GEMA Gebühren bei schulparty

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ROSA
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Tschuldigung dass ich schon wieder zu dem alt-durchgekautem Thema schreib, aber mir is das noch nich so ganz klar...

Wir sind grad im Begriff eine Schulparty zu organisieren auf der ICh auflegen soll...
Hatte mir das so gedacht, dass ich meine Vinylz und nen laptop mitbring...
Angenommen auf dem laptop wären auch einige illegal gezogene files, könnt ich da Ärger von der GEMA bekommen?
Dazu muss gesagt werden: Wahrscheinlich werden wir die schoolparty nur intern also ohne Öffentlichkeit ablaufen lassen....Zählt das dann unter privat???
GEMA gebühren bezahlen wir, weiß nur nich genau ob das "Häkchen" :D bei den gebrannten CDs gemacht wurde........!!

Bin mir nich im Klaren ob des legal ist und/oder ob ich mit einer Kontrolle bzw. Konsequenzen zu rechnen habe.(btw: Bin 17!, andere Rechtslage????)

So hoffe ich hab euch nich verwirrt mit meinen Formulierungen...

MFG
 
also diese thematik hatten wir in der letzten zeit zur genüge. da reicht imho ein blick in dbzgl. vorhandene themen. zur not reicht auch ein/ eine anruf/ mail bei der gema.
 
Ja hab auch schon jetz ne stunde bevor ich das reingeschrieben hab, hier rumgelesen und langsam hab ich kopfschmerzen^^
Mir ist einfach noch nicht klar ob:
1. Eine interne Schulparty als öffentlich zählt
2. Ich ein zu hohes Risiko eingehe, wenn ich illegal gesaugte tracks auflegen würde(hab ich eigentlich nich vor)
3. Ob man mich dafür mit meinen jungen 17jährchen zur rechtl voll und ganz verantwortlich machen kann...

Bin echt neu auf dem Gebiet, aslo wäre nett, wenn ihr mir da etwas genauer helen könntet!!

Vielen Dank

der flow
 
würde mich auch mal interessieren .. ich muss auch in einer schule auflegen .. die zahlen bestimmt keine gema.. fällt das auf mich zurück??
wie mache ich das mit der musik am besten .. hab ja nur clubscheiben .. cds? (keine originale)
 
also vor der gema hätt ich bei illegalen files am wenigsten Angst, die reicht einen da nur weiter.

illegale files hat man nicht, und legt man somit ERSTRECHT auch nich auf, punkt aus schluss.
somit 2.: ja, Risiko HOCH!
 
zu 1. --> Schulparty = private Veranstaltung, solange die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt ;)


Gruß

MNS
 
Zuletzt bearbeitet:
also muss für diese private veranstaltung keine gema gezahlt werden? bin ich als dj dafür verantwortlich wenn was sein sollte? oder die schule ?
 
also muss für diese private veranstaltung keine gema gezahlt werden?
moin...für EINDEUTIG private va muss man grundsätzlich keine gema zahlen - sagen wir es mal so.
bin ich als dj dafür verantwortlich wenn was sein sollte?
kommt drauf an wie man es mit dem va (vertraglich) festgehalten hat


da es hier aber um eine schule geht, die ein, im grunde genommen öffentliche einrichtung ist, deren obere behörde das landesschulamt ist, steht diese dann wohl auch unter haftung, da solche "außerschulischen" va auch von dieser imho genemigt werden müssen.

ich frage mich aber die ganze zeit warum man in der frage nicht einfach den schulleiter konsultiert? oder steht man auf kriegsfus mit jenem?
 
Unser(also meiner#) hat weder die zeit noch di nötige ahnung...

Das wird alles durch unsere Schülersprecher sowie durch mich organisiert...
:cool:

ma schaun was das wird :D
 
Moin

Eine Schulveranstaltung ist imho keine Privatveranstaltung, diese ist es nur, wenn alle Leute verwandt sind, davon kann man wohl nicht ausgehen bei einer Schule.

Es gibt Pauschalen, die gar nicht so teuer sind.

Ferner halten wir Meldekarten vorrätig, wo nur anzukreuzen ist, wie die Titel abgespielt werden, also mit einer Band, über CD, selbstaufgenommene Kassetten etc.

www.gema.de
 
@kric11

gema lieber woanders hin...:p ;)
 
So ein *****Verein!!! :D ;)
Widersprüchlich bis zum gehtnichmehr und trotzdem mussmer sich dran halten!!!
Son Mist aber auch!!

edit:
Achso irgendwie zahlen wir trotzdem Gebühren an die Brüder!!!
Muss noch mal mit unsrem head sprechen!!

Vielen dank bis hierhin erstmal....

mfg
der flow
 
Alles Definitionssache, sag ich immer :) .

Guck mal in eure ASchO, die allgemeine Schulordnung, da wirst du sicher ne Menge zu dem Thema finden.
In der AScho müsste eigentlich stehen, dass kein Alkohol auf Schulveranstaltungen konsumiert/ausgeschenkt werden darf, wollt ihr dies jedoch machen ist es keine Schulveranstaltung mehr :D .
Rechtlich sind die sogenannten Abifinanzierungs- oder auch VoFi-Feten keine Schulveranstaltungen, da hier Alkohol ausgeschenkt wird (muss ;) ) und da ist man dann als Schüler-Organisator, der volljährig sein muss, als Veranstalter verantwortlich. Wenn du euer Konzept anguckst kannst du dann absehen, ob ihr Gema entrichten müsst. Also mit dem Schulleiter reden, ASchO checken und im Ordnungsamt kundlich machen, ob angemeldet werden muss.
Sobald irgendjemand, der nicht Mitgleid eurer Schule ist, die Party betritt, wird diese automatisch als öffentlich deklariert, soviel ich weiß. Aber das wurde ja schon erwähnt.
 
bei mir stellt sich das problem dass ich nicht auf dieser schule bin und diesen "auftritt" durch einen freund angeboten bekommen habe.. also wie gehe ich am besten vor? mit dem schulleiter sprechen, inwiefern gema entrichtet wird? es drauf ankommen lassen? was mache ich am besten? so ein kleiner plan wäre super..
 
Hi,

also es könnte eigentlich schon als geschlossene Veranstalltung gelten, da wenn ich Dich richtig verstanden habe, kein offizieller Einlass stattfinden wird. Geschlossene Veranstalltung ist es immer dann, wenn jeder jeden kennt und (und hier kommen wir zu dem Knackpunkt) kein Geld den Besitzer wechselt. Wenn Ihr also einen Getränkeverkauf durchführt um die Kasse der SMV ein wenig aufzubessern ist schon wieder Essig mit "geschlossener Veranstalltung".

Ich gehe aber mal davon aus, dass die Fete nicht in der Schulaula starten wird. Evtl. habt Ihr diese Party sogar in einem Club in eurer Stadt geplant. Wenn dass der Fall ist, bezahlt der Clubbetreiber bereits eine GEMA Pauschale. Diese ist gestaffelt in (unter anderem) Veranstalltungen pro Monat. Vermutlich ist in diesem Fall eure Veranstalltung auch noch mit abgedeckt (einfach mal mit dem Betreiber abklären).

Wenn mit gebrannten CDs aufgelegt wird ist die erhöhte GEMA Pauschale fällig.

Wegen der Files mit ungeklärter Herkunft: Weder die GEMA noch sonst irgendjemand kann in letzter Konsequenz die Herkunft der Files nachweisen (ausser es handelt sich um DRM Files), die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Kläger --- so what??

Christian
 

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