gema und radio?!

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Cellorian

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wie ist das eigentlich wenn ich mein track zu erst an mehrere webradios schicke und später für die tracks nen plattenvertrag bekomme?!
gibts dann da irgendwie probleme mit gema radio und label?
 
Bist Du denn überhaupt Mitglied bei der Gema?
Und selbst wenn ja, warum solltest Du Probleme damit bekommen, wenn du deine selbst produzierte Musik veröffentlichst?

Verstehe die Frage nicht so ganz, ich mein wozu gibts die Gema?
Ganz grob gesagt kümmern die sich ja darum , dass die Künstler zu Ihrer Kohle kommen.
Wenn du da nicht angemeldet bist als Mitglied interessiert die das kein bisschen was du ans Radio schickst.
Kriegste aber auch kein Geld, wenn es im Radio läuft.



Es sei denn, du hast Musik von andern Künstlern geklaut, dann verstösst das gegen das Urheberrecht, was aber im Prinzip auch nichts mit der Gema zu tun hat, da kommt dann eher die Staatsanwaltschaft auf dich zu..
 
nee bin nicht in der gema.. ich mein wenn mal einfach so tracks an web radios schickt um ein bisschen promo zu machen! :) und dann aber später für die tracks dann aber nen vertrag hat...
und wie wird man mitglied in der gema?! kostet das was?
 
DDD schrieb:
Alles was Du Gemafrei veröffentlichst, kannst Du hinterher nicht mehr anmelden.
Diese Aussage verwirrt mich jetzt, da ich damit nicht übereinstimme.

Da ich genügend Künstler kenne, die erst über Netreleaess veröffentlicht haben und hinterher nen Labelvertrag bekommen haben.

Jeden Track, den ich vorab kostenlos ins Internet stelle, kann ich zu jeder Zeit nachträglich über ein Label veröffentlichen.

Die einzige Pflicht, die ich als Künstler dann habe, ist das Löschen jeglicher Quellen im Internet.

Beispiel:

Ein Künstler auf meinem Netlabel bekommt einen Labelvertrag. Ich lösche den Track und gebe ihn somit für die GEMA Anmeldung für das Label frei.

Wenn er jetzt GEMA Künstler wäre, dürfte er nichts mehr unter den gemeldeten Künstlernamen kostenlos im internet zur Verfügung stellen (bis auf nicht GEMA gemeldete Pseudonyme)

Erst ab Registrierung bei der GEMA gilt das Schutzrecht über die GEMA, ergo ab dem Moment muss der Track im Internet verschwinden.

Wenn z.B. ein Track in einem DJ Netaudio Mix enthalten ist, der nachträglich über ein Label rauskommt, dürfen auch die Webradios diese Mixe nicht mehr kostenlos spielen, da sie sonst GEMA Gebühren zahlen müssten.

Da aber fast alle Webradios eine GEMA Pauschale bezahlen, betrifft das nur wenige Webradios, die hauptsächlich freie Musik spielen.

In der Regel sehen aber die Labels es total ungerne, wenn ein unreleaster Stuff bereits vorab im Netzt tingelte und wollen meist "frische" Ware angeboten bekommen, um sie exklusiv zu releasen.
 
DDD schrieb:
Was passiert also mit den schon verbreiteten Tracks?
Siehe

www.unfoundsoundrecords.com
www.pulsewith.net
www.uran97.com
www.broque.de
etc.

Sind alles Netlabels, die auch auf Vinyl pressen und vorab per MP3 als Netrelease ins Netz stellen.

Frag mal Patten dazu, der benutzte einen MP3 Track von Unfoundsound, der hinterher per Vinyl rauskam. Danach durfte er seinen Netaudio Mix nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen (war auch als Netaudio Mix Release gedacht).

Die Anbieter selbst (Künstler, Netlabels) sind lediglich verpflichtet, die Quellen zu löschen und auf den Seiten aufmerksam zu machen, dass es ab dem Moment nicht mehr verfügbar ist und über ein Release veröffentlicht wurde.

Was bereits im Umlauf ist, kann man nicht mehr stoppen, das stimmt. Es darf aber zumindest von offiziellen Quellen seitens Künstler/Netlabel/Portal nicht mehr downloadbar sein.

Was die GEMA nun dagegen hat oder nicht, kann einem Nicht GEMA Mitglied am A.... vorbeigehn ;)

Auch wenn nur ein Track oder Album veröffentlicht wird, ist der Künstler deshalb nicht verpflichtet GEMA Mitglied zu werden, da die GEMA Anmeldungen meist über die Labels gehen, wenn es sich um ein einmalige Lizenz handelt und kein Exklusivvertrag über ein Label ist.

Gefährlicher wirds, wenn man bereits GEMA Mitglied ist, was ja die meisten Künstler damit umgehen, indem sie sich Pseudonyme anlegen und so Tracks entweder austesten können oder unter nicht registrierten Namen Tracks ins Netz stellen.

Aber wie wir ja schon bereits alle wissen, ist die Grauzone dazwischen so biegsam wie ein Gummi :)
 
DDD schrieb:
Stimmt.
Wir reden aber aneinander vorbei.
Es geht ja um die Anmeldung eines Tracks bei der Gema, wozu man bekanntlich Mitglied sein muss. (Als Anmeldender)
Nein, eben nicht.

Wenn ich nicht regelmässig release, muss ich kein GEMA Mitglied sein, da lediglich das Label meinen Track unter meinen Künstlernamen (den ich für diesen Track gewählt habe) registrieren lässt.

Sollte ich natürlich im Jahr mehrere Releases anstehen haben, muss ich mich als GEMA Mitglied melden, da die Einzelregistrierungen dann nicht mehr von der GEMA akzeptiert werden.

Die Anmeldung übernimmt ja in den meisten Fällen das Label selbst.

Wenn ich den Track selbst registrieren lassen will, muss ich natürlich GEMA Mitglied sein, das steht ausser Frage.

Wenn aber keine Print Releases in Aussicht steht, ist das aber nur rausgeschmissenes Geld.

GEMA Mitglied lohnt nur, wenn mehrere Releases anstehen oder in Aussicht sind (z.B. über einen Labelvertrag, der längere Zeit abgeschlossen wird oder über mehrere Labels einige Tracks laufen), alles andere entfällt.

Wenn also in dem Falle von Patten ein Webradio Radio diesen Mix spielen würde (und ihn als GEMAfrei gemeldet hat) und Unfoundsound oder die GEMA das entdecken würde, käme eine Abmahnung bzw. Nachrechnung dem Webradio ins Haus, weil der Song nicht gemeldet wurde.
(Auch wenn es aus Unwissenheit passiert)

Das Webradio ist ja verpflichtet, sich um die Sorgfaltspflicht der Urheberrechte zu kümmern.
(GEMA Repertoire Überprüfung, was natürlich die wenigsten machen, weil Netaudio noch ein neues Medium ist)

Ich weiss leider den aktuellen Stand der Dinge nicht in Sachen Webradios, inwiefern die ihre Playlisten der GEMA weitermelden müssen. Äther Radios müssen ja eine Playlist zusenden.

Und im Falle des DJs ist es seine Pflicht, den Quellen diese Info weiterzugeben, dass der Mix nicht mehr GEMAfrei ist, weil sich ein GEMA Track darin befindet.

Webradios, die ohne Wissen des DJs diese Mixe spielen, machen sich sowieso strafbar, da dies ohne Genehmigung des DJs geschieht (was ja viele Webradios machen, indem sie Raubkopien aus dem Netz von namhaften Djs einfach spielen).
Ausnahmen sind natürlich offizielle Mixe, die als Printrelease rausgekommen sind, da sie ja bei der GEMA gemeldet sind.

Anders ist es bei Netaudio, die unter Creative Commons Licence liegen. Daraus geht ja hervor, dass eine öffentliche Aufführung, nicht gewerblich erlaubt ist.
In dem Falle dürfen die Radios die Netaudio Mixe auch ohne Nachfrage einfach spielen.

Daher sichern sich meist renomierte Webradios ab, dass sie vorher immer die DJs fragen bzw. von den DJs selbst die Mixe angeboten bekommen.

Alles sehr verzwickt.
 
DDD schrieb:
Und genau hier irrst Du gewaltig.
1. Mixe -an sich- kannst Du gar nicht Gema Frei melden - sofern Gema Material darin vorhanden ist, was es ja in 98,9% aller Fälle sein wird.
Doch, ich hab mich auf Netaudio Mixe bezogen, da sie ja 100% GEMAfrei sind und (meist) unter Creative Commons Licence liegen. Ersieht man ja bei den Netlabels jeweils.

Sonst stimmen wir da schon überein, da kam bloß a bisserl was aus dem Ruder, weil wir aneinandergeredet hatten :)

Du bist vom klassischen Falle eines GEMA Tracks bzw. Mixes mit GEMA Tracks ausgegangen.

Sicher sind GEMA DJ-Mixe vor keinem Urheberrecht geschützt, aber sie identifizieren die jeweiligen DJs, die ja davon leben müssen und sich über die Mixe definieren.

Ergo dürften dann theoretisch die Webradios (die klauen) auch nicht die DJ Namen benennen, sondern nur die Reihenfolge von dem Mix (falls Sie Zugang zur Playlist haben).

Jeder Mix trägt ja einen Stempel mit einem DJ Namen.
(obwohl zwischenzeitlich soviele Fakemixe im Netz umherwandern, die mit DJ Größen benannt werden)

Sicher könnte man jetzt die Mixe in gleicher Form nachspielen, wenn die gleichen Tracks vorhanden sind.

Aber trägt alles nicht mehr zu diesem Thema bei ;)
 

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