Mando
bin mal zigaretten holen
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Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?
Die Meldung – das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) – eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – angenommen, ist objektiv falsch.
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.
Das Urteil resultiere – so das Landgericht – aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der www.heise.de.
Mando schrieb:Jo, diesen Irrglauben mit dem Disclaimer haben bis Heute soviele Leute und checken nicht, dass es nicht rechtens ist, ergo nicht existent:
(...)– eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – (...)