Erste öffentliche Gigs (GEMA, Gewerbe)

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Hey liebe Community,

ich möchte zeitnah den Schritt wagen, erste öffentliche Gigs in Clubs zu spielen. Ich bin 20 und Mathestudent, habe demnach kein eigenes Einkommen, hatte auch nie welches und habe auch keine Erfahrung mit Steuern und Gewerbe usw.. Ich würde gerne anfangs ohne Bezahlung in Clubs spielen, weil es mir eigentlich nur um den Spaß geht und darum, anderen einen tollen Abend zu bescheren. Ist das überhaupt möglich, dass ich ohne Gage in Clubs spiele? Wenn ja, muss ich da überhaupt ein Gewerbe anmelden? Ich bekomme ja schließlich kein Geld dafür..
Bezüglich der GEMA habe ich herausgefunden, dass ich eine DJ-Lizenz für 59€ pro Jahr für 500 Lieder erwerben kann, die ich dann lizensiert nutzen darf. Wann gelten Lieder denn als lizensiert? Und wie verhält sich das mit Liedern von Soundcloud, die andere Produzenten frei zur Verfügung stellen und die man nicht bspw. über Beatport kaufen kann? Gilt dafür eine Sonderregelung?

So, spinnen wir das nun einmal ein bisschen weiter. Falls ich Anklang finde, und ich mehr und mehr Gigs bekommen würde, würde ich schon über Bezahlung nachdenken. Ich habe gelesen, dass man bei unter 450€ pro Monat kein Gewerbe anmelden muss. Allerdings gilt das nur, wenn ich in EINEM Club angestellt bin, und eben nur dort spielen darf, richtig? Was ist aber, wenn ich unter 450€ im Monat bin, aber in verschiedenen Clubs auflegen möchte? Müsste ich dafür dann ein Gewerbe anmelden? Bzw. was hätte denn den wenigsten Aufwand und wäre für mich am einfachsten? Ich würde halt ungerne den Spaß daran verlieren, nur weil ich in Papierkram versinke, obwohl die Bezahlung nicht der Hauptfaktor ist, warum ich das ganze mache.
Insgesamt sind die beiden Sachen (GEMA, Gewerbe) die einzigen beiden rechtlichen Faktoren, die ich im Internet gefunden habe, die man beachten muss. Falls ich da falsch liege, korrigiert mich bitte. :D

Ich bedanke mich schonmal bei allen, die das lesen und mir helfen möchten.
Ich wünsche euch noch einen schönen Abend. :)
MfG, Kay
 
Etwas komplexer ist es schon.
Bei der GEMA muss man unterschieden zwischen den Wiedergaberechten und den Vervielfältigungsrechten.
Das eine muss in deinem Fall der Club übernehmen, falls du keine gekauften Tracks verwendest musst du dich allerdings um die Rechte an deinen Kopien selbst bemühen.
In der Theorie ist das übrigens ganz kritisch wenn du mit USB-Sticks spielst die du immer pro Gig mit den passenden Tracks füllst.

Den Pauschaltarif kann ich übrigens nicht empfehlen weil das vom Ansatz her Quatsch ist. Warum checked das nie jemand?
Du zahlst ein Volumen was in einer begrenzten Zeit verbraucht werden muss. Wie beim Handy. Dein ungenutztes Datenvolumen verfällt am Ende des Abrechnungszeitraumes.
Kommst du in dem selben Jahr über die 500 Kopien musst du die ja dann auch wieder zusätzlich zahlen, also "Speed On" um im Handy-Vergleich zu bleiben.
Wirst du denn sicher jedes Jahr 500 Kopien von GEMA-Werken anfertigen?
Nein? Dann würde ich dir immer nur einmalige Abgeltungen empfehlen und kein "Abo".
Das wäre dann wie eine 10er Karte und wenn diese verbraucht ist erst dann wird eine neue gekauft und wenn das erst nach drei Jahren ist, dann hat sie eben drei Jahre gehalten.
Konkret würdest du also mit den 500 Kopien für einmalig 59€ drei Jahre auskommen. Beim Jahresabo wärst du für die gleiche "Leistung" schon 177€ los. Warum das freiwillig machen???
Leider hat die GEMA ihre zwei FAQs zu dem Tarif von ihrer Seite genommen, aber auch da waren einige wichtige Punkte noch immer nicht richtig festgelegt.
Stichwort: "Ausschneiden" und "Verschieben".
Prinzipiell brauchst du aber keine Kopie abzugelten, wenn du einen "Originaltonträger" hast.
Dieser wäre z.B. eine Schallplatte, Kassette oder CD. Ja ich weiß, die GEMA ist sehr modern, aber das ist die Denkweise.
Kaufst du einen digitalen Track in einem entsprechenden Shop und lädst diesen runter ist das Medium wo der Download hingegangen ist der "Originaltonträger".
Solange der Track dann nicht weiter !kopiert! wird (z.B. auf einen USB-Stick) ist alles gut und keine Gebühr fällig.
Erlaubt der Shop beim Kauf nicht nur einen sondern mehrere Downloads, so kannst du auch mehrere "Originaltonträger" erstellen indem du die möglichen Downloads auf mehrere Medien verteilst.

Für den Einstieg würdest du sowieso erstmal ein "Backup" lizensieren. Also alles was du an Kopien bis zum Stichtag hast einmalig für den Start gesamt und pauschal.

Nicht vergessen, die GVL musst du auch noch abgelten, das ist im Grunde das gleiche wie die GEMA, nur dass die kaum einer kennt.
Mit etwas Glück haben die sich aber (seit 2013) noch immer nicht zu den Kopien geäußert was sie haben wollen.
Ich tippe aber darauf, dass sie wenn sie sich dann mal entschieden bei der GEMA nachschauen lassen, wer alles Kopien gezahlt hat und dann bei denjenigen gleich nochmal anklopfen...

Das andere was du ansprichst ist ein Minijob (wie fast jeder anderer Studi-Job auch). Klar kannst du dich anstellen lassen und bist dann eben auch über den Club beschäftigt.
Hier macht es keinen Unterschied, ob du hinter der Theke stehst, an der Abendkasse sitzt oder eben auflegst.
Du arbeitest Zeit für Geld.
Das wäre eine für dich relativ einfache Möglichkeit legal Geld mit dem Auflegen zu verdienen.

Die andere wäre eben selbst ein (Klein-)Gewerbe anzumelden und dann deinen Auftraggebern z.B. pro Gig eine Rechnung zu schreiben.
Vorteil: Hier kannst du alle deine Ausgaben für die Tätigkeit bei der Steuer ansetzen.
Außerdem sollte eine sog. Einnahmenüberschussrechnung bei dir doch nur ein Fingerspiel sein?

Umsonst würde ich auf keinen Fall auflegen, denn Kosten hast du ja definitiv.
Du musst Musik kaufen, mindestens einen eigenen Kopfhörer und ggf. ein Laptop, Fahrtkosten, ggf. Versicherung, GEMA usw...
Ja, auch eine Versicherung könnte relevant sein, falls dir z.B. dein Lapotop geklaut wird, du das Equipment im Club beschädigst oder die Anlage zu laut fährst und jemand einen Gehörschaden deswegen erleidet...

Außerdem wäre das sehr unfair gegenüber den DJs die vom Auflegen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Ist jetzt bei Mathe ein blödes Beispiel, aber wenn du da hinterher einen Kunden hast und jemand kommt und sagt zu deinem Auftraggeber:
Ich rechne dir das umsonst weil ich so Spaß an Mathe habe wäre dir das dann wohl auch nicht recht, oder?

Mal abgesehen, mit was für einem Stundenlohn rechnest du denn bei einem DJ, dass du das so klein hinkriegen willst?
Realistisch gerechnet wären die 450€ als Tagesgage eher richtig eingeordnet als als Monatslohn.
Es ist ja nicht nur die Arbeitszeit die du im Club stehst plus An- & Rückfahrt und ggf. Hotelübernachtung.
Dazu kommt ja noch die Zeit für die Vorbereitung, die Auftragsakquise, das Finden neuer Musik, studieren der aktuellen Chartlisten, usw..
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zunächst erstmal danke für die ausführliche, verständliche und schnelle Antwort. :)

Das mit dem Pauschaltarif erschien mir erstmal als guter Deal. Vielleicht für den Anfang, wenn ich erstmal alle angesammelte Musik lizensieren möchte. Für weitere Jahre ist deine Erklärung, weshalb man das Angebot nicht wahrnehmen sollte, plausibel und klar der bessere Weg.
Weißt du wie es sich mit Songs verhält, die ich kaufe und beispielsweise in FL Studio nochmal bearbeite? Zum Beispiel wenn es kein Instrumental gibt, ich aber den Gesang so schrecklich finde, dass ich den rauseditiere? Zählt das dann als Kopie der Originaldatei? Und habe ich das richtig verstanden, dass ich wirklich jeden einzelnen Produzenten auf Soundcloud kontaktieren müsste, um seine frei downloadbare Datei verwenden zu dürfen? Inwiefern ist das praxisrelevant? Man wird ja nicht all meine Nachrichten durchforsten nur wegen ein paar Liedern..?
Von der GVL höre ich (um ehrlich zu sein) das erste Mal... Da muss ich wohl nochmal lesen. :D Im Internet habe ich dazu das gefunden: "Wird ein von dir aufgeführtes Musikstück Song mittels Tonträger oder Video abgespielt und auf diese Weise im Radio oder Fernsehen öffentlich zugänglich gemacht, dann schüttet die GVL eine Vergütung an die Tonträgerhersteller aus." - Eigentlich beschreibt das ja nur das Zugänglich machen von Musik im Radio oder Fernsehen und NICHT im Club oder? Also würde das meiner Auffassungsgabe nach entfallen?
Bei dem Punkt mit den Kosten hast du natürlich Recht. Das summiert sich dann ganz schön auf.. Und den "Aufwand" drumherum sehe ich eher nicht als lästig an. Mir macht es Spaß stundenlang im Internet nach Musik zu suchen.
Also bräuchte ich ein Kleingewerbe, eine GEMA-Lizenz, eine GVL-Lizenz und ggf. eine Versicherung? Sind das beim Kleingewerbe immer wiederkehrende Kosten oder sind das nur einmalige?

Ich denke das sollte all meine Fragen abdecken.. Sorry, falls das so viele sind. :D
 
Wie gesagt, wenn es offiziell gehen soll, dann am Anfang pauschal ein "Backup" lizensieren, das ist ein Einmalbetrag, egal wie viele Titel es sind, auch wenn es 100.000 wären.
Das ist für den Einstieg gedacht, oder wenn dir eben wie der Name schon sagt ein Original kaputt gegangen ist und du ein Backup aus dem Schrank zuhause ziehst.
Zuhause ist hier das Stichwort. Wenn du einen Reservelaptop oder Reservesticks beim Auflegen dabei hast, dann sind diese natürlich laut GEMA auch zu lizensieren. "Musik die zur Wiedergabe vorgehalten wird." (Also auch deine "privaten Tracks" die du niemals im Club spielen würdest, die aber auf dem gleichen Medium sind.)

Wie gesagt, wenn du Originale kaufst dann musst du keine Kopien abgelten.

Wenn du Werke (dauerhaft wie beschrieben mit FL) "remixt" also veränderst dann musst du dafür theoretisch die Erlaubnis des Urherbers einholen.
Außerdem würde so wieder ein neues Werk entstehen, für das ggf. der eigentliche Rechteinhaber wiederum Tantiemen kriegen könnte.

GVL ist die gleiche Firma wie die GEMA, es ist eine Verwertungsgesellschaft. Da gibt es noch mehr davon.
Theoretisch musst du ja auch bei jedem Titel prüfen wo (oder ob) der zur Verwertung gemeldet ist.
Es gibt auch "Creative Commons Lizenzen" oder "Lizenzfreie Musik".
Leider gibt es halt die sog. "GEMA-Vermutung" die besagt, dass zunächst mal davon ausgegangen wird, dass ein Werk bei der GEMA registriert ist.

Die wollen alle einfach irgendwie an Geld kommen.
Leider bekommen die Producer von "Club-Musik" nur ein sehr kleines Stück von dem Kuchen ab, was an der bescheuerten Abrechnungs- und Verteilungsweise bei der GEMA liegt.
Es gibt übrigens auch noch die KSK, da funktioniert das Ähnlich. Die bekommen auch Geld wenn ein Auftrag ein bestimmtes "Thema" erfüllt.

Gewerbeanmeldung war bei 17,50€ einmalig (2022 evtl. teurer).
Bei der Steuererklärung muss z.B. das Formular EÜR eingereicht werden.
Das sollte aber ein Steuerberater machen, zumindest am Anfang.
Steuer muss natürlich jährlich gemacht werden.
Versicherung muss jeder sehen, was er braucht, gibt es aber Pakete für DJs z.B. beim VDMV, das wäre dann auch jährlich.
Zusätzlich Musik als "Original" erwerben, dann kostet dich die Datei so viel wie sie halt kostet und Ende.
Das dann wiederum bei der Steuer ansetzen, zusammen mit den anderen Betriebsausgaben.
Einmalig solltest du dir auch einen Vertrag zulegen.
Also erstmal selber erstellen und dann vom Rechtsanwalt prüfen / verbessern lassen.
Zum Schluss brauchst du noch eine korrekte Rechnungsvorlage, hier hilft der Steuerberater.
Auch mit dem Steuerberater besprechen wie sich das Kleingewerbe auf deinen Studentenstatus auswirkt, damit du nicht "aus versehen" zu viel verdienst. Sollte aber eigentlich kein Problem sein.

Das dürften meiner Meinung nach eigentlich alle notwendigen Sachen gewesen sein.
(Keine Garantie auf Vollständigkeit! Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung! Keine GEMA Beratung!)
Ach so: Auflegen solltest du u. U. können, ist aber nicht unbedingt Pflicht:p
 
Alles klar, vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Ich bin jetzt auf jedenfalls gedanklich etliche Schritte weiter. Jetzt fehlt nur noch die Umsetzung! 😅
 

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