[Ebay] defekte ware bekommen

C

Camouflage

Welcome 2 the Hood
Dabei seit
13 Okt 2001
Beiträge
1.222
Reaktionen
35
Also,

ich hab mir letztes WE ein Handy ersteigert. Am Dienstag ist es gekommen. Soweit so gut. Karte rein läuft -> passt. Dann ist es öfters beim telefonieren ausgegangen :confused: und seit heute schaltet es sich jedesmal beim zusammen schieben aus (Nokia 8910) :mad:

Das ist die komplette Artikelbeschreibung: "das handy hat nicht einen kratzer nur das nokia zeichen ist abgegangen von der schale sonst TIP TOP. mit ladekabel

viel spass beim bieten!"

Ich hab ihm jetzt folgende mail geschrieben:

"Hallo,

ich habe bei ihnen das Nokia 8910 ersteigert. Das Handy schaltet sich das öfteren beim telefonieren aus. Seit heute schaltet sich das Handy jedesmal beim zusammenschieben aus. Da es laut Artikelbeschreibung Tip Top sein soll, möchte ich es zurückgeben.

mfg

*******"

wie soll ich weiter vorgehen wenn er nicht antwortet oder nicht mit sich reden lässt?
 
Zuletzt bearbeitet:
HI ! Also ich bin in diesem Forum zwar neu aber bei ebay könnte ich dir viel. weiterhelfen !

Also ist beim ersteigern dabei gestanden das du als verkäufer auf jegliche Garantie und gewärleistung verzichtest ?
Falls das nicht dabei gestanden ist , probier das mit ihn friedlich zu klären , sag ihm falls er die rechnung noch hat soll er sie dir schicken , dann kannst das handy einschicken und für die reperatur musst nichts zahlen .
Falls es keine rechnung gibt müsstest Ihn das handy zurückschicken und er muss es da einschicken lassen wo er es gekauft hat !
Sollte der verkäufer aber keine der methoden wollen , musst dich mit ebay in verbing setzen und ein bisschen druck machen und du musst ebay schreibm das du das geld zurückhaben willst .
Und falls noch fragen hast schreib mir einfach bin schon seit 3 jahren bei ebay ...


LG zany
 
Wenn er in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen hat, dass es ein Verkauf von Privat zu Privat ist und er somit Garantie und Rückgaberecht ausgeschlossen hat sieht's nicht so gut aus für dich. Da kannst du einzig und alleine an sein Gewissen appellieren.
 
DJZany schrieb:
falls er die rechnung noch hat soll er sie dir schicken , dann kannst das handy einschicken und für die reperatur musst nichts zahlen .


:rolleyes:

Was das schon wieder für ein Schwachsinn? Seit wann zahlt man den für eine Reperatur nichts, solange man die Rechnung hat? Wenn aufgrund des Alters keine Gewährleistung mehr besteht, dann muss er auch zahlen...

Zum Thema: Das Problem sollte sich durch neue Software lösen lassen. Schau mal bei Nokia, wo der nächste Service-Point in Deiner Nähe ist.
 
Da muss ich leider Steve Bee recht geben auch wenns *******e ist , aber sobald das dabei steht ist echt schwer was zu machen .
Da gibts nur freundlich reden und viel. ist der verkäufer dann so das er da was machen lässt !


liebe grüße und viel glück

Zany
 
Wenn Du das so meinst, dann schreib es auch mit dazu. Außerdem habe ich Dich nicht angefahren. Deine Aussage war falsch, ich habe sie korrigiert. Das eine Garantie besteht, ist bei dem Gerät sehr unwahrscheinlich und Nokia zeigt sich in Gewährleistungsfällen eher weniger kulant.
 
mit weniger kulant haste recht ! Bin selber schon eingefahren !

:)
 
wie gesagt, das ist die komplette Artikelbeschreibung:

"das handy hat nicht einen kratzer nur das nokia zeichen ist abgegangen von der schale sonst TIP TOP. mit ladekabel

viel spass beim bieten!"
----------------------------
mehr steht nicht dabei. ich hab ihm dann o.g. mail geschrieben und hoffe er nimmt es zurück. Software update machen zu lassen etc. hab ich keine Lust. Das Handy wurde als "TIP TOP" verkauft alles muss es funktionieren.
Wenn er auf meine Mails nicht antwortet, werde ich mich wohl mit ebay in verbindung setzten müssen.
 
Da das Handy offensichtlich gebraucht ist bzw. von einer Privatperson stammt, wirst du nicht viel machen können..
Wenn dieser Standartsatz bzgl. Auschluss von Gewährleistung etc. nicht dabei steht, würd ich mal bei ebay nachfragen wie das dann rechtlich aussieht.

Aber da das Handy ja noch funktioniert hat wie du es bekommen hast, wirst du wahrscheindlich auch da den Kürzeren ziehen..

Wieviel hast du denn dafür bezahlt?
echt ärgerlich, am besten als Bastlerhandy wieder verkaufen..

Gruß
 
der Gewährleistungssatz etc. war nicht dabei (ist von einem privatem Verkäufer).
Das Handy hat um die 100€ gekostet.
Ich wollt das eigentlich nur als so ne Art 2 Handy benutzen.
 
hab jetzt eine e-mail zurück bekommen:

kann nicht sein. bei mir lief es einwandfrei und sie haben mir noch eine gute bewertung gegeben also wars doch in ordnung das handy. bestimmt ist es ihnen runtergeflogen und nun hat es nen defekt und wolen es mir anhängen! nicht mit mir mein freund! nicht mit mir!
---------------------------------

Das mit der positiven bewertung stimmt. Die hab ich ihm gegeben weil es funktioniert het wie ich meine sim karte eingesetzt hab.
Aber es ist mir weder runtergefallen oder sonst was.
Zwischen den Zeilen lese ih schon raus das mit dem Handy was nicht gestimmt hat... sonst würde er sich nicht "so ausdrücken"...
 
renato granato :Wenn dieser Standartsatz bzgl. Auschluss von Gewährleistung etc. nicht dabei steht, würd ich mal bei ebay nachfragen wie das dann rechtlich aussieht.

schließ dich mal den an , aber war mir fast klar das der ebay sich so verhalten wir da war sicher was fail , aber ich würde mal sagen mach das was granato gesagt hat .
weil 100 € sind 100 €
 
- allein aufgrund des Umstandes, dass der Verkäufer als Privatperson gebrauchte Ware verkauft, kann man meines Wissens nicht auf einen Gewährleistungsauschluß schließen, ein solcher ist also nicht vereinbart
- Deine positive Bewertung hat deine Rechte wohl nicht eingeschränkt
- das heißt, es sieht nicht so schlecht für dich aus
- du müßtest nur beweisen, dass die Ware bei Gefahrübergang (d.h. hier Absenden der Ware) mangelhaft war
- ob dir das möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen; es besteht in der Tat die Möglichkeit, dass das Handy beim Transport oder bei dir zu Hause beschädigt wurde; wenn du unmittelbar nach dem Erhalt der Ware geltend machst, dass sie nicht funktioniert, müßte aber eigentlich der sog. Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass die Ware - sofern kein Transportschaden - vorliegt, bereits beschädigt abgesendet wurde; den Anscheinsbeweis müßte der Verkäufer entkräften
- nach meiner Ansicht steht Aussage gegen Aussage, könnte mir aber vorstellen, dass ein Richter deiner Version eher Glauben schenkt
- dafür wirst du aber wohl einen Anwalt brauchen
- vielleicht bringt der ebay Käuferschutz was
- Ebay wird kaum den Verkäufer zur Rücknahme zwingen können, das ist utopisch
 
Muss Junior recht geben. Dein größtes Problem ist die Beweislast. Versuche aber auch noch das über ebay zu lösen als auf einen Rechtsstreit zu setzen.
 
also wenn er es nicht druter geschrieben hat muss er 6 monate gewährleistung übernehmen.
und da es heißt in dubio pro reo muss er dir nachweisen das du es runtergeworfen hast.
und zwar durch deutlich beschädigungen oder ähnliches am gerät.

schreib ebay mal ne mail, die soltlen das bestätigen
die bewertung hat ja keine auswirkung auf die rechtliche lage.
damit schränkst du ja deine rechte nicht ein
ausserdem ist er ja ofensichtlich unfreundlich geworden...

greetz
 
nen mir mal bitte den usernamen von der netten person weil ich speicher die namen bei denen man besser nichts ersteigern sollte , da ich selber hin und wieder handy ersteigere !

lg zany
 

Neue Themen


Zurück
Oben