Flyer verteilen --> wo erlaubt, wo nicht?

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Mark Sparx

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Landshut
Hi!

Bräucht mal ein paar fachkundige Meinungen zum Thema Flyer. Und zwar würd mich interessieren ob an öffentlichen Orten, Parkplätzen (An die Scheiben der Autos), auf Partys usw. das flyern überhaupt erlaubt ist? Brauch ich da eine Genehmigung oder ähnliches?

Hoffe das sich damit jemand auskennt
 
Moin!

Hmm, teilen wir das Ganze mal auf in zwei Bereiche: Flyer und Poster.

Flyer kann man meines Wissens nach, eigentlich ueberall verteilen nachdem man vorher gefragt hat. Kein Problem gibt meistens in Laeden, Uni's und Cafes.
Anders sieht es mit Clubs, Diskotheken und manchen Parties aus. Dort haben die Besitzer, bzw. die Veranstalter oftmals ein eigenes Interesse daran, dass ihnen keiner Konkurrenz macht. Die koennen dir sehr wohl verbieten in dem Establishment zu flyern und dich gegenfalls rauswerfen (Stichwort: Hausrecht).
Also immer schoen fragen, ansonsten einfach nachmachen was andere vor dir tun. Man kann davon ausgehen, dass in kleineren Clubs mit haeufig wechselndem Programm so mancher andere Veranstalter ebenfalls flyert.

Hmm, oeffentliches Flyern wie z.B. auf Autos ist zumindest hier in Belgien untersagt mit der Begruendung, dass weggeworfene Flyer einfach das Stadtbild verunstalten und der Stadt zusaetzliche Kosten aufhalst. So koenntest du dir u.U. ein Bussgeld einfangen.

Zu den Plakaten: Hier ist ganz klar festgelegt, dass man die nur auf den dafuer bestimmten Stellen kleben darf. Dazu zaehlen u.a. nicht Litfasssaeulen (!) kommerzielle Werbeflaechen, Stromkaesten, Laternenpfaehle, Bauzaehne etc...
Ausnahmen bestaetigen wieder mal die Regel, sobald Plakate auf z.B. ein Hardboard geklebt werden und man das Hardboard problemlos wieder entfernen kann, falls ich richtig informiert bin. Hier muss man sich aber sowieso eine Genehmigung beim Ordnungsamt (glaub ich) einholen.

Hmm, einfach mal ein paar interessante Links:
www.ahlen.de/rathaus/ortsrecht/3210.pdf+plakatieren%2Bbestimmungen&hl=de&lr=lang_de|lang_en|lang_nl&ie=UTF-8]Rathaus Ahlen, Ortsrecht[/url] (html-version) oder die .pdf version: http://www.ahlen.de/rathaus/ortsrecht/3210.pdf

Urteil: (uebernommen von www.hausgrund-westfalen.de - mitte der Seite)
Wildes Plakatieren – endlich ein klares Urteil

Eine Firma, die sich mit der Plakatwerbung für Lebensmittel, Urlaubsreisen usw. befasste, sah wie eines Tages auf ihren Litfasssäulen wild angebrachte Plakate mit der Ankündigung einer "Mobilen Diskothek – Ballermann-Party" prangten. Auf Nachfrage meinte der Betreiber der Disko, er habe doch gar nicht die Plakate geklebt; was die Werbefirma denn wohl wolle. Und, schließlich seien die Plakate durch Mitglieder des J.-Vereins geklebt worden, der die Party organisiere. Die seien ihm aber nicht bekannt.

Nach einigem prozessualen Hin und Her sprachen dann die Richter des Oberlandesgerichtes Koblenz ein klärendes Wort (OLG Koblenz, Urteil vom 18.1.2001 – 5 U 619/00, rechtskräftig geworden nach Rücknahme der Revision, abgedruckt in: ZMR 2002, Seiten 420 ff.)

Rein rechtlich drehte sich die Sache zum Schluss nur noch darum, ob der beklagte Diskothekenwirt mittelbarer Handlungsstörer im Sinne der §§ 862 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB war.

Haftbar ist demnach derjenige, der zwar nicht selbst fremde Rechte beeinträchtigt, der jedoch eine solche Rechtsbeeinträchtigung veranlasst und in der Lage ist, so etwas auch zu verhindern. So lag es hier. Als Betreiber der Mobildisko wollte er den wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens sichern. Folglich sollten durch die Plakate möglichst viele Besucher in seine Diskothek gelockt werden. Die Behauptung, er habe niemals den Auftrag zum Verteilen der Werbeplakate gegeben, hielt das Gericht für widerlegt. Denn, zu welchem Zweck werden wohl Plakate gedruckt? Weil zudem Werbeflächen rar sind, bestand für die Plakatkleber ein mächtiger Anreiz, die Plakate auf anderen Werbeträgern, Brückenpfeilern usw. anzubringen, kurz: überall da, wo Publikumsverkehr herrscht. Erschwerend kam noch hinzu, dass der Diskowirt den Vorstand des J.-Vereins ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, nicht auf gewerblich genutzten Plakatwänden zu kleben. Verblüffend einfach, was die Koblenzer Robenträger dazu sagten: "Niemand erteilt Verbote von Handlungen, mit denen er nicht rechnet."

Also: Der Diskowirt wußte um das Risiko. Vor allem wenn man bedenke, so lesen wir in dem Urteil, dass durch den Hinweis auf die "Ballermann-Party" ein Publikum angesprochen worden sei, das "nicht überall in dem Ruf stehe, jederzeit auf die Rechte und Belange anderer Rücksicht zu nehmen." Damit der "rollende" Diskowirt künftig weiß, wie man anderer Leute Eigentum behandelt, gaben ihm die Richter noch einen Tipp:

So komme beispielsweise in Betracht, die Plakate an unauffälliger Stelle mit fortlaufender Nummer zu kennzeichnen und dafür zu sorgen, dass jeder Plakatkleber die ihm die ihm übergebenen Plakate mit den jeweiligen Nummern quittieren. Auch könne er mit dem Veranstalter (das war hier also der J.-Verein) eine Vertragsstrafe für den Fall wilden Plakatierens vereinbaren.

War demnach der Diskowirt mittelbar Handlungsstörer, so hatten die Richter nur noch darüber zu befinden, ob ein Unterlassungsanspruch gegeben war. Das war rasch getan. Denn vor dem Richterstuhl räumte der Discowirt freimütig ein, auch weiterhin Werbeplakate für seine rollende Diskothek in Verkehr bringen zu wollen. Damit, so der Koblenzer OLG-Senat, sei die naheliegende Gefahr gegeben, dass es auch künftig zu solchen Vorfällen kommen könne.

Schlußfolgerung: Das Urteil hat zwar im konkreten Fall nur einen Unterlassungsanspruch gegeben. Aber: Wir alle kennen den Ärger, der mit wild geklebten Plakaten und dergleichen einhergeht. Wer künftig in vergleichbaren Fällen seine Rechte durchsetzen möchte, der sollte auf dieses Urteil Bezug nehmen. Damit kann er seine Chancen, vor Gericht zu gewinnen, nur verbessern.

(Pfeifer)

Cheerio

edit: Nachtrag

Bei allem sollte man sich uebrigens ueberlegen was wirkungsvoller ist, lieber den ganzen Parkplatz vollkleistern oder Leute mit einem freundlichen Grinsen einen Flyer in die Hand druecken. So fuehlen die sich oftmals persoenlicher eingeladen. Je nach Groesse der Veranstaltung wuerde ich (semi-) professionelle Verteiler engagieren, die kennen die Stellen wo man klebt und wo nicht. Falls mich nicht alles taeuscht muessten die Kosten so bei 10-30 cents pro Poster liegen.
 
also ich glaube in deutschland kann man so an autoscheiben alles heften ohne strafe.....

bin mir da aber net sicher jedenfalls kann man das hier so als nebenjob für irgendwelche auto werkstätten machen
 
Bei uns im Ösiland isses so, dass man auf öffentlichen Parkplätzen verteilen darf, auf Privatparkplätzen nicht; wir haben mal auf einem Parkplatz einer Diskothek verteilt (Parkplatz gehörte der Disco) und durften dann 300 Euro Reinigungsgebühren zahlen; Um Plakate aufzuhängen muss man Werbeflächen mieten (entweder STänder, da muss man sich dann die Standorte genehmigen lassen, oder Plakatwände);
ich denk mal bei euch wirds ähnlich sein;
 
Bei uns inner Verbandsgemeinde (Simmern in RheinlandPfalz) muss mann wenn man Plakatieren möchte sich die Genehmigung bei der VErbandsgemeindeverwaltung einholen...

Da bekommt man dann so kleine orangene Aufkleber mit "Plakatanschlag genehmigt" die auf jedes Plakat draufkommen...

dann darf man die dinger (am besten mit rückwänden) überall im öffentlichen Bereich (Verkehrsbereich) aufhängen...
Jedoch würde ich nich an Verkehrsschiclder hängen, da wurden unsere immer kommentarlos abgeknipst...
Straßenlaternen dagegen sind no problem.

Wieviel die Genehmigung kostet weiß ich nimmer, aber die is abhängig von der Zahl der Plakate (also auch aufkleber)..

So läuft das bei uns, in Dörfern kann man die auch ohne Aufkleber aufhängen, aber inner Stadt würd ichs nich ohne machen, da is die gefahr das es ein offizieller sieht doch recht hoch..

MfG

grizto

EDIT:
Achja PS: Was aber auch gut geht is in der innenstadt in Geschäften (Supermärkten/Kleiderläden/McD usw) mal fragen..
Wenn die da hängen (SChaufenster) dann brauch man da keine genehmigung, und wenn man nett fragt klappt das auch..
 
Danke Leute!

Habt mir schon mal sehr weitergeholfen. Muss mich da auch mal genauer informieren was so eine Genehmigung für Plakate kosten würde. Glaube das das eine Finanzierung wäre die sich lohnt... (so lange sie im Rahmen bleibt)
 

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