DDD schrieb:
Stimmt.
Wir reden aber aneinander vorbei.
Es geht ja um die Anmeldung eines Tracks bei der Gema, wozu man bekanntlich Mitglied sein muss. (Als Anmeldender)
Nein, eben nicht.
Wenn ich nicht regelmässig release, muss ich kein GEMA Mitglied sein, da lediglich das Label meinen Track unter meinen Künstlernamen (den ich für diesen Track gewählt habe) registrieren lässt.
Sollte ich natürlich im Jahr mehrere Releases anstehen haben, muss ich mich als GEMA Mitglied melden, da die Einzelregistrierungen dann nicht mehr von der GEMA akzeptiert werden.
Die Anmeldung übernimmt ja in den meisten Fällen das Label selbst.
Wenn ich den Track selbst registrieren lassen will, muss ich natürlich GEMA Mitglied sein, das steht ausser Frage.
Wenn aber keine Print Releases in Aussicht steht, ist das aber nur rausgeschmissenes Geld.
GEMA Mitglied lohnt nur, wenn mehrere Releases anstehen oder in Aussicht sind (z.B. über einen Labelvertrag, der längere Zeit abgeschlossen wird oder über mehrere Labels einige Tracks laufen), alles andere entfällt.
Wenn also in dem Falle von Patten ein Webradio Radio diesen Mix spielen würde (und ihn als GEMAfrei gemeldet hat) und Unfoundsound oder die GEMA das entdecken würde, käme eine Abmahnung bzw. Nachrechnung dem Webradio ins Haus, weil der Song nicht gemeldet wurde.
(Auch wenn es aus Unwissenheit passiert)
Das Webradio ist ja verpflichtet, sich um die Sorgfaltspflicht der Urheberrechte zu kümmern.
(GEMA Repertoire Überprüfung, was natürlich die wenigsten machen, weil Netaudio noch ein neues Medium ist)
Ich weiss leider den aktuellen Stand der Dinge nicht in Sachen Webradios, inwiefern die ihre Playlisten der GEMA weitermelden müssen. Äther Radios müssen ja eine Playlist zusenden.
Und im Falle des DJs ist es seine Pflicht, den Quellen diese Info weiterzugeben, dass der Mix nicht mehr GEMAfrei ist, weil sich ein GEMA Track darin befindet.
Webradios, die ohne Wissen des DJs diese Mixe spielen, machen sich sowieso strafbar, da dies ohne Genehmigung des DJs geschieht (was ja viele Webradios machen, indem sie Raubkopien aus dem Netz von namhaften Djs einfach spielen).
Ausnahmen sind natürlich offizielle Mixe, die als Printrelease rausgekommen sind, da sie ja bei der GEMA gemeldet sind.
Anders ist es bei Netaudio, die unter Creative Commons Licence liegen. Daraus geht ja hervor, dass eine öffentliche Aufführung, nicht gewerblich erlaubt ist.
In dem Falle dürfen die Radios die Netaudio Mixe auch ohne Nachfrage einfach spielen.
Daher sichern sich meist renomierte Webradios ab, dass sie vorher immer die DJs fragen bzw. von den DJs selbst die Mixe angeboten bekommen.
Alles sehr verzwickt.