Garantie bei gewerblichem Verkauf

Chris R

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Was ich mich gerade gefragt hab:

Da ich ja ein Gewerbe angemeldet hab und damit auch Equipment kaufe und die Vorsteuer abzieh, wie ist das dann, wenn ich ein solches Gerät wieder verkaufe? Das wäre dann ja ein gewerblicher Verkauf, da ich es ja auch für das Gewerbe erworben habe, oder?!

Muss ich dann beim Verkauf auch eine Garantie geben, wie das bei nem gewerblichen Verkauf normal ist?
 
Du hast noch die Möglicket, die Gewährleistung auf 12 Monate zu begrenzen- Musst Du aber dann aber auch drauf hin weisen - Sonst gelten 12 Monate ).

An sonsten ist folgender AUSCHLUSS möglich :
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann ein Sachmangel eigentlich vorliegt. Wesentlich ist hier § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB in dem es heißt: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."

Der Gefahrübergang ist dann gegeben, wenn der Kunde, der Käufer, den Gegenstand tatsächlich erhält. Vereinbart ist eine Beschaffenheit, wie sie im Angebot angegeben ist. Ist ein Gegenstand somit als beschädigt oder defekt angeboten worden, ist dies die vereinbarte Beschaffenheit und der Kunde kann selbstverständlich keinen funktionierenden Gegenstand verlangen.

Auch die Tatsache, dass gebrauchte Gegenstände Gebrauchsspuren haben können, dürfte keinen Mangel darstellen. Soweit jedoch auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder das Gerät nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Kunde somit ein funktionierendes und im weitesten Sinne mangelfreies Gerät erwarten.

Du könntest also z.B. mit dem Zusatz Fader von der Gewährleistung aus geschlossen diese von der Gewährleistung aus schließen.
 
das heisst dann nicht garantie ;)
garantie ist immer das was der hersteller geben muss bei uns 24monate ;)
du musst eine sogenannte einjährige "gewährleistungsfrist" geben...ist im grunde dasselbe, nur das du im fall der fälle das beim kunden was kaputtgeht nur in zweiter distanz für eine etwaige reperatur sorgen musst, sonder in erster linie immernoch der hersteller ;)
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstelles und kann bis zu 6 Monaten gegeben werden.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt der Händler. Sie beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Bei Gebrauchtwaren kann der Händler sie auf 12 Monate begrenzen.

Diese Angaben sind von einer Seite von Aktuellen Urteilen mit dem dementsprechenden Paragraphen. Im Moment finde ich sie aber nicht mehr.
Sollte ich sie finden, dann setze ich den Link hier rein.
 
Aber könnte ich dann nicht Geräte vom Gewerbe an mich als Privatperson verkaufen und ich verkauf die dann als Privatperson weiter? Dann müsste ich ja auch keine Gewährleistung geben?
 
Na ja, bei gewerblich genutzten Sachen mußt Du auch ein Jahr Gewährleistung geben, selbst bei Gebrauchtwaren.

Verkaufst Du das "privat", begehst Du Steuerhinterziehung :rolleyes:

Du ziehst die Vorsteuer beim Kauf & mußt den Gewinn nebst UST als Veräußerungsgewinn aus Anlageabgängen versteuern
 
kric11 schrieb:
Na ja, bei gewerblich genutzten Sachen mußt Du auch ein Jahr Gewährleistung geben, selbst bei Gebrauchtwaren.

Verkaufst Du das "privat", begehst Du Steuerhinterziehung :rolleyes:

Du ziehst die Vorsteuer beim Kauf & mußt den Gewinn nebst UST als Veräußerungsgewinn aus Anlageabgängen versteuern

Es geht hier um die Garantie und nicht um die Steuer! Ist schon klar, dass ich die Steuern zahlen muss, wenn ich so was wieder verkaufe.
 

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