Eigener DJ-MIX auf USB-Stick verkaufen

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gracelora

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Hallo,

ich habe neulich eine Anfrage von zwei Gastronomiebetriebe bekommen ihnen ein Angebot für einen 8-Stunden-Mix für 7 Tage zu machen (ich trete unregelmäßig als DJ auf den man speziell zu bestimmten Musik-Themen bucht).

Die Mixe sollen auf als MP3 auf einen USB-Stick kommen die dann in den beiden Läden den ganzen Tag läuft. Jeden Tag dann ein anderer MIX. Das ganze soll jeden Monat aktualisiert werden.

Wie sieht in diese Falle die rechtliche Lage für so etwas aus? Ist das möglich?

In der Vergangenheit haben die Veranstalter wenn ich aufgelegt habe den Set mitgeschnitten, den sie dann immer wieder haben laufen lassen. Es gibt inzwischen auch diverse Unternehmen die so etwas anbieten. Allerdings wollen die beiden Gastronomiebetreiber eben die sehr individuellen Mixe nur von mir haben.

Für sachliche Antworten bin ich euch sehr dankbar da die ganze Sache in den Startlöcher steht.

Viele Grüße, Gracelora
 
Ist illegal weil nicht genehmigte Werkbearbeitung, Finger weg.

Wäre von der Gesetzteslage nichts anderes als das was DJ-Deep exzessiv betrfieben hat und der ist jetzt vorbestraft.
 
wär nett zu wissen wo man sowas nach guggen kann google sagt da nex??

danke im voraus
deejayredoo
 
gib ma urheberrecht bei google ein...
 
Ist illegal weil nicht genehmigte Werkbearbeitung, Finger weg.

Wäre von der Gesetzteslage nichts anderes als das was DJ-Deep exzessiv betrfieben hat und der ist jetzt vorbestraft.


Hi,

das bedeutet ich müßte eine Lizenzierung einholen? Wie macht das denn dann PaulV.Dyk mit seinen Mixen die als CD angeboten werden? Er Mixt ab und jemand nimmt auf und bringt es heraus.

VG, Gracelora
 
Hi,

das bedeutet ich müßte eine Lizenzierung einholen? Wie macht das denn dann PaulV.Dyk mit seinen Mixen die als CD angeboten werden? Er Mixt ab und jemand nimmt auf und bringt es heraus.

VG, Gracelora

1. nächstes mal bitte alles in einen post packen

2. rofl. wenn du glaubst, das dass so einfach ist, dann mach das. aber bitte vorher viel, viel geld verdienen, um die vielen schadenersatzansprüche durch urheberechtsverletzung der einzelenen, in dem mix enthaltenen künstler, bzw. deren juristischen vertreter, begleichen zu können.

lizensierung: ja, natürlich - von jedem der im mix enthaltenen künstler, um deren track für gewerbl., nicht private zwecke nutzen zu dürfen.

beschäftige du dich dann auch erstmal mit dem urheberrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Well, ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, darum alle Angaben ohne Gewähr.

PvD-Mix-CD: Bei Mix-CDs wird im Vorfeld versucht, die gewünschte Trackliste zu lizensieren, dann wird erst gemixt, dann verkauft. Wenn es um einen Live-Mittschnitt geht, der dann als CD verkauft werden soll, geht das ebenso. Da die Lizensierung wesentlich einfacher geht, wenn man nur eigene Tracks oder Tracks befreundeter Künstler auf dem eigenen Label spielt, sehen die meisten Tracklisten der CDs (oder der Grossraves) dementsprechend nach Freundschaftspolitik aus. Zumal jeder Airplay mit Trackliste wieder ein paar Cents GEMA für die Freunde einspielt, ganz zu schweigen vom Promo-Effekt.

Mix auf USB-Stick "verkaufen": Mag sein, dass ich mich jetzt etwas aus dem Fenster herauslehne, aber ich sehe eigentlich keinen Unterschied zwischen einem einmaligen 8Stunden Live-Mix gegen Bezahlung in einer Bar und einem 8Stunden USB-Mix. Im Notfall sagt man eben, der DJ sei krank geworden und hat deshalb die USB-Lösung gefunden. Es geht im Grunde genommen darum, dass die entsprechenden Gebühren vom Betreiber an die GEMA abgeführt werden und die Tracks, bzw die Mixe, nicht weiterverkauft werden.

Viele Gastro-Lösungen bieten die Tracks auf eine Art Leasing-System an, d.h. die Tracks gehen nicht in das Eigentum des Ladens über. Dafür ist der Preis günstiger, man ist immer mit den aktuellen Hits versorgt und hat vorgefertigte Playlisten. Allerdings weiss ich nicht, wie genau diese Tracks irgendwo "lizensiert" sind.

Der grosse Unterschied zwischen Mix-CD verkaufen an eine breite Masse und eine Dienstleistung an eine Bar erbringen ist ein Betrag von mehreren tausend Euros und eine wesentlich grössere Kundschaft.

Ich würde es einfach machen, vorrausgesetzt, Du hast für Deine Musik bezahlt, der / die Betreiber geben den Mix nicht weiter (mit oder ohne Bezahlung) und der / die Betreiber führen ansonsten brav alle ihre Gebühren ab. Zur Not schriftlich geben lassen, dass Du als DJ dort angestellt bist und falls Du verhindert sein solltest, Dir eben Ersatz in Form eines DJ-Mixes beschaffen kannst. ;)
Man muss ja nicht alles übermässig kompliziert machen.

Meine Meinung. :)

Cheerio
 
Well, ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, darum alle Angaben ohne Gewähr.


Viele Gastro-Lösungen bieten die Tracks auf eine Art Leasing-System an, d.h. die Tracks gehen nicht in das Eigentum des Ladens über. Dafür ist der Preis günstiger, man ist immer mit den aktuellen Hits versorgt und hat vorgefertigte Playlisten. Allerdings weiss ich nicht, wie genau diese Tracks irgendwo "lizensiert" sind.

Gutes Beispiel. Die Tracks müßen mit einem Rahmenvertag mit der GVL lizensiert werden und kopiergeschützt angeboten werden. Also nix MP3. Dazu dürfen sie nur zur "Hintergrundbeschallung" verwendet werden.
 
So etwas in der Art dachte ich mir schon, aber bevor ich jetzt wirklich in's Blaue reinrate und Unfug erzähle...
Ein Rahmenvertrag macht Sinn, denn es geht ja nicht nur um eine Bar, sondern um möglichst viele Bars.

Wie definiert sich eigentlich "Hintergrundbeschallung"? 90 dB? :D
 
Ich würde schätzen, dass man mit dem USB-Stick keinen Rave machen sollteo_O, also die Musik irgendwie verworren im Hintergrund rumplätschert, wie es in Bars nunmal der Fall ist und nicht zum tanzen einlädt.
 
Naja ich würde einfach den USB Stick verkaufen und dann vergessen den vorher zu formatieren.
 
für dich als DJ würde ich es so halten wie tossit erklärte.
also die 8h mp3 anstelle des gigs, wobei ich mir dann schriftlich geben lassen würde, dass die mp3 nur einmalig verwendet wird.
denn wenn sie nen gig mitschneiden, wärst du aktiv nicht daran beteiligt.
wenn du die mp3 rausgibts, bist du urheber dieser nicht genehmigten kopie

ist egal, solange die das löschen.
aber wenn es halt doch im internet landen sollte und doch mal jemand vor der türe steht...

aber sobald ihr diese art von vertrag habt, ist es an denen, zu klären, welche art von lizenz sie nehmen müssen.
aber da sie nur interessiert sind an deinen mixen nehme ich mal an, es sind onkel und tante von dir oder so ähnlich und haben sonst keine erfahrung damit (sonst würdest du ja nicht fragen).

aber um genaues zu erfahren, kannst du auch direkt bei der gema anrufen.
die beissen auch nicht.
 

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