aber ich vermute mal, dass die Strafen, die dann verhängt werden - wenn man denn nachweisen kann, dass die CDs von legalem Material gebrutzelt sind - deutlich geringer sind als wenn man mit illegalem Material erwischt wird, oder?

Gibts eigentlich überhaupt schon Erfahrungswerte, was die Verfolgungspraxis und Strafen angeht?
 
Dake schonmal für eure vielen antworten. Werde ihm das alles mal so weitergeben. Also ich hätte den Hern auch net auf die bühne gelassen, hätte erstmal hinter der bühne mit ihm geredet aber naja wenn er ihn sofort an die cds lässt etc...

Er meinte dann wohl das mehrere Kontrollen in diesem Bezirk sein werden (sauerland, der ein oder andere kennt es vielleicht*g*). Mal sehen was das wird.

Mal sehen ob ich das nächste mal auch kontrolliert werde, gut das ich nur mit platten auflege da ich auf öffentlich partys imemr nur die house udn ethcno üarts übernehme, und den rest andere dj`s machen.
 
DDD schrieb:
Und überhaupt ist bei illegalen Eselnutzern die ganze EDV weg.
Auf Nimmerwiedersehen.

:D Da möchte ich Euch meine Schadensfreude nicht vorenthalten :D
 
generell wurde ja alles schon beantwortet. Dennoch möchte ich auch noch mal meinen Senf dazugeben, da es sich hierbei um ein Lieblings(hass)thema von mir handelt.

Zunächst einmal ist der AnsprechPartner für den Herrn (Beamten Status haben Angestellte eines Vereins nie) von der GEMA der Veranstallter. Dieser kann/muss dann entscheiden, ob er dem Herrn Einlass gewährt (ich habe das einmal verweigert als ich noch Veranstallter war) und inwieweit er Ihm im laufenden Betrieb erlaubt, den DJ von der Arbeit abzuhalten.

Die Herkunft der entsprechenden Files bzw. gebrannten Titel hat ich generell nicht mehr zu interessieren, als jeden normalsterblichen Bürger auch.

Wenn man sich im Recht befindet kann man durchaus auf sein Recht pochen - wenn da nicht das Ärgerniss wäre, dass man dennoch der Willkür der dazugerufenen Polizeibeamten ausgeliefert ist (z.B. die [zunächst] Beschlagnahmte EDV). Die Leute allerding höflich, freundlich aber direkt in die Schranken zu verweisen, kann man (immer vorausgesetz man ist in der Tat im Recht) durchaus mal machen (siehe meinen Thread "meine erste GEMA Kontrolle") - das muss jeder für sich abwegen.

Christian

P.S. ich z.B. kann für alle meine MusikFiles entweder die Orginale auf Vinyl bzw. CD vorzeigen oder die Rechnung des onlineMp3 Shops oder die Genehmigung des Rechteinhabers (in den allermeisten Fällen bin ich das sogar selbst) oder die entsprechenden CreativeCommons Lizenz vorweisen - würde dies im Zweifelsfalle allerding erst dann tun, wenn von dem entsprechenden Richter eine Beweislastumkehr beschlossen wird. Vorher sehe ich überhaupt nicht ein irgendwas nachzuweisen.
 
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