heise.de schrieb:Französisches Parlament will Verbreitung von P2P-Software verbieten
Nach einer Marathonsitzung hat die französische Nationalversammlung um 3.55 Uhr des heutigen Freitagmorgens die Aussprache über den heftig umstrittenen Entwurf zur Reform des Urheberrechts beendet. Über den fertigen Gesetzestext, der noch einmal mit mehreren Änderungsanträgen ergänzt wurde, sollen die Abgeordneten am kommenden Dienstag endgültig abstimmen. Der im Verlauf einer insgesamt gut 100-stündigen Debatte produzierte Entwurf ist aber von zahlreichen Kuriositäten entlang der Hauptstreitpunkte zur rechtlichen Behandlung von Tauschbörsen, Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und der Privatkopie geprägt.
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Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden. Der klar gegen P2P-Software gerichtete Artikel soll laut dem für das Gesetz zuständigen Parlamentsberichterstatter, Christian Vanneste, aber nicht Programme betreffen, die Telekooperation, Forschung oder den Austausch nicht vergütungspflichtiger Werke ermöglichen.
Kritiker sind dennoch der Auffassung, dass der Paragraph Kollateralschäden verursachen dürfte. Das Infozentrum EUCD.info (European Copyright Directive) geht davon aus, dass mit der "surrealistischen" Klausel neben Chat-Programmen letztlich sämtliche Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH ins juristische Zwielicht abgleiten. Da alle Applikationen angesprochen würden, welche für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch gängigen Praktiken zur Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen. Betroffen sein könnten den Gegnern der Klausel zufolge auch Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben. Laut dem oppositionellen sozialistischen Abgeordneten Patrick Bloche ist zu befürchten, dass "französische Firmen, Ingenieure und Forscher auswandern und Software jenseits unserer Grenzen entwickeln werden". Andere Parlamentarier sprachen von einem "Todesstoß für freie Software".
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Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70994
Irgendwelche Juristen hier auf dem Board? Kann mir jemand sagen, für welche Vergehen ich in D für 3 Jahre in den Knast wandern kann (und so eine hohe Geldstrafe bezahlen 'darf'), nur um mal die Verhältnismässigkeit zu sehen.
Grüße, Georg