equipment vom Mischer kaputt und nun?

Illvibe

Illvibe

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Hallo Leute.
Da ich nicht nur auflege sondern auch Schlagzeug spiele (unter Anderem), habe ich nun eine rechtliche Frage:
Wir hatten letztens einen Auftritt, wo ich Schlagzeug gespielt habe. Während des Auftritts habe ich aus versehen anstatt auf die Snare, auf den Mikrofon (der die Snare abnahm) draufgehauen.
Somit ist das Mikrofon kaputt gegangen.

Nun die Problematik:
Der Mikro gehört einen Menschen, der nebenberuflich (In dem Fall hat er 300 € gekriegt) auf Konzerten alle Instrumente mit seinen Mikros abnimmt und zusammen mischt (Trivial ausgedrückt „Der Mischer“).
Müsste er eigentlich nicht für einen solchen Fall versichert sein?
Kann er nun von mir Geld (Bar) verlangen?
Ich habe kein Problem damit ihm das Geld zu geben, aber ich lasse mich nur ungern (auf gut Deutsch gesagt) verarschen.

Aus diesem Grund würde ich gern eure Meinung hören. Vielleicht ist euch ja so was (im weitem sinne) beim auflegen passiert (Evt. Mikro durchgeknallt weil ihr irgendwas zu laut aufgedreht habt etc usw.).
 
Nur mal aus Interesse, mit was für mics wurde die batterie abgenommen bzw. wie hast die Hütte geprügelt das da überhaupt was passieren konnte!?

(Hab selbst jahrelang drums gezockt, deswegen wundert mich das ein wenig) ;)
 
:D:D:D. Das war ein sehr, sehr ,sehr eigenartiges Mikro. Der war auf die Snare geklemmt und sah aus wie (völlig banal formuliert) ein Wasserhahn. :D
 
...und du hast den "Hahn" aus versehen mit nem Stick traktiert und jetzt soll des platt sein!?

Also normalerweise wird ne Snare doch von unten abgenommen wegen dem Teppich und so(!?)

(Sorry für den Thread-hijack, interessiert mich aber wirklich aus o.g Gründen *g*)
 
Also bei einem Equipmentverleih ist es üblich, dass das Equipment nicht versichert ist. Ich kenne es zumindest nicht anders. Derjenige, der ausleiht zahlt wenn etwas kaputt geht. Wenn der Ausleiher den Krempel versichern will, muss er sich selbst drum kümmern.

Im Prinzip dürfte es hier ja ähnlich sein, er leiht euch quasi seine Anlage aus und betreut sie dann auch selbst.

Kannst ja mal versuchen das ganze über deine Haftpflicht laufen zu lassen, falls vorhanden.

Wäre ja auch irgendwie merkwürdig, dass ER sich versichert für den Fall dass DU was kaputt machst.
Schließlich kosten solche Versicherungen auch Geld und der Selbstanteil ist meistens recht hoch.
 
Er hat es doch an deinem Schlagzeug drangebaut, also ist er selber dafür zuständig.
Oder wolltest Du unbedingt, dass er da ein Mic dranklemmt?
 
Kannst du das dann nicht über deine Haftpflichtversicherung abwickeln? Die ist doch normalerweise für so einen Fall da.
 
Irgendjemand wollte ja das der "Mischer" kommt und seine Mics installiert. Mit diesem jemand ist der "Mischer" ein Mietvertrag eingegangen.
Nun wurde eine Mietsache beschädigt und der "Mischer" kann gemäß §535 I S.2 BGB i.V.m. §280 I 1 BGB Schadensersatz verlangen.

Ob nun der Vertragschließende du oder jemand anderes war ist letztenendes egal, da er auch wieder auf dich zurückgreifen wird (in der Regel) weil du der Verursacher bist.
 
Ganz so einfach ist das nicht.
Wenn Jemand meint, er müsse an meinem Equipment etwas anbauen, dann ist es seine Sache. Dann muss er auch damit rechnen, dass mal etwas kaputt geht.

Noch eine andere Sache:
Wenn er wirklich meint, mich deswegen belangen zu wollen, dann würde ich ihn wegen Steuerhinterziehung und wegen Mißbrauchs eines Titels anzeigen.
Denn 1. glaube ich kaum, dass die 300,-Euro mit Rechnung sind und 2. darf ich eine Dienstleistung als Tontechniker nur ausüben, wenn ich eine entsprechende Ausbildung habe. Denn der Beruf Tontechniker ist in Deutschland geschützt und darf gegen Entgelt nur von Personen ausgeführt werden, die eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Das könnte es sich dann überlegen.
 
Zu. 1:

Das kann ich auch nicht sagen, weiß nicht was für ein Mic es ist.

Zu.2:

Es steht ja nirgends das er sich als Toningenieur ausgegeben hat und diese Tätigkeit des "Mischers" entgeltlich erfolgte. Da bräuchte man ja einen extra Dienstleistungsvertrag.


Wenn man nicht darauf besteht das die Mics entfernt werden dann stimmt man doch konkludent zu, dass sie dran bleiben sollen. Und selbst wenn nicht, dann kann ich keine andere Sache zerstören/beschädigen und mich damit rausreden "ich wollte das doch gar nicht hier haben". Dann gehts nämlich rüber in die deliktische Haftung (§823f.BGB)
 
Es steht ja nirgends das er sich als Toningenieur ausgegeben hat und diese Tätigkeit des "Mischers" entgeltlich erfolgte. Da bräuchte man ja einen extra Dienstleistungsvertrag.

Nun die Problematik:
Der Mikro gehört einen Menschen, der nebenberuflich (In dem Fall hat er 300 € gekriegt) auf Konzerten alle Instrumente mit seinen Mikros abnimmt und zusammen mischt.

Hat er nicht??
Das ist doch ganz klar eine Dienstleistung, oder?
 
Ja eine Handlung haben wir ganz klar, aber sie kann ja auch unentgeltlich sein (vll. weit hergeholt) ;)

Also wenn der TE schreibt er arbeitet "nebenberuflich" als Mischer, dann gehe ich davon aus, dass er zumindest ein Gewerbe angemeldet hat oder er es nur 5 mal im Jahr macht.
Ich bin auf keinen Fall der Meinung, dass er hier einen Titel missbraucht. Schließlich kann und darf jeder Mics anschließen und nach seinem Geschmack abmischen. Erst wenn er dem Auftraggeber gegenüber behauptet er habe eine tontechnische Ausbildung usw. erregt er einen Irrtum über seine tatsächliche Ausbildung.

Aber ohne Gewerbeanmeldung und einer gewissen Regelmässigkeit seiner Nebentätigkeit hat er schon ein Problem.
 
Ja eine Handlung haben wir ganz klar, aber sie kann ja auch unentgeltlich sein (vll. weit hergeholt) ;)

Er hat in diesem Fall doch 300,-Euro dafür bekommen.

Außerdem kann man auf so eine Sache kein Gewerbe anmelden, da man in diesem Fall den Titel missbraucht. Oder man hat einen Angestellten, der Tontechniker ist.
Er könnte höchstens ein Gewerbe für Equipmentverleih haben. Das habe ich nämlich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute.
Da ich nicht nur auflege sondern auch Schlagzeug spiele (unter Anderem), habe ich nun eine rechtliche Frage:
Wir hatten letztens einen Auftritt, wo ich Schlagzeug gespielt habe. Während des Auftritts habe ich aus versehen anstatt auf die Snare, auf den Mikrofon (der die Snare abnahm) draufgehauen.
Somit ist das Mikrofon kaputt gegangen.

Nun die Problematik:
Der Mikro gehört einen Menschen, der nebenberuflich (In dem Fall hat er 300 € gekriegt) auf Konzerten alle Instrumente mit seinen Mikros abnimmt und zusammen mischt (Trivial ausgedrückt „Der Mischer“).
Müsste er eigentlich nicht für einen solchen Fall versichert sein?
Kann er nun von mir Geld (Bar) verlangen?
Ich habe kein Problem damit ihm das Geld zu geben, aber ich lasse mich nur ungern (auf gut Deutsch gesagt) verarschen.

Aus diesem Grund würde ich gern eure Meinung hören. Vielleicht ist euch ja so was (im weitem sinne) beim auflegen passiert (Evt. Mikro durchgeknallt weil ihr irgendwas zu laut aufgedreht habt etc usw.).


Warum meldest Du den Vorfall nicht einfach Deiner Haftpflichtversicherung.
Sollen die doch prüfen, ob Du haftpflichtig bist.

1.) Sollte die Versicherung zu dem Ergebnis kommen, dass dies der Fall ist: Gut!


2.)
a) Sollte die Versicherung zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist: Auch Gut!

b) Sollte der "Mikrofonmensch" anderer Meinung sein, wird er sich wider bei Dir melden. In diesem Fall: Leite den Schriftverkehr einfach wieder an Deine Versicherung weiter mit Bitte um Prüfung der Eintrittspflicht.
 
Für mich liest es sich so, dass er für die Mikros und für's Abmischen die 300,-Euro bekam. Nur für die Mics wäre etwas teuer.

Die Lösung von James T ist allerdings auch gut. Dann hat man erstmal mit der Haftungsfrage nix am Hut.
 
Für mich liest es sich so, dass er für die Mikros und für's Abmischen die 300,-Euro bekam. Nur für die Mics wäre etwas teuer.

Ja ich denk er hatte ja noch mehr Mics und Equipment am Start, aber das soll der TE erklären wenn er nich die Lösung von James annnimmt :)

Die Lösung von James T ist allerdings auch gut. Dann hat man erstmal mit der Haftungsfrage nix am Hut.

geeeenau ;)
 
Hallo an alle. Schon mal einen sehr großen Dank an euch (ich meine für die Antworten)
Also wie gesagt, normalerweise hätte ich garkein Problem ihm sein Mikro zu ersetzen. Aber das komische an der ganzen Sache ist, dass er meinte ich solle der Versicherung sagen, dass ich drauf getreten wäre, da die Versicherung sonst nicht zahlt wenn ich sage, die sind beim spielen kaputt gegangen.
Er hat für sein equipment und für das Abmischen 300€ bekommen.

Wenn ich also meine Versicherung nicht betrügen will und die Wahrheit sage und die Versicherung sagt: "Nein in diesem fall zahlen wir nichts" muss ich das dann aus eigener Tasche zahlen?
 
Ich würde der Versicherung die Wahrheit sagen, vermutlich wird sie aber nicht zahlen, denn derjenige sollte normalerweise für solche Fälle selber versichert sein. Ist er es nicht, dann hat er halt mal Pech gehabt und zahlt sein Mikro selber. Er wird nicht selber gegen so etwas versichert sein, denn sonst hätte er Dir nicht so einen Schmuh von wegen "draufgetreten" erzählt.
 
Ob die Vesricherung zahlen muss? ....Kommt drauf an....

Denkbar wäre z.B. folgendes:

Wenn Du Berufsmusiker bist, kann es sein, dass die Versicherung für Schäden, die in Ausübung des Berufes (also beim Schlagzeugern) verursacht werden, icht eintritt. (Check mal Deinen Versicherungsvertrag).

Schäden, die mit der Ausübung des Berufes nur in einem mittelbaren Zusammenhang stehen (nach Ende des Auftritts aufs Mikro getreten), könnten könnten dagegen vom Versicherungsumfang gedeckt sein.


Ob der "Mikro-Mann" für seinen Job Geld bekommen hat, ist m.E. übrigens unerheblich.
Entscheidend ist, dass Du wohl fahrlässig (= Sorgfaltspflichtverletzung) das Eigentum eines Dritten beschädigt hast.
Damit bist Du grundsätzlich erstmal zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet.

Diese Ersatzpflicht wird aber ggf. durch ein eventuelles Mitverschulden des "Mikro-Mannes" gemindert (z.B., wenn dieser das Mikro an einer offensichtlich gefährlichen Stelle platziert hat und er das Mikro "sehenden Auges" der Gefahr ausgesetzt hat, beim Spielen getroffen zu werden).
 
Also ich bin kein Berufsmusiker. Betreibe alles nur als Hobby.

Jetzt bin ich ein bischen verwirrt. Ich würde genau so denken wie StachO, aber was james t. gesagt hat, klingt in meinem Ohren auch sehr logisch. Was mich nun stutzig macht, es ist ja kein Mikro von einem Freund etc. sondern von einem, der es nebenberuflich betreibt und auch nicht nur 5 mal im Jahr, sondern jede Woche 2 oder 3 mal (Nach seinen Aussagen).
 
Was mich nun stutzig macht, es ist ja kein Mikro von einem Freund etc. sondern von einem, der es nebenberuflich betreibt und auch nicht nur 5 mal im Jahr, sondern jede Woche 2 oder 3 mal (Nach seinen Aussagen).

Wenn er dann nicht gegen solche Sachen versichert ist, dann ist es sein Pech.

Stell Dir mal vor, da kippt mal eine Box um und verletzt Jemanden? Die Krankenkasse des Verletzten reißt ihm dem Hintern auf. Das darf er alles schön bezahlen. ...und wird wahrscheinlich nie mehr froh. Genau aus solchen Gründen versichert man sich gegen so etwas.

Meine Meinung: Da hat der "Mischer" bis jetzt Glück gehabt, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

Noch ein Denkanstoß:
Stell Dir mal vor, er hätte unter Deinem Drummerstuhl ein Kabel mit Netzspannung verlegt. Das Kabel wäre durchgescheuert, und Du würdest mit Herzrhythmusstörungen im Krankenhaus liegen. Sollst Du dann sein Kabel bezahlen? Der Typ macht sich ja lächerlich.

Ich würde da nix zahlen. Es passiert immer mal was, das Risiko geht der "Mischer" eben ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das werde ich glaube ich auch machen. Bevor ich die Kreditgesellschaften anlüge und sie dahinter kommen und ich noch eine Anzeige bekomme, lass ich es lieber. Oder was sagt ihr dazu?
 
Mikrofone wie Sennheiser Evolution E 604 haben Rim-Klemmen & sind aus Glasfiber, eigentlich unwahrscheinlich, daß diese kaputtgehen ;)

http://www.sennheiser.com/sennheiser/icm.nsf/root/04519

Ähnliches gibt es auch von Beyerdynamic.

Leider haftet eine Privathaftpflicht nicht bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen.

Wir haben auch eine Equipmentversicherung, die zahlt aber auch nicht bei grober Fahrlässigkeit.

Natürlich wird bei einem Drumset auch das gesamte Schlagzeug abgenommen wie 2 x Overhead für Becken-Cymbals, Baßdrum, Snare sowie Toms & Hihat.
 
Wenn er dann nicht gegen solche Sachen versichert ist, dann ist es sein Pech.

Stell Dir mal vor, da kippt mal eine Box um und verletzt Jemanden? Die Krankenkasse des Verletzten reißt ihm dem Hintern auf. Das darf er alles schön bezahlen. ...und wird wahrscheinlich nie mehr froh. Genau aus solchen Gründen versichert man sich gegen so etwas.

Meine Meinung: Da hat der "Mischer" bis jetzt Glück gehabt, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

Noch ein Denkanstoß:
Stell Dir mal vor, er hätte unter Deinem Drummerstuhl ein Kabel mit Netzspannung verlegt. Das Kabel wäre durchgescheuert, und Du würdest mit Herzrhythmusstörungen im Krankenhaus liegen. Sollst Du dann sein Kabel bezahlen? Der Typ macht sich ja lächerlich.

Ich würde da nix zahlen. Es passiert immer mal was, das Risiko geht der "Mischer" eben ein.

Moment mal....

Jemand kommt, und beschädigt (weil er grad nicht aufpasst) das vom "Mischer" installierte Equipment (egal, ob Mikro, Boxen, Kabel oder sonstwas). Dann soll der "Mischer" den Schaden selbst tragen bzw. seine Versicherung bemühen?
Nein - Das kann ja wohl nicht sein!

Hier ist der Verursacher schadensersatzpflichtig!

Das wäre ja sonst genauso, wie, wenn Dir jemand in deinen geparkten Wagern fährt und nachher sagt: "Wickel' das doch über deine Vollkaskoversicherung ab".
 

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