GEMA sucht nach neuen Geld-Quellen

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revcue

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Hallo, mir wurde am 26.01.07 ein Schreiben der Gema zugestellt. Ich soll für eine Hintergrundmusik auf meiner Homepage einen Jahresbetrag von 70,- Euros bezahlen. Nur: diese Musik ist von mir selbst Komponiert worden ???
Bei einem bekannten ist es das gleiche Spiel, haben noch mehr diese Schreiben bekommen ? Die Gema scheint das Netz durchzusuchen. Ich habe dort in Dresden angerufen, ich soll jetzt den Nachweis bringen das die Musik von mir ist : sind die total Doof ?wie soll das gehen? Habe jetzt mein Seiten " stillgelegt und werde woll mindestens einen Jahresbetrag zahlen müssen.
Also als Tip, lieber ohne Musik oder ?
 
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Nur: diese Musik ist von mir selbst Komponiert worden ???
Bei einem bekannten ist es das gleiche Spiel, haben noch mehr diese Schreiben bekommen ?

Wenn die Musik 100%ig von dir Komponiert worden ist, dann musst du dich überhaupt nicht äußern.. nachweißpflicht liegt nicht bei dir sondern bei denen! Die wollen was von dir nicht du von denen!

Du kannst ihnen natürlich auch mit einem Brief antworten wo drinn steht, das du die tätigkeiten der instutition GEMA nicht beanspruchen willst und über deine eigens komponierte Musik selbst entscheidest.
 
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Die Musik muss nicht mal selbst komponiert sein, solange die Musik von einem Nicht-Gema-angehörigen Musiker stammt und man dessen Einwilligung zu öffentichen Wiedergabe hat kann die GEMA überhaupt keine Handhabe irgendwas zu fordern.

Sie haben die Beweislast und müssen beweisen das es sich bei dem Werk um ein Werk des sogeannten GEMA-Repertoire handelt.

Können sie das nicht beweisen sind sie gekniffen.

Schreibe auf denen auf jeden Fall das du deine Werke selber verwertest und schreibe Ihnen gleich dazu das du Ihnen die Zeit in der sie dich durch Ihre Behelligung von der Arbeit abhalten in Rechnung stellen wirst.

Für gewöhnlich geben sie dann schnell Ruhe
 
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GEIL! ich werd mal gleich alle meine seite mit musik von mir zukleistern zum downloaden und richtig groß damits die idioten auch gleich sehen können. :D
bin mal gespannt wann ich post bekomme...da freut ich mich aber dann und mein anwalt umso mehr, denn hab ich endlich n grund den verein zu verklagen... :p
 
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Nö, weitermachen wie bisher, da es ja Deine eigene Musik ist und Du der Urheber bist.

Ergo machst Du eine schlichte Angabe mit Deinem Künstlernamen, wie Dein Track heisst, fertsch

Gibst halt auf der Page noch an "Backgroundmusic blafasel"

Wenn sie das Gegenteil beweisen wollen, dann sollen sie Dir sagen, aus welchem Repertoire Du das gestohlen hast ;)

rechtlich können die da nichts machen.

Stell Deine Werke unter Creative Commons Licence, dann bist Du aus dem Schneider (die Lizenzierung der Werke ist kostenlos)
www.creativecommons.org/audio
 
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So da bin ich wieder. Ich hatte jetzt Post von den Jungs der Gema. Da ist jetzt gleich ein Vertrag drin mit Gültigkeit für das Jahr 2007 zum Pauschalpreis von 70,-€. Ich hatte denen ein Fax gesendet, aber dadrauf wurde nicht reagiert. Werde jetzt den Vertrag mit meinem Komentar und im Freiumschlag der Gema ! zurücksenden. Das wird sicher nicht so einfach ausgehen wie gedacht. Ich habe zur Sicherheit meine Webseite überarbeitet und die ganze Musik-Geschichte entfernt. Abwarten was da jetzt kommt.
 
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Ein entfernen der Musik zeigt der GEMA lediglich nur eine "Einsicht" und ein "Schuldgeständnis" Deinerseits.

Ich hätte das niemals getan, da Du selbst der Urheber des Werkes bist.
 
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wenn die musik wirklich komplett von dir ist kann ich aber auch nicht ganz nachvollziehen warum du sie von deiner homepage genommen hast!
 
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Da Du der Urheber der Musik bist, bist Du auch nicht verpflichtet für DEINE EIGENE Musik Gema-Gebühren zu zahlen. Wo kämen wir denn da hin?

Vielleicht hilft Dir das hier weiter.
 
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Aber wenn ich dann folgendes lese:
Folgende Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig:[...] Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Betriebes[...]

Dann müsste es demnach GEMA-Pflichtig sein.

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Ich habe zu diesem Thema noch folgendes gefunden, vielleicht beantwortet das einige Fragen:

Neue GEMA-Regelung für eigene Musik
Streaming umsonst, Downloads gehen weiterhin ins Geld
Auch die Verwertungsgesellschaft für Musiker, GEMA, muss mit der Zeit gehen und erlaubt ihren Mitglieder ab sofort, eigene Musikstücke kostenlos auf ihrer Homepage bereitzustellen - bisher kostete dies 25 Euro im Jahr. Allerdings ist nur ein Streaming erlaubt, Musik-Downloads bleiben teuer.
Die GEMA hat beschlossen, ihre Tarife für die so genannte "Eigenpräsentation" an das Internetzeitalter anzupassen, wenigstens in Teilen. Bisher galt für GEMA-Mitglieder, dass Autoren von Musikstücken 25,- Euro im Jahr bezahlen müssen, wenn sie ihre eigene Musik auf ihrer Website veröffentlichen wollen. Ab sofort ist das Streamen der eigenen Stücke kostenlos. Musiker können auf der GEMA-Website ihre Werke anmelden, die sie der Öffentlichkeit zum Anhören bieten wollen.

Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2007 befristet, es soll aber nach Angaben der GEMA rechtzeitig ein neues Angebot zur Verfügung gestellt werden.

Auch Musikverlage können nun Stücke aus ihrem Repertoire kostenlos als Stream online stellen. Sie sparen sogar noch mehr: Bisher mussten sie jährlich 200,- Euro bezahlen, bei maximal 30 Werken und 50.000 Seitenaufrufe. Auch die Beschränkungen fallen nun weg.

Die neue Regelung gilt allerdings nicht für Downloads, zum Beispiel von MP3-Dateien: Wenn eine Band mit kostenlosen MP3s auf sich aufmerksam machen will, schlägt das mit 0,15 Euro pro Datei zu Buche, es sei denn, es wurden keine Rechte an die GEMA abgetreten. Bei 1.000 Downloads, die schnell zusammenkommen können, sind das 150 Euro.
Bands wie die Arctic Monkeys, die sich in England über kostenlose MP3-Downloads eine Fanbasis erspielt haben, müssten in Deutschland erst einmal kräftig investieren, jedenfalls wenn sie GEMA-Mitglied wären.

Wieso es diesen Unterschied zwischen Streaming und Download gibt, konnte die GEMA auch auf Nachfrage von Golem.de nicht erklären. Die Verantwortlichen seien alle noch mit der Mitgliederversammlung beschäftigt, die Anfang dieser Woche stattfand, hieß es aus der Pressestelle.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich um die Zweitverwertungsrechte von Musikern und Musikverlagen. Wird zum Beispiel ein Stück im Radio gespielt oder nimmt ein anderer Musiker eine Coverversion auf, so muss derjenige, der den Song verwendet, Gebühren an die GEMA bezahlen. Die schüttet dann die Tantiemen an den Autor aus - natürlich nur wenn der GEMA-Mitglied ist.

Ein Problem taucht dann auf, wenn der Autor selbst seine Stücke verwerten will, zum Beispiel auf seiner Homepage. Es ist nämlich laut GEMA-Vertrag nicht möglich, einzelne Stücke oder Nutzungsarten aus der Verwertungskette auszuschließen.

Das gilt auch für die Online-Nutzung. In einigen Weblogs und Foren ist das Gerücht zu lesen, dass man den Online-Vertrieb ausschließen kann, wenn man einen Wahrnehmungsvertrag abschließt. Laut Angaben der GEMA stimmt das allerdings nicht. Man könne einzelne Rechtegruppen ausschließen, so zum Beispiel das Aufführungs- oder Vervielfältigungsrecht. Da aber die Online-Nutzung verschiedene Rechte kombiniert - zusätzlich zum Vervielfältigungsrecht etwa auch das Senderecht -, sei dies nicht möglich. [von Valie Djordjevic] (ji)


Quelle: golem.de
URL: http://www.golem.de/0606/46210.html
 
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Bisher galt für GEMA-Mitglieder, dass Autoren von Musikstücken 25,- Euro im Jahr bezahlen müssen, wenn sie ihre eigene Musik auf ihrer Website veröffentlichen wollen.
...



... Wenn eine Band mit kostenlosen MP3s auf sich aufmerksam machen will, schlägt das mit 0,15 Euro pro Datei zu Buche, es sei denn, es wurden keine Rechte an die GEMA abgetreten. ...

... erst einmal kräftig investieren, jedenfalls wenn sie GEMA-Mitglied wären.


Ist er bei der GEma unter vertrag mit seinen eigenen Stücken? -- Nein
Sind es wirklich seine eigenen Stücke! --- Ja

Dann ist schicht hier für die Gema!
 
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Jo, ok, da es seine eigenen Tracks sind bleibt es dabei: Nicht GEMA pflichtig, da er keine Techte an die GEMA abgegeben hat.
 
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Anders sieht es aus wenn er irgendwelche Remixe von bestimmten künstlern gemacht hat... Da würde die Gema aber anders reagieren.
 
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So, danke für die vielen Infos, ich habe die Musik aus meiner Homepage entfernt da ich mir nicht ganz sicher bin wie die Leute von der Gema auf mein Antwortschreiben reagieren. ( Das die sich ein Backup gemacht haben davon gehe ich aber trotzdem aus ) Bei der Musik handelt es sich um eine Art Umvertonung des Songs *Africa von Toto* es wurde nur eine ca. 8 Sekunden Instrumentalschleife eingebaut ( Das Bongo am Titelanfang wers kennt ) Aber wie gesagt, ich habe dieses Stück einfach auf einer PC-Drummaschiene nachgespielt und dann als Hintergrundmusik eingesetzt. Wer das dann erkennen kann ist fast nicht möglich aber eben nur fast. Deshalb mein Rückzieher !
 
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Bei der Musik handelt es sich um eine Art Umvertonung des Songs *Africa von Toto* es wurde nur eine ca. 8 Sekunden Instrumentalschleife eingebaut ( Das Bongo am Titelanfang wers kennt ) Aber wie gesagt, ich habe dieses Stück einfach auf einer PC-Drummaschiene nachgespielt und dann als Hintergrundmusik eingesetzt.
Und wo ist jetzt dein Problem? Da du nicht der Urheber dieses Titels bist, musst du dafür zahlen. Allerdings ist es keine reine Aufführung gewesen. Ich denke du lässt die Gema lieber in dem Glauben, dass es eine war und vergräbst den Titel bis du die entsprechenden Rechte dafür hast ganz tief...
 
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Also dass die Gema-Schergen die Bongos aus "Africa" erkannt und dir aus diesem Grund geschrieben halten kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde den Track zwar nicht wieder auf die Page stellen aber die 70 Euro würd ich mir auch nicht abnehmen lassen.
 
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Also dass die Gema-Schergen die Bongos aus "Africa" erkannt und dir aus diesem Grund geschrieben halten kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde den Track zwar nicht wieder auf die Page stellen aber die 70 Euro würd ich mir auch nicht abnehmen lassen.

1.) Immer mal aufs Thread Datum des letzen Posts schauen ;)
2.) Der Song ist so dermassen bekannt, dass es mich nicht wundern würde das die Bongos rausgehört wurden.
 
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Hey Leute, möchte die Sache wenigstens richtig beenden. Habe jetzt 5.04.07. ( Zeitnah ? ) Post bekommen, brauche nichts zu zahlen. die Sache wurde eingestellt. Die Haben doch etwa nichts gespeichert :) Naja, mir egal. Habe meine Webseiten trotzdem gleich komplett geändert und alles überarbeitet. Auch die Sache mit dem Impressum usw. das mir da jetzt keiner mehr was kann, hoffentlich.
Dank an alle die hier mitgearbeitet haben.
 
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Hey Leute, möchte die Sache wenigstens richtig beenden. Habe jetzt 5.04.07. ( Zeitnah ? ) Post bekommen, brauche nichts zu zahlen. die Sache wurde eingestellt. Die Haben doch etwa nichts gespeichert :) Naja, mir egal. Habe meine Webseiten trotzdem gleich komplett geändert und alles überarbeitet. Auch die Sache mit dem Impressum usw. das mir da jetzt keiner mehr was kann, hoffentlich.
Dank an alle die hier mitgearbeitet haben.

Scheint ja nochmal gut gegangen zu sein. :)

....... es sei denn, die gema liest hier mit;)
 
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Hallo,


da das Erstellen neuer Themen aus mir nicht ganz verständlichen Gründen ja den Stamm-benutzern vorbehalten ist, hier meine Frage:

Heute morgen flatterte mir diese Gema Rechnung ins Haus: (SIEHE ANHANG)



Ich habe in dem Laden 3 Parties veranstaltet, bzw. ich habe die Gema Sache abgewickelt. Die letzte Party war am 20.04, die Rechnun gin Höhe von ca. 192€ habe ich am 23.04 überwiesen... ist also schon ne ganze Weile her. Ich muss dazu sagen beim Anmelden der Party hab ich nur meine Kundennnummer genannt und gesagt "wie immer", sowie beim letzten Mal auch, die hatten dann gleich alle Daten von dem Schuppen da und so weiter.... Ich hab allerdings vergessen das der Eintrittspreis dieses mal 5€ betrug im Gegensatz von 4€ zu den beiden vorherigen Veranstaltungen. Die Entscheidung fiel relativ spät deswegen hab ich das garnicht bedacht... Mich wundert es auch, das der Spruch für die Party auf der Rechnung erscheint. Naja jedenfalls hätte ich wegen der 5€ Eintritt eigentlich 50 oder was € mehr an GEMA zahlen müssen, aber deswegen jetzt eine neue Rechnung in Höhe von knapp 700€ ?? Ich blick da nicht durch, ich hoffe jemand von euch kann die Rechnung für mich entziffern.

so besseres bild:
www.hsm-support.de/img0705.jpg
 

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"+100%".... da hast du die veranstaltung nicht ordnungsgemäß angemeldet, würd ich mal sagen. bei den kleinhirnen von der gema heisst das automatisch verdopplung des "beitrages".
ich schau gleich nochmal bei mir zu hause nach und schick dir "lösungsansätze" bzw ein paar evtl hilfreiche infos. denn: ein vergleich oder verhandlungsspielraum ist bei denen immer möglich.
 
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Hi,


ja der Eintrittspreis war ja nicht korrekt, die letzten VEranstaltungen immer 4€, diesmal 5 und ich hab verpennt das zu melden.. Verfielfältigungsrechte ?? Wie wollen die denn beweisen das mein DJ selbst gebrannte CDs benutzt hat... Ich meine es war ja kein Kontrolleur da und überhaupt....Und sowieso.. was ist das für eine Art nach einem Monat so eine Rechnung ohne Kommentar zu schicken, obwohl die Veranstaltung frühzeitig angemeldet war....
 
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Unglaublich, die wollen da tatsächlich den vollen Betrag nochmal haben obwohl du schon abgedrückt hast...
Tja warum da nun auch noch die 30% draufgekommen sind weiß ich nicht...

Aber mal ein Tipp für dich: Die Läden in denen du was machst geben die Daten an die GEMA weiter, da braucht keiner zu kontrollieren...

Ich würde jedenfalls nen kurzen Text an die GEMA verfassen, daß du bereits diesen und jenen Teilbetrag gezahlt hast (Rechnung von ...) und nun lediglich den Restbetrag zahlen wirst den sie dir nun nochmal zuschicken sollen. Ausserdem willst du die Vervielfältigungsrechte nicht in Anspruch nehmen da nur Original-CDs genutzt wurden.
 
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Hi,

danke für deine Antwort.... Nein der Laden selber gibt nichts an die Gema weiter....denke ich zumindest, weil der Besitzer mir jedesmal wieder erzählt das es meine Sache ist ob ich Gema anmelde oder nicht.. und ich sicher weiss das andere Veranstalter in dem Lokal nichtmals wissen das es die Gema gibt. (Wird jedes Wochenende an andere Leute vermietet)...


Mein DJ hatte Turntables und CD Player... Da kann ne gebrannte CD dabei gewesen, das will ich garnicht bestreiten, hab das ja nicht genau kontrolliert... Nur will ich dafür einen Beweis sehen... Langsam hab ich das Gefühl uns will jemand in die Pfanne hauen, weil auch eine Menge Geld aus den Kassen abhanden gekommen ist....


Da ich die Veranstaltung ja angemeldet hatte, wäre es doch eigentlich nur gerechtfertigt wenn ich die Differenz zwischen 4€ und 5€ Eintritt zahle, oder was meint ihr ? Bzw. diese Differenz mal 2.... Also 219€ (266qm bis 6€ Eintritt) minus 182€ (266qm bis 4€ Eintritt) sind 37€ x 2 wegen Verzug / Nachzahlung ... 74€ ....
 

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