DNA Proben eines jeden Bürgers - wie steht ihr dazu?

Was haltet ihr von der generellen Entnahme einer DNA-Probe?

  • Finde ich gut - sollte auf jeden Fall eingeführt werden!

    Stimmen: 4 10,8%
  • Finde ich nicht gut - es ist übertrieben und voreilig!

    Stimmen: 20 54,1%
  • Kann man so und so sehen - es sollte nur bitte nochmals gründlich überlegt und diskutiert werden!

    Stimmen: 13 35,1%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    37

Flynn

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Borken / NRW
Schily für Ausweitung von DNS-Analysen

Nach dem schnellen Ermittlungserfolg im Mordfall Moshammer hat auch Bundesinnenminister Otto Schily eine Ausweitung von DNS-Analysen zur Verbrechensbekämpfung gefordert. Damit stellte er sich hinter entsprechende Forderungen aus der CDU und aus Bayern.
Berlin - Auch Schily plädierte heute dafür, die Erhebung von DNS-Proben zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Der SPD-Politiker sprach sich im Fernsehsender N 24 dafür aus, "dass wir DNS-Spuren immer auch dann nehmen, wenn wir eine erkennungsdienstliche Behandlung vornehmen". Er fordere dies seit langem, und dies sei auch die Meinung der Länderinnenminister. "Die DNS-Spur ist der moderne Fingerabdruck", sagte Schily. Deshalb sollte ihre Erhebung zum Normalfall werden. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz geäußert.

In der Koalition ist ein solcher Schritt jedoch umstritten, die Grünen lehnen eine generelle Ausweitung ebenso wie die FDP strikt ab.

Die Debatte ist neu entbrannt, seitdem der mutmaßliche Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer innerhalb von 48 Stunden mit Hilfe von Genspuren überführt werden konnte. DNS-Tests sind bisher nur möglich, wenn ein Richter der Entnahme und Analyse zustimmt. Die Proben dürfen nur dann beim Bundeskriminalamt gespeichert werden, wenn von einer schweren Straftat und Wiederholungsgefahr auszugehen ist. Da dies 1994 bei Marc Hoffmann verneint wurde, war zum Beispiel der spätere mutmaßliche Mörder der Kinder Levke und Felix nicht in der Datenbank gespeichert.

Die Innenministerkonferenz hatte sich schon im November für eine Ausweitung ausgesprochen. Neben dem Bundeskriminalamt fordern auch zwölf der 16 Landesregierungen, Speichelproben zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen zu machen.

Bayern plant notfalls Alleingang

Mehrere Innenminister, darunter auch die Ressortchefs aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, erneuerten diese Forderung am Montag. Der Kieler Minister Klaus Buß (SPD) betonte, Rückschlüsse auf Krankheiten oder Erbanlagen seien nicht möglich, da die Polizei technisch und rechtlich nur auf DNS im nicht codierenden Bereich zugreifen könne.

Die Grünen meldeten Bedenken gegen eine generelle Ausweitung des Instrumentariums an. Es gehe nicht um eine Blockade, betonte Parteichefin Claudia Roth. Es müsse aber immer abgewogen werden zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Interesse an öffentlicher Sicherheit. "Nicht alles, was möglich ist oder wäre, ist im Rechtstaat auch gerechtfertigt", betonte sie. Die Grünen sähen sich damit im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht. Die FDP lehnte eine Ausweitung strikt ab.

Die Union dringt dagegen auf eine möglichst schnelle Neuregelung. Die CDU/CSU-Fraktion plant schon kommende Woche einen entsprechenden Vorstoß im Bundestag. Konkret gehe es darum, den Richtervorbehalt bei der Sicherung von anonymem DNS-Material am Tatort zu kippen, sagte Rechtspolitiker Norbert Röttgen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein kündigte eine neue Bundesratsinitiative an, um DNS-Tests zum Standardmittel zu machen. Zugleich will der CSU-Politiker prüfen lassen, ob eine solche Regelung sich auch im Landesrecht verwirklichen lässt. Die DNS-Analyse überführe nicht nur Straftäter, sondern entlaste auch Unschuldige, betonte Beckstein.

(Quelle: Spiegel Online)
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was haltet ihr davon?

ich stehe dem ganzen ziemlich zwiespältig gegenüber ;

- einerseits ist es mit sicherheit von vorteil, grausame morddelikte o.ä. so schnell und effizient aufklären zu können

- andererseits halte ich es für masslos übertrieben, z.b. von jemandem eine dna-probe zu entnehmen, den man mit 5 gramm gras aufgreift, nur, "um auf nummer sicher zu gehen, da man ja nie weiss, ob gerade diese dna irgendwann nochmal relevant sein könnte..."

ok, der fall moshammer hat gezeigt, dass es nunmal auch glückliche zufälle gibt und eine dna-probe den ermittlern in die hände spielt und zur wirklich sehr raschen aufklärung dieses, zunächst sehr ominösen, mordfalls beigetragen hat.

allerdings kann doch niemand garantieren, dass die persönlichen daten jemals 100% sicher sind - von manipulation ganz zu schweigen - und damit nicht irgendwelcher schindluder getrieben wird, oder?

und wenn ich schon höre; "dann machen wir's eben im alleingang", wird mir anders - wie soll eine vernünftige lösung gefunden werden, wenn einige politiker zum jetzigen status quo schon den hardliner heraushängen lassen und dbzgl. scheinbar überhaupt nicht mehr mit sich reden lassen?!

auch der vorschlag, jedem neugeborenen direkt eine probe zur abspeicherung zu entnehmen, halte ich für grundsätzlich verkehrt - denn ich denke, dass dies ein grosser schritt in richtung endgültiger überwachungsstaat ist!
das ist für mich ein massiver eingriff in's persönlichkeitsrecht und von freiwilliger abgabe eines neugeborenen kann ja wohl kaum die rede sein.

mein vorschlag wäre, dass man, wie bisher sexualstraftätern, kapitalverbrechern, einbrechern, räubern und auch denen, die z.b. mit kinderpornos auf dem rechner überführt wurden, eine probe entnehmen und speichern sollte - denn hier kann ich voll und ganz eine präventivmassnahme erkennen und nachvollziehen - aber, wie z.b erklärt man einem, bereits weiter oben angesprochenen kiffer, dass man seine dna benötigt, da es ja sein kann, dass dieser irgendwann mal jemanden vergewaltigen, umbringen oder ausrauben könnte...?

daher nun meine frage;

wie steht ihr zu diesem brisanten thema?
 
Ich bin gegen eine allg. Abgabe einer DNA-Probe ALLER in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen. Das wäre unnötig, voreillig, übertrieben und der eigentlichen Sache nicht dienlich. Da reicht ein kritischer Blick nach Großbritanien. Vielmehr halte ich es für sinnvoll über eine Erweiterung derer in die Kategorie fallenden Straftaten/ Straftäter nach zu denken. Da muß es eine eindeutige Festlegung geben, da sonst jemand, der z. B. einen leichten Autounfall mit leichtem Blechschaden begeht und davon nichts mitbekommt (ausparken) und sich a la Herr Bohlen vom Unfallort entfernt und damit eine Straftat begeht, somit Straftäter ist, auch mit zur DNA-Abgabe gezwungen wird, ohne das es einen wirklich schlüßigen Grund für solch einen tiefen Eingriff in das Privatleben gibt. Mag für den ein oder anderen ein doofes Beispiel sein, spiegelt aber die Gefahren bei zu allg. Regelung wieder und zeigt auch die Sorgen der Datenschützer etc. . Klare Regelung ohne schwammige Auslegungen und dann kann man da durchaus was besser machen, als es jetzt ist.
 
Bestes Szenario: Diebstahl im Juwelierladen, da sind alle Käufer verdächtigt, die da mal Hautschuppen verloren haben - also "mehrere Täter", da DNA ja relativ eindeutig sein soll.

Meine Meinung dazu (wenn auch so krass formuliert): RAD AB???


Alle Gewaltverbrecher sollten DNA-Proben abgeben, sonst niemand, da zu übertrieben.
 
ich sehe da ausserdem noch weitgehendere probleme - z.b., dass zwillinge eine übereinstimmende dna haben...

ok, man weiss dann zwar, wo man suchen muss - aber im fall des falles muss trotzdem auf "altbewährte" verhörmethoden zurückgegriffen werden...
 
Ich hoffe, Du meinst mit "altbewährte" Verhörmethoden nicht die von den Russen (Red Heat gesehen :) ). Das Szenario mit den Zwillingen meinte ich mit "relativ eindeutig" - da ja wieder jemand herkommen könnte, um zu korrigieren...
 
ich sage auch zum überführen von Straftätern und zum Schutze der Gesellschaft ist das ok. Man bedenke auch derjenigen die nach langejähriger Haftstrafe duch die Analyse als Täter letztendlich ausgeschlossen wurden...

Sollte man auf die Idee kommen von Neugeborenen Proben zu entnehmen, halte ich das auch für Falsch. Da fehlte nurnoch ein Sender der einem verpflanzt würde, dann haben wir unserer "Freiheit". Dadurch Sichergestellt das jeder Einzelne einer nahezu 100% Überwachung unterliegt, um soviel Sicherheit zu bieten wie Möglich...

das tendiert meiner Meinug nach aber schnell zum Überwachungsstaat, was mit Freiheit eigentlich wieder nicht viel zu tun hat.

also ich bin da lieber Frei und "unsicher" als Überwacht und "pseudo-safe"
:cool:

grüsse
 
Überwachungsstaat: Nein Danke!

Schutz der Bevölkerung vor Schwerverbrechern: Dafür!

Meiner Meinung nach sollten DNA Proben von Schwerverbrechern (Mördern, Geiselnehmern, Vergewaltigern....) bei deren Verurteilung genommen werden können. Leider zeigt es sich doch zu oft, daß die wenigsten Schwerverbrecher Einmaltäter sind.

Die Opfer von Schwerverbrechen brauchen meiner Meinung nach das Gefühl daß die Täter schnell ermittelt werden und für ihre Taten bestraft werden. Leider bleiben heute noch zu viele Gewaltverbrechen ungesühnt. Die Opfer leben in Angst da die Täter nicht ermittelt wurden und die restliche Bevölkerung ist gefährdet.
 
Ich stimme eigentlich dem Beitrag von DDD zu, der es ganz gut auf den Punkt gebracht hat.

Wenn schon so breit ueber DNA Proben geredet wird, dann auch ausweiten auf Leute die es in Alltagssituationen "noetig" haben.

Eine Beschraenkung auf schwere Vergehen sollte wohl selbstverstaendlich sein.
Bei allen anderen ist die Gefahr des Missbrauchs einfach zu stark gegeben. Eine allgemeine DNA-Datenbank ist ganz fix der erste Schritt dahin, dass z.B. Versicherungen und statistische Bundesaemter oder schlimmer gar, Industriekonzerne, Zugang zu den genetischen Krankheitsinformationen, Verhaltensmustern etc eines jeden einzelnen erlangen koennten. Immerhin sind ja manche Sachen einfach "vorbestimmt", die jedoch aufgrund der Erziehung und des Umfeldes beeinflusst werden. (nature & nurture)
 
Ich finde das bei jeder Straftat, durch die Menschen verletzt oder getötet werden, sowie sämtlichen Sexualdelikten, schon eine DNA Probe genommen werden sollte. Da kann doch dann durchaus angenommen werden das der Täter rückfällig wird.
Albern fände ich das hingegen bei kleineren Sachen wie Ladendiebstahl etc.
Das Problem ist ja auch das es schon so viele Fälle gegeben hat, in denen "der nette ruhige Junge oder Familienvater von nebenan" plötzlich zum Massenmörder oder Kinderschänder wurde, obwohl er vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Einen Eintrag in der DNA Kartei gibt es dann natürlich von dieser Person auch nicht.
Und was macht man dann in dem Fall???
Damit wären wir also beim Thema das wirklich ALLE diese Probe nehmen lassen müssten um in solchen Fällen eine schnelle Ergreifung des Täters zu ermöglichen.
Prinzipiell hätte ich da auch nichts gegen einzuwenden, denn wer sich nichts vorzuwerfen hat kann ja auch eigentlich ruhigen Gewissens eine Probe abgeben. Da man aber wahrscheinlich niemals zu 100% einen Mißbrauch oder Manipulation dieser Daten ausschließen kann, bin ich auch gegen eine Abgabe aller Bürger.
 
Also, ich bin der Meinung, dass die Erhebung von DNA-Proben in Zukunft als genereller Bestandteil von strafrechtlichen ED-Behandlungen bei Beschuldigten miterhoben und eingestellt werden sollten. Somit wäre eine gewisse Eingriffsschwelle gegeben, weil der Betroffene ja bereits entweder wirklich eine Straftat begangen hat oder zumindest einer verdächtig ist. In den Fällen, wo sich jemand als unschuldig herausstellt, würde der Eintrag wieder gelöscht werden (wenn er nicht wegen anderen Vorgängen bereits besteht), genauso wie es mit den Einträgen geschieht, die getätigt werden, wenn eine Anzeige von der Polizei an die Staatsanwaltschaft geht.

Somit wäre die DNA-Erfassung der Erfassung von Fingerabdrücken gleichgestellt. Und diese ist, würde ich behaupten, lange allgemein anerkannt und nicht umstritten. Wer das Mittel der DNA-Analyse nicht konsequent nutzt, verbaut ein wichtiges Mittel zur Verbrechensaufklärung. Nicht nur bei schweren Delikten, sondern auch z.B. bei Einbrüchen, die sehr häufig vorkommem und enorme Schäden verusachen. Heutzutage werden kaum noch Fingerabdrücke hinterlassen, wenn es sich nicht um dumme oder Spontantäter handelt.

Eine generelle Erfassung aller Bundesbürger fände ich dagegen nicht gerechtfertigt, weil dieser Eingriff ohne konkreten Grund zu einschneidend wäre.

Übrigens: entgegen häufiger Meinung sind die polizeilichen DNA-Karteien nicht dazu geeignet, bestimmte Erbinformationen auszulesen (z.B. über Erbkrankheiten) !
 
Übrigens: @DDD

Bei DNA-Analysen zum Vaterschaftsnachweis ging es nur um heimliche Tests, die gerichtlich verboten wurden - meiner Meinung nach übrigens zu Unrecht -man denke nur, jemand hat den Verdacht, er wäre womöglich nicht der Vater, darf dies aber nicht heimlich testen, sondern muss dies offiziell anfechten. Hinterher stellt sich der Verdacht aber als unbegründet heraus - die Beziehung dürfte dann trotzdem am A... sein...

Wenn es um Alimentenzahlung geht, kann in einem solchen Verfahren ja trotzdem die Vaterschaft per DNA-Analyse bestimmt werden. Es ging nur darum, dass sie nicht aufgrund eines heimlichen DNA-Tests angefochten werden darf, auch wenn die Entscheidung nach Meinung eines Großteils der Bevölkerung voll daneben ist.
 
BassTi schrieb:
Übrigens: entgegen häufiger Meinung sind die polizeilichen DNA-Karteien nicht dazu geeignet, bestimmte Erbinformationen auszulesen (z.B. über Erbkrankheiten) !

Das kann Ich nur bestätigen. Ich beschäftige mich, zwecks Schule, schon seit einem Jahr mit DNA bzw. Genetik.
Um das mal klarzustellen, da es viele Menschen gibt, die im falle eines genetischen Fingerabbdrucks von "Datenschutz" sprechen...

Mit einem genetischen Fingerabbdruck ist es nur möglich, eine bestimmte Dna Sequenz in einem standartisierten Raster zu erzeugen. Dies kann schon mit geringsten Mengen an DNA Material geschehen. Die Sequenzen werden verglichen und relationen können geprüft werden (wie bsw. bei einem Vaterschaftstest, oder der Abgleich bei Verdächtigen mit den Spuren am Tatort). Und jetzt wird es wichtig: ES IST IN KEINEM FALL MEHR ALS DIESE SEQUENZ HERAUSFINDBAR. KEINE ERBKRANKHEITEN, KEINE BEHINDERUNGEN ODER KÖRPERMERKMALE - NICHTS !
Nur eine Sequenz, die zum Abbgleich heran gezogen werden kann.
Deswegen entfallen auch keine Ermittlungen bei Straftaten.....da ein positiver Abgleich nur darüber Aussage macht, das der Verdächtigte am Tatort war. Seine Schuld muss weiterhin bewiesen werden. Ein gen. Fingerabbdruck reicht nicht.

Mit Datenschutz zu argumentieren ist also sachlich etwas schief. Weshalb Ich auch das von Justizministerin Zypris vorgeschlagene Gesetz zu den heimlichen Vaterschaftstest für absolut schwach und skandalös halte.

Aber:
Das der gen. Fingerabbdruck irgendwann Bestandteil des Personalausweises wird, ist keine Fiktion sondern wird uns allen bald bevorstehen.

Ob wir wollen oder nicht......
 
ich bin auf jedenfall dagegen das jeder Bürger eine DNA-Probe abgibt. Jeder der Straffällig geworden ist und verurteilt wurde soll eine Probe abgeben. Alle anderen nicht! Es ist unnötig und viel zu teuer !
 
@BassTi: Wie siehsten du das bei anonymen samenspendern ;)
 
Yep... DDD !!! Stimme voll und ganz mit dir überein... Deutschland ist überwachungssüchtig... zumindest der Staatsapparat... Sind die USA unser Vorbild???
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie siehsten du das bei anonymen samenspendern
@Diger_Diga

Verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was jetzt die Frage mit dem eigentlichen Problem zu tun haben soll? Falls sie überhaupt ernst gemeint ist und nicht nur dummes Geschwätz, wo ich dann in diesem Fall nicht mal wirklich was Witziges dran erkennen könnte... :confused:

Vielleicht erklärst du mal den Bezug deiner Frage zum Hauptthema "Erfassung der DNA eines jeden Bürgers?"

Bis dahin antworte ich aber trotzdem mal:
Die genauen gesetzlichen Voraussetzungen zu anonymen Samenspendern kenne ich nicht - brauche nämlich keinen Samenspender :D - und kann deshalb nur mutmaßen (und nachschauen werde ich jetzt bestimmt nicht auf die Schelle und wegen diesem Anlass...). Alleine das Wort anonym drückt schon aus, dass hier nicht gewollt ist, dass der Erzeuger des Kindes der Mutter bekannt wird, sondern nur ermöglicht, was dem betroffenen Paar (und m.W. nicht einer alleinstehenden Frau) aus verschieden Gründen nicht möglich ist - ein Kind bekommen. Somit dürften wohl die rechtlichen Grundlagen entsprechend so gestaltet sein, dass der genetische Vater nicht "Vater" im Sinne einer Unterhaltspflicht sein kann.

Stellt sich noch die Frage, ob das Kind einen Anspruch hat zu erfahren, wer der genetische Vater ist? Man könnte da Analogien ziehen zur Adoption. Aber dann ist da immer noch das Wort "anonym"...

Falls ich mit meinen Vermutungen Unrecht habe, sag bescheid, wenn du nachgelesen hast. Aber mehr würde mich, wie oben geschrieben, interessieren, was das ganze jetzt mit der Hauptfrage zu tun haben soll? Oder hast du aus urgeigenem Interesse gefragt? Dann schau hier:

http://www.selbsthilfegruppe-fuer-impotente.de :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Aktuell: Sabine Christiansen "im Ersten" [TV]

Die aktuelle Diskussion bespricht genau das Thema des Threads ..... DNA-Analysen ja oder nein ?, bei welchen Fällen ist es möglich, DNA-Proben ohne Zustimmung der Judikative (richterliche Gewalt) durchzuführen ?, Stand der Technik in Sachen DNA und "Menschen-Forschung" .... u.s.w.

www.sabine-christiansen.de

mfg
 

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