Frist für Reperatur? 3 Monate sind zu viel!

Lord-Bluetooth

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Hallo liebe deejayforum community,

ich habe mir im April 2006 einen Numark CDX bei deejaypalace in Berlin gekauft und hatte, da Neuware noch 2 Jahre Garantie. Im Herbst funktionierte er dann nicht mehr einwandfrei, d.h. er laß keine selbstgebrannten CD-R's mehr. Daraufhin brachte ich ihn am 30.12.2006 zu deejaypalace in Berlin und gab ihn zur Reperatur als Garantiefall. Die sagten er würde eingeschickt - hatte ich kein Problem mit, dachte das nimmt dann alles seinen Lauf. Ich fragte nach, wie lange sowas denn im Normalfall dauert : "Es kann 1 Woche dauern, aber auch einen Monat - das kann man nicht sagen". Nun gut, zur Reperatur musste er und eine andere Wahl hatte ich ja nicht wirklich. Nach einem Monat wurde ich dann kribbelig und fragte an: "Ja der kommt am Freitag hier an, wir rufen dich dann an und wir schicken ihn dir". Ich dachte mir perfekt und war begeistert. Doch an dem Freitag meldete sich keiner und auch eine Woche später hatte ich meinen CDX nicht wieder.

Dieses Spiel mit haargenau derselben Aussage wiederholte sich bestimmt noch 5 Mal. Ich sagte dem Mitarbeiter am anderen Ende natürlich, dass mir das nicht gefällt, dass mir ein Termin genannt wird, der nicht eingehalten wird und sich nicht einmal einer meldet. Daraufhin wurde mir nur gesagt, es liegt halt alles an Numark und die werden nicht fertig.

Es sind jetzt fast 3 Monate um, dass ich den Player abgegeben habe und ich finde so kann es nicht weiter gehen. Numark hin oder her, er is der Händler der sich um die Reperatur zu kümmern hat und nicht ich - sehe ich das richtig?

Ich möchte dem Händler jetzt gerne eine Frist setzen und euch fragen, welcher Zeitraum angemessen ist und was man bei Nichterfüllen tun kann(Geld zurückfordern?)

Habe natürlich beim Abgeben alles quittieren lassen, dass der Händler den kaputten Player angenommen hat.

Falls ihr keinen Rat wisst, vllt wisst ihr ja dann, an wen ich mich wenden kann in solchen Fragen?

Gruß,lord -bluetooth
 
Naja es kann nicht sein das eine "Firma" 3 Monate nicht schafft die Ware zu reparieren oder sonstiges.Wenn du wirklich nicht mehr warten möchtest geh mit jemandem dahin,am besten mit deinem Vater und sagt den deppen das ihr sofort das Geld zurück haben wollt und absolut nicht mehr warten wollt.Leere versprechungen und es wird kein Termin eingehalten.Sag das du absolut unzufrieden bist und das nicht einsiehst weiter zu warten.
Mach mal bisschen Dampf,müsste eigentlich helfen.Oder wenn es absolut nicht klappt sag denen das die die Tage ein schreiben von eurem Anwalt bekommen werden.
Dann werden die bestimmt spurten,wenn nicht dann machs:)
 
Also generell heisst es, das du 8 WochenWartezeit in Kauf nehmen musst. Ist bis dahin nicht für Ersatz gesorgt, könntest du dein Geld zurückverlangen.

Aber: Wundere dich dann nicht, wenn die anfangen, und vom Neuwert des Gerätes erst mal etwas abschreiben wegen Werteverfall.

Ich hatte vor einiger Zeit genau das gleiche Problem. War zwar in dem Fall ein DVD-Player von Grundig, aber da kam nach 8 Wochen auch noch nix wieder.

Also einfach mal mit dem Händler sprechen, was er dazu sagt.
 
Also generell heisst es, das du 8 WochenWartezeit in Kauf nehmen musst. Ist bis dahin nicht für Ersatz gesorgt, könntest du dein Geld zurückverlangen.
Wie kommst Du denn auf sowas ? Im allgemeinen werden (bei Gericht) 2 Wochen als nromal angesehen - wenn was eingeschickt werden muss dann 3 Wochen wegen dem Postweg.

Richtige Verhaltensweise (nachdem man vorher telefonisch oder persönlich mal die Lage gecheckt hat): wenn der Zeitraum von 3 Wochen um ist schriftlich (per Einschreiben) die Rückgabe im reparierten Zustand anmahnen und eine Nachfrist von 8 Tagen (1 Woche + Postweg) setzen. Dabei unbedingt das Kalenderdatum des Fristablaufs vermerken - denn eine Fristsetzen mit "bis in einer Woche" ist keine kalendarisch bestimmbare. In dem Mahnschreiben gleich darauf hinweisen, dass man nach Fristablauf Wandlung (Kaufpreisrückerstattung) verlangt. Für solche Zwecke ist es natürlich gut, wenn man die Verpackung und sämtliches Zubehör/Bedienungsanleitungen etc. noch hat die beim Kauf dabei waren - ansonsten kann der Händler einen Abzug dafür vornehmen.

[/QUOTE]Aber: Wundere dich dann nicht, wenn die anfangen, und vom Neuwert des Gerätes erst mal etwas abschreiben wegen Werteverfall.[/QUOTE]

Nope - das ist dem Händler sein Problem - er ist in der Pflicht in einer angemessenen Zeit (siehe oben) den verkauften Gegenstand in gebrauchsfähigen und bestimmungsgemäßen Zustand zu versetzen - kann er das nicht ist Wandlung auf Wunsch des Käufers durchzuführen - dabei wird der VOLLE Kaufpreis erstattet.

Problematisch ist die Sache allerdings, wenn das Gerät älter als 6 Monate war als es zur Reparatur gegeben wurde. Dann könnte der Händler auf die Idee kommen sich auf die Beweislastumkehr zu berufen - dazu gerne mehr wenn Informationsbedarf besteht.
 
Wie kommst Du denn auf sowas ? Im allgemeinen werden (bei Gericht) 2 Wochen als nromal angesehen - wenn was eingeschickt werden muss dann 3 Wochen wegen dem Postweg.
In meinem Fall war es ja ein DVD-Player, gekauft bei Saturn. Und bei denen stand in den AGBs drinne, das man mindestens 6 Wochen warten müsste und nach 8 Wochen ein Recht darauf hat, sein Geld zurück zu verlangen.
Ich denke - oder besser: ich könnte mir vorstellen, das diese Regelung von Händler zu Händler unterschiedlich ist.
Allerdings ist meine bisherige Erfahrung in der Tat so, das alle von 6 Wochen Wartezeit sprechen.

Nope - das ist dem Händler sein Problem - er ist in der Pflicht in einer angemessenen Zeit (siehe oben) den verkauften Gegenstand in gebrauchsfähigen und bestimmungsgemäßen Zustand zu versetzen - kann er das nicht ist Wandlung auf Wunsch des Käufers durchzuführen - dabei wird der VOLLE Kaufpreis erstattet.
Dann erkläre mir mal bitte, wieso in meinem Fall das Geld nicht voll zurückerstattet wurde...
Deine Erklärung ist zwar sehr logisch, aber auch hier denke ich, wird das von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Anders kann ich mir das nicht erklären...

Btw: Hab gerade mal aus Interesse beim Elevator nachgefragt. Auch hier hieß es, das im Garantiefall mit einer 4 bis 6wöchigen Wartezeit gerechnet werden muss und man erst nach 8 Wochen einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung hat. Allerdings hieß es auch hier, das in dem Fall eine Wertabschreibung stattfinden würde, da das Gerät in so einem Fall gebraucht sei.
 
Nicht alles was in den AGB´s steht muss rechtlich haltbar sein. Gibts oft genug das da Unsinn drinsteht um Kunden zu verunsichern...
 
soweit ich weiß muss man da schriftlich eine Frist setzen und wenn diese nicht eingehalten wird befindet sich der Händler im Verzug. Erst dnan dann kann man rechtlich weiter vorgehen.
 
Bei Privatverkauf :
Muss mann so etwas bis zu 6 Monate hin nehmen.
Dann würde ich mir aber auch schriftlich bestätigen lassen, das dieses Erstzteil zur Zeit nicht lieferbar ist und auch nicht andersweitig zu besorgen ist.
Folgendes vorgehen sollte etwas Bewegung in die Sache bringen:
Den Händler schriftlich auffordern die Fehlerursache mit dem Hersteller ab zu klären.

Bei der Verweildauer ist dies dein gutes Recht]. Er muss sich also mal bei der Werkstadt erkundigen und abklären was genau defekt ist und wie lange das besorgen des Ersatzteiles noch dauert oder woran die Reperatur scheitert.
Die Aussage der Werkstadt dann auch wieder schriftlich an Dich.
Aufgrund der Dauer der Reperatur würde ich auf jeden Fall auf so ein schreiben bestehen.
Mit meinen ersten Ecler SMAC hab ich mir das 4 Wochen gefallen lassen.
Der hatte ein Defekt mit dem Netzteil und mir war nach 4 Wochen der Geduldfaden gerissen - So lange sollte das Besorgen eines Ersatznetzteiles ja nun wirklich nicht dauern.
Prompt kam dann ein neuer.

Wenn beide kaufleute sind ( Also Gewerbeschein )muss man sich das nur 3 Monate gefallen lassen.
 
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Sorry für die späte Antwort - bin sehr busy im Moment.
In meinem Fall war es ja ein DVD-Player, gekauft bei Saturn. Und bei denen stand in den AGBs drinne, das man mindestens 6 Wochen warten müsste und nach 8 Wochen ein Recht darauf hat, sein Geld zurück zu verlangen.
Nicht alles was in AGBs steht hält einer rechtlichen Überprüfung auch Stand ! Bei 6-8 Wochen dürfte hier klar eine überraschende AGB-Klausel vorliegen, mit der der Kunde nicht rechnen muss und daher wäre sie undgültig (so sehe ich das zumindest).

Allerdings ist meine bisherige Erfahrung in der Tat so, das alle von 6 Wochen Wartezeit sprechen.
Ich war selber 20 Jahre im Einzelhandel tätig und weiss daher nur zu gut, dass der Kunde in der Richtung gerne übers Ohr gehauen wird.

Dann erkläre mir mal bitte, wieso in meinem Fall das Geld nicht voll zurückerstattet wurde...
Ganz einfach - weil Du es Dir hast gefallen lassen !
 
Bei Privatverkauf :
Muss mann so etwas bis zu 6 Monate hin nehmen.
Dann würde ich mir aber auch schriftlich bestätigen lassen, das dieses Erstzteil zur Zeit nicht lieferbar ist und auch nicht andersweitig zu besorgen ist.

Ist das Rechtsprechung aus Tansania, Botswana oder woher nimmst Du diesen Unsinn ? Sorry - aber das ist echt Quark was Du da schreibst.
 
Kann Dir eigentlich nur einen Tip geben...lass dich nicht durch irgend einen Mitarbeiter erneut vertrößten. Am besten zusammen mit Vater oder Freund dort aufschlagen und jemanden sprechen der auch Entscheidungen treffen darf (Geschäftsführer/Abteilungsleiter o.ä.). Dann mit deinen ganzen Quittungen und Belegen darauf hinweisen, daß Du nun schon lange genug gewartet hast. Solange Bohren bis Dir etwas zugesichert wird. Einfach immer wieder fragen: was machen wir jetzt...ich hätte gerne das wofür ich bezahlt habe funktionsfähig zurück. Wenn Dir wieder gesagt wird, daß Numark nicht hinterher kommt, dann antworte:"Das ist ihr Problem...mein Ansprechpartner sind Sie und ich hätte gerne gewußt...was machen wir jetzt?"
 

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