garantiefall aber keinkaufbeleg

zwark

zwark

good for nothing taffer
Dabei seit
2 Jan 2005
Beiträge
113
Reaktionen
1
hallo,

ich habe mal bezüglich der garantie ne frage und zwar gilt ein kontoauszug auch als nachweis bezüglich des kaufdatums.
also wenn ich per karte zahle.
das ganze wird ja dann auf nem kontoauszug vermerkt bei wem wann und wieviel.

weiss da jmd. genaueres?
 
anhand der seriennummer müsste es doch denke ich mal auch zurückzuverfolgen sein...es sei denn du hast gebraucht gekauft...und mit dem kontoauszug würde ich sagen, nur wenn es aus dem verw.zwck eindeutig hervor geht.
ich hoffe ich konnte helfen :)
 
hi

kontoauszug is besser als garnix.
wenn du in einem geschäft eingekauft hast geht auch
ziemlich viel über kulanz. arbeite auch im verkauf und
"in wirklichkeit" bedeutet ein kassenzettel ziemlich garnix.
(den auszug aber trotzdem mitnehmen natürlich)

gruss

manu
 
kommt auch immer drauf an wo du gekauft hast... hatte mal bei nem dj laden was bestellt und habe die rechnung verschlampt.. habe einfach angerufen und gesagt da und da müsste es gewesen sein und die haben mir dann ne abgelegte rechnungskopie geschickt.. aber wenn du vor ort warst wird es schon schwieriger
 
Kontoauszug und Seriennummer legen alles klar dar. Zumal der Kontoauszug ja ein Dokument ist das auch Rechtskräftig ist.

Die Seriennummer ist ja auch in dem System des Verkäufers hinterlegt, worauss sich alles weitere ergibt.

Käuferdaten usw.

Wenn Du noch Deine Kundennummer wissen solltest, hast Du genug Beweise.

Das klappt schon.

Gruß djhyline
 
Wie wirthadelic schon sagte, so ein Kassenbon muss man nicht haben um die Garantie in Anspruch zu nehmen, es vereinfacht aber die Sache ungemein.

Viele Verkäufer wollen sich drücken, weil sie dann beim Lieferanten die Rechnung vorlegen müssen, aber das kann einem als Kunden egal sein ;)

Also, Kontoauszug reicht da. Die können dann selber nachsehen, für was da bezahlt wurde (bei den größeren Läden).

Wollte bei mir auch mal nicht klappen, da ich in der Rush-Hour da war und der Verkäufer bissl unter Strom stand (dazu wohl noch einen verdammt schlechten Tag) hat er mich so einfach abweisen wollen nach dem Motto "Reklamation nur mit Kassenbon". Da wurd ich halt ein bissl lauter und hab was von Frechheit gemurmelt, danach hatte ich die ganze Aufmerksamkeit des Verkäufers um einen Umtausch in ein neues Gerät - Geht doch! Ist zwar nicht ladylike, aber hey, ich hab schließlich für ein funktionierendes Gerät bezahlt!

Gruß M
 
und zur Not wendest Du Dich einfach an den Hersteller selber. Die Herstellergarantie ist in der Regel ohnehin länger und da ist auch keine Rechnung notwendig. Allerdings gilt dann ohne Rechnung das Auslieferdatum des Herstellers als Stichtag.

Christian
 
hab mein notebook im netz gekauft, und bin bei problemen hier bei nen siemens-partner...
der wollte keine rechnung und nix, und hat immer auf garantie repariert, und der wusste, dass ich das nich da gekauft hab, weil der nur die buisness dinger vertreibt, und ich ein consumer hab...

mann muss nur mit denen sprechen, weil der Shop bekommt ja für die reparatur in der Regel die Kohle vom Hersteller, und von daher is das doch nur gut füpr den, jedenfalls war das bei mir nie ein Problem...
 
kurz und knapp beantwortet:

Ja

Ein Kontoauszug ist rechtens und kann als Kaufnachweis sogar vor Gericht bewiesen werden, wenns z.B. um Garantiefälle geht.

Zudem kannst Du Dir jederzeit eine Rechnungskopie nachträglich von dem Verkäufer holen.
 
danke ihr habt mir ein gutes stück weitergeholfen.

weiss auch jmd. von euch wie es mit einem reparierten garantiefall aussieht?
gibts nach nem garantiefall wieder neue garantie. oder ur noch die restgarantie?
 
Wenn das Verschulden an der Technik liegt, ist der Garantiefall in dem Zeitrahmen solange gültig, bis Du ein funktionierendes Gerät besitzt, ohne Mängel und Fehler.


Wenn das Verschulden bei Dir liegt, ist keine Garantie zur Reparatur gegeben, wenn Dir das nachgewiesen wird.
 
jo das ist schon klar nur bekomme ich nach der reparatur welche ein klarer garantiefall war nochmals garantie? oder verbleibt mir dann die restgarantie ab kaufdatum?
 
Es bleibt die Restgarantie ab Kaufdatum.

Du kannst nach der 3. Reparatur ein neues Gerät verlangen, dass sie austauschen müssen, wenn es bis dahin nicht geklappt hat.
 
MandoMango schrieb:
Du kannst nach der 3. Reparatur ein neues Gerät verlangen, dass sie austauschen müssen, wenn es bis dahin nicht geklappt hat.

Aber das gilt doch auch nur im 1. Jahr, oder ??
 
also meines wissens nach ja - nur innerhalb eines jahres.
3mal repariert ergibt ein neues gerät.
alles nach einem jahr wird wohl kulanz-sache sein. der eine machts - der andre eben nicht.

gruss

manu
 
Mando Mango schrieb:
Du kannst nach der 3. Reparatur ein neues Gerät verlangen, dass sie austauschen müssen, wenn es bis dahin nicht geklappt hat.

ja, aber nur bei dreimal einem defekt an der gleichen Stelle (sprich beim notebook 3mal grafikarte, oder 3mal mainborad, aber nich wenn 1mal grafik, 1 mal mainboard, einmal ram)
und man hat nur anspruch auf ein gleiches neues gerät, nich auf das korrespondierende aktuelle gerät
 

Ähnliche Themen

Neue Themen


Zurück
Oben