ebay mixer kauf: artikel nicht wie beschrieben - was nun?

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Aus der Rechnung geht aber hervor, dass der Mixer am 4.11.2008 für 309 Euro von einem Typen in Österreich erworben wurde, der anders heißt als er. Wie sollte ich nun weiter vorgehen?
Hast Du mal geprüft, ob die Seriennummer auf der Rechnung mit der Mixer-Seriennumer übereinstimmt?

Wenn ja, dann:

Dem Typ einen Brief schreiben, in dem eine Frist zur Rücknahme wegen Betruges ausgesprochen wird. Reagiert er innerhalb der Frist, ist es ok. Reagiert er nicht, würde ich ihn wegen Betruges anzeigen und zudem zum Anwalt gehen.

Es steht in der Auktion, dass der Mixer zwei Monate alt ist. Es steht nicht drin, dass er zwei Monate in Benutzung war. Somit darf der Mixer selber auch nur zwei Monate alt sein. Da die Rechnung aber von 2008 ist (sofern diese dem Mixer zugeordnet ist), würde ich mich hier betrogen vorkommen und auf Wandlung des Vertrages bestehen, da es sich nicht um die beschriebene, angebotene Ware handelt.
 
in der Rechnung von Thomann kann ich leider keine Seriennummer finden - lediglich eine "Artikelnummer", aber das is wohl eher etwas Thomann internes da sie nach nem ganz anderen Muster wie die Seriennummer des Mixers ist.

wenn ich das richtig verstehe kommt hier nicht nur arglistige Täuschung nach BGB sondern auch Betrug nach STGB zu anwendung?

nervig sowas ich will doch eg. nur mixen :X
 
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Hinweis: Dieser Post dient nur zum Hinweisen auf mögliche Rechtswege und nicht als Rechtsberatung von meiner Seite aus.


Geprüft wird lediglich der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sonderansprüche wie Schadensersatz wegen Verzugslieferung, Wertminderung aufgrund von Schlechterfüllung werde nicht geprüft da zu Komplex und meist nur durch Rechtsanwaltlichen / gerichtlichen Beistand durchzubringen.


Die Rechtsgrundlage für die Rückerstattung des Kaufpreises als Leistung nach § 433 II BGB besteht im Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung i.S.d. § 812 I BGB. Eine Leistung ging von Seiten des Käufers in Form des Kaufpreises nach §433 II BGB ein.

Der Herausgabeanspruch nach § 812 I BGB würde jedoch nur greifen wenn keine Leistung zu erbringen gewesen wäre.

Dies könnte der Fall sein wenn die Grundlage der Leistung (Kaufvertrag nach § 433) entfallen würde.

Denkbar wär dies durch Anfechtung des Kaufvertrags aufgrund von arglistiger Täuschung gem. § 123 ff BGB.

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.

Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

Kausalität zwischen Täuschungshandlung des privaten Verkäufers (falsche Artikelbeschreibung) ist kausal zum Irrtum des Käufers. Der Käufer hätte auf den Artikel nicht bis zum Zuschlag geboten, wäre er über die tatsächliche Beschaffenheit des Artikels informiert gewesen.

Eine Anfechtungserklärung müsste binnen der in §124 BGB angegeben Frist stattfinden um die Wirksamkeit der Willenserklärung des Käufers und mithin des Kaufvertrags nach § 433 BGB aufzulösen.

Mit Wegfall der Anspruchsgrundlage auf Zahlung des Kaufpreises nach § 433 II. Wurde der Kaufpreis ohne Anspruchsgrundlage entrichtet.

§812 BGB ist somit geltende Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug mit der Rücksendung des Artikels an den Verkäufer.



§ 123 I BGB
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.



§ 124 I,II BGB

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.


Herausgabeanspruch nach §812 I BGB

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
 
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Woah. Das Thema bearbeiten wir gerade in der Schule, hatten ein ähnliches Beispiel.

In dem Falle trifft wie der andy e-noize schon sagte § 123 I BGB.

Nur, ich denke dass du viel mehr Ausgeben würdest für die Herausgabe des Geldes als es dir Bringt.
 
hui danke für die antworten ;)
wie ist es mit den versandkosten, es ist ja immer nur von kaufpreis die rede? und den evt. anfallenden kosten für die rücksendung, falls er auf meine emails weiterhin nicht reagiert?
evt. schick ich ihm was per anschreiben, aber ob sich das lohnt da noch mehr geld und zeit zu investieren. naja wenn er sich nicht bald meldet erstatte ich eben anzeige :X
 
Verkäufer hat sich gemeldet. Er meinte er würde ihn zurücknehmen, denke das werde ich auch machen inzwischen weiß ich recht sicher was ich haben möchte:

Hallo sorry bin gerade umgezogen

50 euro willst du neee du hast den günstig genug bekommen

Das ding hat schleisslich mal 300 € gekostet
der mixer wurde 3 monate von mir benutzt und ich hab ihn aus einer studio auflösung original verpackt und nagelneu

hab die ebay auktion in der ich den mixer erworben habe schon mal für meinen anwalt und fürs gericht ausgedruckt da steht das selbe aber meinet wegen hol dir dein anwalt hab mit meinem schon gesprochen verballer ruhig dein geld von der kohle kannst du dir dann nen allen heath kaufen

ich bin rechtsschutzversichert und in dem fall kostet mich das gar nichts

also ich will ja nicht so sein ich fand den mixer für das geld echt bombe aber ich nehm ihn ausnahmsweise zurück schick ihn mir frei an meine neue adresse und du bekommst dein geld zurück

und das nächste mal bitte das kleingedruckte nicht überlesen hier nochmal ...das war ein privatverkauf und garantie und rücknahme sind ausgeschlossen ...mehr kann ich dir wirklich nicht entgegen kommen

sorry das du damit so unzufrieden bist ich nehm ihn gerne zurück
 
Laut seiner Beschreibung will er ERST den Mixer und DANN dir dein Geld zurück zahlen.

Mehr muss ich dazu nicht sagen oder? ;)
 
Laut seiner Beschreibung will er ERST den Mixer und DANN dir dein Geld zurück zahlen.

Mehr muss ich dazu nicht sagen oder? ;)

lese ich auch raus.
ich würde da jetzt vorsichtig sein..
danach hast du nämlich kein Geld und kein Mixer...!!
 
Ja so rum werd ich das natürlich nicht machen, ich hab ja auch erst bezahlt und dann den Mixer bekommen. Lustig auch wie er sich als barmherziger Samariter inszenieren möchte obwohl er rechtlich zur Rücknahme verpflichtet ist und ein weiteres mal zugibt, dass der Mixer keine zwei Monate alt war. Außerdem möchte ich das Porto für die Rücksendung.
 
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send doch auf einfach auf "Nachnahme" zurück.
ansonsten, nehme einen versicherten versand wo er dem empfang
bestätigen muß. sollte er das geld dann nicht zurücküberweisen
hast du wenigstens eine handhabe das er den mixer wieder hat.

desweiteren den schriftverkehr jetzt festhalten, wegen beweis etc.

ich denke jedoch das er das geld zurücküberweisen wird, mittlerweile
sollte er festgestellt haben das die sache doch etwas ernster ist.

mfg.
 
das is der normale gang bei rückgaben/rücknahmen. oder wartest du bei ner rückgabe im quelleshop auch erst drauf, dass du geld bekommst bevor du den artikel zurückgibst?

Ist was ganz anderes als ein Betrüger im ebay, oder meinste nich? ;)
 
ich bin rechtsschutzversichert und in dem fall kostet mich das gar nichts
Den Satz finde ich gut.

Soweit ich weiß, kommen die nur dann auf, wenn er Jemanden was anlastet oder das Gericht zu seinen Gunsten entscheidet. Sollte das Gericht zu Deinen Gunsten entscheiden, zahlt seine Versicherung gar nichts.

Außerdem finde ich es immer wieder erquickend, wie schnell manche doch mal eben Kontakt zum Anwalt aufnehmen, um solche Sachen abzuklären. Davon stimmt nämlich auch nur, wenn überhaupt, die Hälfte.

Außerdem druckt man sich Nichts für's Gericht aus. Das läuft eh über den Anwalt.

Da kann er ruhig mit der Ebayklausel kommen, von wegen keine Rücknahme und so. Wenn der Artikel nicht dem entspricht, was in der Beschreibung steht, dann hat man eine Recht auf Rückgabe des Artikels.

Hier ein Link zum Sinn und Unsinn von den Ausschlussklauseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte seine Anwaltsgeschichte für ein komplettes Märchen. Kein Anwalt der Welt könnte ihm raten bei der Beweislage nen Gerichtsprozess anzustreben, wenn er mir im Emailverkehr nochmal wiederholt bestätigt, dass der Mixer zu keinem Zeitpunkt seiner Beschreibung entsprach.
Lustig auch, dass er sagt er sei umgezogen und ich solle ihm den Mixer zuschicken, aber keine neue Adresse nennt.

Wie auch immer habe ihm nun folgende Mail verfasst, ich denke es ist rechtens ihm die Portoskosten in Rechnung zu stellen(?):

Hallo Patrick,
gut dann also Rückabwicklung. Ich gebe dir bis zum 15. Februar 2010 Zeit die 189,80€ zu überweisen. Sobald das Geld da ist schicke ich den Mixer(und alles was ich noch von dir bekommen habe) sofort los.

Hier meine Bankverbindung:

***

alternativ auch über paypal:***@gmail.com

Schönes Wochenende, Florian

PS: bei Rückfragen bin ich unter 0172 *** erreichbar.
 
Jetzt klopp dich mal nicht um die 4€ Porto, lass dir den Kaufpreis erstatten, schick ihm das Gerät zurück und fertig is.
 
Ich halte seine Anwaltsgeschichte für ein komplettes Märchen. Kein Anwalt der Welt könnte ihm raten bei der Beweislage nen Gerichtsprozess anzustreben, wenn er mir im Emailverkehr nochmal wiederholt bestätigt, dass der Mixer zu keinem Zeitpunkt seiner Beschreibung entsprach.
Lustig auch, dass er sagt er sei umgezogen und ich solle ihm den Mixer zuschicken, aber keine neue Adresse nennt.

Wie auch immer habe ihm nun folgende Mail verfasst, ich denke es ist rechtens ihm die Portoskosten in Rechnung zu stellen(?):
Ehrlich gesagt, würde ich die Korrespondenz nur noch über Briefverkehr abwickeln, damit man was in der Hand hat, Mail ist unsicher, persönliches Gespräch ebenso.
 
Ehrlich gesagt, würde ich die Korrespondenz nur noch über Briefverkehr abwickeln, damit man was in der Hand hat, Mail ist unsicher, persönliches Gespräch ebenso.

This ^^

Selbst Emails mit Digitaler Signatur sind leider immernoch nicht so aussagekräftig wie der normale Briefverkehr. Befolge Patrick's Rat und lass sämtliche weitere Kommunikation über den Briefverkehr abwickeln.

Ob der Verkäufer blufft oder nicht, ist erstmal irrelevant. Seine Reaktion zeigt aber recht Eindeutig dass er es trotz deiner Drohung darauf ankommen lassen wird.
 
Btw. Hast Du den nicht angezeigt?

Das wäre das erste, was ich nach seiner Uneinsichtigkeit getan hätte.
 
jau so hab ich das vermutlich auch vor. Anzeige erstatte ich nach meinen Prüfungen gerade bin ich zu beschäftigt damit überaus köstlich zu sein, ich denke mir halt wenn ich denen bei der Polizei erzähle, er redet zwar mit mir aber ich zeig ihn trotzdem an nehmen die das nicht so ernst. Darum wollte ich nun warten bis es endgültig gescheitert ist.
 
Hab ne Antwort bekommen:

jetzt komm ich dir schon entgegen und dann stellst du auch noch forderungen

also

Patrick R.
Adresse hier

Dann bekommst du dein Geld zurück

Was nun? Ich will ihm ungern einfach so den Mixer schicken, womöglich seh ich mein Geld dann nie wieder. Die Rechtslage dazu ist mir auch nicht ganz klar.
Nachnahme scheint auch keine Lösung wenn ers ablehnt bleib ich auf den Portokosten sitzen.
 
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ich würd mal sagen, jetzt musst du dich einfach entscheiden.
mein rat:

wenn du ighm das teil schickst, dann verpacke es unter zeugen. am besten mit fotos. bringe es mit den zeugen zur post und gebe als versichertes postpaket (oder gls, dpd, wasweissich) auf.
im fall der fälle hast du dann zumindest einen gewissen vorteil, wenn er behauptet, da waren nur die berühmten backsteine drinne.
speicher die mails (im gegensatz zur landläufigen meinung, können emails durchaus rechtsverbindlich sein), dokumentiere den zustand des mixer ausführlich (bilder mit beschreibung der fehler) speicher das ebayangebot.
wenn die kohle eine woche nach empfang des paketes (via trackingnummer - möglichst auch das dokumentieren) nicht auf deinem konto ist, setze schriftlich (einschreiben) eine frist. verstreicht die, erstatte anzeige und bemühe nen anwalt.

ich bin kein jurist, aber das ist das, was ich bei einem solchen betrag wohl tun würde.

wenn du auf "vorkasse" bestehst, wird das ganze wohl ne verwickelte sache. hat sich ebay mittlerweile geäusssert? hast nen anwalt bei der hand? wenn der typ sich querstellt, wirst du nen langen atem brauchen, um das ganze rückgängig zu machen.

solche erfahrungen (ähnliche habe auch ich vor ein paar jahren gemacht - damals hat eine schreiben eines befreundeten anwalts recht schnell abhilfe geschaffen) haben mich dazu gebracht, nichts teures und schon gar keine empfindliche elektronik mehr bei ebay zu kaufen. mittlerweile verzichte ich auf die möglichkeit eines schnäppchens und kaufe im laden. is schade, aber die welt ist halt schlecht.
 
Die Mails hab ich so gut es ging dokumentiert, dummerweise funktioniert der Kontakt mit diesem Freak nur über Facebook. Das is rechtlich nich sonderlich stabil, die wichtigen Fristsetzungsemails habe ich paralell natürlich immer auch per ebay mail verschickt. nen langen Atem hab ich :p

Anwalt habe ich notfalls bei der Hand aber den will ich wegen solcher Kleinigkeiten eigentlich nicht bemühen, da sein Stundenlohn im dreistelligen Bereich liegt(den muss ich natürlich nicht bezahlen, aber in der Zeit könnte der Gute ja auch arbeiten und sein Spezialgebiet sind soweit ich weiß ganz andere Geschichten)...das wäre dann doch etwas überdimensioniert.

Von Ebay habe ich leider noch nichts gehört.

Hab in meiner Wut nun nochmal eine Mail verfasst
...klang böser als geplant..nicht meine Art, mal schauen welche Wirkung es zeigt, naja dann halt notfalls doch den offiziellen Weg...

Ich werde schon noch weiter gebraucht Electronica kaufen aber nur wenn mir der Verkäufer absolut einwandfrei erscheint.

Hallo Patrick,
So hab nochmal mit meiner Rechtsberatung gesprochen, Nachnahme kommt doch nicht in Frage. Dein sogennantes Entgegenkommen ist nichts weiter als deine Pflicht. Die Frist ist gesetzt.
Wenn du sie nicht einhältst müssen wir eben auf dem offiziellen Weg weiter machen. Dein Anwalt hat dir sicherlich auch gesagt, dass deine Rechtsschutzversicherung sich mit größter Wahrscheinlichkeit in diesem Fall nicht für Dich zuständig fühlen wird. Du kannst Dich ja gerne nochmal bei ihm erkundigen.

Vielleicht sollten wir nur noch über gerichtliche Mahnbescheide miteinander kommunzieren, das kostet Dich dann nochmal 25-30 Euro pro Bescheid. Also wer sich nen Allen & Heath kaufen kann sind dann wohl bestenfalls die Anwälte, aber das führt vom Thema weg.
Naja an mir hat das dann sicherlich nicht gelegen. Wenn Du mir nicht vertraust kannst kannst Du Dich gerne um ein Treuhandverfahren kümmern. Mir reichts nun.

Schönen Abend, Florian
 
Er stellt sich ja gar nicht quer, will halt nur erst den Mischer wieder haben um nicht beschissen zu werden. ,-)
Anders rum kann man das nämlich auch spielen, stell dich mal auf den Rechtsweg ein.
 
Darum habe ich ihm ja angeboten sich um ein Treuhandverfahren zu kümmern, wenn er meinen Paypal Vorschlag nicht akzeptiert ^^
 
Habe mir Ende Dezember einen Vestax VMC 004 XL bei ebay gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...858663&ssPageName=STRK:MEWAX:IT#ht_907wt_1161

Leider gab es Paypal nicht als Zahlungsmöglichkeit also habe ich am 27. sofort das Geld überwiesen. Heute nach über zwei Wochen kam endlich das Paket an.
Da zwischen dem Käufer und mir null Kommunikation möglich war(habe auf verschiedenen Wegen versucht ihn zu erreichen), habe ich schon ebay verständigt, da ich nicht dran geglaubt habe er würde überhaupt noch liefern.

Im Paket war ein Netzteil das einfach schlampig hinzugestopft war und der Mixer. Optisch scheint alles in gutem Zustand, wie es technisch aussieht weiß ich erst heute Abend.

Laut seiner Ebay Auktion ist der Mixer zwei Monate alt und er hat vor 2 Monaten, das wäre ja also im Oktober 2009 319 Euro beim großen T dafür bezahlt. Aus der Rechnung geht aber hervor, dass der Mixer am 4.11.2008 für 309 Euro von einem Typen in Österreich erworben wurde, der anders heißt als er. Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Falls der Mixer gut funktioniert würde ich ihn dennoch ganz gerne behalten, habe ich Anspruch auf Wertminderung oder so? Wenn ich mich richtig an meine Schulzeit erinnere, ist hier ja der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt?
Ich hatte mir überlegt dem Typ anzubieten mir 50 Euro zurückzuerstatten für die lange Wartezeit(musste ne kleine Party absagen) und die verkürzte Garantie. Ist der Betrag angemessen? Ich vermute aber eh nicht, dass er darauf eingeht.

Danke für eure Hilfe, Florian

HALLO musste auch feststellen das bei Ebay immer mehr Betrüger unterwegs sind.Klar kommt drauf an was du bezahlt hast,doch gelogen hat er trotzdem,da kannst du auf jeden Fall etwas fordern.
Ich kenne das selbst,warte noch auf zwei turntables und einen DJM 400 Mixer,am 8 Januar bezahlt,keine Ware keine Kommunikation.
Ich werde zum Anwalt gehen müssen.
Als Tip:forder die Kontaktdaten bei Ebay dann versuch Ihn zu erreichen,telefon und Mail.Sollte nicht passieren,setze Ihm schriftlich eine Frist von 5 Tagen,ZB ,und was du von Ihm möchtest(50 Euro oder so),und teile Ihm mit das du ansonsten einen Anwalt einschaltest.
Drucke alles AUS WAS du hast,auch die mail mit der Frist und Forderung,so hast du was in der Hand und nimm es mit zum Anwalt.
Besser wäre natürlich Ihr könntet euch so einigen.
Schon aus Prinzip muss man solchen gaunereien entgegen steuern.
Viel Glück
 
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