Erster öffentlicher Gig als Club-DJ - Rechtliche Grundlagen

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rüdigernichtsotief

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23 Jan 2021
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Hey Freunde,
ich habe eine essenzielle Frage rund um die rechtlichen Grundlagen, die man als DJ beachten sollte.
Zuallererst meine Situation:
Ich hab als Hobby-DJ angefangen bzw. bin es immer noch. Nachdem ich auf ein paar Geburtstagen gespielt habe, wurde ich auch angefragt auf öffentlichen Feiern zu spielen. Durch Corona wurden aber alle dieser Feiern abgesagt. Allerdings beschäftigt mich immer noch die Frage, was man Rechtliches als Club-DJ beachten muss (auch wenn ich vielleicht nie wieder die Chance bekomme in einem Club zu spielen).
Richtig klare Informationen habe ich im Internet nicht gefunden, daher frage ich es hier einfach mal... Die GEMA-Gebühren zahlt der Veranstalter (so habe ich es gelesen). Wie läuft das dann mit der GEMA ab? Theoretisch müssten sie mich ja irgendwie kontrollieren, dass ich meine Musik auch legal erwerbe.Und wie läuft das dann ab? Muss man die ganze Musikbibliothek zur GEMA schicken und die prüfen dann die Legalität? 😅 Dazu gleich die nächste Frage: Wie ist das mit Liedern, die die Produzenten als Free Download auf Soundcloud hochgeladen haben? Kann man die dann einfach so nehmen(?), da es die oft nicht zu kaufen gibt. Zudem würde ich gerne wissen, was man rechtlich noch beachten muss? Muss man ein Gewerbe direkt anmelden oder erst ab einem bestimmten Verdienst?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet und vielleicht sogar zusätzliche Infos geben könntet, die ich nicht explizit erfragt habe. 😅

Schöne Grüße, Schelerinho.
 
1. Wenn du Gage kassierst Gewerbe anmelden und Rechnungen schreiben. Am Anfang am besten nach &19 UstG als Kleinunternehmer, das hält den Verwaltungsaufwand klein. Alternativ im club anstellen lassen, macht aber kaum noch einer.
2. Haftpflichtversicherung.
3. Du haftest z.B. für die Lautstärke die du fährst, auch wenn die Anweisung zum lauter machen vom Clubbetreiber kommen sollte. Du bist am Regler. Leider stellen die wenigsten Clubs eine geeichte Messeinrichtung zur Verfügung.
4. Du bist verantwortlich innerhalb der gebuchten Zeit ein Musiksignal zu liefern, also denk auch an eine Backup-Lösung, falls z.b. dein Laptop verreckt. Z.B. USB-Sticks?
5. GEMA Es gibt zwei verschiedene Rechte, das Aufführungsrecht wird vom Veranstalter abgegolten, das ist soweit richtg. Sicherheitshalber kannst du das in
6. deinen Vertrag reinschreiben. Darin wird auch deine Gage geregelt und was sonst noch so wichtig ist.
7. Das andere sind die Vervielfälltigungsrechte und da bist du für verantwortlich.
Kannst du nachweisen, dass alle Tracks die du dabei hast gekauft und auf einem Originaldatenträger sind ist alles ok. Hast du Dateinen kopiert (z.B. auf die USB-Sticks) müsstest du diese Kopien nach VR-Ö lizensieren und zwar vor dem Gig. Kleiner Tipp: Manche downloadportale gewähren mehrere downloads nach dem kauf. Sage wir 5. Dann lädst du den Track ein mal auf die HDD im Rechner und zwei Mal auf deinen Stick, alles ok.
Hast du z.B. eine Platte selbst aufgenommen oder eine CD gerippt kannst die titel zahlen und gut.
Am Anfang gibt es die Möglichkeit ein sog. Backup zu aktivieren, damit hättest du dann zum zeitpunkt x einen datenträger mit dem kompletten inhalt lizensiert. ab dann musst du halt aufpassen was du da drauf tust.
8. sei zuverlässig. siehe dazu auch 4. außerdem keine kurzfristigen absagen oder zuspätkommen (mind. 30min vor beginn für aufbau und soundcheck, ggf. 1 stunde wenn du viel aufbaust). Spiel am anfang lieber auf nr. sicher als zu experimentell. so kriegst du weitere bookings. hol dir feedback, auch von unbekannten, die dich nicht automatisch abfeiern, weil es deine kumpels sind.
9. trinke genug den abend über und zwar wasser. auch anders zeug, wenn du willst, aber keinen Alk. Du bist auf Arbeit, nicht mit Kumpels auf einer Party. außerdem wichtig: Gehörschutz! Du willst den Job ja gerne länger machen oder zumindest hinterher noch gesund sein. Das sind einmalig ca. 150€ für ein angepasstes paar incl. filter, damit kann man aber auch auflegen. das billige zeug klingt nicht und dann nimmst du es auch nicht.
10. hab Spaß! dann hat dein Publikum auch Spaß!
Viel Erfolg!

Im Übrigen stellen meine beiden Posts hier keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine persönliche Meinung und Erfahrung.
 
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Hast du Dateinen kopiert (z.B. auf die USB-Sticks) müsstest du diese Kopien nach VR-Ö lizensieren und zwar vor dem Gig. Kleiner Tipp: Manche downloadportale gewähren mehrere downloads nach dem kauf. Sage wir 5. Dann lädst du den Track ein mal auf die HDD im Rechner und zwei Mal auf deinen Stick, alles ok.
das is ja völlig praxisfern und auch technisch sinnlos. ob ich die datei 2 mal runterlade oder einmal kopiere macht überhaupt keinen unterschied und läßt sich auch nicht prüfen. außerdem fällt das sowieso flach, wenn man die datei editiert.

trinke genug den abend über und zwar wasser. auch anders zeug, wenn du willst, aber keinen Alk.
ernsthaft? :LOL:

Du bist auf Arbeit, nicht mit Kumpels auf einer Party.
doch, genau das. und das wollen die leute ja schließlich haben, wie du selbst in punkt 10 sagst.
 
Also ich war schon auf genug Veranstaltungen wo der DJ dann so besoffen war, dass er nicht mehr in der Lage war ordentliche Arbeit abzuliefern, weil er z.B.
entweder nicht mehr gecheckt hat, dass er die Tanzfläche leergespielt hatte und niemand mehr seine Musik gut fand oder weil er rein von der Fingerfertigkeit nicht mehr in der Lage war und der LJ im Prinzip übernehmen musste, damit überhaupt noch Musik läuft.
Außerdem musst du ja ggf. hinterher noch heimfahren.
Zugegeben ich lege nur noch auf Firmen- & Privatveranstaltungen auf und muss zusätzlich ja am Ende auch noch abbauen, aber auch da ist das nicht gern gesehen wenn der DJ einen im Tee hat. Ein DJ Kumpel von mir ist aber hauptberuflicher Club-DJ und der holt sich als erstes wenn er angekommen ist zwei Literflaschen stilles Wasser. Er legt von Donnerstag bis Samstag täglich auf, teilweise auch Sonntag und zusätzlich an "Vorfeiertagen" usw.. Laut seiner Aussage würde er das gar nicht durchhalten, wenn er da ständig über die Stränge schlägt.
Außerdem kann man das in den Standard-DJ-Lehrbüchern auch nachlesen, ich müsste aber erst nachschauen auf welcher Seite und es kann ja nicht sein, dass man sich rechtfertigen muss, wenn man vorschlägt, dass man auf der Arbeit nicht saufen soll.
Edit: Hab mal kurz ein wenig geblättert:
Dirk Duske: Gut Aufgelegt!; 8.Auflage; Seite 555: "6. Konsumiere Alkohol in Maßen" (Und damit ist nicht der bayrische Maßkrug gemeint!)
Marko Holtwick: Der Allround DJ; 1.Auflage; Seite 94: "Trink vor und während des Jobs keinen Alkohol. Das könnte einen negativen Eindruck bei deinem Kunden und dessen Gästen erwecken."
Denke das reicht als Beispiel erstmal.

Ich sage nicht, dass ein DJ nicht "mitfeiern" oder "abgehen" soll, das sagt ja 10., aber es ist ein Unterschied, ob ich als Gast auf einer Party bin oder ob ich da arbeite und Geld dafür nehme.

Wir reden hier von einem professionellen DJ, der beruflich auflegt und nicht von jemandem, der das hobbymäßig ab und an ein Mal im Quartal macht.

Zur GEMA:
Ich habe nicht behauptet, dass das "praktisch" wäre. Es ist aber halt dass, was die wollen.
Den VR-Ö gibt es seit 2013 und die GEMA geht immer noch von "Originaltonträgern" aus.
Damit wird dann durch den download jeweils z.B. eine Festplatte oder USB-Stick zum Original.
Leute, die vor jedem Gig ihre Sticks neu bespielen wären total gearscht, weil sie so ja jede Woche neue Kopien anlegen.
Auf dem GEMA-Panel auf der Prolight zur Einführung damals war auch ein Kollege der sagte er könne seine gesamte Musikbibliothek gar nicht mitnehmen mangels Speicherkapazität.
Das lustige ist, sein Server zuhause zählt in diesem Fall sowieso gar nicht, da er nicht "für die Wiedergabe vorgehalten wird". Er wäre aus Sicht der GEMA ein "Backup".
Das ist absoluter Käse, aber denke mal nicht, dass man computerforensisch nicht doch einiges nachweisen kann, was kopieren usw. angeht.
Außerdem sind in manche Tracks sog. "Wasserzeichen" eingebettet, was es erlaubt nachzuweisen wo der Titel her kam.
Nur das aber auch alles das was du auf dem Gig dabei hast zählt. Auch wenn du deine "private" Musik zusätzlich auf dem Rechner hast müsste diese nachweislich "original" sein.

Wenn man sich ein wenig damit beschäftigt und seine Arbeitsweise anpasst dann kann man durchaus ohne große Probs legal unterwegs sein.

Eine Datei zu editieren wäre teilweise sowieso unzulässig ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, aber das kommt eben darauf an, was man macht.
Das alles gilt aber natürlich nur wenn es um öffentliche Veranstaltungen geht.

Der Threadtitel dreht sich auch nicht um "praktische Tipps", sondern um die rechtliche Betrachtung des Ganzen und da sind wir teilweise jenseits von realitätsnah.

Im Übrigen stellen meine beiden Posts hier keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine persönliche Meinung und Erfahrung.

Zu den Bedingungen der GEMA lese man bitte auf deren Seiten zum VR-Ö nach. Dort gab es auch mal FAQs (zwei .pdfs) zum VR-Ö, diese wurden dann aber wieder gelöscht.
Zum Thema Lautstärke empfehle ich die Lektüre der TA-Lärm, der LärmVibrationsArbSchV und der DIN 15905-5.
Zur genauen Ausgestaltung eines "Gastspielvertrages" oder "AGBs" oder wie man das mit seinen Auftraggebern regeln will konsultiere man bitte einen zugelassenen Rechtsbeistand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich war schon auf genug Veranstaltungen wo der DJ dann so besoffen war, dass er nicht mehr in der Lage war ordentliche Arbeit abzuliefern, weil er z.B.
entweder nicht mehr gecheckt hat, dass er die Tanzfläche leergespielt hatte und niemand mehr seine Musik gut fand oder weil er rein von der Fingerfertigkeit nicht mehr in der Lage war und der LJ im Prinzip übernehmen musste, damit überhaupt noch Musik läuft.
logisch, das muß natürlich passen.

Er legt von Donnerstag bis Samstag täglich auf, teilweise auch Sonntag und zusätzlich an "Vorfeiertagen" usw.. Laut seiner Aussage würde er das gar nicht durchhalten, wenn er da ständig über die Stränge schlägt.
wie gesagt, es muß passen und kommt auch etwas auf die jeweilige person an. der punkt ist, daß es keine schwarz-weiß situation ist, sondern in aller regel auf die individuellen umstände ankommt.

es kann ja nicht sein, dass man sich rechtfertigen muss, wenn man vorschlägt, dass man auf der Arbeit nicht saufen soll.
hehehe in dem fall, je nach anlass, durchaus :p
dj kann man ja nicht behandeln wie z.b. einen steuerberater. das ist ja auch für viele einer der pluspunkte.

Wir reden hier von einem professionellen DJ, der beruflich auflegt und nicht von jemandem, der das hobbymäßig ab und an ein Mal im Quartal macht.
ist mir klar.

aber denke mal nicht, dass man computerforensisch nicht doch einiges nachweisen kann, was kopieren usw. angeht.
kann man nicht, wie schon gesagt. schon aus dem grund, weil man für sticks immer eine variante von FAT benutzt, was kaum features hat. und auch bei luxuriöseren dateisystemen mit journaling usw. ist nicht nachvollziehbar, woher die datei kam. es gibt z.b. im vergleich zu http headern nichts in der art eines referers.

Außerdem sind in manche Tracks sog. "Wasserzeichen" eingebettet, was es erlaubt nachzuweisen wo der Titel her kam.
ich habe keine illegal heruntergeladene sachen gemeint, sondern nur den vorgang, selbst legal erworbene dateien auf den stick zu kopieren. dabei wird logischerweise die gesamte datei kopiert und somit auch etwas wie ein wasserzeichen.
das und auch den vorherigen absatz könnte man technisch noch erheblich vertiefen, was ich aber nicht mache. möchte ja niemand zu bösen taten verleiten und fachleute kennen diese details sowieso.

Der Threadtitel dreht sich auch nicht um "praktische Tipps", sondern um die rechtliche Betrachtung des Ganzen und da sind wir teilweise jenseits von realitätsnah.
ja, das ist leider auch in anderen fällen so.
 
Über die "Alkohol auf dem Job" Frage wurde hier auch schon sehr kontrovers diskutiert. Überspitzt formuliert gibt es solche, die nur mit Alkohol zu ihrer Bestform auflaufen können und es deshalb als Teil ihres künstlerischen Schaffens als unerlässlich ansehen, selbigen zu konsumieren. Dann gibt es die anderen, die Auflegen als Arbeit verstehen und damit eine Verantwortung, die man trägt. Das lässt keinen Alkohol zu. Im Extremfall (Massenpanik, Schlägerei, Terrorakt, ...) kann ein DJ, der einen kühlen Kopf bewahrt viel zum Ausgang des Problems beitragen.

Es ist allerdings eher utopisch, dass hier ein Kompromiss gefunden werden kann.

Ich persönlich finde, dass man als DJ mindestens im rechtlichen Sinne fahrtauglich sein müsste auf dem Job. Also, mit einem Bier anstossen ist noch ok, mehr nicht. Ich konsumiere in der Regel gar keinen Alkohol auf dem Job.
 

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