GEMAumgehung für Mixtapes

G

Gast7409

Guest
Wie es in anderen Genres ist, weiß ich nicht, aber gerade im Hip Hop ist es ja sehr verbreitet, dass Mixtapes verkauft werden, auf denen sehr bekannte Künstler wie z.B. Jay-Z, Missy Elliot oder Eminem gespielt werden.

Da die Tapes meistens ne Stückzahl von um die 500 haben, und der Verkaufspreis ca. 5€ betärgt, sind die Rechte sicher nicht eingehohlt worden, und das ganze somit illegal, sowieso klar, und hier schon zu oft durchgekaut, aber was mich mal interessieren würde ist Folgendes:

Um die Tapes zu vervielfältigen braucht man eine Genehmigung der GEMA, diese bekommt man aber so einfach natürlich nicht. Wie kriegen die Leute diese Erlaubnis?
A) Geben sie das ganze als Promo aus (wobei ich mal gehört hab, es dürfen nur so und so viel % der gesamten Produktion als Promo deklariert werden)? Und kriegen die dann die Erlaubnis wirklich unter der Vorraussetzung, dass sie kein Geld dafür verlangen dürfen?
B) Sie machen falsche Angaben über das was drauf is und hoffen, dass die GEMA es nicht merkt?
 
Ich wuerde mal behaupten, dass sie vorher garnicht erst die GEMA fragen...

Wozu die Muehe? Macht es den Verkauf von illegalen Mixen dadurch "legaler"? ;)

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass Leute fuer kleinere Stueckzahlen extra zum Vervielfaeltigungswerk gehen, denn man glaubt es kaum, aber professionelle CDs sind im hunderter Auflagen-Bereich so ziemlich genauso teuer wie Vinyl...
 
Ich weiß, dass heute unter dem Begriff Mixtape CDs verstanden werden, aber wenn ich Tape schreibe, meine ich Tapes - Kassetten.

Und wenn Du nicht zweihundert stunden vor Deinem Tapedeck sitzen willst, musste Dich an ein Presswerk wenden, welches nur mit GEMAerlaubnis, vervielfältigt!

So war dat gemeint!
 
Grundsätzlich sind die GEMA-relevanten Bedingungen für das Anfertigen und/oder Vervielfältigen von Tonträgern (egal ob CD oder Tape) die gleichen. In der Regel sichern sich die Firmen, so wie oben beschrieben ab, indem sie die entsprechenden Begleitpapiere vom Auftraggeber einfordern. Bei Kleinst-Auflagen kann dies schon mal entfallen. In diesem Fall wird die Verantwortung per AGB auf den Auftraggeber umgelegt, der dann dafür geradestehen muss. Lässt sich also die Spur zum Tonträgerhersteller ermitteln, dann ist es zum Auftraggeber nur noch ein kleiner Schritt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vodox schrieb:
Das geht doch alles über das Ausland.
Für die EU über Tschechei Polen, Rumänien et cetera, für die USA über Südamerika.
Meinst Du da fragt einer nach eurer Gema?
Ich weiss auch das es in den Niederlanden Kopierwerke gibt.
Das sind aber eher kleine, mit Regalwänden voller Recorder.
Brauchst nicht glauben, das es da keine anderen Mögl. gibt wie Industriefertigung.

Wusst ich schon, aber ich glaube nicht, dass es alle im Ausland machen und außerdem weiß ich von einer CD PRessung in der Tschechei, wo die GEMA dann drauf gekommen is und die Jungs ma dicke blechen mussten.
 
Die Antwort auf Deine Frage ist ganz einfach:

Die s.cheissen auf die GEMA und verteilen das in den Recordshops, wie es so manch andere machen.

Wenn dann die rechtliche Verfolgung kommt, geht dann das große Schreien und Jammern los...
 
Von der Gema, so laut dem Gebührenkatalog von dem Verein, muss da von der Gema keine Genehmigung eingeholt werden.

Sie wollen lediglich einen Anteil haben von dem, was der Mix dan kosten soll.
Ist, so weit ich noch weiß, vom Einzelhändlereinkaufspreis 13,750% zzgl. USt. und vom Endkundenverkaufspreis inkl. MwSt. 10,000% mindestens jedoch 0,61€.

Das was an Genehmigung eingeholt werden muss ist lediglich die vom Label oder/und Künstler. Da kann eben gut was kosten.
Wir wollten auch für unsere Veranstaltungen mitschneiden, dann aufbereiten und über die HP oder durch unsere Folgeevents dann verkaufen. Scheitert im Moment aber am Aufwand.

Die GEMA ist lediglich eine Behörde, die Geld einzieht und nach Schlüsseln verteilt, aber niemand, den man um Genehmigung und Nutzungsrechte fragen kann.

Die Staffelung gibts auch bei LP und Kasetten. Nur liegt die da von den Bepunktungen ein bischen anders.
 
pa1976 schrieb:
Von der Gema, so laut dem Gebührenkatalog von dem Verein, muss da von der Gema keine Genehmigung eingeholt werden.
Von welchem Verein sprichst Du?
Sobald Du irgendeinenen GEMA Track öffentlich verteilst, verkaufst oder veröffentlichst, musst Du GEMA Gebühren zahlen.



Die GEMA ist lediglich eine Behörde, die Geld einzieht und nach Schlüsseln verteilt, aber niemand, den man um Genehmigung und Nutzungsrechte fragen kann.
Sorry, diese Aussage versteh ich nicht :confused:

Die "Schlüssel", sprich die Labelcodes verteilt die GVL und _nicht_ die GEMA.

Ich glaub, da bringst Du jetzt einiges durcheinander.

Bei der GEMA HOLT man sich die Nutzungsrechte, Lizenzen und fragt nach Genehmigungen, wenn man diese nicht direkt vom Urheber, sprich dem Label eingeholt hat.

Jedes Nutzungsrecht, das man erhalten hat, wird über die GEMA mit einer eingetragenen Nummer versehen, um nachweisen zu können, dass man daran die GEMA Rechte eingeholt hat. Jedes Werk auf dem Musikmarkt hat deshalb eine entsprechende GEMA Nummer, egal ob Original, Remix, Mix, Compilation, was auch immer.

Genau dafür ist die GEMA da ;)

ciao ciao

Armando
 
Na mit Verein mein ich die GEMA (Umgangssprachlich Bayern). War vielleicht etwas unglücklich geschrieben.

Uns wurde eben damals mitgeteilt, das, wenn wir hier verschiedene Tracks verwenden, wir uns um die Rechte selbst kümmern müssen da das nicht ihre Aufgabe ist.

Und die Verteilung der Gebühren, erfolgt nach einem Verteilerschlüssel, das konnte er mir dann aber auch nicht genau erklären, wie sich das errechnet.
Nur so weit, das die Gebühren in einen Topf kommen und dann nach XX% verteilt werden......

Glaub dann hatte der mal so gar keine Ahnung, oder?

Weil, wenn das durch die Gema alles gedeckt wäre, dann würde es ja doch wieder interessant werden.
 

Ähnliche Themen

Neue Themen


Zurück
Oben