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Domainrecht, Domain-Grabbing Teil 2


Rechte und Möglichkeiten nach Domaingrabbing


Kommt es doch zu dem unglücklichen Fall, dass Eure Domain gegrabbt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen.


1) Einen Dispute-Antrag bei der DENIC stellen bzw. einrichten lassen. Hierzu muss man ein entsprechendes PDF-Formular runterladen, ausfüllen und in einem beiliegenden Brief erläutern, dass man Rechte an der Domain hat.


Welche Rechte kommen in Frage?


Namensrecht nach §12 BGB: Verwendet Ihr den Namen Eurer Internetseite im alltäglichen Leben, ist das zugleich der Name Eures Projektes oder noch besser, Euer eigener Name, habt Ihr nach §12 BGB ein Recht an dieser Domain. Je länger Ihr den Namen benutzt, desto besser. Nutzen zwei Parteien den Namen, hat der mit den älteren Namensrechten meist Vorrang. In unserem Fall hat der Name Klangspione gemäß §12 BGB eine Zuordnungs- und Individualisierungsfunktion und dient zudem der Unterscheidung von anderen Gruppen. Durch die Verwendung der Domain klangspione.de durch den zwischenzeitlichen Besitzer Open Domain Limited (ODL) kam es offenkundig zu einer  Zuordnungsverwirrung, da die Domain als Verweis zu einem Download-Portal dient, welches in keiner Weise mit unserer Gruppe in Verbindung steht. Weiterhin bestand Verwechslungsgefahr, wenn nicht sogar die Gefahr einer Identitätstäuschung, da viele Webseiten- oder Forenbetreiber, die in Suchmaschinen unter dem Stichwort „Klangspione“ aufgelistet werden, auf die Domain klangspione.de verwiesen. Die ODL hat also Verweise genutzt, die inhaltlich im Zusammenhang mit unserer Gruppe stehen (Hört sich so richtig nach Beamtendeutsch an, hat aber scheinbar gewirkt :D ).


Markenrecht: Noch besser ist es, wenn Ihr Euren Domain-Namen als Marke angemeldet habt, denn dann greift zusätzlich das Markenrecht. Da so eine Anmeldung aber momentan an die 300€ kostet und man zudem vorher prüfen muss, ob man mit einer Anmeldung nicht die Rechte eines Dritten verletzt, ist es abzuwägen, ob eine Anmeldung Sinn macht. Zumal, wenn man den Namen sehr lange schon benutzt, man sich immer noch darauf berufen kann, dass man die älteren Rechte inne hat.


Deliktrecht: Wird Eure Domain benutzt, um Euch bzw. Eurem Namen zu schädigen, kann nach den §823 und 826 BGB eine so genannte Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses als Schaden angesehen werden. Eine Schädigungsabsicht liegt schon dann vor, wenn Euch der Gegner Eure Domain wieder verkaufen will, sie also auf einem Domain-Parking-Portal wie Sedo.de zum Verkauf anbietet.


Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: In gewissen Fällen kann auch dieses Gesetz greifen, wenn der Gegner Eure Domain nutzt, um seine Produkte quasi unter seinem Namen anzubieten. Wie, wenn Lidl sich kauft-bei-aldi.de sichern und dann auf die eigene Produktpalette verweisen würde (mal als theoretisches Beispiel).


2) Neben dem Dispute-Antrag sollten nach Prüfung des Inhalts auf der Domain, bei rechtswidrigen bzw. dubiosen Inhalten, evt. die Polizei aber in jedem Fall der Provider des Besitzers informiert werden. In unserem Fall bin ich sogar soweit gegangen, dass ich die Hersteller der echten Programme informiert, die Webseite zudem auf diversen Anti-Spam-Portalen angeschwärzt und über das Google-Adware-Tool aus der Suchmaschine entfernen lassen habe.


3) Weiterhin sollte man sich die bei der DENIC hinterlegten Adressen genau anschauen. Bei einer de-Domain muss entweder der Inhaber oder der Admin-C seinen Sitz in Deutschland haben. Ist das nicht der Fall, sofort an die DENIC wenden. Auch kann der Wohnsitz gefälscht sein. Dies lässt sich mit einem Einschreiben überprüfen. Ist das Einschreiben nicht zustellbar, weil der Empfänger nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen ist, sollte das auch der DENIC gemeldet werden. Die überprüft den Sitz und wenn da keiner gemeldet ist und sich nach Aufforderung bei der DENIC auch niemand meldet, kann die Domain ebenfalls an den Dispute-Antragsteller ausgehändigt werden (sehr dumme Domain-Grabber haben das früher nicht beachtet und wurden so sehr schnell von den gestohlen Domains wieder „befreit“).


4) Was natürlich auch immer hilft, ist die Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier sollte man allerdings beachten, dass es kaum eine Haftpflichtversicherung gibt, welche die Kosten für ein Verfahren übernimmt. Somit muss man erst einmal in Vorausleistung gehen, aber wenn einem etwas an der Domain liegt und die Rechtslage klar ist, sollte man sich nicht scheuen, diesen Weg zu wählen.


5) Öffentlichkeit sei an dieser Stelle der letzte Tipp. Genau aus diesem Grund veröffentliche ich dieses Thema. Den Gegner darauf hinweisen, dass man dessen Machenschaften und Missetaten veröffentlichen will (und wird), kann den einen oder anderen schon klein beigeben lassen. Bei einer Veröffentlichung sollte man aber darauf achten, sich an die Regeln zu halten. Also keine falschen Tatsachen, keine Beleidigung oder unbegründete Rufschädigung, Vorsicht mit Adressen und Linkangaben (besonders zu rechtlich zweifelhaftem Inhalt) usw.


Das soweit dazu. Zum Schluss noch einige Quellenangaben, die mir bei meiner Recherche hilfreich waren und letztendlich dazu beigetragen haben, das sich alles zum Guten gewendet hat.


Interessante Links und Quellen

 

www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/index.html

www.domain-recht.de

www.e-recht24.de/artikel/domainrecht/5.html

http://wiki.fug-kiel.de/index.php/Fug-kiel.de_Domainverlust?

www.internetfallen.de/Urheberrecht/Domain-Grabbing/domain-grabbing.html

www.kremer-legal.com/2006/09/29/lg-munchen-i-domain-grabbing-rechtswidrig/#more-64


Wer noch größeren Wissensdurst hat, sollte mit den Suchbegriffen Domainrecht, Namensrecht oder Domain-Grabbing ein wenig jonglieren.


Last but not least

Ihr wisst ja, der Feelertäufl lauert überall, wenn Ihr also totalen Murks zwischendurch findet, einfach Bescheid sagen. Ansonsten, wenn Ihr weitere Infos habt, entweder unten dran hängen oder noch besser rüberschicken, so dass ich sie direkt in den Anfangspost übernehmen kann.

Ich hoffe, dem einem oder anderen damit ein wenig geholfen und vielleicht vor etwaigen Fehltritten bewahrt zu haben. :)


Womit kann man eine Schallplatte abnehmen? Nadel, Faden oder Zahnbürste
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