Führerschein im Ausland - Erfahrungen und Hinweise?

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Blutiger Anfänger
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N'Abend!

Ich darf mich mal kurz und bündig vorstellen: Bin jetzt 17 jahre alt und geh auf meinen 18ten zu. Jetzt hab ich natürlich vor, so bald UND so günstig wie möglich meinen Führerschein zu machen.

Bei der Recherche im Internet hab ich dann ziemlich viele, teils unseriöse, Agenturen aufgestöbert, die einen dabei helfen sollen, seinen Führerschein im östlichen Ausland zu machen.
Auch sieht man ja ab und an mal ein paar Reportagen im TV, wo Alkoholiker/Drogenjunkies/Raser etc. eine MPU abwenden, indem sie einfach einen neuen Führerschein im Ausland machen. Von Erspranissen über 50% ist die Rede - klingt verdammt verlockend! :)
Jetzt hab ich aber da noch so ein paar Fragezeichen... Es soll eine sog. 185-Tage-Regelung geben, wo man einen 185 tägigen Wohnsitz im betreffenden Ausland nachweißen muss.
Trotzdem scheint es ja bei vielen geklappt zu haben!

Jetzt meine Fragen:
Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt (sogar schon selbst Führerschein im Ausland gemacht?) oder weiß jemand näheres zur Rechtslage?

Hoffe jemand kann mir bei meiner Entscheidung helfen! :D

Grüße, Nik
 
das geht auf jeden fall bei dir nicht.
die leute die dort den führerschein machen, die hatten vorher schon einen.
und wie du schon sagtest muessen sie ihn dort nur wegen mpu oder dergleichen nachholen.

um wirklich geld zu sparen empfehle ich eine fahrschule in laendlicher gegend aufzusuchen.
wobei du dich dort auch erst anmelden musst.
und wenn du das hast musst du in deinem bundesland fragen ob du dot überhaupt darfst.
in den meissten faellen wirds abgelehnt weil du dort keinen festen wohnsitz vorweisen kannst.

was ausserdem noch spart, wenn du den führerschein am stück durchpaukst und dafür einen pauschalpreis vereinbarst.
 
wir brauchen keinen führerschein...
denn wir wolln nich so wie der führer sein
:D

was den führerschein im ausland betrifft, vor allem im osteuropäischen ausland - wie willste denn da die fragen beantworten, scherzkeks? ich weiss, dass polen z.b. mit sicherheit sehr billig würde (300-400 EUR max.), allerdings musst Du dafür erstmal polnisch lernen, weil Du sonst weder mit dem fahrlehrer kommunizieren noch die prüfung schreiben kannst. osteuropäer müsst' man sein (*sich auf seine polnischen schultern klopf*).

//edit: aaahahaha self-owned
 
Zuletzt bearbeitet:
@ tranqui

das ist seine signatur du blindpesel :p :D aber lass mal, ich bin die erste zeit auch drauf reingefallen... :rolleyes:

@ topic

du bekommst in den fahrschulen direkt hinter der grenze nen dolmetscher während der theorieprüfung... außerdem können sogut wie alle fahrlehrer deutsch... vielleicht etwas gebrochen aber verständlich... :)

mit der 185-tage regel hat das ein bekannter so gemacht: er hat sich in polen eine wohnung gemietet, die extrem preiswert war (20 €/monat - war aber nicht wirklich ne menschenwürdige wohnung), wo er aber niemals war... dann war das auch kein problem... ist zwar teuer aber er brauchte den fs und in dtl. hätte er zur mpu gehen müssen...

problem an der sache ist, dass in naher zukunft wohl ein eu-gesetz verabschiedet wird, was genau diesen weg verhindert... ich bezweifel aber, dass den leuten der fs aus polen/tschechien wieder aberkannt wird...
 
Yo, danke erstmal für die vielen schnellen Antworten. Hilft mir wesentlich in dem rechtlichem BlaBla und den Werbeangeboten der Agenturen zurecht zu kommen.

Hab jetzt eingesehen, dass so ein EU Führerschein nur bedingt Sinn macht, wenn man eine MPU oder sonstwas vorgeschrieben bekommt. Ansonsten werd ich mich wirklich an eine Fahrschule hierzulande wenden.

Also großes Danke nochmal und gute Nacht :)

Grüße, Tonik
 
Jo, wie bereits weiter oben erwähnt, lohnt sich Nicht-EU-Ausland auf keinen Fall.
EU-Fahrerlaubnisse werden m.W. inzwischen grundsätzlich anerkannt. Aber für die Erteilung gilt (noch) das Wohnortprinzip - also im EU-Ausland ohne Wohnsitz Führerschein machen ist nicht.
Es sogar eine Liste, wo genau für jedes Land aufgeführt, ob und unter welchen Voraussetzungen (u.U. sogar Wiederholung theoretischen und/oder der Fahrprüfung) eine ausländische Fahrerlaubnis anerkannt bzw. umgeschrieben wird (hängt von den dortigen Ausbildungsstandards ab).
Und wer in Deutschland Wohnsitz nimmt, muss eine Nicht-EU-Auslands-Fahrerlaubnis innerhalb eines halben Jahres umschreiben lassen, sonst fährt er danach ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat ist (!).

EDIT:
Das mit der MPU usw. hat hier wohl jemand eher durcheinander gebracht mit den Fällen, wo jemand, dem die Fahrerlaubnis hier in Deutschland entzogen wurde, meint er wäre ganz schlau und macht im Ausland einen neuen Führerschein und fährt dann hier damit rum. Da gab es gerade kürzlich eine höchstrichterliche Entscheidung zu, wonach auch das nicht geht - wem im Inland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf im Inland auch nicht von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen. Verstöße dagegen wären wieder Fahren ohne.
Wenn jemand nach Entzug einen neuen Führerschein beantragt, muss meistens er eine MPU machen, aber nicht bei der Ersterteilung (abgesehen bei Personenbeförderungs-Fahrerlaubnis und (weiß ich aber nicht genau) LKW - ist dann aber ne ganz andere MPU als der "Idiotentest").

@DDD
Meintest du weiter oben wirklich die Landes-Polizeigesetze?
Kann eigentlich nicht sein, weil Fahrerlaubnisrecht nach Bundesrecht geregelt ist (StVG, FeV,...), was Landesrecht vorgeht und zudem spezielleres Ordnungsrecht ist. Und auch nicht ins Resort der Innenminister fällt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch mehr sparen kann man wenn man auf den Verkehrsübungsplatz geht und alles basics lernt. schalten, umsicht etc. muss alles zur routine werden.
So kann man in der Fahrschule gleich mit den Pflichtstunden anfangen und muss nicht erst einige normale Stunden nehmen.
 
Jo, und sicherstellen, dass man dann die Fahrstunden zügig und am Stück durchziehen kann, ohne ewige Pausen drinne, in denen man wieder aus dem Training kommt. So ging's mir nämlich damals wegen Abi, etc. - war blöd und hat einige Fahrstunden mehr gekostet... :mad:
 
aber besser ist, wenn man doch besser ein paar stunden mehr nimmt, wenn man irgendwo unsicher beim fahren ist.. :)

und das beste überhaupt, um sich gar nicht erst nen "rasanten" fahrstil anzugewöhnen ist, nach der bestandenen prüfung nur mit mutti aufm beifahrersitz zu fahren :D musste das selbst erleben, weil ich kein eigenes auto hatte und ich bei muttis auto nicht mitversichert war... und ich muss sagen, dass sich durch das permanente geheule meiner mum mein fahrstil sehr positiv (sicher, gelassen, vorrausschauend) entwickelt hat... :p

außerdem vergrößert sich so das vertrauen der eltern, so dass man vielleicht öfters (oder immer) mal das auto bekommt.. ;)
 
DDD schrieb:
Kannsu knicken.
Hast Du was ausgefressen gehabt - wird der Polen / Tschechen Führerschein in Bayern definitiv entzogen.
Und das gilt auch für Neulinge.
Alleine schon wegen der Auflagen in der Probezeit.
Da wären schon mehr so schlaue angekommen.

btw. Bayern / Württemberg und Niedersachsen gehen im Polizeigesetz ganz eigene Wege.
Und die stimmen nicht immer mit Bundesrecht überein.

@DDD
Jetzt musst du nochmal erklären, was du mit dem Post da genau gemeint hast. Sonst bleibe ich dabei: Die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer haben mit Fahrerlaubnisrecht nichts zu tun, es sei denn es geht um die zeitweise Beschlagnahme eines Autoschlüssels, eines Führerscheines und die Untersagung der Weiterfahrt, um beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern!
 
Habe meinen Führerschein in den USA gemacht (mit 16 - konnte man noch umschreiben). Einmal einparken und (lass mich lügen) 50$, das war alles. Hier in Deutschland wollten meine Eltern dann aber, daß ich ihn nochmal mache (Fahrsicherheitstraining etc.). Was ich nicht empfehlen kann, ist sich während der Probezeit Punkte einzufangen. Die Nachprüfung wird teuer und bringt eigentlich nichts. Leider hat es mich 2 Tage vor Ablauf der 2 Jahre erwischt :mad:

Ach...mein geliebtes Auto wurde mir gestern an der Uni geklaut. Golf II, Baujahr 88. Hätte nicht gedacht, daß den mal jemand freiwillig klaut :D Zwar sehr alt, aber immer treu gewesen...RIP
 
@DDD
Naja, das ist ja eher ein Sonderfall. Außerdem redest du von "Sperre", von daher klingt das eher so, als ob du Fälle meinst, wo jemandem die Fahrerlaubnis aus irgendwelchen Gründen entzogen wurde und der meint, er könnte dann ganz schlau Fe-befreite Gefährte benutzen. Die Fälle sind ja eine ganz andere Baustelle als die Ausgangsfrage hier im Thread. Weil da kann die Behörde nämlich noch zusätzlich wegen Ungeeignetheit bzw. Gefährdung untersagen, Fe-freie Gefährte zu fahren (ist nicht gleichzusetzen mit einem Fahrverbot). Und wer in so einem Fall auf so einem Gefährt angetroffen wird, macht sich zwar nicht strafbar wegen Fahren ohne Fe, aber ihm kann die Weiterfahrt nach Polizeirecht untersagt werden und u.U. im Extrem- oder Wiederholungsfall der Karren nach Polizeirecht beschlagnahmt/eingezogen werden.

@aufleger
Golf II wurde/wird so oft geklaut, weil der so leicht zu knacken ist.


Ansonsten hier nochmal eine nachlesbare und rechtlich begründete Antwort auf die Ausgangsfrage:

Alle Bestimmungen über Führerscheine und Fahrerlaubnisse sind in Deutschland in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Die FeV ist Bundesrecht und abschließend geregelt, d.h. in allen Bundesländern gelten die gleichen Bestimmungen.
In § 4 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) ist zudem geregelt, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden darf.

Daraus ergibt sich dann Folgendes:
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anerkannt (§ 28 I FeV)
- ABER:
Von sonstigen ausländischen Fahrerlaubnisse darf aber in Deutschland nur Geberauch gemacht werden, wenn man keinen Wohnsitz im Inland hat (§ 4 I, III Nr. 2 IntVO) und auch bei der Erteilung keinen Wohnsitz in Deutschland hatte (§ 4 III Nr. 2 IntVO). Somit scheidet Führerschein machen im Osten schon mal aus, weil man ihn hier eh nicht benutzen dürfte und somit letztlich in Deutschland machen muss.

Einzige Möglichkeit:
Man kann seinen Führerschein im EU-oder EWR-Ausland machen, allerdings nur während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalt als Student oder Schüler dort (§ 28 IV Nr. 2 FeV).
Ansonsten dürfte man in der Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland haben, in der man den Führerschein im Ausland macht - § 7 FeV, die bereits angesprochene 185 Tage-Regelung.
Und wenn man dann wieder hier her zieht, müsste man innerhalb von sechs Monaten einen deutschen Führerschein beantragen, danach wird die ausländische Erlaubnis hier ungültig (§ 4 I IntVO)... was u.U. je nach Staat, wo man sie her hat, heißen kann: Hier nochmal Fahrprüfung machen... :D

Und wer im In- oder Ausland ein Fahrverbot, eine gerichtliche Sperre hat oder wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf sowieso nicht in Deutschland von einer ausländischen - gilt auch für EU-Fahrerlaubnis - Gebrauch machen (§ 4 III Nr, 3,4,5 IntVO).

Jeder Verstoß wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird plus Nebenfolgen wie Sperre!


Fazit: Ausland bringt gar nix, außer als Schüler/Student bzw. wenn man wirklich längere Zeit nur im Ausland wohnt.
 
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Ich gehöre zu den Leuten, die ihren Führerschein im Ausland gemacht haben, allerdings nicht in Osteuropa! ;)
Ich hab' das Schuljahr 2002/03 in den USA, genauer gesagt im Bundesstaat Virginia, verbracht und hatte dort die Möglichkeit meinen Führerschein zu machen. Gelohnt hat es sich für mich, denn Virginia ist oder war einer der beiden US-Bundesstaaten, deren Führerscheine man bei uns umschreiben lassen konnte.
Die Theoriestunden fanden in Form des Faches "Driver's Ed" in der Schule statt und die Praxis sammelte man einmal privat und dann mit einem Fahrlehrer. Bevor ich jedoch überhaupt hinter's Steuer durfte musste ich erst mal zum DMV, nen' Test machen und diesen natürlich auch bestehen, um meine Fahrerlaubnis zu bekommen. Damit durfte ich dann hinter dem Steuer sitzen, wenn mein Beifahrer mindestens 21 Jahre alt und in Besitz des Führerscheins war.
Um den Führerschein zu bekommen musste ich sieben Praxisstunden im Beisein eines authorisierten Fahrlehrers und 40 Stunden, zehn davon bei Nacht, im Beisein meines Vormundes bzw. der für mich verantwortlichen Aufsichtsperson, in meinem Fall meine Gasteltern, absolvieren. Gelernt hab' ich übrigens auf Schaltwagen, da meine Gasteltern glücklicherweise Schaltwagen gefahren sind.
Nach frühestens neun Monaten, den insgesamt 47 abgeleisteten Praxisstunden und den bestandenen Prüfungen, sowohl Theorie als auch Praxis, wurde man dann vom zuständigen Richter zu einer einmal im Monat stattfindenden "Zeremonie" geladen, wo man dann seinen Führerschein erhielt.
Wieder zurück in Deutschland musste ich den amerikanischen Führerschein erst mal von einem vereidigten Dolmetscher beim ADAC übersetzen lassen, bevor ich dann die Umschreibung beantragen konnte.
Wenn ich zurückblicke, so hat mich mein Führerschein, samt Umschreibe- und Übersetzungsgebühren, maximal 200 Euro gekostet. Und, da hier schon die Frage danach gestellt wurde, den amerikanischen Führerschein konnte man nur erwerben, wenn man mindestens neun Monate mit einer festen Anschrift in den USA residierte, zumindest war das in Virginia so.
 
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