erste Rechnung für Gig erstellen, ohne Gewerbeanmeldung?

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rawsm

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Hey,
ich habe in 2 Tagen nen kleinen Gig und bekomme 150 dafür. Der Club möchte aber eine Rechnung von mir haben. Bisher hab ich nur Hobbymäßig aufgelegt. Gewerbe brauchte ich daher nie anmelden und nun ist es auch zu spät, wie gesagt in 2 Tagen gehts los. Das ist auch ne einmalige Sache... Muss ich die nächstes Jahr bei der Steuererklärung angeben. Was sagen die wohl wenn ich das ohne Gewerbeanmeldung mache? Bin voll Hilflos grad und find auch nicht wirklich was dazu... jedenfalls nicht für nen einmaligeg Gig :confused:
 
Das sollte kein Problem sein, wenn es nur einmalig ist. Such mal nach "Privatrechnung", da findest du zahlreiche Vorlagen. Die Einnahmen gehören dann natürlich mit in deine Steuererklärung.
 
Das sollte kein Problem sein, wenn es nur einmalig ist. Such mal nach "Privatrechnung", da findest du zahlreiche Vorlagen. Die Einnahmen gehören dann natürlich mit in deine Steuererklärung.
AH, besten Dank. Das beruhigt mich :)
 
Deine Steuernummer muss schätzungsweise drauf und ein Hinweis, das keine Umsatzsteuer enthalten ist. Einen Gewerbeschein zu holen dauert je nach Andrang im Bürgerbüro ca. 20min.. Da wäre es dann z.B. §19 UstG Kleinunternehmer in deinem Fall. Wenn es aber nur einmalig ist, dann wird eine Rechnung von Privat für eine reine Dienstleistung wohl ausreichen.
 
Bei mir steht direkt nächsten Monat ebenfalls mein erster DJ Gig (in einem Club) an. :)
Dafür bekomme ich direkt 50 Euro (für eine Stunde auflegen), wobei es noch nicht ganz klar ist, wie häufig ich danach noch gebucht werde.

Somit meine Fragen:
1. Rechnung von Privat ist ausreichend? - müsste ich da die Mwst. oder Ust. ausweisen?
2. Muss ich dann die 50 Euro bei meiner Steuer nächstes Jahr angeben?
3. Ab wann brauche ich einen Kleinunternehmerschein, bzw. ab welchem Einkommensbetrag (größer als 400 Euro im Jahr?)?

Danke im Voraus für eure Antworten!
 
1. Rechnung von Privat ist ausreichend? - müsste ich da die Mwst. oder Ust. ausweisen?
Eine ordentliche Rechnung "von Privat" ist schätzungsweise ausreichend wenn es nur angelegentlich vorkommt.
Eine wie auch immer geartete Steuer (Ust im besonderen) kannst / darfst du gar nicht ausweisen, da du ja kein entsprechendes Gewerbe hast.
Es ist in deinen Rechnungsbeträgen keine Steuer enthalten, also kann / darf dein Kunde auch keine Vorsteuer ziehen.
Ein Kleingewerbe anzumelden macht immer dann Sinn, wenn du regelmäßig was maschst und wenn du Kosten geltend machen willst.
Inwieweit Equipment oder Musik bei einer privaten Steuererklärung als Werbungskosten ansetzbar sind kann dir nur ein Steuerberater erklären.
Alle Einkünkfte, besonders die für die du auch eine Rechnung ausgestellt hast (die der Empfänger sehr wahrscheinlich in seinem Unternehmen einbucht) sind bei einer Steuererklärung anzugeben.
Ab wann und ob du (als Angestellter?) eine Steuererklärung besser abgibst oder sogar dazu verpflichtet bist sagt dir ebenfalls ein Steuerberater.

Ich bin kein Steuerberater, daher ist dieser Beitrag auch nicht als solche zu sehen, das kann und darf ich auch nicht. Für definitive Aussagen bitte an einen Steuerberater wenden!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Netwizard : Vielen Dank für deine schnelle Antwort. :)
Dann schreibe ich eine entsprechende Privatrechnung und frage mal meinen Besten Freund (der in einer Kanzlei arbeitet), ob oder wie ich dies dann in meiner nächsten Steuererklärung angebe.
 
Am besten einfach beim Finanzamt anrufen. Die helfen mir immer gerne weiter und beantworten meine Fragen. Als einmalige Sache sollte es kein Problem sein, jedoch würde ich mal fragen, ab welchem Umfang du ein Gewerbe benötigst.
 
Du könntest Dich auch als MiniJobber anstellen lassen. Dann kostest Du den Betreiber aber pauschal ca. 25% an Abgaben - das hat dann Auswirkungen auf die Gagen-Verhandlung. Du bist dann aber rechtlich raus...
 
Mach es als Minijobber sollte Dir (nur) dort ein regelmäßiger Einsatz winken. Eine Kleingewerbeanmeldung - per se gibt es nur das "normale" Gewerbe, aber wenn Du "Kleinunternehmerregelung" googelst, findest Du schnell alle Details dazu - ist aber ebenfalls kein großer Akt und kostet nur ein paar Groschen, bei der Steuererklärung /ELSTER kommt noch die Anlage N bzw. EÜR dazu und das war's im Prinzip schon. Dafür bist Du auch in Zukunft flexibler, sollte Dich mal ein anderer Club oder Bar etc. anfragen.
 
Es muss auch nicht der dauerhafte Minijob sein, es geht auch mal eine Anstellung als "Aushilfe". Das wollten die Betreiber aber i.d.R. nicht, weil das für die (Lohn-)Buchungsaufwand beim Steuerberater bedeutet.
 
Der Betreiber hat allerdings keinen festen Club, sondern Veranstaltet immer mal wieder Themen Events in unterschiedlichen Lokations, also ca. 6 - 8 Partys im Jahr.
Somit sehe ich da auch keinen Grund für eine "Anstellung", ich werde mich aber noch erkundigen, vor allem wenn ich dann weiter gebucht werde und die Gage in dem Zug auch steigt.

Danke für eure Antworten!
 

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