GEMA-Gebühren für Hörproben bei ebay?

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Danjay

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Hallo zusammen,
Vorab: Leider kann ich mit der Suchfunktion nichts finden, das mir weiterhelfen könnte, was mich sehr verwundert hat.

Mein Anliegen ist folgendes:
Ich will nun ein gerne ein paar meiner Platten bei ebay zum Verkauf anbieten. Natürlich mit schönen Text und wundervollen Bildern zur jeder Platte. Allerdings bringen Cover-Bilder den Leuten ja nicht viel, wenn sie die Platte nicht kennen. Daher wollte ich eine Hörprobe zu jeder Platte anfertigen, die dann über meinen webspace gestreamt werden sollte. Aber die Frage ist natürlich, in wie weit solche (10-20sekündigen) Hörproben geschützt sind?

Darum meine Fragen:
I.) Darf ich solche Hörproben überhaupt einstellen, ohne dafür GEMA-Gebühren zu zahlen?

1.)Wenn nein: Wie viel würde denn sowas ca. kosten? Gibt's ein Gesamtpaket, mit dem ich monatlich so viele Hörproben wie ich möchte anbieten dürfte?

2.) Wenn doch:
a.) Wie lange dürfen diese Hörproben sein?
b.) Wie weit muss ich die Qualität einer Hörprobe absenken? Durch nen 64kb/s-stream ist die Hörprobe ja nicht mehr wirklich zum Genießen zu gebrauchen ;).

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und entschuldige mich im Vorraus, falls es das Thema doch bereits geben sollte :/.

MfG,
Danjay
 
Grr, vielen Dank :/.
Die spinnen ja, die GEMA-Leute. 150euro/jahr für maximal 20 tracks, lol...
Wäre denn das direkte Verlinken zu den Hörproben von großen Anbietern (www.decks.de, www.beatport.com) denn legal, oder muss ich da schonwieder mit den Leuten des entsprechenden Ladens reden?.
 
Da wirste von den Läden denk ich mal schön eine drankriegen...
 
Danjay, Deeplinking ist verboten, die können Dich da schnell rechtlich rankriegen, wegen Traffic-Klau.

Der Käufer bzw. Interessent muss sich selbst um eine Hörprobe bemühen, was anderes wird Dir wohl nicht übrig bleiben.
 
Mando schrieb:
Danjay, Deeplinking ist verboten, die können Dich da schnell rechtlich rankriegen, wegen Traffic-Klau.

Aha? Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Und zeig mir doch bitte mal das Anti-Traffic-Klau-Gesetz, wegen dem die einen rechtlich rankriegen können.
 
Traffic ist in dem Sinne genauso Diebstahl, auch wenn es nichts "materielles" ist.

Außerdem geht es nicht nur um Traffic, sondern darum, dass diese Shops z.B. ihre Gebühren für genau diese Samples abdrücken (oder sich eventuell anderweitig einigen) und du nutzt es dann.

Wäre in etwa vergleichbar damit, wenn dir jemand deinen Antennen- / Kabel- oder von mir aus auch Stromanschluss anzapft.
 
Gib doch einfach an wo Du (oder ein Dritter) die Dinger "angeblich" online gekauft hast. Dann noch der dezente Hinweis auf eine Vorhörfunktion dieser Shops...tralala...oder geht dat auch nit?
 
Traffic ist Diebstahl? Cool. Dann zeige ich nun alle Leute an, die auf meiner Bildergallerie rumsurfen, immerhin verbrauchen die ja meinen Traffic (und das in nem Maße von über 100GB im Monat). Geil-o-mat.

Wenn du solche Sachen ins Netz stellst, und keine Schutzmaßnahmen einbaust, dann musst du im Grunde davon ausgehen, dass jeder auch von überall direkt darauf verlinken kann (siehe BGH Urteil zum Thema Deeplinks).

Warum spielt wohl WR alles nur per Flashplayer ab und bei DeeJay.de kannstes nur anhören, wenn du eingeloggter Kunde bist?
 
klaustopher schrieb:
Warum spielt wohl WR alles nur per Flashplayer ab...
Ich weiß ja nicht, wie oft du bei web-records unterwegs bist, aber vielleicht ist dir mal aufgefallen, dass man dort auswählen kann, wie wiedergegeben werden soll... :rolleyes:

WR-Samples kann man genauso verlinken, wie die von den anderen Onlineshops.
 
Oh, dachte die hätten das komplett geändert, seit die den Flashplayer eingebaut haben... Gut, dann ist es bei WR halt möglich Samples direkt zu verlinken. Selbst schuld...
 
Die haben sogar wieder "abgerüstet" - mittlerweile sind da garkeine Flashplayer mehr. ;)
 
Geht zwar immer weiter OT, aber:
wr_flash.png

Das isn Flashplayer ;)

Zum Thema selber: Wie schon angemerkt wurde darfst du von Ebay aus keine Links ins Angebot packen, von daher hat sich das ganze ja schon erledigt.
 
Ich weiß, was'n Flashplayer is... :rolleyes:

Ich meinte auch, dass ihre Seite nicht mehr komplett Flash-basierend ist, sondern auch wieder "normal" erreichbar.
 
Aber auswählen wie wiedergegeben wird kann man da doch nur wenn man eingeloggt ist oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Threadersteller:
Tu es einfach wenn du das nicht im großen stil abziehst passt das schon (die heiß geliebte Grauzone eben). Wenn du ein sample online stellst sollte das nicht mehr wie 30 Sekundne haben. Bei ebay findet man andauernd irgendwelche links in den Angeboten und wenn es so gemacht ist das du die url in ein neues browserfenster kopieren musst...
 
Geht zwar immer weiter OT, aber:
wr_flash.png

Das isn Flashplayer ;)

Zum Thema selber: Wie schon angemerkt wurde darfst du von Ebay aus keine Links ins Angebot packen, von daher hat sich das ganze ja schon erledigt.
Darf man wohl, und zwar Links zu "Videomaterial, welches den zu verkaufenden Artikel demonstriert". MP3-Links werden in der Praxis genauso gehandhabt. Ich linke immer!
 

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