GEMA-Petition im Bundestag

Zechone

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5 Feb 2005
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Ort
Karlsruhe
Liebe Musikanten und Komponisten,
Liebe Kabarettisten und Schauspieler,
Liebe Veranstalter,

seit 11 Jahren betreibe ich nun die Sonthofer Kultur-Werkstatt und seit 11 Jahren kenne ich die GEMA als ein „Reizthema“ gleichermaßen für Veranstalter und Künstler. Zahlreiche Gespräche mit Künstlern aus der ganzen BRD und den benachbarten EU-Ländern zeigen, dass der „Leidensdruck“ zunimmt. Für alle Kleinveranstalter werden die GEMA-Gebühren zu einer echten Existenzbedrohung.
Von Künstlern, auch von jenen, die Mitglied bei der GEMA sind, kenne ich kaum einen, der uneingeschränktes Vertrauen in die Arbeit der GEMA hat.

Grund genug, die GEMA endlich öffentlich zu hinterfragen!

Bevor ich näher auf die Problematik eingehe, möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass es nicht darum geht, die Daseinsberechtigung der GEMA in Zweifel zu stellen. Es steht außer Frage, dass geistiges Gut einen hohen Wert darstellt und dass es eine wichtige Aufgabe ist, die Urheberrechte des Einzelnen zu schützen.
Das heißt, der Künstler soll auch die Früchte ernten die er säht und um bei dieser bildhaften Sprache zu bleiben – Jeder Landwirt weiß, wenn er seinen Boden zu sehr auslaugt, werden die Ernten mit der Zeit ausbleiben, weil der Boden „nichts mehr hergibt“.

Aus Sicht der Veranstalter und ich spreche hier als „Kleinveranstalter“, der sich redlich bemüht diese Bühne für Künstler aller Genres und für den künstlerischen Nachwuchs als „Sprungbrett“ zu erhalten, werde ich nachfolgend einige Fakten aus meiner Erfahrung erläutern, die zu einem unakzeptablen „Missverhältnis“ führen.

Abrechnungsmodus für eine musikalische Veranstaltung:

1. Raumgröße – in unserem Falle 100 qm
2. GEMA-geschützte Werke
3. Höhe der Eintrittsgelder

…und hier zwei Abrechnungsbeispiele:

1. 100 Besucher
2. das komplette Konzert – geschützte Werke
3. Eintritt pro Person 10,-- €
U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 87,00 €

1. 3 Besucher
2. 1 Musikstück – geschütztes Werk
3. Eintritt pro Person ab 11.00 bis 20,00 €
U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 103,00 €


Sonderkonditionen wie die Kleinveranstalterverträge wurden ab 1998 nicht mehr abgeschlossen. Auf Druck von Seiten der Regierung gewährt seit damals die GEMA
Sonderkonditionen nach der „Missverhältnisklausel“.
Eine gute Sache, das Problem war (und es ist noch heute so) allerdings, dass die GEMA mich im Falle der Kultur-Werkstatt, trotz wiederholter „Bittgesuche“, nicht auf diese Möglichkeit aufmerksam machte.
Ein Künstler war der rettende Engel! Seit dieser Zeit erhält die Werkstatt verbilligte
Konditionen. Obwohl diese Regelung in der GEMA-Satzung steht, wird sie von der GEMA zum einen nur dann gewährt, wenn der Veranstalter das Glück hat davon in Kenntnis gesetzt zu werden und zum zweiten auch da nur, wenn die GEMA sich „großzügig“ zeigt.

Soviel zur Problematik für einen Kleinveranstalter. Es kann nach meiner Meinung nicht angehen, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben um nicht zu sagen willkürlich gehandelt wird. Das Gleichheitsprinzip wird in Deutschland, in vielen Bereichen des Rechts, sehr hoch gehalten. Nach meiner Meinung sollte, auch bei der GEMA, gleiches Recht für ALLE gelten.


Nun zu den Künstlern

Meine mühevolle Recherche im Internet, um der Berechnung von Tantiemen für die Künstler auf die Spur zu kommen, war völlig aussichts- und ergebnislos. Erst ein Künstler, der von seinen Bühnenauftritten lebt, konnte mir weiter helfen. Auch er bestätigte mir, dass er seine Kenntnisse erst im Laufe von „Jahren“ erworben hat. Die GEMA ist auf diesem Gebiet nicht sonderlich „mitteilsam“.

Hier nun die (mir geschilderte) zurzeit gültige, Berechnungsgrundlage für Tantiemen an die Künstler.
Die zwei wichtigsten Grundlagen:
1. GEMA-Bezirke – die GEMA teilt Deutschland in 12 Bezirke ein.
2. Anzahl der vom Künstler gemeldeten – eigenen Kompositionen

Berechnungsbeispiele:

Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat 1 x = 1 Punkt
Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat 20 x = 1 Punkt

Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in einem Monat 1 x = 12 Punkte
Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in 12 Monaten 1 x = 144 Punkte
Höchste zu erreichende Punktzahl
Diese Punktzahl ist der so genannte „ProFaktor“ – die Berechungsgrundlage für folgende Formel:

Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 4 € = 1,356 €
Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 8 € = 2,71 €

Der „Wert“ einer Komposition hängt von verschiedenen Kriterien ab (GEMA gemeldet -
ohne CD – mit CD – Rundfunk – Fernsehen etc.).Eine genaue Wertangabe konnte ich nicht erfahren! Zurzeit werden, anscheinend für Kompositionen ohne CD ca. 4 € und mit CD ca. 8 € angesetzt.

… und nun ein kleines Rechenbeispiel, das die Problematik deutlich macht

Ein Künstler spielt auf 60 Konzerten im Jahr in einem GEMA-Bezirk eine Komposition und erhält maximal
ohne CD ca. 81,36 €
mit CD ca. 162,60 €

In diesem Falle haben 60 Kleinveranstalter, in der Größe der Sonthofer Kultur-Werkstatt im Jahr ca. 5220.-- € an die GEMA entrichtet! Dieser Betrag ist nach oben hin offen, je nach Größe des Veranstaltungsraumes.

Lohnend wird diese Geschichte für Künstler, die Konzerte mit ausschließlich eigenen Stücken bestreiten. Das lässt sich, wenn die Formel bekannt ist, gut hochrechnen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Künstler über eine genaue Buchhaltung verfügt, andernfalls verschwinden seine Tantiemen im großen „GEMA-Topf“ und kommen in erster
Linie ein paar Großverdiener zu gute.
Und noch eine „Kuriosität“: Wenn ein Künstler, sprich ein GEMA-Mitglied, eine detaillierte Aufschlüsselung seiner Tantiemen verlangt, muss er dafür „Bearbeitungskosten“ bezahlen.
Soviel zur Solidarität mit den Mitgliedern! Vergleichbares sollte sich ein Handwerker bei der Erstellung seiner Rechnung erlauben!
Im Gegenzug berechnet die GEMA bei nicht ordnungsgemäßen Meldungen von Veranstaltern einen 100-%igen Aufschlag.

Sicher gibt es noch so einiges diesen Ausführungen hinzuzufügen. Möglichkeit dazu erhalten Sie, wenn Sie das beigefügte Formblatt ausfüllen.
Ein glücklicher Zufall wollte es, dass ich Nina Zober, Leiterin des Theaters im Hinterhof in Buxtehude kennen lernte. Auch Sie hat einschlägige Erfahrungen mit der GEMA gemacht.
Frau Zober gelang es, das Interesse an dieser Problematik bei Frau Dr. Martina Krogmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu wecken, die ihrerseits bereits die Rechtsabteilung im Kanzleramt informierte.
Der Boden für eine öffentliche und politische Auseinandersetzung mit der GEMA ist bereitet.
Nun müssen die Künstler und die Veranstalter von ihrem Recht gebrauch machen, eine breit angelegte Petition bei der Bundesregierung einzureichen, damit diese tätig werden kann und muß.

Inhalt der Petition:
Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc. beantragen
• Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen
• Größtmögliche Transparenz
• Änderung der Beitragberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter
• Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung der Künstlertantiemen,
• Änderung der Inkasso-Modalitäten

Wenn Ihnen/Euch auch daran gelegen ist, in Sachen GEMA zu einem guten Miteinander zu kommen, bei dem Künstler und Veranstalter gleichermaßen zu ihrem Recht kommen, dann bitte ich Sie/Euch das Formblatt auszufüllen und bis spätestens 30.09.2008
an die:
Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH – Altstädter Str. 7 – 87527 Sonthofen
zu faxen: 08321-68793 oder per Post zu schicken (Mail ist nicht ausreichend da die Unterschrift von Nöten ist).
Oder an:
Theater im Hinterhof / Schule für Gesang und Schauspiel A Cappella
Leitung: Nina Zober - Hauptstrasse 34 - 21614 Buxtehude

Außerdem bitten wir Euch/Sie diesen Brief an bekannte Künstler und Veranstalter weiter zu reichen. Der Erfolg hängt davon ab, wie groß die Resonanz ist. Denn nur so, wird der „Leidensdruck“ deutlich – Gemeinsam sind wir stark! –



Sonthofen, den 15.08.2008



Monika Bestle
Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH


hier gehts zu den Formblättern:


http://www.mediafire.com/?sharekey=d5c8310dc8a751b8553f25e4baef9c64c454bb4b4030205e
 
Ja wär wirklich toll wenn man den GEMA-Struggle nen bisschen vereinfach könnte.
Ich denk jeder der schon mal ne Party geschmissen hat weiß wie ärgerlich das ganze ablaufen kann.
 
!!!

Macht es überhaupt noch Sinn, sich als "Indy"-Künstler bei der GEMA registrieren zu lassen? Indirekt untestützt man mit seinen Auftritten doch nur Leute, die´s am wenigsten brauchen / verdient haben. Die Beispiele sind jedenfalls sehr aufschlussreich.
 
Ja eben dadrum gehts ja auch bei dieser Petition das sich dies verändert!!!!
 
Wo kommt das her? Eine ursprüngliche Quellenangabe wäre sehr hilfreich.

Die Aktion finde ich persönlich super, es gehört da wirklich mal ein bisschen klare Sicht in den Dschungel.
Auf der anderen Seite sind die Beispiele hier ein bissel stark vereinfacht. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die genannten Rechnungen nach zu rechnen. Es gibt ein paar kleine Rundungsfehler (kann man aber durchaus mit leben, ist ja auch nur zur Demonstration gedacht).

Letztendlich geht es aber um die Schlussfolgerung:

1 Künstler spielt 1 Komposition auf 60 Konzerten und bekommt "nur" 162,6 Euro während alle Veranstalter zusammen 5220 an die GEMA zahlen.

Realistisch gesehen spielt eine Band die komplette CD (zum Rechnen einfach mal mit 10 Stücken). 10x 162,6 = 1626 Euro.

Dazu spielt oftmals nicht nur eine Band alleine, sondern mindestens noch ein Warming-up mit ebenfalls 10 eigenen Stücken => 1626 x 2 = 3252 Euro

Legen wir dann noch mal den Rest für die Stücke vom DJ dazu, so läppert sich da wieder einiges, das Geld wird aber leider in einen grossen Topf geworfen und unfair verteilt.

Nicht falsch verstehen, bin keine GEMA Freund, aber die Beispiele sind mir etwas zu einfach gemacht. Wichtiger für die Abrechnung bei elektronischer Musik halte ich eigentlich die Einführung einer Playlistpflicht in Clubs. Dann bekäme auch wirklich jeder gespielte Track seine Tantimen, auch wenn es nur ein paar Cents sind. Gerade hier geht nämlich so mancher Cent an den wirklichen Produzenten vorbei...

Cheers

p.s.: Ich lass mich da aber auch gerne eines Besseren belehren. Hab' ja keine Ahnung davon.. :)
 
Wichtiger für die Abrechnung bei elektronischer Musik halte ich eigentlich die Einführung einer Playlistpflicht in Clubs.

Damit wäre ich sehr Vorsichtig. Genau so läuft das ja in der Schweiz. Und die Leute sind extrem am Fluchen.

Das ist erstens eine Heidenarbeit, vorallem für die die noch mit Platten auflegen und eine Playlist nicht schnell exportieren können.
Aber fast noch wichtiger: Es geht eine Menge an DJ Arbeit verloren.
Ich stelle mir das gerade so vor:
Ich habe einen Gig angenommen und dem Veranstalter eine Playlist übergeben wo die Lieder drauf sind die ich plane an dem Abend zu spielen.
Nun fang ich an zu legen und merke "Autsch, die Leute gehen gar nich ab".
Im normalfall würde ich jetzt ein bisschen die Stilrichtung ändern, vielleicht ein bisschen mehr Mainstream, ein bisschen härter/schwächer oder einfach mal schaun was die Festplatte/Plattenkiste denn noch so hergibt.
Aber genau das kann ich dann ja nicht tun, weil ich dann ja auf einmal ganz andere Sachen spielen würde als auf der Liste stehen. Da könnt ich dann ja genausogut ein Tape daheim machen und im Club abspielen weil ich ja eh kaum variieren kann.

War jetzt nich bös gemeint, aber einfach mal als Gedankenanstoß.
 
Das ist erstens eine Heidenarbeit, vorallem für die die noch mit Platten auflegen und eine Playlist nicht schnell exportieren können.
Aber fast noch wichtiger: Es geht eine Menge an DJ Arbeit verloren.
Ich stelle mir das gerade so vor:
Ich habe einen Gig angenommen und dem Veranstalter eine Playlist übergeben wo die Lieder drauf sind die ich plane an dem Abend zu spielen.
Nun fang ich an zu legen und merke "Autsch, die Leute gehen gar nich ab".
Im normalfall würde ich jetzt ein bisschen die Stilrichtung ändern, vielleicht ein bisschen mehr Mainstream, ein bisschen härter/schwächer oder einfach mal schaun was die Festplatte/Plattenkiste denn noch so hergibt.
Aber genau das kann ich dann ja nicht tun, weil ich dann ja auf einmal ganz andere Sachen spielen würde als auf der Liste stehen. Da könnt ich dann ja genausogut ein Tape daheim machen und im Club abspielen weil ich ja eh kaum variieren kann.

Wenn ich tossit richtig verstanden habe, dann soll die Playlist nicht vorher, sondern nachher erstellt werden - was in meinen Augen kein großartiges Problem darstellt, auch für jemanden, der mit Vinyl dreht und deswegen die Titel von Hand mitschreibt. Ich für meinen Teil schreibe seit über 5 Jahren meine Playlists mit (ohne Export sondern händisch) und kann trotzdem noch genügend Zeit mit Mixen und Nachsteuern verbringen - ist also lediglich Übungssache. :)
 
Johnny hat's verstanden. :) Vorher die Playlist schreiben wäre kompletter Blödsinn und macht nur Sinn für die "Live-Mitschnitte" die dann als CD verkauft werden. Aber da müssen dann ja auch vorab alle Rechte geklärt werden.

Wer aber des öfteren mal im Radio auflegt, der weiss was ich meine. Es hilft ja auch, die Platten in der Reihenfolge der Tracks wieder in's Case zu setzen und eben 1-2 Kürzel zu machen zum Track zu machen. Passt schon. :)
 
Schreibt ihr dann prinzipiell jeden Titel auf? Auch wenn er noch so kurz gespielt wurde? Es müsste ja eigentlich für mich als DJ die Möglichkeit geben meine gespielten Titel als Playlist zur GEMA einzusenden und somit sicherzustellen das auch nur die von der GEMA profitieren die ich auch gespielt habe?

Wenn ja, wohin?
 
Theoretisch wäre das Sache des Veranstalters/Clubs. In den Niederlanden gab (gibt es noch?) auf grossen Festivals eine automatische Erkennung per Software, zumindest als Experiment. Es gibt ja mittlerweile sogar Telefone die automatisch Tracks erkennen, also müsste es doch auch theoretisch möglich sein, so etwas für Clubs zu installieren (Auch wenn jetzt manchen über Extra-Kosten klagen würde).

Aber wir schweifen nu wirklich weit vom Thema ab, mich würde immernoch die Originalquelle interessieren. :)
 

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