Digitalisierung eigener Platten legal?

XunnD

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Hallo DeejayForum.de-Leutz!

Wie sieht das aus, wenn man Tracks seiner (gekauften) Platten auf CD brennen will, um damit aufzulegen, weil kein Turntable Set vorhandenist und es nur einen Doppel CD Player + Mischpult gibt.

Erfahrungen, Kenntnis über diesen Sachverhalt!?

Thanks in advance.
 
Das nennt man dan "Sicherungskopie".
Denn du besitzt ja das Original, also die Platte.

Ist ERLAUBT.

mfg
 
weil kein Turntable Set vorhandenist und es nur einen Doppel CD Player + Mischpult gibt.

Ja, aber dann sieht`s wieder anders aus .......

Wie soll der DJ arbeiten ohne Medium und wenn nur ein cd-player da ist ......
 
Original geschrieben von endless-dial
man darf diese sicherheitskopie erst dann nutzen wenn das original zerstört/defekt/entwendet ist.

Dann hat er doch das Original nicht mehr und somit ist es wieder rechtswidrig, oder irre ich mich da ?
 
@ Andy:

Ja du hast Recht.

Wie gesagt, ich denke nach wie vor, dass es LEGAL ist.
Ich kenne viele DJ`s hier im Umkreis, welche es eben so machen.

mfg
 
Is doch latte wie zaun .. ich Persöhnlich würde dies machen .. ganz ehrlich ... ich brenne zwar nicht meine vinyls auf cd jedoch als MP3 wenn ich denn mal bock dazu habe :)
 
Eine andere Frage: Ist es eigentlich erlaubt sich die Songs aus dem Netz zu ziehen, wenn man aber die Vinyl dazu besitzt? Ich bin meist zu faul alles selber zu überspielen und nutze deswegen einschlägige Online-Tauschbörsen...
 
Hm, also so definitiv gibts dazu wohl keine einhellige Meinung, was??? Hat jemand dann vielleicht einen Link zu einer Seite, wo man das UrhG einsehen kann??? Keine Lust in die Bibliothek zu steuern.
 
woha ist das nen mist sich da durch zu finden bis man das richtige gefunden hat


grüße
 
Wenn Du das machstm ist es erlaubt, musst aber mehr Gema bezahlen, (da gibts ne Extratarif für), darfst die Originale dann aber weder verkaufen, verschenken, die müssen in deinem Besitz bleiben, und das mit dem kaputt ist absoluter quatsch! Du musst die Originale quasi jederzeit vorzeigen können. MP3 s aus dem Netz saugen, von Platten, die man besitzt, ist prinzipiell verboten, da man ja keine urheberrechtlich geschützte Musik aus Tauschbörsen runterladen darf. Aber wenn Du das Original dazu besitzt (ich nehme an, du willst dir einfach nur die Arbeit sparen, die Platte mit PC aufzunehmen) dann wird dir das keiner nachweisen können woher du die MP3 hast (ausser sie hat ne Signatur).
 
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.
Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl
herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

(4) Die Vervielfältigunga) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.




Also verboten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnellen Antworten. Also wäre es sicher besser, seine Turntables mitzubringen und die an den Mixer anzuschließen.
 
Ich glaube, es wäre besser, vor dem DJ-ing erst einmal ein Jura-Studium zu absolvieren :)

Nun aber im Ernst: Langsam reicht's doch. Hier sind junge Produzenten, die veröffentlichen und verbreiten möchten, und DJ's, die mixen und verbreiten möchten. Oft ist man auch beides in einer Person. Warum also schreiben zumindest die kleinen Szene-Labels, die ja von Kopien jeder Art profitieren, nicht einen Hinweis aufs Vinyl-Cover, dass das Kopieren und Weiterverbreiten erlaubt ist, sofern dies nicht im gewerblichen Rahmen geschieht? Dann wäre das Problem doch gelöst. Schließlich geht's hier ja um Musik abseits der Majors, die es eh nur auf Vinyl gibt. Jede Kopie auf CD bringt dem Label ja den Vorteil, dass die Musik auch da gehört werden kann, wo es keinen Plattenspieler gibt. Hier sind also ausnahmsweise einmal die kleinen Vinyl-Labels schuld.
Die Tracks von kommerzielleren Leuten wie Jan Wayne, Special D oder Paul Van Dyk sind ja auch gleich auf CD erhältlich, also stellt sich hier das Kopierproblem ja nicht.

DJ Nameless
 
@Snoogie, Nein ist nicht verboten, hast den falschen Paragraph zitiert, der bezieht sich nur auf den privaten Gebrauch. Prinzipiell darf kein Tonträger öffentlich aufgeführt werden, durch die Gemagebühr kann man sich aber die Wiedergaberechte erkaufen. Deshalb ist der Paragraph der falsche in diesem Zusammenhang!
Gema:

Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.

Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.


Original geschrieben von DJ Nameless

Hier sind junge Produzenten, die veröffentlichen und verbreiten möchten.

Bis hierhin doch gar kein Problem, wer Musik veröffentlichen will, muss ja nicht seine Rechte schützen lassen und muss ja nicht sein Werk bei der Gema anmelden

Original geschrieben von DJ Nameless

Warum also schreiben zumindest die kleinen Szene-Labels,
die ja von Kopien jeder Art profitieren,

Ach, biste Dir da ganz sicher??? Wenn einer sein Werk urheberrechtlich schützen lässt, dann will er einfach nicht, dass das kopiert wird. Schonmal überlegt, dass die Labels damit Geld verdienen müssen, dass Leute Ihre Platten kaufen??


Original geschrieben von DJ Nameless

nicht einen Hinweis aufs Vinyl-Cover, dass das Kopieren und Weiterverbreiten erlaubt ist, sofern dies nicht im gewerblichen Rahmen geschieht? Dann wäre das Problem doch gelöst.

Klar, denn dann gehen die Labels pleite und es gibt keine Musik mehr, damit wäre das Problem wirklich gelöst

Original geschrieben von DJ Nameless

Jede Kopie auf CD bringt dem Label ja den Vorteil, dass die Musik auch da gehört werden kann, wo es keinen Plattenspieler gibt.

Vielleicht wollen die ja gar nicht, dass jeder Ihre Musik kaufen kann, sonst würden Sie ja ne CD pressen und diese in die Charts pushen. Vielleicht gibt es ja tatsächlich Labels (auch wenn das für dich vielleicht unglaublich klingt), die die DJs als deren Kundenstamm ansehen und eigentlich nur für diese produzieren und nicht für die breite Masse??
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann tut mir das leid, dachte ich hätte mal recht :(
 
mh.. also muss der gute Paule immer wenn er mit FS auflegt noch zusätzlich Gebühren zahlen (bzw. der Veranstalter) ?

sowas ist doch echt nur in Deutschland möglich ;)

Man solte wenn man das Orginal hat auch Kopien davon spielen dürfen - meine Meinung
 
mh.. also muss der gute Paule immer wenn er mit FS auflegt noch zusätzlich Gebühren zahlen (bzw. der Veranstalter) ?

Ja, richtig !
Hat der Paule auch schon öfters in Interviews mit der Raveline gesagt.
Da ist schon was dran.

mfg
 
Natürlich kann ich meine Vinyls auf CD brennen und dann im Club benutzen. Allerdings dürfen zum Zeitpunkt des Auflegens die Platten nicht zeitgleich benutzt werden. Das wäre dann illegal. Besser, Du nimmst die Platten mit in den Club. Du kannst diese zwar nicht spielen, weil ja kein TT vorhanden ist, kannst aber den Ursprung Deiner gespielten und gebrannten Titel sofort nachweisen.
So würde ich es machen, da ja zeitgleich die Platten an einem anderen Ort benutzt werden könnten.

Darf ich Titel, die ich auf Vinyl habe, downloaden, um mir das Überspielen zu sparen?
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist nach meinem Wissenstand, wenn man diversen Zeitungsartikeln glaubt, generell verboten.
Ich würde es nicht machen und mache es auch nicht.

Viele Grüße

DJ-StachO
 
@ DJ StachO

Also
(1.) ist dieser Thread schon ziemlich alt

(2.) ist die Frage an sich hier schon geklärt worden

(3.) ist das Quatsch, was du schreibst. Ich weiß ja nicht, ob du dir den ganzen Thread durchgelesen hast, aber auf der ersten Seite steht ein eindeutiger Auszug aus dem UrhG, der dir zeigt, dass du das nicht darfst

und

(4.) wegen der Sache mit dem Downloaden: Jetzt nochmal, es ist schonmal grundsätzlich überhaupt verboten, sich illegal die Musik aus dem Internet runterzuziehen. Demzufolge ist es auch total Hupe, ob du das Original besitzt oder nicht. Allerdings ist es, wie vorher schon beschrieben, im Nachhinein sehr schlecht nachzuweisen, ob du das Lied runtergeladen oder selbst auf den PC gezogen hast.
 
@ madman

Bei dem Auszug aus dem UrHg fehlt leider der Zusatz. Analoge Überspielungen sind zulässig. Ebenso ist das Abspielen und öffentliche Nutzen von MP3's erlaubt.
Siehe hierzu auch:

http://www.alcatech.de

...aber: Da sich die Juristen über dieses Thema nicht richtig einig sind, wie sollen wir dann hier eine solche Frage beantworten?

Viele Grüße

StachO
 
Sorry hab jetzt zwar nicht alles durchgelesen, war aber der Ansicht das man wenn man ne Vinyl digitalisiert,sprich auf CD aufnimmt diese sehr wohl abspielen darf solange es den Tracck auch offiziell (im Handel) auf CD zukaufen gibt.
Sollt man einen Track auf einer CD abspielen (also von Vinyl auf CD gesichert) dann wäre dies nicht erlaubt wenn es den Track nicht auf CD gibt(offiziell)

Hat mir mal einer gesagt , weiß zwar nicht ob das schwachsinn ist oder nicht Da ich sowieso nicht mit cds auflegen werde mir egal
Trotzdem würds mich interessieren.
 

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